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Tödlicher Verkehrsunfall auf der A3

Gaffer wurde von der Polizei zurecht gewiesen

Am Sonntagabend, den 02. Mai 2021, kam es auf der Bundeautobahn 3 zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Ein Lkw erfasste in Höhe des Frankfurter Flughafens zwei Pkw und zwei Personen, die sich auf dem Seitenstreifen aufhielten. Ein 35-jähriger Mann und eine 27-jährige Frau wurden bei dem Zusammenstoß tödlich verletzt. Der 31-jährige Fahrer eines Sattelzuges erlitt einen Schock. Es kam zu einer mehrstündigen Sperrung der Fahrbahn.

Gegen etwa 21:50 Uhr war ein 31 Jahre alter Mann mit einem Sattelzug auf der BAB 3 in Richtung Köln unterwegs. Nach derzeitigen Erkenntnissen kam das Fahrzeug in Höhe des Frankfurter Flughafens, zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Kelsterbach, nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen zwei auf dem Seitenstreifen stehende Pkw. Diese erfassten in der Folge zwei Personen, die sich außerhalb der Fahrzeuge befanden. Ein 35 Jahre alter Mann verstarb aufgrund der schweren Verletzung noch an der Unfallstelle, eine 27 Jahre alte Frau verstarb später im Krankenhaus. Der 31-jährige Fahrer des Sattelzuges erlitt einen Schock und musste medizinisch behandelt werden. An den Fahrzeugen entstand zum Teil erheblicher Sachschaden.

Die Fahrbahn war aufgrund der Maßnahmen an der Unfallstelle ab dem Frankfurter Kreuz in Richtung Köln bis um 04:45 Uhr voll gesperrt. Der Verkehr musste zwischenzeitlich abgeleitet werden. Wieso sich die Personen auf dem Fahrstreifen aufhielten und es zu einem Zusammenstoß kam, muss nun ermittelt werden. Die Unfallursache sowie der genaue Hergang des Unfalls sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ein Gutachter wurde eingeschaltet. Die Ermittlungen dauern an.

In den Medien wurden in der Folge Videosequenzen zu einer Kontrollsituation an der Unfallstelle bekannt, die “Gaffer”-Verhalten thematisierten.

Im Rahmen der Ableitung des Verkehrs kam es durch mehrere Verkehrsteilnehmer zum Videographieren der Unfallstelle. Dieses “Gaffer”-Verhalten erschwerte und verlangsamte das Ableiten des Verkehrs massiv, da die Fahrzeuge zum Teil nur sehr langsam die Unfallstelle passieren konnten. Aufgrund der Komplexität des Unfalls waren alle eingesetzten Beamten mit Maßnahmen an der Unfallstelle gebunden. Somit konnten nur vereinzelt “Gaffer” auf ihr Fehlverhalten hingewiesen werden.

Ein Fahrzeug wurde angehalten, weil der Beifahrer den Unfall videographiert hatte. Da sich die Person zunächst uneinsichtig bezüglich des Fertigen von Foto- und Filmaufnahmen einer Unfallstelle zeigte, wurde mit ihm diese aufgesucht. Ihm wurden dabei die Trümmerteile gezeigt. Weiterhin gab es ein aufklärendes Gespräch, woraufhin ihm die Bedeutung seines Handelns sowie dessen Tragweite bewusst wurden. Es wird seitens der Polizei geprüft inwieweit die Person mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige belangt werden kann.

Hinweis der Polizei:

“Gaffen” ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern ggf. strafbar! Neben den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen können hier auch andere Strafvorschriften betroffen sein.

 

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