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Vorsicht vor K.O.-Tropfen – So können Sie sich schützen

Mit dem vergangenen ersten Maiwochenende wurde die Freiluftsaison in Bochum eröffnet. Auch der Diskotheken- und Veranstaltungsbetrieb in Bochum, Herne und Witten ist wieder in vollem Gange und lockt nach fast zwei Jahren pandemiebedingter Auszeit die Menschen in Scharen nach draußen.

Doch Vorsicht, manch einer unter den Feierfreudigen nutzt die ausgelassene Stimmung vielleicht aus und hat böse Absichten. Denn immer wieder bekommt die Polizei Hinweise oder leitet Strafverfahren ein, bei denen die Verabreichung von K.O.-Tropfen im Verdacht steht – als Tatmittel zur Verübung von Diebstahls-, Raub- oder Sexualdelikten. Bereits die Verabreichung derartiger Mittel stellt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Die Polizei warnt: Vorsicht vor K.O.-Tropfen! Besondere Vorsicht ist beim Feiern in Bars oder Diskotheken geboten, denn immer häufiger werden Feiernden K.O.-Tropfen ins offenstehende Getränk gemischt. Die Substanzen sind farb- und geruchlos und daher nicht herauszuschmecken. Schon kurze Zeit nach der ungewollten Einnahme empfinden Opfer Übelkeit, bis hin zu Erbrechen, Schwindel und Bewusstlosigkeit.

Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollte man schnellstens einen Arzt bzw. ein Krankenhaus aufsuchen und die Polizei informieren. Denn gerade die ersten Stunden sind wichtig, um möglicherweise noch im Körper vorhandene Substanzen sichern zu können.

Mit den folgenden Sicherheitstipps können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:

   - Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur 
     selbst entgegen.
   - Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
   - Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
   - Kaufen Sie besser kleine Mengen an Getränken und trinken Sie 
     Ihre Getränke vor dem Tanzen oder dem Gang zur Toilette aus. 
     Bestellen Sie im Zweifelsfall lieber ein neues Getränk.
   - Wenn Sie sich komisch fühlen, wenden Sie sich an Freundinnen 
     oder Freunde oder das Personal und bitten um Hilfe. Lassen Sie 
     sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause oder an einen 
     sicheren Ort bringen.
   - Grundsätzlich gilt: Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie 
     Opfer einer Straftat geworden sind. Mehr unter 
  https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Expertinnen und Experten für den Bereich Kriminalprävention und Opferschutz wenden (Telefon: 0234 909-4040).

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