Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen abgewiesen
Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen im Rhein-Hunsrück-Kreis bleibt ohne Erfolg Die durch den Rhein-Hunsrück-Kreis für das Kreisgebiet verfügten Ausgangsbeschränkungen von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr müssen vorläufig befolgt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren, das durch den Landrat des Kreises als Privatperson anhängig gemacht worden war. Die Koblenzer Verwaltungsrichter stellten dabei fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei. … Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen abgewiesen weiterlesen
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