Koblenz Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen ohne Erfolg
Auch die durch den Landkreis Bad Kreuznach für das Kreisgebiet verfügten Ausgangsbeschränkungen von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr müssen vorläufig befolgt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Wie bereits in vorangegangenen Eilverfahren, die andere Landkreise betrafen (vgl. etwa: Pressemitteilung Nr. 13/2021 für den Rhein-Hunsrück-Kreis), stellten die Koblenzer Verwaltungsrichter fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei. Zwar erlaube das Gesetz für … Koblenz Eilantrag gegen Ausgangsbeschränkungen ohne Erfolg weiterlesen
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