Schlagwort: §86a StGB

  • Bundesweiter Aktionstag gegen strafbare Inhalte im Internet

    Bundesweiter Aktionstag gegen strafbare Inhalte im Internet

    140 Ermittlungsverfahren in allen Bundesländern

    Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind heute zeitgleich in allen 16 Bundesländern gegen strafbare Inhalte im Internet vorgegangen. Die Maßnahmen betreffen rund 140 Ermittlungsverfahren aus sämtlichen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Das Bundeskriminalamt (BKA) koordinierte den Aktionstag in seiner Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei.

    Ermittlungen in allen Phänomenbereichen der PMK

    Die Verfahren erstrecken sich über die Bereiche PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelt PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie-. Etwas mehr als die Hälfte der Fälle ordnen die Behörden dem Bereich PMK -rechts- zu.

    Den Ermittlungen liegen unter anderem Straftatbestände wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie Beleidigung (§ 185 StGB) zugrunde. Beispielhaft nennen die Behörden das Posting eines Fotos, auf dem mehrere Personen den Hitlergruß zeigen und eine Hakenkreuzfahne präsentieren.

    Durchsuchungen und Beweissicherungen

    Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen luden Beschuldigte vor oder suchten sie an ihren Wohnanschriften auf. Einsatzkräfte sicherten Beweise auf Smartphones und anderen digitalen Geräten. In mehreren Fällen vollstreckten Ermittler zudem richterliche Durchsuchungsbeschlüsse.

    In Rheinland-Pfalz beteiligten sich alle fünf Polizeipräsidien am Aktionstag. Dort vollstreckten Einsatzkräfte vier Durchsuchungsbeschlüsse in Trier, Schwabenheim an der Selz, Ludwigshafen und Koblenz. Darüber hinaus planten die Behörden drei Vernehmungen. Präventionsveranstaltungen begleiteten die Maßnahmen.

    Rolle des BKA und der Zentralen Meldestelle

    Das Bundeskriminalamt (BKA) betreibt in seiner Zentralstellenfunktion die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Kooperationspartner wie Landesmedienanstalten oder staatlich geförderte Meldestellen, darunter „REspect!“, übermitteln vorbewertete Hinweise auf potenziell strafbare Inhalte im Internet.

    Die ZMI prüft diese Inhalte auf strafrechtliche Relevanz. Erkennt sie einen Anfangsverdacht, ermittelt sie die örtliche Zuständigkeit und gibt die Vorgänge an die Strafverfolgungsbehörden der Länder ab. Dort prüfen Juristen die Inhalte erneut und entscheiden über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie weitere polizeiliche Maßnahmen. Etwa die Hälfte der aktuellen Verfahren basiert auf Meldungen über die ZMI.

    Was Bürger gegen strafbare Inhalte im Internet tun können

    Strafbare Inhalte im Internet können Radikalisierung fördern und Gewalttaten begünstigen. Bürger können aktiv zur Bekämpfung beitragen:

    Anzeige erstatten

    Wer strafbare Inhalte entdeckt oder selbst betroffen ist, sollte Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Viele Bundesländer bieten dafür Onlineportale an. Eine Übersicht der Onlinewachen stellt das Portal der deutschen Polizei bereit: portal.onlinewache.polizei.de.

    Inhalte melden

    Nutzer können strafbare Beiträge direkt bei den jeweiligen Plattformbetreibern melden und die Löschung verlangen. Zusätzlich nehmen Meldestellen wie „REspect!“ oder die Landesmedienanstalten Hinweise entgegen und leiten diese an die ZMI weiter.

    Weitere Informationen zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Internet veröffentlicht das BKA unter: www.bka.de/StrafbareInhalteimInternet.

  • Blut-Schmierereien –  fast 50 Fahrzeuge betroffen – Polizei bittet um Hinweise !

    Blut-Schmierereien – fast 50 Fahrzeuge betroffen – Polizei bittet um Hinweise !

    Blut-Schmierereien in Hanau-Lamboy: Polizei bittet um Hinweise – nahezu 50 Fahrzeuge betroffen

    Hanau-Lamboy. Ein rätselhafter und zugleich beunruhigender Fund sorgt derzeit im Hanauer Stadtteil Lamboy für Aufsehen. Denn am Mittwochabend entdeckten Anwohner und Einsatzkräfte an zahlreichen geparkten Autos, an mehreren Hauswänden sowie an verschiedenen Briefkästen eine rötliche Flüssigkeit, bei der es sich offenbar um menschliches Blut handelt. Die Polizei steht nun vor einem mysteriösen Fall, der viele Fragen aufwirft – und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

    Wie alles begann

    Alles nahm seinen Anfang gegen 22:40 Uhr, als ein Mann in der Plantagenstraße plötzlich eine auffällige rötliche Substanz auf der Motorhaube seines Fahrzeugs bemerkte. Weil die Flüssigkeit in Form eines Hakenkreuzes aufgetragen worden war, alarmierte er sofort die Polizei. Als die Beamtinnen und Beamten kurze Zeit später eintrafen, zeigte sich das wahre Ausmaß des Vorfalls: Nicht nur in der Plantagenstraße, sondern auch in der Karl-Marx-Straße, Friedrich-Engels-Straße, Dartforder Straße und Breslauer Straße waren zahlreiche weitere Fahrzeuge beschmiert worden.

    Nach derzeitigem Stand spricht alles dafür, dass insgesamt fast 50 Autos betroffen sind. Viele davon trugen – erschreckenderweise – das verbotene Symbol. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat erst nach 16 Uhr verübt wurde, doch die genaue Tatzeit bleibt unklar. Besonders auffällig: Es gibt bislang keinerlei Hinweise auf verletzte Personen, was den Fall noch rätselhafter macht.

    Was die Polizei bisher weiß

    Ein erster Vortest der Spurensicherung ergab, dass es sich bei der Substanz tatsächlich um menschliches Blut handeln könnte. Doch woher dieses Blut stammt, ist völlig ungewiss. Weder gibt es Anzeichen auf Auseinandersetzungen noch auf Selbstverletzungen im Umfeld. Deshalb geht die Polizei von einer gezielten Aktion aus, deren Hintergründe bislang völlig im Dunkeln liegen.

    Mit großem Engagement arbeitet die Polizei Hessen daran, die Spuren zusammenzuführen und Zeugen zu befragen. Gleichzeitig laufen kriminaltechnische Untersuchungen, um mögliche DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder Materialreste sicherzustellen. Die Blut-Schmierereien in Lamboy werden derzeit als Kombination aus Sachbeschädigung und dem Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole bewertet.

    Rechtliche Bewertung und Ermittlungen

    Juristisch gesehen handelt es sich um ein gravierendes Delikt. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, darunter auch Hakenkreuze, ist nach § 86a StGB strikt verboten. Wer solche Symbole zeigt, verteilt oder sichtbar anbringt, macht sich strafbar. In Kombination mit der möglichen Verwendung von Blut ergibt sich ein besonders makabrer Tatverlauf, den die Ermittler nun lückenlos aufzuklären versuchen.

    Während die Spurensicherung noch andauert, prüfen die Kriminalbeamten auch, ob Überwachungskameras oder private Videoanlagen in der Umgebung Aufzeichnungen gemacht haben. Jede noch so kleine Beobachtung kann jetzt entscheidend sein, um die Blut-Schmierereien in Lamboy aufzuklären und mögliche Täterinnen oder Täter zu identifizieren.

    https://blaulichtmyk.de/blutige-hakenkreuze-in-hanau-polizei-nimmt-31-jaehrigen-fest/

    Polizei bittet dringend um Zeugenhinweise

    Die Kriminalpolizei ruft alle Personen, die am Mittwoch zwischen 16 Uhr und Mitternacht in den genannten Straßen unterwegs waren, dazu auf, sich umgehend zu melden. Selbst wer nur eine ungewöhnliche Bewegung, auffällige Geräusche oder eine verdächtige Person bemerkt hat, sollte sich bei den Ermittlern melden. Denn oft sind es gerade kleine Details, die große Fortschritte ermöglichen.

    Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 06181 100-123 entgegen. Alternativ können Zeugen ihre Beobachtungen auch online über die Seiten der Polizei Hessen mitteilen. Jede Meldung wird vertraulich behandelt.

    So sollten Betroffene jetzt handeln

    Falls Sie selbst betroffen sind, sollten Sie keinesfalls versuchen, die Spuren zu entfernen, bevor die Polizei die betroffenen Flächen untersucht hat. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie sich Uhrzeiten und Beobachtungen. So tragen Sie aktiv zur Aufklärung bei. Weitere Hinweise zur richtigen Vorgehensweise im Schadensfall bietet die Polizeiliche Kriminalprävention.

    Einordnung und Hintergründe

    Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig Zivilcourage und Aufmerksamkeit im Alltag sind. Schmierereien dieser Art erschüttern nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, sondern hinterlassen auch erhebliche materielle und emotionale Schäden. Gerade deshalb bittet die Polizei eindringlich darum, verdächtige Beobachtungen niemals herunterzuspielen, sondern sofort zu melden.

    Aktuelle Entwicklungen zu ähnlichen Fällen finden Sie jederzeit in unserer Rubrik News sowie in der Kategorie Deutschland. Sollten sich weitere Erkenntnisse ergeben, informieren wir umgehend in unseren Fahndungen.

    Kontakt und weiterführende Links

    Zeugen werden gebeten, sich unter 06181 100-123 bei der Kriminalpolizei Hanau zu melden. In dringenden Fällen wählen Sie bitte sofort den Notruf 110.

    Externe Quellen: Polizei Hessen · § 86a StGB · Polizei-Beratung