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  • Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

    Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

    Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom Staatsdienst aus: Neue Regelung zur Verfassungstreue vorgestellt

    Mainz

    Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant eine entscheidende Änderung beim Zugang zum öffentlichen Dienst. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber eine verpflichtende Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.

    Die neue Regelung betrifft Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen – also auch Lehrer, Polizisten und Verwaltungsangestellte. Innenminister Michael Ebling (SPD) stellte die geplante Maßnahme im Rahmen des Verfassungsschutzberichts vor.

    AfD gilt als extremistische Organisation

    In der Erklärung müssen Bewerber schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das gilt auch rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre.

    Laut Ebling zählt auch die AfD in Rheinland-Pfalz zu diesen Organisationen.

    Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei als gesichert extremistisch ein.

    Eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst soll damit ausgeschlossen werden.

    Alice Weidel spricht von politischer Diskriminierung

    AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert die Regelung scharf.

    Sie wirft der Landesregierung vor, demokratische Grundprinzipien zu verletzen.

    Die AfD wolle sich dadurch jedoch nicht einschüchtern
    lassen.

    Konsequenzen auch für bestehende Mitarbeiter

    Die Regelung betrifft nicht nur neue Bewerber.

    Auch bereits im Dienst stehende Personen können überprüft werden.

    Eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation kann disziplinarrechtliche Folgen
    haben.

    Bei nachgewiesener Verletzung der Verfassungstreuepflicht droht im schlimmsten Fall die Entfernung aus
    dem Dienst.

    Ob und wie weit Maßnahmen greifen, soll jeweils im Einzelfall entschieden
    werden.

    Hintergrund: Verfassungsschutz aktualisiert Liste regelmäßig

    Die Entscheidung basiert auf einer Liste des Bundesamts für Verfassungsschutz.

    Diese wird regelmäßig angepasst.

    Sie enthält Organisationen mit nachgewiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

    Auch die AfD steht auf dieser Liste.

    Fazit

    Rheinland-Pfalz sendet ein klares Signal:

    Wer für den Staat arbeiten will, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

    Mit der neuen Maßnahme will die Regierung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken.