Schlagwort: Armbrust

  • Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen !

    Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen !

    Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen !

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt wurde. Damit ist das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 23. August 2024 rechtskräftig.

    Ehefrau nach Trennung brutal ermordet

    Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zu einer grausamen Tötung im privaten Umfeld. Der Angeklagte und seine Ehefrau pflegten eine Beziehung mit sexuell-sadistischen Elementen. In diesem Zusammenhang schlossen sie einen sogenannten “Sklavenvertrag”. Darin übertrug die Frau angeblich alle Rechte an ihrem Körper an den Ehemann.

    Nachdem sich die Frau vom Angeklagten getrennt und eine neue Beziehung begonnen hatte, plante dieser die Tat. Er wusste, dass seine ehemalige Partnerin täglich die gemeinsame Wohnung wegen ihrer dort verbliebenen Katzen aufsuchte. Dort lauerte er ihr auf.

    Angriff mit Armbrust und Küchenmesser

    Als die Frau die Wohnung betrat, wurde sie von ihrem Ex-Mann überrascht. Der Täter schoss ihr mit einer Armbrust ins Gesicht. Anschließend stach er ihr mit einem Küchenmesser mehrfach in den Hals. Die Frau starb an den Folgen schwerer innerer und äußerer Blutungen noch am Tatort.

    Landgericht Zwickau wertet Tat als Mord

    Das Landgericht Zwickau erkannte auf Mord gemäß § 211 Strafgesetzbuch. Es sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Die Geschädigte war im Moment des Angriffs arg- und wehrlos. Sie hatte keine Chance, sich zu verteidigen oder den Angriff zu verhindern.

    Zudem stellte das Gericht fest, dass die Tat aus niedrigen Beweggründen verübt wurde. Der Angeklagte betrachtete seine Ehefrau weiterhin als sein Eigentum. Er konnte nicht akzeptieren, dass sie mit einem neuen Partner ein glückliches Leben führen wollte.

    Revision beim Bundesgerichtshof erfolglos

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig prüfte das Urteil. Dabei konnte kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt werden. Die Revision wurde verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

  • Urteil wegen Mordes mithilfe einer Armbrust rechtskräftig

    Urteil wegen Mordes mithilfe einer Armbrust rechtskräftig

    Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) wegen Mordes mithilfe einer Armbrust rechtskräftig

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt
    und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.

    Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte den Geschädigten, indem er ihm zunächst mit einer Armbrust in nicht aufklärbarer Reihenfolge jeweils einen Pfeil in Torso und Kopf schoss und ihn sodann strangulierte. Hierbei handelte der Angeklagte den Urteilsgründen zufolge auf heimtückische Weise sowie aus niedrigen Beweggründen, womit er zwei Mordmerkmale (§ 211 StGB) verwirklichte.

    Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Sachrüge und mit Verfahrensrügen geführte Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Landgericht Frankenthal (Pfalz) – Urteil vom 31. August 2022 – 1 Ks 5220 Js 5501/21

    Karlsruhe, den 21. Juli 2023