Schlagwort: Aufenthaltsrecht

  • Erste Ergebnisse der bundesweiten Mindestlohnprüfung des Zolls

    Erste Ergebnisse der bundesweiten Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Koblenz

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt “Einhaltung des Mindestlohns” durch.

    An den Maßnahmen beteiligte sich auch die FKS des Hauptzollamtes Koblenz, mit den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier. Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz an den drei Standorten 54 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.

    Sie haben 195 Beschäftigte verschiedener Branchen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    Hieraus ergaben sich zahlreiche Sachverhalte, die noch weitere Prüfungen durch die FKS erforderlich machen. Bereits vor Ort wurden 24 Strafverfahren eingeleitet, bei denen es sich in 21 Fällen um Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht handelt.

    Ebenfalls wurden vor Ort 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    Auch hier wurde die überwiegende Anzahl, nämlich 22, wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften eingeleitet. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

    Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

    Regelmäßige Schwerpunkt- und Sonderprüfungen

    Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

    Zusatzinformation

    Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

  • Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Flüchtlinge verlängert

    Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Flüchtlinge verlängert

    Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Flüchtlinge verlängert

    Die Verordnung zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist zum 05.12.2023 in Kraft getreten. Alle zum Stichtag 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch bis zum 04.03.2025 fort, insofern eine melderechtliche Anmeldung in Deutschland vorliegt.

    Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Sollte dies in Einzelfällen notwendig sein, so werden die Personen entsprechend informiert.

    Die üblichen Leistungsbehörden, für deren Entscheidungen das Aufenthaltsrecht relevant ist, sind über die Fortgeltung der Aufenthaltsrechte informiert.