Schlagwort: Ausländerbehörde

  • Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Bei einer Kontrolle in einer Teestube in Marl haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund eine georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die offenbar ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig war. Die Maßnahme fand am 26.01.2026 statt und erfolgte nach einem entsprechenden Hinweis.

    Kontrolle nach Hinweis: Zoll wird in Marl aktiv

    Die Beamten überprüften die Teestube gezielt und trafen dabei eine 39-jährige Frau aus Georgien an. Sie konnte sich vor Ort lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen. Für eine Beschäftigung in Deutschland reicht dieses Dokument jedoch nicht aus, da georgische Staatsangehörige in vielen Fällen einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Da die Frau keinen entsprechenden Aufenthaltstitel und auch keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen konnte, gingen die Einsatzkräfte von einem Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen aus. Die Beamten nahmen die 39-Jährige daraufhin vorläufig fest.

    Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts

    Im Anschluss leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen übergaben die Beamten die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib der Betroffenen im Bundesgebiet.

    Ausländerbehörde Marl entscheidet über weiteres Vorgehen

    Welche Konsequenzen die Frau konkret erwartet, hängt von der Bewertung der zuständigen Stelle ab. Dabei spielen unter anderem die persönlichen Umstände, mögliche Voraufenthalte sowie die rechtliche Einordnung des Aufenthalts eine entscheidende Rolle.

    Auch Arbeitgeber im Fokus: Hohe Strafen möglich

    Für den Arbeitgeber bleibt der Vorfall ebenfalls nicht ohne Folgen. Nach Angaben der Behörden erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

    Im Raum steht dabei eine empfindliche Strafe: Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich kann die zuständige Stelle ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Ermittlungen dauern an.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrollen in der Gastronomie bleiben Schwerpunkt

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig Prüfungen durch, insbesondere in Branchen, in denen Behörden häufig Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht feststellen. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Baugewerbe und Dienstleistungsbereiche. Mit solchen Kontrollen will der Zoll illegale Beschäftigung verhindern, faire Arbeitsbedingungen sichern und Sozialabgaben-Ausfälle vermeiden.

    Weitere Meldungen rund um Einsätze und Ermittlungen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Mehr Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit bietet auch die offizielle Seite des Zolls.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Strategischer Kontrolleinsatz in Oberhausen

    Strategischer Kontrolleinsatz in Oberhausen

    Strategische Fahndung in Oberhausen: Polizei und Netzwerkpartner zeigen starke Präsenz

    Am Dienstagabend, dem 10. Juni 2025, führte die Polizei Oberhausen gemeinsam mit der Stadt und
    dem Zoll einen groß angelegten Kontrolleinsatz durch.

    Der Einsatz dauerte bis in die Nachtstunden und fand im Rahmen der strategischen Fahndung
    gemäß § 12a des Polizeigesetzes NRW statt.

    Ziel: Kriminalität bekämpfen und Sicherheit stärken

    Die Maßnahme diente nicht nur der Fahndung nach Straftätern. Sie verfolgte auch das Ziel,
    kriminellen Strukturen vorzubeugen und durch sichtbare Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

    Unterstützt wurde der Einsatz durch eine Einsatzhundertschaft aus Essen.

    Koordinierter Einsatz mit zahlreichen Behörden

    Die Stadtverwaltung Oberhausen war mit dem Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt und der Ausländerbehörde vertreten.

    Auch der Zoll beteiligte sich aktiv und setzte einen Spürhund zur Drogenfahndung ein.

    Ergebnisse des Kontrolleinsatzes: Verstöße, Festnahmen, Sicherstellungen

    Die Kontrollen konzentrierten sich auf Personen, Fahrzeuge und Betriebe im öffentlichen Raum.

    Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt:

    • Betäubungsmittel und unversteuerter Shisha-Tabak wurden sichergestellt.

    • Mehrere Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und das Lebensmittelrecht wurden geahndet.

    • In einer Shisha-Bar wurde der Betrieb aufgrund defekter Kohlenmonoxidmelder eingestellt.

    • Vier Geldspielgeräte wurden versiegelt.

    • Es kam zu einer Festnahme und mehreren Identitätsfeststellungen durch die Polizei.

    • Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus wurden angetroffen. Die Ausländerbehörde leitete entsprechende Verfahren ein.

    Starke Botschaft der Stadtspitze – Vertrauen in die Sicherheit stärken

    Polizeipräsidentin Dr. Sylke Sackermann, Oberbürgermeister Daniel Schranz und Ordnungsdezernent Michael Jehn begleiteten den Einsatz persönlich. Damit setzten sie ein deutliches Zeichen für die Bedeutung gemeinsamer Prävention und Rechtsdurchsetzung.

    Zitate der Verantwortlichen

    Oberbürgermeister Daniel Schranz:

    „Wir greifen durch, damit Oberhausen eine der sichersten Großstädte Deutschlands bleibt!“

    Polizeipräsidentin Dr. Sylke Sackermann:

    „Wir lassen nicht locker, wenn es darum geht, kriminelle Strukturen aufzudecken und zu
    zerschlagen.“

  • Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Geflüchteten

    Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Geflüchteten

    Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Koblenz darauf hin, dass die Aufenthaltstitel für
    ukrainische Geflüchtete über den 04.03.2024 bis zum 04.03.2025 verlängert worden und somit
    weiterhin gültig sind, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung der oben erwähnten Aufenthaltserlaubnis ist somit nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgesehen.

    Rückfragen bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de <mailto:auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de>.

    Wir bitten um Beachtung und Verständnis, dass die Beantwortung aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

  • Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Koblenz geschlossen

    Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Koblenz geschlossen

    Koblenz

    Am Freitag, den 31. März, ist die Ausländerbehörde inklusive der Einbürgerungsstelle der Stadtverwaltung Koblenz auf Grund einer internen Fortbildungsveranstaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies betrifft auch die telefonische Erreichbarkeit. Anliegen können unter der Mail auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de <mailto:auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de> mitgeteilt werden.

  • Kreisverwaltung weist auf Einschränkungen  in der Ausländerbehörde ab April hin

    Kreisverwaltung weist auf Einschränkungen in der Ausländerbehörde ab April hin

    KREIS MYK. Die Verfahrensabläufe in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden aus personellen Gründen ab dem 1. April neu geregelt. Nachfolgende Neuerungen gilt es zu beachten:

    • Eine Vorsprache bei den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich. Bei der Bearbeitung von Terminen wird jedoch eine Priorisierung vorgenommen.
    • Für die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde wird eine Hotline mit der Rufnummer 0261/108-788 eingerichtet. In dieser Hotline kann das entsprechende Anliegen ausgewählt werden und der Anrufer wird automatisch zum richtigen Sachbearbeitenden weitergeleitet.
    • Kunden, die ausschließlich Unterlagen abgeben möchten, können diese entweder per Post schicken, in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder in einem eigens im Bereich der Ausländerbehörde im Kreishaus aufgestellten Briefkasten hinterlegen.
    • Schriftliche Anfragen sind ausschließlich per Mail an das E-Mail-Postfach der Ausländerbehörde an auslaenderbehoerde@kvmyk.de oder an abh@kvmyk.de zu stellen und werden in der Regel innerhalb einer Woche durch die Ausländerbehörde beantwortet.
    • Im Zugangsbereich der Ausländerbehörde wird eine Terminkontrolle eingerichtet, die nur von Kunden mit einem entsprechenden Termin passiert werden kann. Kunden die ohne Termin vorsprechen, werden ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen.

    Für die getroffenen Maßnahmen sowie voraussichtlich längere Wartezeiten bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.

  • Migrant mehrfach auffällig – Festnahme  !

    Migrant mehrfach auffällig – Festnahme !

    Am Mittwochmittag (14. April) haben Bundespolizisten einen mutmaßlichen Schwarzfahrer mehrfach des Bahnhofs verweisen müssen. Als der Migrant, später zwei Männer unvermittelt angreifen wollte, leistete er gegen die Festnahme Widerstand und wurde anschließend in ein Krankenhaus eingewiesen. Eine verletzte Polizistin musste ihren Dienst abbrechen.

    Zunächst wurde die Weilheimer Bundespolizei durch die Zugbegleiterin einer Regionalbahn zur Unterstützung gerufen. Ein Fahrgast hatte bei der Fahrscheinkontrolle kein gültiges Ticket vorweisen können. Die Beamten führten auf der Dienststelle eine Identitätsfeststellung durch, woraufhin der afghanische Staatsangehörige zusammen mit einer Anzeige wieder entlassen werden konnte. Nur kurze Zeit später mussten die Bundespolizisten eingreifen. Diesmal hatte der junge Afghane versucht, eine Getränkedose aus dem Bahnhofskiosk zu entwenden. Die Beamten sprachen dem 19-Jährigen nach der Sachverhaltsaufnahme einen Platzverweis aus. Jedoch musste die Streife den Migranten innerhalb der nächsten Stunde insgesamt viermal aus dem Bahnhof begleiten.

    Keine zwei Stunden nach dem ersten Zusammentreffen beobachteten die Beamten, wie der Mann schreiend und mit gestrecktem Bein zwei vor einem Linienbus stehende Männer angriff. Während der Fahrkartenkontrolleur und der Busfahrer auswichen, waren auch schon die Bundespolizisten zur Stelle, brachten den Angreifer zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Gegen die Maßnahme widersetzte sich der Afghane erheblich, wodurch zwei Polizistinnen verletzt wurden. Eine Beamtin musste den Dienst später sogar abbrechen.

    Bereits am Vortag leistete der Mann Widerstand bei einer Maßnahme der Landespolizei. Zuständigkeitshalber veranlasste die Polizeiinspektion Weilheim nun eine Einweisung des Täters auf die psychiatrische Station des Klinikums Weilheim. Der wegen mehrerer Straftaten Polizeibekannte wird sich nun wegen versuchten Diebstahls, versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs verantworten müssen. Die Bundespolizei informierte zudem die zuständige Ausländerbehörde des Asylbewerbers über den Sachverhalt.