Schlagwort: außereheliche Beziehung

  • Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines wegen Totschlags Verurteilten verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

    Elf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe

    Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei wurden weitere Strafen aus früheren Urteilen einbezogen. Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten sieben Monate als vollstreckt.

    Tat im Jahr 2013 – Leiche erst 2023 gefunden

    Laut den Feststellungen des Landgerichts begann der Angeklagte Ende 2012 eine Beziehung mit der späteren 28-jährigen Getöteten. Als sie ihm im März 2013 androhte, die Beziehung öffentlich zu machen, tötete er sie. Er befestigte die Leiche an einer Metallplatte und versenkte sie in einem Kanal. Erst im Januar 2023 konnten Überreste der Frau sichergestellt werden.

    BGH sieht keine Rechtsfehler

    Die Revision des Angeklagten richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof prüfte das Verfahren, fand jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt die Strafe bestehen.

  • Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Lebenslange Haftstrafe in Leipzig bestätigt: Mordurteil gegen Ehemann rechtskräftig

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Dieser hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg eingelegt. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Die Strafe lautet auf lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Die Tat ereignete sich im September 2022. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seine pflegebedürftige Ehefrau tödlich verletzte. Die Frau litt an Multipler Sklerose. Der Mann verabreichte ihr heimlich ein Antidepressivum in Überdosis. Vermutlich löste er die Substanz in einem Getränk auf. Nach vier Tagen führte das Medikament zum Tod der Frau.

    Um den Tod zu beschleunigen, stach der Angeklagte mehrfach mit einem Messer in den Bauch seiner Ehefrau. Außerdem nahm er selbst geringe Mengen des Antidepressivums ein. Er fügte sich selbst mehrere Messerstiche zu, die jedoch überwiegend harmlos waren. So wollte er den Vorfall als misslungenen Doppelsuizid erscheinen lassen.

    Das Motiv des Angeklagten war, seine außerehelichen Beziehungen zu verbergen. Zudem wollte er verhindern, dass seine Frau von seinen sexuellen Handlungen als angeblicher Heilpraktiker erfährt. Er hatte teils heimlich Fotos von Patientinnen gemacht. Kurz vor der Tat gab es eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Strafanzeige. Dabei wurden sein Handy und Speichermedien beschlagnahmt.

    Der Angeklagte fürchtete, seine Frau könnte ihn verlassen. Ein solcher Schritt hätte seinen wirtschaftlichen Ruin und den Verlust von Vermächtnissen bedeutet. Aus diesem Grund beging er die Tat.

    Das Landgericht wertete die Handlung als Mord nach § 211 StGB. Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde wegen der heimlichen Verabreichung des Medikaments bestätigt. Außerdem ging das Gericht von Habgier als Tatmotiv aus. Zwei Mordmerkmale lagen somit vor.

    Aufgrund dieser Merkmale sah das Gericht die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Dies führte zur lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB.

    Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es wurden keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil bleibt daher bestehen.