Schlagwort: B10

  • Unfall eines mit Langholz beladenen Sattelzugs

    Unfall eines mit Langholz beladenen Sattelzugs

    Unfall eines mit Langholz beladenen Sattelzugs

    A62, Höheischweiler

    Am Montag, den 30.06.2025, gegen 16:35 Uhr, befuhr eine 25-jährige Berufskraftfahrerin aus dem Saarland die B10 aus Richtung Pirmasens kommend in Fahrtrichtung Zweibrücken.

    In Höhe der Anschlussstelle Höheischweiler, Auffahrt zur A62, kam die Frau mit ihrem Gespann, bestehend aus Zugmaschine und Sattelanhänger, in einer Rechtskurve von der Fahrbahn ab.

    Der Sattelanhänger geriet ins Schleudern und kippte nach links in die Grünfläche, wodurch die Ladung mit Langholz herabfiel. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstand hierdurch nicht. Durch die herabgefallene Ladung wurden lediglich zwei Verkehrsleitpfosten, sowie der Sattelanhänger selbst, beschädigt.

    Ersten Unfallermittlungen zu Folge waren körperliche Mängel der Fahrzeugführerin unfallursächlich. Durch den Unfall und den sich anschließenden Bergungsmaßnahmen entstand ein Rückstau des Fließverkehrs auf der A62 und B10. Durch die Autobahnmeisterei Limbach wurden zeitweilig Ableitungsmaßnahmen eingerichtet.

    Gegen 19 Uhr konnte die Fahrbahn wieder vollständig für den Verkehr freigegeben werden. Gegen die Fahrzeugführerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

  • Kontrolle des Nachtfahrverbot auf der B10

    Kontrolle des Nachtfahrverbot auf der B10

    Kontrolle des Nachtfahrverbot auf der B10

    B10/LD-Nord

    Zwischen 1 Uhr und 2 Uhr wurden heute Morgen (27.03.2025) auf der B10 bei der AS LD-Nord das Nachtfahrverbot kontrolliert.

    Während 11 LKW-Fahrer berechtigt auf der B10 unterwegs waren, musste zwei weitere Fahrer aus dem benachbarten Ausland ihre Sattelzüge wenden und die B10 in Richtung A65 verlassen.

    Zudem mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro bezahlen. Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.