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  • Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle entdeckt

    Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle entdeckt

    Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle an der A4 entdeckt

    Beamte der Bundespolizei stoppten am frühen Morgen einen aus Polen kommenden litauischen Reisebus am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf bei Görlitz. Gegen 4:25 Uhr führten die Einsatzkräfte eine routinemäßige Grenzkontrolle durch. Dabei geriet ein irakischer Staatsangehöriger besonders in den Fokus der Beamten.

    Reisepass fehlte – angebliche Aufenthaltskarte vorgelegt

    Der Mann konnte bei der Kontrolle keinen gültigen Reisepass vorlegen. Stattdessen zeigte er eine vermeintlich polnische Aufenthaltskarte. Nach eigenen Angaben habe er seinen Reisepass verloren. Zur Untermauerung seiner Darstellung übergab er den Bundespolizisten mehrere polnische Anmeldeschreiben.

    Die Beamten prüften die Dokumente unmittelbar vor Ort. Bereits bei der ersten Sichtung stellten sie eindeutige Fälschungsmerkmale an der angeblichen Aufenthaltskarte fest. Eine anschließende vertiefte Überprüfung bestätigte den Verdacht: Sowohl die Aufenthaltskarte als auch sämtliche Anmeldeschreiben erwiesen sich als Totalfälschungen.

    Identität ebenfalls falsch angegeben

    Trotz der eindeutigen Beweislage beharrte der Mann darauf, sich legal in Polen aufzuhalten. Die Bundespolizei ließ diese Aussage jedoch nicht gelten und führte weitere Maßnahmen durch. Eine Abfrage der Fingerabdrücke brachte ein weiteres Ergebnis ans Licht: Auch die angegebene Identität des Mannes stimmte nicht. Lediglich seine irakische Staatsangehörigkeit ließ sich eindeutig bestätigen.

    Bereits abgelehnter Asylantrag in Deutschland

    Die weiteren Ermittlungen zeigten, dass der Mann den deutschen Behörden bereits bekannt war. Er stellte zuvor einen Asylantrag in Deutschland, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2025 ablehnte. Die zuständige BAMF-Außenstelle Augsburg forderte ihn anschließend zur Ausreise auf. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte eine Abschiebung.

    Um dieser Maßnahme zu entgehen, tauchte der Mann unter. Erst die Kontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf beendete sein unerlaubtes Verweilen im Schengen-Raum.

    Strafverfahren eingeleitet

    Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Die gefälschten Dokumente zog sie ein. Nach Abschluss des Strafverfahrens streben die Behörden eine Zurückweisung entweder in das Heimatland oder nach Polen an.

    Weitere aktuelle Einsätze der Bundespolizei findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Arbeit der Bundespolizei stellt auch die Bundespolizei auf ihrer Internetseite bereit.

  • Abschiebung – Erster Intensivtäter per Linienflug nach Kabul abgeschoben

    Abschiebung – Erster Intensivtäter per Linienflug nach Kabul abgeschoben

    Abschiebung nach Afghanistan: Erster Intensivtäter per Linienflug nach Kabul abgeschoben

    Deutschland setzt bei der Abschiebung nach Afghanistan auf einen neuen Kurs. In der Nacht zu Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, brachte die Polizei einen afghanischen Intensiv-Straftäter aus Bayern einzeln per Linienflug nach Kabul. Dort übergaben die Beamten den Mann nach der Landung den zuständigen Behörden.

    Neuer Kurs: Einzel-Abschiebungen statt nur Sammelflüge

    Das Bundesinnenministerium setzt nach eigenen Angaben auf neue Vereinbarungen mit den Taliban-Behörden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte zuletzt regelmäßige Rückführungen an. Damit startet nun eine Praxis, die Behörden flexibler macht. Denn sie können schwere Straftäter nicht nur in großen Gruppen ausfliegen, sondern auch einzeln abschieben. Genau das soll die Abschiebung nach Afghanistan Schritt für Schritt ausweiten.

    Warum Behörden jetzt auf Tempo setzen

    Nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 stoppten Behörden Abschiebungen zunächst. Später nahmen sie Rückführungen wieder auf. Im Juli schoben deutsche Stellen bereits 81 Afghanen direkt ab. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nennt zudem rund 11.500 ausreisepflichtige Afghanen in Deutschland. Mit kleinen Chartergruppen lässt sich dieses Thema kaum in der Breite lösen. Deshalb rückt jetzt der Linienflug als Werkzeug stärker in den Fokus.

    Was jetzt wichtig bleibt

    • Behörden prüfen künftig häufiger, ob sie Intensivtäter auch kurzfristig per Linie abschieben.
    • Politik und Sicherheitsbehörden dürften den Kurs eng begleiten.
    • Betroffene Verfahren bleiben juristisch angreifbar, deshalb zählt saubere Dokumentation.

    Weitere Meldungen findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland sowie in unseren Artikeln zu großen Polizeilagen, etwa hier: Tötungsdelikt in Krefeld und hier: Schwerer Verkehrsunfall bei Mayen.

    Offizielle Hintergründe liefern außerdem das Bundesinnenministerium und das BAMF. Damit ordnet sich die Abschiebung nach Afghanistan klar in die aktuelle Migrations- und Sicherheitspolitik ein.