Schlagwort: BGH Urteil Mord

  • Mann ermordet Ex-Frau mit 40 Messerstichen auf der A7

    Mann ermordet Ex-Frau mit 40 Messerstichen auf der A7

    BGH bestätigt Schuldspruch: Mann ermordet Ex-Frau mit 40 Messerstichen auf der A7

    Flensburg/Leipzig – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat das Urteil des Landgerichts Flensburg bestätigt und den Schuldspruch gegen einen 42-jährigen Mann wegen Mordes rechtskräftig gemacht. Der Täter muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

    Hintergrund: Brutale Messerattacke auf der Autobahn

    Der Angeklagte lockte seine Ex-Frau unter dem Vorwand einer Versöhnung in sein Auto. Zunächst täuschte er technische Probleme vor und hielt auf einem Parkplatz in Flensburg. Dort stach er mehrfach mit einem Messer auf die 36-Jährige ein.

    Nachdem die Frau schwer verletzt fliehen wollte, fuhr der Täter auf die Autobahn A7. Auf dem Standstreifen setzte er seine Messerattacke fort und fügte seiner Ex-Frau insgesamt mindestens 40 Stichverletzungen zu.

    Opfer flieht auf die Fahrbahn und stirbt

    In Todesangst stieg die Frau aus und versuchte, über die Fahrbahn zu fliehen. Ein Lkw erfasste sie, schleuderte sie auf den Seitenstreifen und verletzte sie tödlich. Polizisten nahmen den blutüberströmten Täter kurz darauf am Tatort fest.

    BGH stuft Tat als vollendeten Mord ein

    Der BGH bestätigte nun, dass der Täter vollendeten Mord begangen hat. Der Zusammenstoß mit dem Lkw ändere nichts am Vorsatz des Angeklagten. Die Richter sahen niedrige Beweggründe und eine besonders grausame Tatausführung als erwiesen an.

    Weitere Informationen zum Fall veröffentlicht auch der Bundesgerichtshof. Alle aktuellen Polizeimeldungen aus der Region finden Sie im Polizei-Report und weitere Nachrichten rund um Strafprozesse auf BlaulichtMYK.

  • Verurteilung wegen Mordes an “Koks-Taxifahrer” !

    Verurteilung wegen Mordes an “Koks-Taxifahrer” !

    Verurteilung wegen Mordes an “Koks-Taxifahrer” !

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil aus Frankfurt (Oder) verworfen.

    Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den Mann am 21. Oktober 2024 wegen Mordes, versuchten Raubs mit Todesfolge und Brandstiftung verurteilt. Das Urteil sah eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe vor. Zudem wurden den Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche zugesprochen.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich der Täter mit einem Freund auf einem Gartengrundstück in Gosen. Der Freund bestellte dort Kokain bei einem Dealer. Als der Fahrer eintraf, stach der Angeklagte mit einem Messer in dessen Hals. Ziel war es, Kokain und Bargeld zu rauben.

    Das Opfer verstarb binnen weniger Minuten. Da es dem Täter nicht gelang, das Taxi zu starten, setzte er es in Brand. Mit der Brandstiftung wollte er Spuren seiner Tat vernichten.

    Das Gericht wertete die Tat als Mord aus Habgier, Heimtücke und zur Ermöglichung einer anderen Straftat.

    Die Revision überprüfte das Urteil auf mögliche Rechtsfehler. Weder beim Schuldspruch noch beim Strafmaß wurden Fehler festgestellt. Lediglich ein Schadensersatzanspruch im Adhäsionsverfahren wurde teilweise aufgehoben.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist damit rechtskräftig.