Schlagwort: Block House

  • Christina Block bricht Kreuzverhör ab

    Christina Block bricht Kreuzverhör ab

    Prozess um Steakhaus-Erbin Christina Block: Vorwurf der Beauftragung einer Kindesentführung

    Hintergrund der Anklage

    Christina Block, Erbin der berühmten Steakhaus-Kette , steht am Landgericht Hamburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Dafür soll sie eine israelische Sicherheitsfirma kontaktiert haben. Block weist die Vorwürfe entschieden zurück.

    Verhandlung und Verhalten der Angeklagten

    Am fünften Verhandlungstag erschien Christina Block sichtlich erschöpft. Wegen der Hitze und ihrer Verfassung bat sie um eine Unterbrechung. Die Vorsitzende Richterin beendete die Sitzung rund eine Stunde früher als geplant.

    Im Gerichtssaal kam es zu Wortgefechten zwischen Block und dem Anwalt ihres Ex-Mannes Stephan Hensel. Block warf Hensel vor, die Kinder entfremdet zu haben. Zudem erhob sie schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Tod ihrer Mutter, was für Betroffenheit im Saal sorgte.

    Verteidigung und Aussagen

    Die Angeklagte erklärte, erstmals von den Entführungsplänen durch ihre verstorbene Mutter erfahren zu haben. Sie betont, selbst keine Initiative ergriffen zu haben. Ihre Verteidigung kritisierte zudem die Verwendung digitaler Beweismittel, die ihrer Ansicht nach nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden seien.

  • Rückruf von Burger-Brötchen

    Rückruf von Burger-Brötchen

    Rückruf: Block House Brioche Bun (2x 80g) wegen möglicher Metallteile – Block Foods AG warnt vor Verzehr

    Die Block Foods AG ruft das Produkt Block House Brioche Bun mit bestimmten Mindesthaltbarkeitsdaten zurück. Grund ist eine mögliche Verunreinigung mit metallischen Fremdkörpern.

    Betroffenes Produkt

    • Produkt: Block House Brioche Bun

    • Verpackung: 2 x 80 Gramm

    • Mindesthaltbarkeitsdaten: 21.08.2025 und 22.08.2025

    • Hersteller / Inverkehrbringer: Block Foods AG

    Nur diese beiden Haltbarkeitsdaten sind betroffen. Andere Chargen können ohne Bedenken verzehrt werden.

    Grund für den Rückruf

    Der herstellende Lieferant der Block Foods AG hat einen technischen Defekt bei der Produktion festgestellt. Dabei könnten metallische Fremdkörper in das Produkt gelangt sein.

    Zur Sicherheit verwendet der Hersteller Metalldetektoren. Dennoch konnte der Verbleib der möglichen Metallteile nicht vollständig geklärt werden. Die Block Foods AG hat sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen.

    Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen

    Zur Vermeidung möglicher Gesundheitsrisiken bittet die Block Foods AG dringend darum, das betroffene Produkt nicht zu verzehren. Es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme zum Verbraucherschutz.

    Rückgabe und Erstattung

    Verbraucherinnen und Verbraucher können die betroffenen Buns in ihrer Einkaufsfiliale oder direkt bei der Block Foods AG zurückgeben. Auch ohne Kassenbeleg wird der Kaufpreis erstattet.