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  • Mit Kokain erwischt: Bürgermeister vor Münchener Disco festgenommen

    Mit Kokain erwischt: Bürgermeister vor Münchener Disco festgenommen

    Mit Kokain erwischt: Bürgermeister vor Disco gefesselt

    In München entstand am vergangenen Samstag ein politischer Skandal: Der CSU-Politiker Thomas Pardeller, amtierender Bürgermeister von Neubiberg (Landkreis München), geriet außerhalb eines Nachtclubs in eine Polizeikontrolle – bei der man ihm schließlich 0,2 Gramm Kokain nachwies. Er verweigerte zunächst Herausgabe des Behältnisses und musste schließlich zu Boden gebracht und gefesselt werden.

    Der Vorfall im Detail

    Polizeikräfte kontrollierten Pardeller in den frühen Morgenstunden vor dem Nachtclub „Palais“ nahe dem Münchner Hauptbahnhof. Bei der Durchsuchung fanden sie ein kleines Plastikgefäß mit weißem Pulver. Da Pardeller sich weigerte, den Behälter herauszugeben, setzten die Beamten Zwangsmaßnahmen ein und fesselten ihn. Nach den polizeilichen Prozeduren wurde er auf eine Dienststelle gebracht und danach entlassen.

    Rechtliches & Politische Folgen

    Der CSU-Ortsverband meldete, dass Pardeller der Besitz von 0,2 Gramm Kokain vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft hat bislang kein förmliches Verfahren eingeleitet. Dennoch hat die CSU die Kandidatennominierung für die bevorstehenden Kommunalwahlen ausgesetzt, um den Fall nicht mit Wahlkampf zu belasten. Pardeller selbst kündigte an, die Öffentlichkeit „über den Verlauf der Sache“ zu informieren.

    Biografie & Hintergründe

    Der 37-jährige Pardeller studierte Jura und legte 2020 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seine juristische Laufbahn führte ihn über Stationen am Landgericht München I und bei der Staatsanwaltschaft. Seit 2020 bekleidet er das Amt des Bürgermeisters von Neubiberg. Die nun bekanntgewordene Drogenaffäre gefährdet sein politisches Ansehen und seine weiteren Ambitionen im Vorfeld der Kommunalwahlen in Bayern.

    Was jetzt zu beobachten ist

    • Ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet.
    • Ob die CSU an der Kandidatur von Pardeller festhält oder ihn ersetzt.
    • Ob weitere Belastungsmaterialien ans Licht kommen.

    Wir bleiben am Thema und berichten über neue Entwicklungen.

  • Urteil gegen Bürgermeister wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig

    Urteil gegen Bürgermeister wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig

    Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig

    Beschluss vom 8. Februar 2023 – 3 StR 167/22

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in vier Fällen sowie Untreue in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und ihn von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat sich gegen die Verurteilung gerichtet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen schloss der Angeklagte als Bürgermeister der Stadt Oppenheim im Herbst 2013 im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Baugebiets Krämereck-Süd mit der GAJ GmbH, deren faktischer Geschäftsführer der frühere Mitangeklagte war, einen Maklervertrag. Hintergrund war, dass zur Sanierung des desolaten Haushalts der Stadt Oppenheim verschiedene Grundstücke durch die Stadt vor dem Umlegungsverfahren angekauft und nach Erschließung gewinnbringend verkauft werden sollten. Die nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erforderliche Schriftform wurde nicht eingehalten, zudem wurde der an sich zuständige Stadtrat nicht einbezogen. Der Angeklagte wollte insgesamt eine Einbindung des Stadtrates, der dem Abschluss eines Maklervertrages mangels Erforderlichkeit nicht zugestimmt hätte, umgehen und ging davon aus, zukünftige Rechnungen der GAJ GmbH auch ohne entsprechende Grundlage bei der Verbandsgemeinde allein durch Anweisung zur Auszahlung bringen zu können.

    Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Maklervertrages vereinbarten der Angeklagte und der frühere Mitangeklagte zudem, dass im Gegenzug ca. 10% der Provision von der GAJ GmbH bzw. dem früheren Mitangeklagten an die SPD Oppenheim fließen sollten.

    Insgesamt wurden in der Folgezeit mehrere Grundstücke unter Mitwirkung des früheren Mitangeklagten durch die Stadt Oppenheim angekauft. Diese bildeten die Grundlage für Provisionsrechnungen der
    GAJ GmbH, die auf Anweisung des Angeklagten in Höhe von insgesamt 172.249,94 € zum Nachteil der Stadt Oppenheim an die GAJ GmbH ausgezahlt wurden.

    Entsprechend der zwischen dem Angeklagten und dem früheren Mitangeklagten getroffenen Abrede leistete dieser in den Jahren 2014 und 2015 Spenden in Höhe von insgesamt 17.600 € an die SPD Oppenheim. Der Angeklagte und die Stadt sowie Mitarbeiter der Verbandsgemeinde, der die Stadt Oppenheim angehört, hätten den Ankauf der Grundstücke ohne Weiteres selbst organisieren können.

    Das Urteil ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig.