Schlagwort: Bundesanwaltschaft

  • Stromausfall nach Anschlag: Berliner ab 11 Uhr wieder vollständig versorgt

    Stromausfall nach Anschlag: Berliner ab 11 Uhr wieder vollständig versorgt

    Stromausfall in Berliner Südwesten

    Berlin erlebt nach Tagen der Unsicherheit eine spürbare Erleichterung: Ab 11 Uhr kehrt der Strom im gesamten Berliner Südwesten zurück. Nach dem gezielten Anschlag auf das Kraftwerk Lichterfelde gelang es den Einsatzkräften, die Stromversorgung deutlich früher als zunächst geplant wiederherzustellen.

    Ursprünglich rechneten die Behörden erst am Donnerstag mit einer vollständigen Rückschaltung.

    Großschadenslage beschleunigt Reparaturen

    Die Ausrufung der Großschadenslage durch den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner brachte den entscheidenden Durchbruch. Die Maßnahme bündelte Personal, Technik und Abläufe und erlaubte es den Verantwortlichen, parallel an mehreren Standorten zu arbeiten. Laut Senatskanzlei beschleunigte diese koordinierte Vorgehensweise die Reparaturen erheblich.

    Nach dem Anschlag am Samstag saßen rund 45.000 Haushalte und etwa 2.200 Unternehmen ohne Strom da. Techniker arbeiteten seither rund um die Uhr an provisorischen und dauerhaften Lösungen. Bereits bis Dienstagabend sank die Zahl der betroffenen Haushalte auf 19.900. Supermärkte öffneten wieder, und das Mobilfunknetz funktionierte größtenteils stabil.

    Erfolgreiche Tests nach nächtlichen Arbeiten

    In der Nacht schlossen Spezialisten von Stromnetz Berlin die entscheidenden Reparaturarbeiten in der Baugrube am Anschlagsort ab. Sie installierten drei sogenannte Muffenverbindungen. Unterstützung kam dabei von Fachkräften aus Hamburg, der Schweiz und Österreich. Der günstige Umstand: Die Experten mussten lediglich zwei Kunststoffkabel miteinander verbinden.

    Nach Abschluss der Arbeiten deckten die Teams das reparierte Kabel mit Sand ab, um gefährliche Lichtbögen zu verhindern. Erste Tests am Morgen verliefen erfolgreich. Kai Wegner betonte, dass die parallele Arbeit an mehreren Standorten den schnellen Erfolg erst möglich gemacht habe.

    Hinweise für betroffene Haushalte

    Die Senatsverwaltung fordert alle Betroffenen im Südwesten Berlins auf, private Notstromaggregate spätestens bis 10.30 Uhr abzuschalten. Nur so lässt sich eine stabile Gesamtversorgung sicherstellen. Zusätzlich sollten Haushalte empfindliche Elektrogeräte vorübergehend vom Netz trennen.

    Während der Rückschaltung kann es kurzzeitig zu erneuten Stromunterbrechungen von wenigen Minuten kommen. Nach der Wiederinbetriebnahme sollten Bürger zunächst auf stromintensive Geräte wie Waschmaschinen oder Trockner verzichten.

    Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

    Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat inzwischen die Ermittlungen übernommen. Sie prüft unter anderem den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, verfassungsfeindliche Sabotage, Brandstiftung sowie die Störung öffentlicher Betriebe. Damit unterstreichen die Behörden die Schwere des Angriffs auf die kritische Infrastruktur.

    Weitere aktuelle Entwicklungen zu Einsätzen, Ermittlungen und Sicherheitslagen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Verkehr. Offizielle Informationen stellen zudem die Bundesanwaltschaft und die Polizei Berlin bereit.

  • Terrorverdacht in Dortmund – Mann soll im Darknet Mordaufrufe gegen Politiker gestartet haben!

    Terrorverdacht in Dortmund – Mann soll im Darknet Mordaufrufe gegen Politiker gestartet haben!

    Terrorverdacht in Dortmund: Bundesanwaltschaft lässt Martin S. festnehmen

    Ein schwerwiegender Terrorverdacht erschüttert Dortmund:

    Die Bundesanwaltschaft hat am Montagabend einen Mann festnehmen lassen, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen haben soll. Der Verdächtige, ein deutsch-polnischer Staatsbürger namens Martin S., steht im dringenden Verdacht der Terrorismusfinanzierung.

    Aufrufe zu Anschlägen im Darknet

    Laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe soll Martin S. auf einer von ihm betriebenen anonymen Plattform im Darknet Aufrufe zu Gewalt gegen Politiker und Amtsträger veröffentlicht haben. Dort verbreitete er angeblich Todeslisten mit Namen von Politikerinnen, Politikern und weiteren Personen des öffentlichen Lebens.

    Zusätzlich soll er selbst verfasste Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen und detaillierte persönliche Daten potenzieller Opfer veröffentlicht haben. Nach bisherigen Ermittlungen begann seine Aktivität spätestens im Juni 2025. Seitdem soll er gezielt zu Anschlägen in Deutschland aufgerufen haben.

    Krypto-Spenden als Kopfgeld

    Besonders brisant: Martin S. soll Kryptowährungen gesammelt haben, um Kopfgelder auf die Tötung der Zielpersonen auszusetzen. Die Ermittler bewerten diese Handlungen als klare Vorbereitungshandlungen zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten.

    Die von ihm eingerichtete Darknet-Plattform diente laut Ermittlern als Dreh- und Angelpunkt für extremistische Inhalte, Aufrufe zu Gewalt und die Verbreitung sogenannter „Todesurteile“ gegen politische Gegner. Dabei soll Martin S. als Administrator die Inhalte persönlich erstellt und verbreitet haben.

    Festnahme durch BKA und Bundespolizei

    Am Montagabend griffen Spezialkräfte des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei in Dortmund zu. Der Verdächtige wurde in seiner Wohnung festgenommen. Heute soll Martin S. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden, der über eine mögliche Untersuchungshaft entscheidet.

    Weitere Informationen über den konkreten Hintergrund der Ermittlungen und die mögliche Einbindung weiterer Beteiligter liegen derzeit noch nicht vor. Die Behörden prüfen, ob Martin S. Verbindungen zu bestehenden extremistischen Netzwerken unterhielt.

    Aktuelle Informationen zu Polizeieinsätzen und Sicherheitsmeldungen aus der Region finden Sie auch auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Italien stoppt Auslieferung im Nord-Stream-Fall

    Italien stoppt Auslieferung im Nord-Stream-Fall

    Kassationshof bremst Übergabe eines Verdächtigen

    Rom/Berlin, 15. Oktober 2025: Italiens höchstes Gericht hat die Auslieferung eines 49-jährigen Ukrainers im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Anschlägen vorläufig gestoppt. Damit kippt der Kassationshof eine frühere Entscheidung einer unteren Instanz. Die deutsche Justiz muss sich deshalb zunächst auf ein weiteres Rechtsverfahren in Italien einstellen, während zugleich neue Fragen zur internationalen Zusammenarbeit entstehen.

    Was heute entschieden wurde

    Der Kassationshof in Rom hob die Auslieferungsanordnung vorerst auf. Juristisch bedeutet das, dass die Übergabe an Deutschland nicht unmittelbar erfolgen darf. Zwar hatte ein Gericht in Bologna am die Überstellung noch erlaubt, allerdings legte die Verteidigung Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Folglich bleibt der Beschuldigte in Italien, bis die Justiz die offenen Punkte geklärt hat.

    Hintergrund: Festnahme und Vorwürfe

    Die Polizei nahm den Mann im August in der Provinz Rimini fest. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl deutscher Behörden. Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen wegen des Verdachts auf gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage. Auch wenn die Ermittlungen weiterlaufen, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Offizielle Informationen zum Ermittlungsstand stellt die Bundesanwaltschaft transparent bereit. Näheres findest du hier: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft (21.08.2025).

    Warum Italien die Auslieferung stoppt

    Nach übereinstimmenden Angaben stützt sich die Entscheidung des Kassationshofs auf formale und materielle Einwände der Verteidigung. Solche Verfahren prüfen regelmäßig, ob alle Voraussetzungen des EU-Rechts, insbesondere des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl, eingehalten sind. Zudem wägen die Richter, wie üblich, Verfahrensrechte des Beschuldigten und etwaige Garantien des ersuchenden Staates ab.

    Was das für Deutschland bedeutet

    Deutschland muss die Auslieferung nun erneut begründen beziehungsweise ergänzen. Praktisch verlängert sich dadurch der Zeitplan. Zugleich bleibt die internationale Zusammenarbeit entscheidend, weil mehrere Länder seit 2022 zu den Sabotageakten ermitteln.

    Wie es jetzt weitergeht

    Als nächstes wird die italienische Justiz die Entscheidung schriftlich ausfertigen und an die Vorinstanz zurückverweisen oder weitere Auflagen formulieren. Erst wenn alle Rechtsfragen geklärt sind, fällt eine erneute Entscheidung über die Übergabe. Parallel können deutsche Ermittler zusätzliche Unterlagen nachreichen.

    Einordnung: Hohe politische und juristische Tragweite

    Der Stopp zeigt, wie komplex grenzüberschreitende Verfahren sind. Dennoch gilt: Der Schritt ist kein Freispruch und keine Vorwegnahme des Ergebnisses. Vielmehr stellt der Beschluss sicher, dass die Auslieferung nur auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage erfolgt. Und genau deshalb beobachten Politik, Justiz und Öffentlichkeit den Fall sehr genau.

    Weiterführende Hintergründe bei uns

    Wir ordnen große Sicherheitslagen regelmäßig ein und berichten außerdem über relevante Polizeimeldungen und Fahndungen. Stöbere dazu gern in unseren Ressorts: Weltweit, Deutschland und Fahndung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Italien stoppt Auslieferung an Deutschland – Entscheidung des Kassationshofs.
    • Vorinstanz Bologna hatte am 16.09.2025 zugestimmt; Verteidigung legte Rechtsmittel ein.
    • Festnahme im August 2025 in Rimini auf Basis eines Europäischen Haftbefehls.
    • Ermittlungen in Deutschland wegen schwerer Staatsschutzdelikte – Unschuldsvermutung gilt.

    Hinweis der Redaktion: Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald schriftliche Gründe der italienischen Justiz vorliegen.

  • Prozess nach Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag startet im Oktober

    Prozess nach Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag startet im Oktober

    Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag: Bundesanwaltschaft lehnt Übernahme ab

    Das Landgericht Magdeburg treibt die juristische Aufarbeitung des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 voran.

    Die Kammer bereitet den Beginn der Hauptverhandlung für den 22. Oktober vor und tagt dafür in einer eigens errichteten Interims-Halle am Jerichower Platz. Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahrensübernahme abgelehnt, das Verfahren bleibt damit in Sachsen-Anhalt.

    Hintergrund: Tat vom 20. Dezember 2024

    Ein 50-jähriger Mann steuerte am Abend des 20. Dezember 2024 einen Wagen auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt und fuhr durch eine Menschenmenge. Dabei kamen sechs Menschen ums Leben, Hunderte erlitten Verletzungen. Einsatzkräfte der Polizei nahmen den Fahrer kurz nach der Tat fest.

    Anklage: Sechsfacher Mord und versuchter Mord in 338 Fällen

    Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg erhob im August 2025 Anklage.

    Sie legt dem Beschuldigten sechsfachen Mord sowie versuchten Mord in 338 Fällen zur Last. Das Landgericht prüft die Zulassung der Anklage und bereitet parallel die Logistik für den Großprozess vor.

    Prozess-Logistik: Interims-Gerichtssaal mit rund 700 Plätzen

    Wegen der außergewöhnlichen Dimension des Verfahrens verlegt die Justiz die Verhandlung in eine Leichtbauhalle am Jerichower Platz.
    Der Hauptsaal bietet Platz für etwa 700 Personen. Das Land kalkuliert bereits jetzt mit einem Millionenaufwand für Miete, Aufbau und Betrieb.

    Staatsschutz-Frage: Verfahren bleibt in Sachsen-Anhalt

    Die Bundesanwaltschaft sieht trotz der schweren Tat keinen Staatsschutzfall und übernimmt das Verfahren nicht.

    Damit bleibt die Zuständigkeit beim Landgericht Magdeburg. Die Kammer hat angekündigt, zügig über die Eröffnung zu entscheiden und den Prozessbeginn ab 22. Oktober anzusetzen.