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  • Stadt Koblenz erhält 8 Millionen Euro Bundesmittel für Ausbau des Sportparks Oberwerth

    Stadt Koblenz erhält 8 Millionen Euro Bundesmittel für Ausbau des Sportparks Oberwerth

    Sportpark Oberwerth bekommt Mega-Förderung

    Die Stadt Koblenz erhält 8 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Der Haushaltsausschuss des Bundestages sprach der Stadt die Mittel heute zu. Zuvor hatte Koblenz für den geplanten Ausbau des Sportparks Oberwerth einen Antrag auf Unterstützung aus der sogenannten „Sportmilliarde“ des Bundes gestellt.

    Mit der zugesagten Förderung rückt ein zentrales Vorhaben für den Sportstandort Koblenz deutlich näher. Die Bundesmittel für den Sportpark Oberwerth bilden nach Angaben der Stadt eine wichtige Grundlage für den Ersatzneubau des Funktionsgebäudes inklusive Haupttribüne im Stadion Oberwerth. Dieses Projekt gehört zu einem umfassenden Gesamtkonzept, mit dem die Stadt den gesamten Sportpark sanieren und modernisieren will.

    Schwerpunkt liegt auf neuem Funktionsgebäude mit Haupttribüne

    Im Mittelpunkt der Planungen steht ein modernes, barrierefreies und nachhaltiges Sportstättenangebot. Die Stadt Koblenz will mit dem Ausbau des Sportparks Oberwerth dauerhaft bessere Bedingungen für den Breiten- und Schulsport schaffen. Genau dafür sind die Bundesmittel für den Sportpark Oberwerth nun ein entscheidender Baustein.

    Ein erster konkreter Schritt ist bereits vorgesehen: Die Generalsanierung der Fechthalle soll im Sommer 2026 beginnen. Dafür fließen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz. Zusätzlich arbeitet die Stadt in den finalen Planungen an einem Pumptrack auf dem Gelände des Sportparks.

    Oberbürgermeister spricht von Meilenstein

    Oberbürgermeister David Langner zeigte sich nach der Mitteilung aus Berlin sehr erfreut. Er bezeichnete die zugesprochenen Bundesmittel als wichtige Basis für das neue Funktionsgebäude mit Haupttribüne im Stadion Oberwerth. Zugleich sprach er von einem Meilenstein für den gesamten Sportpark. Langner dankte dem Bund sowie den Bundestagsabgeordneten Dr. Thorsten Rudolph und Josef Oster für ihre Unterstützung. Besonders hob er hervor, dass Koblenz zu den wenigen Kommunen zählt, die die Maximalförderung von acht Millionen Euro erhalten.

    Auch Sportdezernentin sieht starken Impuls für Koblenz

    Bürgermeisterin und Sportdezernentin Ulrike Mohrs betonte, dass die Stadt in den vergangenen Jahren beharrlich am Ausbau des Sportparks gearbeitet habe. Auch wenn das nach außen nicht immer sichtbar gewesen sei, habe Koblenz das Ziel nie aus den Augen verloren. Durch die bewilligten Bundesmittel sei dieses Ziel nun so nah wie nie zuvor.

    Für den Sportpark Oberwerth und für die Sportstadt Koblenz ist die Entscheidung aus Berlin damit ein starkes Signal. Mit der Förderung kann die Stadt ihre Pläne zur Modernisierung der Sportanlage auf einer deutlich besseren finanziellen Grundlage weiter vorantreiben.

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  • Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach

    Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach

    Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach wegen Betrugsvorwürfen

    Offizielles Ermittlungsverfahren gegen CDU-Abgeordnete

    Die Staatsanwaltschaft Köln hat offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) eingeleitet. Die Behörde sieht einen Anfangsverdacht wegen gemeinschaftlichen Betrugs. Konkret geht es um eine angeblich fingierte Rechnung über 2.500 Euro, die im Januar 2025 beim CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis eingereicht worden sein soll. Diese Rechnung betraf Social-Media-Dienste, die laut Ermittlern nie erbracht wurden.

    Erst nach der formellen Aufhebung der parlamentarischen Immunität durfte die Staatsanwaltschaft aktiv werden. Der Vorgang wurde mit Zustimmung der Bundestagspräsidentin eingeleitet. Damit steht nun fest: Die Ermittlungen laufen offiziell.

    Verdacht auf Barzahlung und zweites Verfahren

    Nach Angaben der Ermittler prüfen die Behörden außerdem, ob Bosbach ihren damaligen Wahlhelfer angewiesen hat, den ausgezahlten Betrag in bar zu übergeben, um damit andere Wahlkampfausgaben zu decken. Gegen diesen Wahlhelfer läuft ein separates Verfahren. Der Mann hatte sich selbst bei der Polizei angezeigt, was letztlich die Ermittlungen ins Rollen brachte.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Weitere Details werden erst nach Abschluss der Ermittlungen bekannt gegeben.

    Caroline Bosbach weist Vorwürfe entschieden zurück

    Die CDU-Politikerin reagierte deutlich auf die Vorwürfe. Sie erklärte, sie habe sich weder bereichert noch dem CDU-Kreisverband geschadet. Bosbach zeigte sich überrascht über die förmliche Einleitung des Verfahrens, aber auch zuversichtlich: „Ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Abschluss einstellen wird.“

    Bereits im Sommer hatte sie öffentlich betont, dass an den Anschuldigungen nichts dran sei. Der CDU-Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis übergab sämtliche Unterlagen freiwillig an die Ermittlungsbehörde, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.

    Politischer Hintergrund der Bundestagsabgeordneten

    Caroline Bosbach stammt aus Bergisch Gladbach und ist die Tochter des bekannten CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 gewann sie das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis. Innerhalb der CDU gilt sie als aufstrebende Politikerin mit großem Rückhalt in der Region.

  • Corona-Sonderrecht im Bundestag

    Corona-Sonderrecht im Bundestag

    Die Regierung verkürzte die Gültigkeit des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate.

    Aber nicht für ganz Deutschland !
    Im Deutschen Bundestag gilt der Genesenenstatus weiterhin sechs Monate.

    Ausgerechnet das Parlament, das die Verkürzung des Genesenenstatus ermöglichte, gönnt sich selbst eine Ausnahme
    Während Normalbürger bereits drei Monate nach einer Corona-Infektion nicht mehr als genesen gelten und weitreichende Rechte verlieren, wenn sie nicht geimpft sind, gelten Politiker im Bundestag sechs Monate lang nach einer Infektion als genesen – und werden nicht ausgeschlossen.

    Das bestätigte der Bundestag auf Anfrage der BILD.
    Begründung: Der Genesenenstatus sei in der Allgemeinverfügung des Bundestags geregelt, die Verfügung richte sich noch nach der alten Sechs-Monate-Regel.
    Seit dem Beschluss der neuen Regelung am 14. Januar wurde die Allgemeinverfügung noch nicht angepasst.
    Wann die Allgemeinverfügung angepasst werden soll?
    Unklar. Es werde „fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“.

  • Merkels Bundesnotbremse beschlossen

    Merkels Bundesnotbremse beschlossen

    Merkels Bundesnotbremse beschlossen
    Protest-Demo auf der Straße des 17. Juni von der Polizei aufgelöst

    Der Deutsche Bundestag hat heute die bundeseinheitliche Corona-Notbremse mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und SPD beschlossen. FDP, Linke und AfD stimmten gegen das Gesetzt die Grünen haben sich enthalten. Zuvor hatte es im Reichstag teils heftige Debatten und gegenseitige Anfeindungen gegeben, während draußen Demonstranten dicht gedrängt einem Großaufgebot der Polizei gegenüberstanden.

    Festgelegt werden durch die Gesetzes Novelle bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. So sollen für Kommunen mit einem dauerhaften Inzidenzwert über 100 nächtliche Ausgangssperren von 22:00 Uhr bis 05:00 gelten (Blaulicht Report berichtete bereits ausführlich). Spaziergänger und Jogger dürfen bis Mitternacht draußen bleiben, allerdings lediglich allein. Die privaten Kontakte werden weiter eingeschränkt, Treffen sind nur noch zwischen den eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.

    Der Einzelhandel darf Kunden nur noch mit Terminen und einem aktuellen negativen Test empfangen, ab einer Inzidenz von 150 ist dann nur noch das sogenannte Click & Collect erlaubt. Frisöre und Fußpflege-Salons bleiben offen. Für die Schulen wurde eine neue Grenze beschlossen, ab der künftig nur noch Distanzunterricht erlaubt ist, nämlich bei 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 165.

    Weitere Verordnungen können jederzeit vom Bundestag erlassen werden, hier sind insbesondere zukünftige Erleichterungen und Freiheiten für Geimpfte und negativ Getestete gemeint und bald zu erwarten.

    Bei der Debatte kam es zu heftigen Diskussionen, zunächst scheiterte die AfD mit einem Antrag, die Abstimmung komplett zu verschieben, was aber von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Die FDP sieht insbesondere die Ausgangssperren als einen zu starken Eingriff in die Grundrechte und kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde einzelner Parteimitglieder in Karlsruhe an. Ansonsten nutze jede Partei die Debatte auch zur gegenseitigen Abrechnung mit dem politischen Gegner und betrieb schon Wahlkampf. Die Linke bezeichnete das Gesetz als „Murks“, für die Grünen kommt es zu spät und ist zu widersprüchlich. Doch aller Kritik zum Trotz und selbstverständlich nach ausführlichem Lob und teils emotionalen Argumentationen aus der Regierungskoalition wurde das Gesetz beschlossen.

    Vor dem Reichstagsgebäude und Rund um das Brandenburger Tor kam es derweil zu heftigen Demonstrationen. Es hatten sich insgesamt schätzungsweise 8.000 Gegner der Maßnahmen und Einschränkungen versammelt. Angemeldet war die Demo für 500 Personen. Da es von Anfang an vermehrt zu Verstößen gegen die Maskenpflicht kam und auch die Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, beschloß die Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dabei kam es zu heftiger Gegenwehr, es flogen Flaschen und die Polizei setzte daraufhin Pfefferspray ein. Im Bereich Tiergarten wurden Polizisten tätlich angegriffen. Einige Demonstranten versuchten, die Absperrungen zum Reichstag zu überwinden. Insgesamt kam es zu etwa 150 Festnahmen.
    Später versammelten sich die Demonstranten in der Nähe des Schlosses Bellevue, dem Sitz des Bundespräsidenten.

    Das Gesetzt soll morgen, Donnerstag, den 22. April den Bundesrat passieren und wird dann aller Voraussicht nach am Freitag Bundespräsident Steinmeier zur Unterschrift vorgelegt, bevor es dann am Montag, den 26. in Kraft tritt.