Schlagwort: Bußgeldverfahren

  • Polizei stoppt bei Olzheim erneut massiv überladenen Langholztransport

    Polizei stoppt bei Olzheim erneut massiv überladenen Langholztransport

    Überladener Langholztransport bei Olzheim

    Die Polizei hat am Mittwochmorgen auf der B-51 bei Olzheim erneut einen massiv überladenen Langholztransport gestoppt. Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier kontrollierten einen deutschen Holztransporter mit Fichtenstämmen, der auf dem Weg zu einem Sägewerk bei Olzheim war. Schon beim ersten Eindruck erkannten die Einsatzkräfte deutliche Auffälligkeiten.

    Bei der anschließenden Kontrolle verwogen die Beamten den Lkw mit einer polizeieigenen Radlastwaage. Dabei stellten sie ein Gesamtgewicht von 61.200 Kilogramm fest. Damit überschritt der Fahrer das zulässige Gewicht um mehr als 21 Tonnen. Der Transport war nach Angaben der Polizei somit um 53 Prozent überladen.

    Überladener Langholztransport bei Olzheim gestoppt

    Der überladene Langholztransport bei Olzheim durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Die Beamten stellten nicht nur die massive Überladung fest, sondern dokumentierten auch weitere Verstöße gegen Auflagen aus den erteilten Ausnahmegenehmigungen. Daraufhin zogen sie sämtliche Ausnahmengenehmigungen sofort ein und untersagten dem Fahrer umgehend die Weiterfahrt.

    Die geladenen Fichtenstämme mussten noch vor Ort komplett umgeladen werden. Ein anderer Holztransporter übernahm die Weiterbeförderung zum Sägewerk. Dafür waren mehrere Fahrten notwendig. Die Polizei setzte damit die Maßnahmen direkt an der Kontrollstelle konsequent durch.

    Bußgeldverfahren gegen Fahrer und Verfahren gegen Unternehmen

    Gegen den Fahrer leitete die Polizei ein Bußgeldverfahren ein. Zusätzlich läuft gegen das verantwortliche Unternehmen ein Verfahren, nach dem der gesamte Frachterlös eingezogen werden kann. Damit reagierten die Behörden deutlich auf die festgestellten Verstöße.

    Der Fall zeigt erneut, wie konsequent die Polizei bei Verstößen im Schwerlastverkehr einschreitet. Gerade der überladene Langholztransport bei Olzheim macht nach Einschätzung der Ermittler deutlich, welche Risiken von massiv überladenen Fahrzeugen im Straßenverkehr ausgehen können.

    Polizei Trier kündigt weitere Kontrollen an

    Nach Angaben der Beamten stellen die Kontrollkräfte seit längerer Zeit immer häufiger Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte fest. Besonders Fälle mit einer deutlichen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts nehmen weiter zu. Die Polizei will ihre Kontrollen deshalb fortsetzen und die Einhaltung der Vorschriften im Schwerlastverkehr weiter überwachen.

    Mit dem aktuellen Einsatz bei Olzheim unterstreicht das Polizeipräsidium Trier erneut, dass es bei Verstößen gegen Gewichts- und Maßvorgaben konsequent handelt. Der überladene Langholztransport bei Olzheim endete deshalb noch vor dem Ziel mit einem Stopp, mehreren Folgemaßnahmen und laufenden Verfahren.

  • 19 Stunden am Steuer – völlig übermüdeter Lkw-Fahrer gestoppt

    19 Stunden am Steuer – völlig übermüdeter Lkw-Fahrer gestoppt

    Übermüdeter Lkw-Fahrer auf der B10 bei Hinterweidenthal gestoppt

    Die Polizeiinspektion Dahn hat am Mittwochmittag, 07. Januar 2026, einen gefährlich übermüdeten Lastwagenfahrer aus dem Verkehr gezogen. Gegen 14 Uhr kontrollierten die Beamten auf der Bundesstraße 10 bei Hinterweidenthal einen Sattelzug mit belgischer Zulassung, nachdem der Fahrer zuvor durch deutliche Fahrunsicherheiten aufgefallen war.

    Während der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte schnell fest, dass weder Alkohol noch Betäubungsmittel für das auffällige Fahrverhalten verantwortlich waren. Stattdessen saß der 39-jährige Fahrer bereits seit mehr als 19 Stunden nahezu ununterbrochen am Steuer. Die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten hatte er vollständig missachtet.

    Polizei erkennt akute Gefahr durch Übermüdung

    Die Beamten beschrieben den Mann als sichtbar erschöpft und stark übermüdet. Aufgrund des kritischen Zustands untersagte die Polizei dem Fahrer die sofortige Weiterfahrt mit dem Sattelzug. Die Entscheidung diente dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, da Übermüdung zu ähnlichen Reaktionsausfällen wie Alkohol führen kann.

    Wie ernst die Situation war, zeigte sich wenig später auf der Dienststelle: Während der weiteren polizeilichen Maßnahmen schlief der Fahrer mehrfach ein. Dieses Verhalten bestätigte die Einschätzung der Einsatzkräfte, dass eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr bestand.

    Bußgeldverfahren eingeleitet

    Gegen den 39-Jährigen leitete die Polizei ein entsprechendes Bußgeldverfahren ein. Neben einem empfindlichen Bußgeld drohen dem Fahrer weitere verkehrsrechtliche Konsequenzen. Auch das verantwortliche Transportunternehmen könnte im Rahmen der Ermittlungen überprüft werden.

    Die Polizei nutzt den Vorfall, um erneut auf die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Ruhezeiten hinzuweisen. Besonders im gewerblichen Güterverkehr zählt Übermüdung zu den häufig unterschätzten Unfallursachen auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen.

    Polizei appelliert an Verantwortung im Straßenverkehr

    Die Polizei Rheinland-Pfalz appelliert eindringlich an alle Berufskraftfahrer, ihre Pausen konsequent einzuhalten und Warnsignale des Körpers ernst zu nehmen. Nur so lassen sich schwere Verkehrsunfälle vermeiden. Weitere Informationen zu Verkehrskontrollen und Präventionsmaßnahmen finden Interessierte auf der offiziellen Seite der Polizei Rheinland-Pfalz.

    Aktuelle Meldungen rund um Verkehrskontrollen und Polizeieinsätze findest Du auch in unserem Bereich Verkehr sowie in der Rubrik Deutschland.

  • Verkehrskontrollen am Nürburgring mit Schwerpunkt Raser-/Poserverhalten

    Verkehrskontrollen am Nürburgring mit Schwerpunkt Raser-/Poserverhalten

    Verstärkte Polizeikontrollen am Nürburgring: Ergebnisse und Hintergründe

    Die Polizeiinspektion Adenau erhielt in der Sommersaison mehrere Beschwerden.

    Im Mittelpunkt standen Verstöße im Straßenverkehr und erheblicher Fahrzeuglärm.

    Vor allem der Bereich rund um den Nürburgring war stark betroffen.

    Polizeikontrollen an zwei Tagen

    Aus diesem Grund führte die Polizei Adenau gezielte Maßnahmen durch.

    Unterstützt wurden die Beamten durch benachbarte Polizeidienststellen.

    Die Kontrollen fanden am Samstag, den 23. August, sowie am Sonntag, den 24. August 2025, statt.

    Ergebnisse der Verkehrskontrollen

    Bei hohem Besucheraufkommen wurden 22 Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

    Besonders auffällig waren elf Verstöße wegen unnötigem Fahrzeuglärm.

    Dazu zählen Burnouts, Gas geben im Stand oder mehrfach erzeugte Fehlzündungen.

    In fünf Fällen erlosch die Betriebserlaubnis wegen technischer Veränderungen.

    Zwei ausländische Fahrzeuge entsprachen nicht den Vorschriften.

    Dadurch war die Verkehrssicherheit erheblich eingeschränkt.

    Bußgeldverfahren und Sicherheitsleistungen

    Gegen alle Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Bei zwölf ausländischen Fahrzeugführern kassierten die Beamten eine Sicherheitsleistung.

    Damit wurde die Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens gesichert.

    Strafverfahren und weitere Maßnahmen

    Neben Ordnungswidrigkeiten gab es mehrere Straftaten.

    Die Beamten leiteten zwei Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs ein.

    Zwei weitere Fälle betrafen Urkundenfälschung.

    Zusätzlich gab es zwei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Verkehrsunfälle im Umfeld

    Insgesamt registrierte die Polizei 14 Verkehrsunfälle am Wochenende.

    Drei Unfälle führten zu Personenschäden.

    In zwei Fällen entfernten sich Beteiligte unerlaubt von der Unfallstelle.

    Weitere Kontrollen angekündigt

    Die Polizei Adenau zieht ein klares Fazit.

    Auch künftig wird es verstärkte Verkehrskontrollen am Nürburgring geben.

    Ziel ist es, Verkehrsverstöße zu reduzieren und die Lärmbelastung zu senken.

  • Baustellen-Lkw aus dem Verkehr gezogen

    Baustellen-Lkw aus dem Verkehr gezogen

    Anzeigen wegen Verkehrsunsicherheit und Urkundenfälschung

    Siegburg –

    In der letzten Woche bemerkten Beamten des Verkehrsdienstes der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis im Stadtgebiet Siegburg einen Baustellen-Lkw, an dem laut Siegel die Hauptuntersuchung im Mai 2024 abgelaufen war.

    Das Fahrzeug wurde gestoppt. Aus der anfänglichen Routine-Kontrolle wurde dann doch mehr.

    Da das Fahrzeug bei der ersten Sichtüberprüfung durch die Beamten als vermeintlich verkehrsunsicher eingestuft wurde, kam es zur weiteren Überprüfung in die Halle einer technischen Prüforganisation. Die dort durchgeführte Fahrzeugprüfung ergab, dass das Fahrzeug mit 21 Mängeln verkehrsunsicher war.

    Aber damit war der Sachverhalt immer noch nicht abgeschlossen.

    Die Beamten fragten bei der eingetragenen Prüfstelle der letzte Hauptuntersuchung nach, wie der Fahrzeugzustand dort gewesen sei. Bei der Prüforganisation in Hessen stellte sich heraus, dass die Stempelnummer in den Fahrzeugpapieren sowie die Untersuchungsnummer auf dem Prüfdokument nicht existierten. Auch das Fahrzeugkennzeichen war in Hessen unbekannt.

    Neben der festgestellten Verkehrsunsicherheit liegt auch der Verdacht der Urkundenfälschung vor. Die Kfz-Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung wurden sichergestellt und die Weiterfahrt mit dem Lkw untersagt.

    Der Lkw-Fahrer zeigte sich von den Maßnahmen weder überrascht noch beeindruckt. Das könnte sich im anstehenden Straf- und Bußgeldverfahren ändern. 

  • Lebendtierkontrollen auf der A 61

    Lebendtierkontrollen auf der A 61

    Lebendtierkontrollen auf der BAB 61

    Wörrstadt

    Am Donnerstag (22.05.2025) führte die Verkehrsdirektion Mainz in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Koblenz, dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sowie dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eine Schwerpunktkontrolle auf der Rast- und Tankanlage Hunsrück Ost an der A61 durch.

    Im Mittelpunkt der Überprüfung standen Lebendtiertransporte.

    Zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr wurden insgesamt 13 Fahrzeuge, u.a. Lebendtier- und Lebensmitteltransporte kontrolliert.

    Beanstandungen wurden bei fünf Transporten festgestellt. In einem Fall war der Fahrer eines Fischtransportes seiner Reinigungspflicht nicht nachgekommen. Insgesamt wurde in drei Fällen Verstöße gegen das Tierschutz- sowie jeweils gegen das Tierseuchen- und Lebensmittelrecht geahndet.

    Es wurden Sicherheitsleistungen von 3.500 Euro einbehalten. Zudem wurden Verstöße gegen Sozialvorschriften und technische Mängel festgestellt, so dass einem Fahrzeugführer sogar die Weiterfahrt untersagt werden musste.

    Neben diversen Bußgeldverfahren folgen nun Ermittlungen durch die zuständigen Behörden an den Firmensitzen der beanstandeten Transporte.

  • Zu lang, zu schwer, gravierender Mangel und eine Liste an Verstößen bei Lenkzeiten

    Zu lang, zu schwer, gravierender Mangel und eine Liste an Verstößen bei Lenkzeiten

    Schwerlastkontrollen in Wittlich und Hunsrück – Zwei Lkw-Zügen wird Weiterfahrt untersagt

    Longkamp / Wittlich

    Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs am gestrigen Mittwoch im Bereich Wittlich und im Hunsrück untersagten die Beamten des Schwerlastkontrolltrupps des PP Trier bei zwei Lkw-Zügen die Weiterfahrt aus unterschiedlichen Gründen.

    Lkw mit Holztransport bei Longkamp gestoppt

    Am Vormittag stoppten die Beamten auf der B50 bei Longkamp einen niederländischen Holztransport auf dem Weg in ein Sägewerk im Hunsrück. Bei der Kontrolle stellten die Beamten neben diversen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten auch fest, dass der Transport leicht überladen war und diesem vor allem aber aufgrund eines gefährlichen Mangels am Anhänger die Weiterfahrt zunächst untersagt werden musste.

    Denn am Anhänger war eine Quertraverse (Runge) so stark beschädigt, gerissen und eine weitere völlig lose, so dass die Fichtenstämme auf dem Anhänger von einem zweiten Holztransport umgeladen werden mussten.

    Nachdem die Rungen gesichert waren, wurde die direkte Fahrt in eine Werkstatt gestattet. Neben einer Verwarnung wegen der Überladung, einem Bericht an das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM), erwartet den Fahrer und das Unternehmen wegen den technischen Mängeln ein Bußgeldverfahren.

    Am Mittag stoppten die Beamten in Wittlich einen mit Heu beladenen, niederländischen Lkw-Zug, dem ebenfalls aus zwei Gründen die Weiterfahrt untersagt wurde. Der Zug überschritt zum einen die zulässige Gesamtlänge von 18,75m um 45cm und war zum anderen überladen. Die Beamten stellten beim verwiegen des Zuges ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen, bei erlaubten 40 Tonnen, fest. Des Weiteren wurden beim Fahrer mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Da für die Längenüberschreitung und die Überladung keinerlei Ausnahmegenehmigung vorlag, wurde die Weiterfahrt untersagt. Diese wurde am dann folgenden Morgen genehmigt, nachdem der LKW-Zug zum Teil abgeladen und die mechanisch verstellbare Deichsel gekürzt wurde. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren und ein Bericht an das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM). Gegen das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.

  • Polizei zieht überladenes Fahrzeug aus dem Verkehr

    Polizei zieht überladenes Fahrzeug aus dem Verkehr

    Polizei zieht überladenes Fahrzeug aus dem Verkehr

    Ratzeburg

    Die Beamten des Polizeiautobahnreviers Bad Oldesloe haben am vergangenen Samstag (03.05.2025), gegen 09.00 Uhr, ein völlig überladenes Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.

    Der Hamburger-Lkw fiel den Beamten während der Streifenfahrt auf der A 1, von Lübeck kommend in Fahrtrichtung Hamburg auf, da dieser bereits augenscheinlich deutlich überladen zu sein schien.

    Die Polizisten stoppten den mit Stahl beladenen MAN Lkw und unterzogen den 45-jährigen Hamburger Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle.

    Im Rahmen der Kontrolle stellten sie mittels einer Wägung eine deutliche Überladung fest. Die Waage bestätigte den ersten Eindruck der Beamten und offenbarte eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes von über 93 Prozent.

    Die Polizisten leiteten ein Bußgeldverfahren ein und untersagten dem Mann die Weiterfahrt. Eine derartige Überladung stellt eine Gefahr im Straßenverkehr dar.

  • Der Zug hat keine Bremse

    Der Zug hat keine Bremse

    Der Zug hat keine Bremse

    Rammelsbach (Kreis Kusel)

    Ein Pkw fährt mit angehängtem Anhänger aus Rammelsbach in Richtung Altenglan.
    Soweit – so unspektakulär … Kurz nach Verlassen der Ortslage Rammelsbach löste sich die Verbindung zwischen Fahrzeug und Anhänger, welcher sich auf der B 420 selbstständig machte.

    Glücklicherweise rollte der voll beladene Nachläufer nach rechts in die Leitplanke, statt als unkontrolliertes Geschoss im Gegenverkehr verheerenden Schaden anzurichten.

    Ersten Ermittlungen zufolge dürfte die Unfallursache in der nicht ordnungsgemäß montierten, abnehmbaren Anhängerkupplung zu sehen sein. Der Verantwortliche sieht einem Bußgeldverfahren entgegen.