Schlagwort: DNA-Spuren

  • Mordfall „Amy Lopez“: Anklage erhoben

    Mordfall „Amy Lopez“: Anklage erhoben

    Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 81-Jährigen

    Im sogenannten Mordfall Amy Lopez hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen 81-jährigen Mann erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die damals 24-jährige amerikanische Touristin am 26. September 1994 in Koblenz brutal ermordet zu haben.

    Die junge Frau wurde damals in der Nähe des Felsenwegs am Aufgang zur Festung Ehrenbreitstein getötet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft richten sich die Ermittlungen gegen einen Mann, der am 23. Februar 2026 festgenommen wurde und sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet.

    Brutale Tat im General-von-Aster-Zimmer

    Laut Anklageschrift soll der damals 49-jährige Beschuldigte die ortsunkundige Touristin unter einem Vorwand in das sogenannte General-von-Aster-Zimmer unterhalb der oberen Festungsanlage gelockt haben. Dort habe er die junge Frau gefesselt, entkleidet und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

    Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter Amy Lopez anschließend mit mehreren Messerstichen tötete. Zudem soll er mit einem Stein auf das Opfer eingeschlagen und sie gewürgt haben.

    Nach der Tat soll der Mann mit seinem Fahrrad geflohen sein und Tatwaffe, Handschellen sowie weitere Gegenstände des Opfers im Rhein entsorgt haben.

    DNA-Spuren belasten den Angeschuldigten

    Im Mordfall Amy Lopez spielten moderne DNA-Analysen eine entscheidende Rolle. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten mithilfe neuer Untersuchungsmethoden DNA-Spuren am Hosenbund und am linken Oberschenkel des Opfers gesichert werden.

    Die Spuren stimmen laut Ermittlern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der DNA des Angeschuldigten überein. Auch an dem mutmaßlichen Tatstein wurde eine Mischspur gefunden, die auf den Beschuldigten hinweist.

    Zusätzlich hat der Mann die Tat nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen über seinen Verteidiger pauschal eingeräumt. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen soll er ebenfalls zugegeben haben, Amy Lopez getötet und sich sexuell an ihr vergangen zu haben.

    Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit

    Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kommt bislang zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen sei. Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit lägen derzeit nicht vor.

    Die Staatsanwaltschaft prüft außerdem eine mögliche Sicherungsverwahrung. Dabei spielen insbesondere das hohe Alter des Angeschuldigten, sein Gesundheitszustand sowie die mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe eine Rolle.

    Landgericht Koblenz entscheidet über Hauptverfahren

    Nun muss die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Außerdem wird geprüft, ob die U-Haft fortdauert.

    Dem Angeschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz findest Du auch unter https://blaulichtmyk.de/deutschland/ sowie im Bereich https://blaulichtmyk.de/news/.

    Weitere Informationen veröffentlicht die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie das Landgericht Koblenz.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Mordfall Sabine B.: Bundesgerichtshof kippt Urteil nach 31 Jahren

    Mordfall Sabine B.: Bundesgerichtshof kippt Urteil nach 31 Jahren

    BGH kippt Urteil im Mordfall Sabine B. – Neuauflage des Prozesses in Würzburg

    Karlsruhe (Baden-Württemberg) –

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Mordfall Sabine Back aufgehoben. Damit muss das Landgericht Würzburg den Fall der 1993 ermordeten Schülerin neu verhandeln. Die Richter sehen erhebliche Lücken in der Beweislage.

    Rückblick: Der grausame Fund im Dezember 1993

    Am 15. Dezember 1993 hörten Zeugen die verzweifelten Schreie der 13-jährigen Sabine Back auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Bayern). Zwei Tage später entdeckten Ermittler ihre Leiche in einer mit einer Betonplatte verschlossenen Güllegrube. Der Mord erschütterte die Region tief.

    DNA-Spuren führten zur Anklage

    Nach anfänglichen Verdächtigungen gegen einen Freund der Schülerin geriet Jahre später Stallhelfer Torsten E. in den Fokus. Moderne DNA-Analysen im Jahr 2021 brachten neue Bewegung in den Fall. Ermittler fanden Spuren, darunter Sperma, an der Kleidung des Mädchens. Diese DNA konnte eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden.

    Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Schülerin vergewaltigt und getötet hatte, bevor er ihre Leiche in der Güllegrube entsorgte. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn Ende 2024 zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe wegen Mordes.

    Revision und Zweifel an den Beweisen

    Die Verteidigung legte Revision ein und verwies auf mögliche alternative Szenarien. Sein Anwalt argumentierte, die DNA-Spuren könnten auch auf einvernehmliche Kontakte hindeuten. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass andere Täter beteiligt waren. Der Angeklagte selbst äußerte sich im Prozess nicht.

    BGH sieht Fehler – Prozess muss neu beginnen

    Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil nun für fehlerhaft. Die Richter kritisierten Lücken in der Beweisführung und hoben die Entscheidung auf. Damit muss eine andere Kammer des Landgerichts Würzburg den Fall neu verhandeln.

    Da alle Delikte außer Mord nach so vielen Jahren längst verjährt sind, bleibt nur die eine Frage offen: Wer hat Sabine Back wirklich getötet?

    Weitere Hintergründe

  • 21-Jähriger wegen gewerbs- und bandenmäßiger Einschleusung fest im Fokus

    21-Jähriger wegen gewerbs- und bandenmäßiger Einschleusung fest im Fokus

    Bundespolizei deckt Einschleusung von 43 Drittstaatsangehörigen auf

    Am Morgen des 20. August 2025 hat die Bundespolizei zwei Wohnungen in Heide und Lohe-Rickelshof durchsucht.

    Die Durchsuchungen richteten sich gegen einen 21-jährigen aus dem Jemen. Er steht im Verdacht, im Juni 2023 insgesamt 43 Drittstaatsangehörige eingeschleust zu haben.

    Die Opfer wurden in der Slowakei mit einem polnischen Miettransporter abgeholt. Anschließend brachte der Beschuldigte sie über Polen und Tschechien nach Deutschland.

    Nach der letzten Fahrt verursachte der 21-Jährige in Dresden einen Verkehrsunfall. Er entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Das Tatfahrzeug blieb zurück.

    Dadurch konnte eine kriminaltechnische Untersuchung durchgeführt werden. DNA-Spuren und Zeugenaussagen führten später zur Überführung des Beschuldigten.

    An der heutigen Maßnahme waren rund 60 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei beteiligt. Spezialkräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützten die Aktion.

    Während der Durchsuchungen wurden mehrere Handys und weitere Beweismittel sichergestellt. Der Beschuldigte wurde vor Ort angetroffen und vernommen.

    Die Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens leitet die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Dies geschieht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna.

    Bisher wurden keine freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen den Beschuldigten ergriffen. Die Ermittlungen dauern an.

  • Verurteilung eines zweifachen Mörders

    Verurteilung eines zweifachen Mörders

    Verurteilung eines zweifachen Mörders

    Das Landgericht Heilbronn hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und im anderen mit versuchtem Raub mit Todesfolge, und wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Zudem hat es die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen der Strafkammer gelangte der Angeklagte im Dezember 2022 in die Wohnung einer Seniorin. Dort würgte er die Geschädigte und schlug ihr auf den Kopf; anschließend entnahm er einer Kassette 1.000 € Bargeld.

    Im Januar 2023 schlug der Angeklagte, der sich diesmal in eine andere Wohnung geschlichen hatte, mehrfach mit einem Schlosserhammer auf den Kopf einer weiteren Seniorin, die in ihrem Sessel saß
    und Zeitung las. Beute fand er nicht.

    Beide Seniorinnen verstarben.

    Zwischen diesen beiden Taten versetzte der Angeklagte einem Senior an dessen Haustür einen Faustschlag ins Gesicht und bedrohte ihn mit einer Spielzeugpistole, die wie eine echte Schusswaffe aussah. Auch in diesem Fall wollte der Angeklagte an Bargeld gelangen. Er wich aber zurück, als die Ehefrau, durch die Schreie ihres Mannes alarmiert, herbeieilte. Der gestürzte Senior schaffte es, die Tür mit seinen Füßen zuzustoßen. Der Angeklagte flüchtete.

    Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten blieb erfolglos. Insbesondere hielt die Beweiswürdigung des Landgerichts der Überprüfung durch den Senat stand. Die Strafkammer hat sich vor allem aufgrund von DNA-Spuren an der Kleidung eines Opfers sowie an den vom Angeklagten in Tatortnähe weggeworfenen Handschuhen und Tatwerkzeugen von dessen Täterschaft überzeugt. Zudem war er auf einer Videoaufzeichnung in einem Baumarkt beim Diebstahl des Schlosserhammers zu erkennen. Auch die Annahme der Mordmerkmale der Habgier und der Absicht, eine andere Straftat, nämlich einen Raub mit Todesfolge, zu begehen, im letzten Mordfall zusätzlich der Heimtücke, war frei von Rechtsfehlern.

    Das Urteil ist damit rechtskräftig.