Schlagwort: Dubai-Schokolade

  • Schockierende Untersuchungsergebnisse: Dubai-Schokolade oft belastet

    Schockierende Untersuchungsergebnisse: Dubai-Schokolade oft belastet

    Schockierende Untersuchungsergebnisse: Dubai-Schokolade oft belastet

    Eine aktuelle Untersuchung von Dubai-Schokolade liefert alarmierende Ergebnisse. Lebensmittelüberwachungsämter in Nordrhein-Westfalen analysierten insgesamt 103 Schokoladenproben. Diese stammten aus der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Jordanien und Deutschland.

    Die Analysen wurden im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland durchgeführt.

    Hohe Beanstandungsquote bei Import-Schokolade

    Besonders auffällig: 96 Prozent der Proben aus Drittländern wurden beanstandet. Im Vergleich dazu
    lag die Beanstandungsquote bei deutschen Produkten bei 38 Prozent. Das bestätigte Wilhelm Deitermann, Sprecher des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

    Schwerpunkte der Untersuchung

    Die Lebensmittelkontrolleure führten umfangreiche Tests durch. Dabei lag der Fokus auf folgenden Punkten:

    • Zusatzstoffe (21 Proben)

    • Hygienestatus (21 Proben)

    • Allergene (15 Proben)

    • Mykotoxine (46 Proben)

    Besonders besorgniserregend: In 13 Prozent der Proben aus den Importländern wurden Mykotoxine festgestellt. Diese Schimmelpilzgifte wurden in den deutschen Proben nicht nachgewiesen. Mykotoxine können schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen. Dazu gehören Leber- und Nierenschäden, Haut- und Schleimhautreizungen sowie eine Schwächung des Immunsystems.

    Zusatzstoffe und Kennzeichnungsmängel

    Bei den Untersuchungen von 21 Proben auf Farbstoffe wurden 16 Proben positiv getestet. In 10 Fällen fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis. Zusätzlich waren bei fünf von 15 Proben Allergene enthalten, die nicht deklariert wurden.
    Besonders problematisch: Drei Proben, die als Milchschokolade deklariert waren, enthielten kein nachweisbares Milchfett.

    Bakterien und Hygieneprobleme

    Ein weiteres bedenkliches Ergebnis zeigte sich bei der Untersuchung auf Bakterien. In 4,8 Prozent der Proben wurden Enterobacteriaceae festgestellt. Diese Bakterien können Infektionen und
    Magen-Darm-Erkrankungen verursachen. Hygienemängel wurden ebenfalls dokumentiert.

    Bundesweite Beanstandungen

    Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern gab es Probleme mit
    Dubai-Schokolade. In Sachsen-Anhalt enthielten Proben gestreckte Kakaobutter und hohe Mengen an Kolibakterien. Außerdem wurden dort Kennzeichnungsmängel festgestellt.

    In Hannover stoppte die Lebensmittelaufsicht einen Betrieb, der Dubai-Schokolade unter unhygienischen Bedingungen herstellte. Eine weitere Firma verkaufte Schokolade mit fehlerhafter Kennzeichnung.
    Auch in Bayern und Baden-Württemberg laufen derzeit Untersuchungen.

    Erste Ergebnisse zeigen: In 12 von 20 Proben wurden nicht deklarierte Allergene wie Erdnüsse und Sesam gefunden.

    Baden-Württemberg zog bereits im Dezember belastete Dubai-Schokolade aus dem Verkehr. Weitere Ergebnisse werden im März erwartet.

  • Landgericht Köln entscheidet: “Dubai-Schokolade” von Aldi ist keine Verbrauchertäuschung

    Landgericht Köln entscheidet: “Dubai-Schokolade” von Aldi ist keine Verbrauchertäuschung

    Gericht entscheidet: Dubai-Schokolade von Aldi ist keine Verbrauchertäuschung

    Das Landgericht Köln hat im Streit um die “Dubai-Schokolade” des Discounters Aldi eine Entscheidung getroffen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass keine Verbraucher-Täuschung vorliegt. Auch wenn die Schokolade nicht in Dubai, sondern in der Türkei produziert wird, ist der Name zulässig. Verbraucher verbinden mit dem Begriff eine bestimmte Rezeptur und nicht den Herstellungsort.

    Gericht sieht keine Irreführung

    Laut Urteil stellt der Name “Dubai-Schokolade” keine Irreführung dar. Auch die Verpackung sei nicht irreführend gestaltet. Der Discounter Aldi Süd hat mit seinem Produkt somit nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    Ein Süßwaren-Importeur hatte den Discounter verklagt. Grund dafür war das Angebot der “Alyan Dubai Handmade Chocolate” in den Aldi-Filialen. Der Importeur bemängelte, dass die Schokolade nicht aus Dubai stammt, sondern in der Türkei hergestellt wird.

    Unterschiedliche Urteile in der Vergangenheit

    Zunächst hatte eine andere Kammer des Gerichts gegen Aldi entschieden. Doch nun erhielt der Discounter in einem weiteren Verfahren Recht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    Auch das Landgericht Frankfurt hatte sich bereits mit dem Thema befasst. Dort wurde ein Unterlassungsantrag desselben Importeurs gegen Lidl von Anfang an abgewiesen.

    Kommt die Dubai-Schokolade zurück in die Aldi-Regale?

    Aldi Süd hatte das Produkt wegen des Rechtsstreits vorsorglich aus dem Sortiment genommen. Ob die Schokolade nun wieder ins Regal kommt, ist noch unklar. Eine Unternehmenssprecherin erklärte jedoch, dass Verbraucher den Namen “Dubai-Schokolade” längst mit der speziellen Pistazien-Kadayif-Füllung verbinden und nicht mit einer geographischen Herkunft.

    Bedeutung für den Handel und Verbraucher

    Der Fall zeigt, dass Produktnamen nicht zwingend auf den Herstellungsort hinweisen müssen. Wichtiger ist die Wahrnehmung der Verbraucher. Unternehmen sollten jedoch darauf achten, dass Verpackung und Kennzeichnung transparent bleiben.

    Verbraucher sollten sich beim Einkauf bewusst machen, dass geografische Bezeichnungen nicht immer den Produktionsstandort widerspiegeln. Ein Blick auf die Herstellerangaben kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

    Die Entscheidung des Landgerichts Köln könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben. Ob weitere rechtliche Schritte folgen, bleibt abzuwarten. Für Unternehmen bedeutet das Urteil jedoch mehr Klarheit in Bezug auf Marken- und Produktnamen.

  • Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

    Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

    Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

    Landgericht Köln untersagt Verkauf der „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ durch ALDI Süd

    Das Landgericht Köln hat mit einem aktuellen Beschluss (Az. 33 O 544/24) entschieden: Der Discounter ALDI Süd darf die Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ nicht mehr verkaufen.

    Der Grund: Die Schokolade stammt nicht aus Dubai, sondern aus der Türkei. Laut den Richtern liegt hier die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher vor.

    Hintergrund des Rechtsstreits

    Die Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ war bislang Teil des ALDI-Sortiments und wurde online für 3,79 Euro angeboten. Der Name und die Verpackung des Produkts könnten bei Kunden die Erwartung wecken, dass es sich um ein authentisches Produkt aus Dubai handelt. Tatsächlich wird die Schokolade jedoch in der Türkei hergestellt.

    Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen ALDI Süd wurde von Andreas Wilmers, Geschäftsführer der Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, eingereicht. Wilmers ist nach eigenen Angaben offizieller Exporteur der echten Dubai-Schokolade „Fex“. Bereits im Dezember 2024 mahnte Wilmers sowohl
    ALDI Süd als auch andere Handelsketten wie Lidl ab, die ebenfalls Dubai-Schokolade im Sortiment führten.

    Erhebliche Konsequenzen für ALDI Süd

    Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht ALDI Süd nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sollte die Schokolade weiterhin verkauft werden.
    Auf Anfrage erklärte ALDI Süd: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich ALDI SÜD zu einem laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußert.“

    Im Online-Shop von ALDI Süd ist das Produkt mittlerweile nicht mehr verfügbar. Dort wird angezeigt: „Dieser Artikel ist vermutlich nicht mehr in der Filiale erhältlich.“

    Weitere Verfahren gegen Handelsketten laufen

    Der Fall ALDI Süd ist nicht der erste Rechtsstreit um irreführend bezeichnete Dubai-Schokolade. Bereits zuvor hat das Landgericht Köln gegen andere Anbieter ähnliche Beschlüsse erlassen. Diese mussten den Verkauf von Nachahmerprodukten einstellen, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.

    Andreas Wilmers kündigte an, weiterhin rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die vermeintliche Dubai-Produkte vertreiben. Sein Ziel: Den Schutz der Originalmarke und die Verhinderung von irreführendem Marketing.

    Verbraucher sollten genau hinschauen

    Für Verbraucher bedeutet dieser Fall, dass sie bei Produkten mit geografischen Bezeichnungen besonders aufmerksam sein sollten. Eine vermeintliche Herkunftsangabe wie „Dubai“ kann schnell zu falschen Erwartungen führen. 

  • Hammer-Urteil des Landgerichts Köln: „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen

    Hammer-Urteil des Landgerichts Köln: „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen

    „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen

    Das Landgericht Köln hat eine weitreichende Entscheidung getroffen.

    „Dubai-Schokolade“ darf nur dann als solche bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus Dubai stammt. Zwei Händler, die Schokolade mit dieser Bezeichnung vertrieben, obwohl diese nicht in den
    Vereinigten Arabischen Emiraten hergestellt wurde, wurden nun gestoppt.

    Hintergrund des Urteils: Verbraucher könnten getäuscht werden

    Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Gefahr der Verbraucherirreführung.
    Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ oder „The Taste of Dubai“ suggeriere eindeutig, dass die Produkte in Dubai produziert wurden. Diese Annahme sei für einen Durchschnittsverbraucher naheliegend,
    so die Richter. Die Verwendung der Bezeichnung für Produkte ohne geografischen Bezug zu Dubai
    sei daher unzulässig.

    Die Beschlüsse wurden am 20. Dezember 2024 (Az. 33 O 513/24) und am 6. Januar 2025 (Az. 33 O 525/24) erlassen. Betroffen sind die deutschen Unternehmen Medi First GmbH („Miskets Dubai Chocolate“) und KC Trading UG („The Taste of Dubai“). Beide dürfen ihre Produkte nicht mehr unter diesen Bezeichnungen vertreiben. Andernfalls drohen empfindliche Strafen von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft.

    Wer klagte gegen die Händler?

    Die Klägerin, die MBG International Premium Brands GmbH aus Paderborn, hatte die einstweiligen Verfügungen beantragt. Interessant ist, dass MBG selbst keine „Dubai-Schokolade“ vertreibt. Sie importiert jedoch den sogenannten „Habibi-Riegel“ direkt aus Dubai. Das Unternehmen sieht in der irreführenden Bezeichnung anderer Anbieter einen klaren Wettbewerbsverstoß.

    Schokolade aus Dubai: Ein Hype mit Folgen

    Der Erfolg von Dubai-Schokolade hat in den letzten Jahren auch in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt. Dabei wird nicht jede vermeintliche „Dubai-Schokolade“ tatsächlich in den Emiraten hergestellt. Einige Produkte stammen aus der Türkei oder werden in Deutschland produziert. Diese Praxis sorgt immer wieder für Streitigkeiten.

    Bereits im Dezember 2024 hatte Andreas Wilmers, der offizielle Exporteur der Marke „Fex“, den Schokoladengiganten Lindt abgemahnt. Grund war angeblich irreführende Werbung für deren
    Dubai-Schokolade. Auch gegen Discounter wollte Wilmers vorgehen, bislang kam es jedoch zu keiner Gerichtsverhandlung.

    Entscheidung mit Signalwirkung

    Das Kölner Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben. Händler und Hersteller, die Schokolade mit Bezug zu Dubai bewerben, müssen künftig genau prüfen, ob ihre Produkte wirklich aus Dubai stammen. Auch für andere geografisch betonte Produktbezeichnungen könnte die Entscheidung eine rechtliche Grundlage schaffen.

    Eine Hauptverhandlung in diesem Fall steht noch aus. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass das Urteil wegweisend für ähnliche Streitigkeiten wird.  

  • Zoll verhindert Schmuggel von Dubai Schokolade

    Zoll verhindert Schmuggel von Dubai Schokolade

    Dubai Schokolade im Wert von 2.100 Euro durch Zoll in Verwahrung genommen

    Hamburg, Itzehoe

    460 Tafeln “Dubai Schokolade” mit einem Gewicht von rund 90 Kilogramm nahmen Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 25. Dezember 2024 von einer Reisenden aus der Türkei in Verwahrung. Der Wert der Schokolade belief sich auf rund 2.100 Euro.

    Die 33-jährige Frau reiste aus Istanbul nach Hamburg

    Bei der Einreise durch den “Grünen Kanal”, dem Terminalausgang für anmeldefreie Waren, wurde sie einer Zollkontrolle unterzogen. Hier entdeckten die Zollbediensteten in drei Koffern insgesamt 460 Tafeln der gehypten und meist hochpreisig gehandelten Süßigkeit, die sie lt. der ausgestellten Rechnung in Istanbul erworben hat.

    “Die Reisende gab an, dass sie für eine 200 Gramm Tafel vor Ort 4,60 Euro bezahlt habe. In Deutschland wird die “Dubai Schokolade” des betreffenden Herstellers zu einem Verkaufspreis von durchschnittlich
    25 Euro pro Tafel angeboten.”, so Maurice Douce, Pressesprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

    Ausgehend von der eingeführten Menge ist davon auszugehen, dass die Schokolade zum gewerblichen Verkauf bestimmt ist. Neben der potenziellen Steuerhinterziehung für die umgangenen Einfuhrabgaben über 330 Euro geht es dem Zoll in diesem Fall aber primär um den Schutz der Gesundheit für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.

    Douce erklärt: “Auf den Verpackungen der Schokoladentafeln konnten die Zöllnerinnen und Zöllner keinerlei Hinweise zu den Inhaltsstoffen oder Allergenen feststellen, sodass sich die Kundinnen und Kunden möglicherweise einer Gesundheitsgefahr aussetzen könnten.”

    Die Ware wurde durch den Zoll in Verwahrung genommen, da sie aufgrund der fehlenden Kennzeichnungen nicht einfuhrfähig ist. Im weiteren Verlauf kann sie nun entweder wieder
    ausgeführt oder durch den Zoll zerstört werden.

    Zusatzinformation:

    Erste Proben der Lebensmittelüberwachung zeigen gesundheitsschädliche Auffälligkeiten bei der im Trend liegenden “Dubai-Schokolade”.

    In acht von acht Proben des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) aus
    Baden-Württemberg wurden Verunreinigungen, Farbstoffe, Allergene und Fremdfett bei Untersuchungen von Dubai-Schokoladen festgestellt. Auch Schimmelpilze konnten in späteren Untersuchungen
    entdeckt werden. Näheres ist der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg vom 19.12.2024 zu entnehmen.

  • Lebensmittelaufsicht warnt vor Dubai-Schokolade

    Lebensmittelaufsicht warnt vor Dubai-Schokolade

    Lebensmittelaufsicht warnt: Dubai-Schokolade birgt Gesundheitsrisiken

    Die Dubai-Schokolade, ein Verkaufsschlager auf Social Media, steht nun unter starker Kritik.
    Aktuelle Laboruntersuchungen decken schwerwiegende Mängel und Risiken auf.

    Dubai-Schokolade im Fokus von TikTok und Instagram

    Über Plattformen wie TikTok und Instagram wurde die luxuriöse Dubai-Schokolade in kürzester Zeit
    zum Trendprodukt. Ihre Popularität wuchs durch virale Videos und eine hohe Nachfrage.
    Doch Verbraucherschützer warnen nun vor dem Konsum.

    Laborergebnisse alarmieren die Lebensmittelaufsicht

    Proben der gehypten Schokolade wurden vom Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt untersucht. Die Ergebnisse sind besorgniserregend. Laut Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) wurden Verunreinigungen, nicht deklarierte Allergene und Fremdfette festgestellt.

    Hauk betont: „Von Betrug bis hin zu Gesundheitsgefährdung wurde in den ersten Proben alles gefunden. Wo Dubai-Schokolade draufsteht, muss auch echte Schokolade mit hochwertigen Zutaten ohne Verfälschungen oder Verunreinigungen drin sein.“

    Enthüllungen der Tests

    • Verunreinigungen: Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten enthielten herstellungsbedingte Verunreinigungen und waren für den Verzehr ungeeignet.
    • Falsche Inhaltsstoffe: Palmöl wurde verwendet, statt echter Kakaobutter – ein klarer Fall
      von Verbrauchertäuschung.
    • Künstliche Farbstoffe: Diese sollten hochwertige Zutaten vortäuschen, waren jedoch rein
      synthetisch.
    • Nicht deklarierte Allergene: Türkische Proben enthielten Sesam, der nicht auf der Verpackung angegeben war. Für Allergiker kann dies gefährlich sein.

    Herkunft und Hersteller unter der Lupe

    Die getesteten Proben stammten aus zwei Ländern:

    1. Vereinigte Arabische Emirate: Fünf Proben aus unterschiedlichen Chargen eines Herstellers wurden getestet. Sie enthielten Palmöl und wiesen Verunreinigungen auf.
    2. Türkei: Drei Proben verschiedener Hersteller aus der Türkei enthielten nicht deklarierten Sesam, was für Allergiker ein hohes Risiko darstellt.

    Maßnahmen der Lebensmittelaufsicht

    In Baden-Württemberg wurde ein kurzfristiges Sonderprogramm gestartet. Ziel ist es, weitere Proben der Dubai-Schokolade zu untersuchen. Auch Produkte von kleineren Herstellern, Konditoreien und Confiserien sollen getestet werden.

    Die Lebensmittelaufsicht ruft Verbraucher dazu auf, Vorsicht walten zu lassen und beim Kauf
    von importierten Schokoladenprodukten auf die Herkunft und Deklaration zu achten.

    Fazit: Verbraucher sollten wachsam sein

    Die Dubai-Schokolade mag auf Social Media beliebt sein, doch die Laborergebnisse sprechen eine deutliche Sprache. Verbraucher sollten Produkte mit mangelhafter Deklaration meiden. Weitere Untersuchungen der Behörden laufen, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.

  • Zoll stoppt und versteuert geschmuggelte Dubai-Schokolade

    Zoll stoppt und versteuert geschmuggelte Dubai-Schokolade

    Zoll stoppt und versteuert geschmuggelte Dubai-Schokolade

    Lörrach

    Ohne Zollabfertigung und Entrichtung der Einfuhrabgaben führte ein 31-jähriger Mann rund
    45 Kilogramm Schokolade aus der Schweiz nach Deutschland ein. Zöllner kontrollierten ihn kurz nach
    dem Grenzübertritt und erhoben nachträglich die Einfuhrabgaben.

    Am 4. November stoppten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach einen Schweizer Lieferwagen an einer Kontrollstelle nahe der deutsch-schweizerischen Grenze. Der Fahrer des Fahrzeugs äußerte gegenüber den Beamten auf dem Weg nach Dortmund zu sein, um dort die geladene Ware abzuliefern. Im Zuge dessen ließen sich die Zöllner die Unterlagen für die Ladung des Lieferwagens aushändigen und stellten fest,
    dass es sich um Schokolade aus der Schweiz handelte. Diese wurde kurz zuvor von dem Fahrer nach Deutschland eingeführt.

    Auf der Ladefläche konnten daraufhin insgesamt 243 Kartons mit rund 45 Kilogramm sogenannter
    Dubai-Schokolade gezählt werden. Hierbei handelt es sich um mit Pistaziencreme und gebratenen Teigfäden gefüllte Schokolade, die vor allem durch Soziale Medien in kürzester Zeit extrem viel Aufmerksamkeit erhielt.

    Nachweise über eine zollrechtliche Abfertigung konnte der Fahrer jedoch nicht vorlegen, weshalb die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiteten und die Einfuhrabgaben von knapp 920 Euro erhoben. Nachdem der Mann die Steuern bezahlt hatte, konnte er seine Reise mit der heiß begehrten Ware fortsetzen.