Schlagwort: Einreisekontrolle

  • 43-jährige Mexikanerin tritt bei Einreisekontrolle nach Bundespolizisten – Rückflug nach Mexiko angeordnet

    43-jährige Mexikanerin tritt bei Einreisekontrolle nach Bundespolizisten – Rückflug nach Mexiko angeordnet

    43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle: Rückflug nach Mexiko nach Angriff auf Bundespolizisten

    Eigentlich wollte eine 43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle am 27. Januar nach Deutschland einreisen, um hier einen Arztbesuch wahrzunehmen. Doch statt einer problemlosen Einreise kam es zu einem massiven Zwischenfall mit der Bundespolizei. Aufgrund ihres Verhaltens musste die Frau letztlich die Rückreise nach Mexiko antreten.

    Wie die Bundespolizei mitteilte, erschien die Frau zunächst regulär zur Einreisekontrolle. Dabei stellten die eingesetzten Beamten fest, dass sie sich in der Vergangenheit bereits mehrfach unerlaubt in Deutschland aufgehalten hatte. Aus diesem Grund wollten die Polizisten die Hintergründe der erneuten Einreise klären und nahmen die 43-Jährige mit auf die Dienststelle.

    Unkooperativ auf der Wache: Frau wirft sich zu Boden und tritt nach Beamten

    Auf der Wache eskalierte die Situation zunehmend. Die 43-jährige Mexikanerin bei Einreisekontrolle verhielt sich laut Angaben der Beamten immer unkooperativer. Sie soll sich zu Boden geworfen und anschließend nach Bundespolizisten getreten haben. Dabei traf sie einen Beamten am Schienbein.

    Die Einsatzkräfte griffen ein und mussten die Frau schließlich fesseln, um weitere Angriffe zu verhindern. Solche Situationen kommen zwar immer wieder vor, dennoch bedeuten sie für die Beamten ein erhöhtes Risiko, da schnelle Reaktionen und konsequentes Handeln erforderlich sind.

    Beleidigung und Mittelfinger: Dolmetscherin ebenfalls betroffen

    Neben dem körperlichen Angriff blieb es nicht bei Widerstandshandlungen. Die Frau soll zudem eine Dolmetscherin beleidigt und ihr den Mittelfinger gezeigt haben. Dadurch weitete sich der Vorfall weiter aus und führte zu zusätzlichen Maßnahmen durch die Bundespolizei.

    Ermittlungsverfahren eingeleitet – Bundespolizei ordnet Zurückweisung an

    Die Bundespolizei leitete nach dem Vorfall ein Ermittlungsverfahren ein. Außerdem veranlassten die Beamten die Zurückweisung der 43-Jährigen. Damit durfte sie nicht nach Deutschland einreisen und musste ihren Rückflug nach Mexiko antreten.

    Die Bundespolizei weist in solchen Fällen regelmäßig darauf hin, dass aggressives Verhalten bei Kontrollen nicht nur die Situation verschärft, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Gerade bei bereits bekannten Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht prüfen die Behörden Einreisen besonders genau.

    Weitere Informationen rund um aktuelle Einsätze und Polizeimeldungen findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

    Offizielle Hinweise und Ansprechpartner bietet die Bundespolizei.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

     

  • Falscher Polizei-Trainer im Regionalzug entlarvt

    Falscher Polizei-Trainer im Regionalzug entlarvt

    Falscher Polizei-Trainer bei Einreisekontrolle in Garmisch-Partenkirchen festgenommen

    Die Bundespolizei hat am Donnerstag, dem 11. Dezember, einen falschen Polizei-Trainer bei einer routinemäßigen Einreisekontrolle in Garmisch-Partenkirchen entlarvt und festgenommen. Der 50-jährige Mann reiste in einem Regionalzug aus Österreich ein und gab sich gegenüber den Beamten als Angehöriger der italienischen Polizei aus. Die Geschichte hielt einer Überprüfung jedoch nicht stand.

    Gefälschte Ausweise und erfundene Polizeikarriere

    Bei der Kontrolle präsentierte der Mann eine Polizeimarke sowie einen Dienstausweis. Er behauptete, für eine internationale Polizeieinheit tätig zu sein und weltweit Polizisten zu trainieren. Die erfahrenen Bundespolizisten schöpften jedoch früh Zweifel. Trotz selbstbewusstem Auftreten überzeugten weder Angaben noch Dokumente.

    Nach gezielten Nachfragen räumte der Mann ein, dass er sich den Dienstausweis selbst über das Internet beschafft hatte. Der gebürtige Amerikaner verfügte zwar über einen gültigen italienischen Reisepass, arbeitete jedoch tatsächlich als Servicekraft in einem Hotel in Tirol. Damit brach die Legende vom Polizei-Trainer endgültig zusammen.

    Festnahme am Bahnhof und Anzeige durch die Bundespolizei

    Am Bahnhof Garmisch-Partenkirchen verließen der Mann und die Beamten gemeinsam den Zug. Auf der örtlichen Dienststelle leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise ein. Die Beamten stellten sowohl die gefälschte Polizeimarke als auch den Dienstausweis sicher.

    Die verständigte Staatsanwaltschaft ordnete eine Sicherheitsleistung an. Unter Berücksichtigung der mitgeführten Barmittel musste der Beschuldigte 400 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen. Anschließend durfte der in Österreich gemeldete Mann seine Reise fortsetzen – allerdings ohne falsche Polizeidokumente.

    Konsequentes Vorgehen bei Identitätstäuschung

    Der Fall zeigt erneut, wie aufmerksam und konsequent die Bundespolizei bei Einreisekontrollen vorgeht. Identitätstäuschungen und der Missbrauch hoheitlicher Symbole stellen Straftaten dar und gefährden das Vertrauen in staatliche Institutionen. Weitere Polizeimeldungen findest Du regelmäßig in unserem Bereich News sowie unter Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Arbeit der Bundespolizei stellt die Behörde auf ihrer Website bundespolizei.de bereit. Hinweise zu Strafverfahren veröffentlicht die bayerische Justiz.

  • Bundespolizei verhindert Kindesentziehung

    Bundespolizei verhindert Kindesentziehung

    Bundespolizei verhindert Kindesentziehung

    Trier

    Im Rahmen der Grenzkontrollen nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei am Pfingstsonntag auf der
    BAB 64 eine 19-jährige Rumänin fest. Die junge Mutter wird in Frankreich wegen Kindesentziehung gesucht.

    Ihr wird vorgeworfen, ihre beiden Kinder der Obhut einer Pflegeeinrichtung entzogen zu haben. Zudem soll es zu kindeswohlgefährdendem Verhalten gekommen sein.

    Die Gesuchte reiste zuvor als Fahrerin eines PKW aus Frankreich über Luxemburg ins Bundesgebiet ein. Neben ihr und ihren beiden ein- und dreijährigen Kindern befanden sich noch zwei weitere rumänische Staatsbürger in dem Fahrzeug.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die 19-Jährige und ihre Kinder dem Jugendamt übergeben; die beiden Mitfahrer auf freiem Fuß belassen. Eine Klärung der weiteren Verfahrensweise erfolgt vonseiten des Jugendamtes mit den französischen Behörden.

  • Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt

    Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt

    Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt

    Flughafen München

    Die Bundespolizei am Flughafen München war am Sonntagmorgen (25. Mai) gleich zweimal bei
    Flügen aus Charlotte (USA) im Einsatz. In einem Fall musste ein auffälliger Fluggast an Bord beruhigt werden, im anderen Fall konnte eine gesuchte Straftäterin bei der Einreisekontrolle gestellt werden.

    Schwieriger Passenger auf Flug AA716

    Gegen 6 Uhr wurde die Bundespolizei zu einem Vorfall an Bord des Fluges AA716 aus Charlotte gerufen. Die Flugzeugcrew informierte die Einsatzkräfte vor Ort darüber, dass ein 65-jähriger US-amerikanischer Staatsangehöriger während des Fluges auf der Bordtoilette geraucht und anschließend Mitglieder
    des Kabinenpersonals verbal beleidigt hatte.

    Der Mann zeigte bei Eintreffen der Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum.

    Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,21 Promille. Gegenüber den Einsatzkräften verhielt sich der Passagier jedoch kooperativ.

    Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß Luftsicherheitsgesetz wegen Rauchens an Bord eines Flugzeugs ein. Gegen den Passagier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe
    von 153,50 Euro erhoben.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise in die
    Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Rumänische Staatsangehörige mit zwei Haftbefehlen festgestellt

    Ebenfalls auf einem Flug aus Charlotte wurde im Rahmen der Einreisekontrolle eine 25-jährige rumänische Staatsangehörige überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls und Urkundenfälschung vorlagen.

    Durch die Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.438 Euro konnte sie den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

    Nach Abschluss der Maßnahmen wurde auch ihr die Einreise nach Deutschland
    gestattet.

  • Georgier mit gefälschten Banknoten am Flughafen Köln Bonn gestoppt

    Georgier mit gefälschten Banknoten am Flughafen Köln Bonn gestoppt

    Bundespolizei beweist guten Riecher bei Falschgeld

    Köln

    Als am vergangenen Samstag ein 40-jährigen Mann am Flughafen Köln Bonn mit einem Flieger aus Istanbul landete, ahnte er wohl noch nicht, was auf ihn zukommen würde, denn für ihn endete die Flugreise zunächst auf der Wache der Bundespolizei.

    Zuvor war der Georgier zur Einreisekontrolle vorstellig geworden und hatte hier den Beamten gegenüber wenig plausible Angaben gemacht. Um diese Unstimmigkeiten aufzuklären wurde der Mann mittels Dolmetscher einer eingehenden Einreisebefragung zu seinen Reisemotiven unterzogen.

    Zeitgleich stellten die Bundespolizisten mittels einer fahndungsmäßigen Überprüfung verschiedene Vorstrafen und Ermittlungsverfahren fest. Letztlich wurde dem Georgier die Einreise verweigert und die Zurückweisung angeordnet. Zugleich wurde eine Sicherheitsleistung erhoben, um Verfahrenskosten zu decken.

    Als der 40-jährige diese begleichen wollte, fiel den aufmerksamen Beamten auf, dass zwei der 50EUR Banknoten Abweichungen aufwiesen und nicht dem einheitlichen Muster entsprachen. Bei der urkundenfachlichen Überprüfung der Banknoten wurde festgestellt, dass diese totalgefälscht waren. Bei der weiteren Überprüfung des Bargeldes des Mannes, stellten die Polizisten fest, dass von den mitgeführten 1900EUR Bargeld dreiunddreißig 50EUR Banknoten totalgefälscht waren – insgesamt also 1650EUR. Das Geld wurde durch die Bundespolizei sichergestellt und im Weiteren der zuständigen Landespolizei übergeben.

    Der Georgier wurde noch am selben Tag nach Istanbul zurückgewiesen.

    Wie kann man Falschgeld einfach erkennen? Mit dieser Regel überprüfen sie jeden Schein sicher: “Fühlen, sehen, kippen nennt sich die goldene Regel, mit der man einen Geldschein prüfen kann”. Echtes Geld fühlt sich immer griffig und fest an. Schraffuren am rechten und linken Rand des Scheins sind spürbar. “Kippt man die Euro-Note, verändert die Smaragdzahl auf der Vorderseite ihre Farbe – je nach Blickwinkel von smaragdgrün nach tiefblau.” Kommt einem die Farbe zu kräftig, bleich oder schwammig vor, könnte es sich um Falschgeld handeln. Fälscher konzentrieren sich meistens auf ein oder wenige Sicherheitsmerkmale, bei der Prüfung sollte man somit auf mehrere Kennzeichen achten.

  • Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl am Flughafen

    Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl am Flughafen

    BremenFlughafen Bremen, 14.02.2023 / 14:15 Uhr

    Bundespolizisten haben bei der Einreisekontrolle eines Linienfluges aus London einen 61-jährigen Passagier überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Briten ein Haftbefehl vorlag.

    Der Mann war im August 2019 wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitsstrafe von 68 Tagen oder ersatzweise zur Zahlung von 3400,00 Euro verurteilt worden.

    Die Bundespolizisten fuhren mit dem Briten zu mehreren Bankfilialen. Es war für ihn nicht möglich, den Betrag abzuheben. So wurde er vorläufig in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.