Schlagwort: Extremismus

  • Jugendstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

    Jugendstrafe wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur staatsgefährdenden Gewalttat

    Revision des Angeklagten ohne Erfolg

    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Damit bleibt die verhängte Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bestehen. Der 3. Strafsenat fand keine Rechtsfehler, die einen Vorteil für den Angeklagten begründet hätten.

    Extremistische Pläne und der Aufbau einer Parallelstruktur

    Nach den rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts verfolgte der damals 16- bis 18-jährige Angeklagte die Absicht, eine an der SS-Ideologie orientierte Parallelgesellschaft zu etablieren. Gemeinsam mit künftigen Mitstreitern sollten Waffen, Rohstoffe und Strukturen geschaffen werden, um einen sogenannten „Kleinkrieg gegen die BRD und EU“ zu führen. Die geplanten Gewalttaten sollten gezielt Staatsbedienstete treffen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Ordnung zu erschüttern.

    Diese extremistische Ausrichtung erfüllte nach Einschätzung der Gerichte die Voraussetzungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Besonders die Kombination aus ideologischer Radikalisierung, konkreten Vorbereitungen und Waffenbeschaffung führte zur strafrechtlichen Bewertung.

    Bewaffnung mittels 3D-Druck und Manipulationen an Schreckschusswaffen

    Der Angeklagte hatte begonnen, mit einem 3D-Drucker eine automatische Selbstladewaffe herzustellen. Darüber hinaus veränderte er eine Schreckschusspistole so, dass sie scharfe Geschosse verschießen konnte. Diese Manipulation stellte ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Um praktische Erfahrungen im Umgang mit Schusswaffen zu sammeln, trat er zudem einem Schützenverein bei.

    Diese Handlungen wertete das Landgericht als wesentliche Schritte zur Umsetzung seiner Pläne. Die Kombination aus ideologisch motivierter Gewaltfantasie und praktischer Waffenproduktion führte letztlich zur Verurteilung.

    Rechtskräftiges Urteil nach umfassender Prüfung

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil anhand der geltend gemachten Verfahrens- und Sachrügen. Die Richter sahen jedoch keinen Fehler, der das Urteil beeinflusst hätte. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Limburg nun endgültig.

    Weiterführende Informationen

  • AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst – Ebling macht Rückzieher

    AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst – Ebling macht Rückzieher

    AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst

    Mainz

    In Rheinland-Pfalz dürfen Mitglieder der AfD nun doch im Staatsdienst arbeiten. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat seine ursprünglichen Pläne zurückgenommen. Zuvor war geplant, AfD-Mitglieder generell vom öffentlichen Dienst auszuschließen.

    Ebling wollte verhindern, dass Personen mit Nähe zu extremistischen Organisationen Beamte werden. Sie sollten eine schriftliche Erklärung abgeben. In dieser hätten sie versichern müssen, dass sie in den letzten fünf Jahren keiner extremistischen Gruppierung angehört haben.

    Kritik von Staatsrechtlern bringt Minister zum Umdenken

    Staatsrechtler kritisierten Eblings Vorgehen scharf. Die juristische Grundlage für einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern sei nicht gegeben. Auch die neue Verwaltungsvorschrift sieht einen solchen Ausschluss nicht vor.

    Laut SWR stand von Beginn an in der Vorschrift: AfD-Mitglieder dürfen eingestellt werden, wenn sie schriftlich bestätigen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen.

    SPD-Fraktionschefin hatte Verschärfung fälschlich kommuniziert

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, hatte die neue Regelung schärfer dargestellt, als sie ist. Sie schrieb, dass die Verwaltungsvorschriften verschärft wurden und kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst sei.

    Doch laut aktueller Verwaltungsvorgabe gilt: Nur wer die Erklärung nicht abgibt oder deren Abgabe verweigert, wird vom Staatsdienst ausgeschlossen. Ein genereller Ausschluss allein wegen einer AfD-Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.

    Politischer Schaden für SPD – AfD zeigt sich siegessicher

    Diese Kehrtwende kommt für die SPD zu einem ungünstigen Zeitpunkt. In acht Monaten findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Kritiker werfen Innenminister Ebling vor, parteipolitisch motiviert gehandelt zu haben. 

  • Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

    Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

    Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom Staatsdienst aus: Neue Regelung zur Verfassungstreue vorgestellt

    Mainz

    Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant eine entscheidende Änderung beim Zugang zum öffentlichen Dienst. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber eine verpflichtende Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.

    Die neue Regelung betrifft Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen – also auch Lehrer, Polizisten und Verwaltungsangestellte. Innenminister Michael Ebling (SPD) stellte die geplante Maßnahme im Rahmen des Verfassungsschutzberichts vor.

    AfD gilt als extremistische Organisation

    In der Erklärung müssen Bewerber schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das gilt auch rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre.

    Laut Ebling zählt auch die AfD in Rheinland-Pfalz zu diesen Organisationen.

    Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei als gesichert extremistisch ein.

    Eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst soll damit ausgeschlossen werden.

    Alice Weidel spricht von politischer Diskriminierung

    AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert die Regelung scharf.

    Sie wirft der Landesregierung vor, demokratische Grundprinzipien zu verletzen.

    Die AfD wolle sich dadurch jedoch nicht einschüchtern
    lassen.

    Konsequenzen auch für bestehende Mitarbeiter

    Die Regelung betrifft nicht nur neue Bewerber.

    Auch bereits im Dienst stehende Personen können überprüft werden.

    Eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation kann disziplinarrechtliche Folgen
    haben.

    Bei nachgewiesener Verletzung der Verfassungstreuepflicht droht im schlimmsten Fall die Entfernung aus
    dem Dienst.

    Ob und wie weit Maßnahmen greifen, soll jeweils im Einzelfall entschieden
    werden.

    Hintergrund: Verfassungsschutz aktualisiert Liste regelmäßig

    Die Entscheidung basiert auf einer Liste des Bundesamts für Verfassungsschutz.

    Diese wird regelmäßig angepasst.

    Sie enthält Organisationen mit nachgewiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

    Auch die AfD steht auf dieser Liste.

    Fazit

    Rheinland-Pfalz sendet ein klares Signal:

    Wer für den Staat arbeiten will, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

    Mit der neuen Maßnahme will die Regierung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken.

  • Polizei ermittelt nach rechtsextremen Vorfällen bei Konzert auf Festung Ehrenbreitstein

    Polizei ermittelt nach rechtsextremen Vorfällen bei Konzert auf Festung Ehrenbreitstein

    Ausländerfeindliche Parolen bei Konzert auf der Festung – Zeugen gesucht!

    Koblenz

    Am Samstag, 14.06.2025, wurde der Polizei gegen 23:40 Uhr gemeldet, dass im Rahmen eines Konzertes auf der Festung Ehrenbreitstein aus einer männlichen Gruppe heraus ausländerfeindliche Parolen gerufen worden sein sollen. Darüber hinaus soll eine weitere männliche Person während desselben Auftrittes einen Hitlergruß gezeigt haben. Diese Person soll ein schwarzes Oberteil getragen haben.

    Die Polizeiinspektion Koblenz 1 bittet um Zeugenhinweise zu den o.g. Vorfällen unter 0261/92156-300 oder PIKoblenz1@polizei.rlp.de.