Schlagwort: Fahndungssystem

  • Acht Haftbefehle in zwei Tagen

    Acht Haftbefehle in zwei Tagen

    Acht Haftbefehle in zwei Tagen

    Freilassing/Schwarzbach

    Am Dienstagfrüh kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang am Walserberg ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung. Der 22-jährige Fahrer konnte sich ordnungsgemäß mit seiner rumänischen Identitätskarte ausweisen. Eine Abfrage seiner Personalien im Fahndungssystem ergab allerdings, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein per Haftbefehl nach dem jungen Mann suchte. Da der Rumäne die verhängte Geldstrafe wegen Geldwäsche in Höhe von 3.600 Euro nicht zahlen konnte, brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

    Nicht besser erging es seinem Landsmann, der nur wenige Stunden später mit der Bahn über Freilassing nach Deutschland einreisen wollte. Nach dem 23-jährigen Rumänen suchten die Staatsanwaltschaften München beziehungsweise Augsburg per Untersuchungshaftbefehl wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls. Nach einer Vorführung beim Richter lieferten die Bundespolizisten auch ihn in ein Gefängnis ein.

    Auch für einen 30-jährigen Kroaten endete die Einreise per Reisebus am Mittwochmorgen am Walserberg. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis lag gegen den 30-Jährigen ein Haftbefehl der
    Staatsanwaltschaft Amberg vor. Auch er konnte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 3.400 Euro zuzüglich 7.200 Euro Verfahrenskosten nicht aufbringen und wurde ins Gefängnis eingeliefert.

    Bei einer weiteren Kontrolle eines Reisebusses am Grenzübergang an der A8 ging den Fahndern am Mittwochabend der nächste Haftbefehl ins Netz. Nach einem der Insassen, einem 35-jährigen Bulgaren, suchte die Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Trunkenheit im Verkehr. Die noch ausstehenden 6.000 Euro Geldstrafe konnte der Mann nicht zahlen. Bei der Durchsuchung des Gepäcks entdeckten die Beamten zudem insgesamt vier Messer, darunter ein verbotenes Springmesser. Nach einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz muss er nun eine mehrmonatige Freiheitsstrafe absitzen.

    Auch für einen Slowenen, einen Ungarn sowie einen Rumänen endete die Einreise aufgrund eines Haftbefehls. Da auch sie ihre jeweiligen Geldstrafen nicht zahlen konnten, mussten alle drei Personen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden.

  • Reise nach Nürnberg endet im Gefängnis

    Reise nach Nürnberg endet im Gefängnis

    Reise nach Nürnberg endet im Gefängnis

    Waidhaus / Waldsassen

    Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus entlarvten am Freitag (19. Juli) bei Grenzkontrollen an
    der A6 in Waidhaus eine falsche Kroatin. Die bosnische Staatsbürgerin täuschte die Beamten mit einem kroatischen Personalausweis.

    Nach einer genaueren Überprüfung auf der Dienststelle nahmen die Beamten auch den bosnischen Ehemann der Frau fest. Beide sitzen nun in Haft zur Sicherung der Zurückweisung in der Justizvollzugsanstalt Hof. Das Ehepaar erwartet nun Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren und der versuchten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet.

    Die Kontrolle von zwei bosnischen Staatsbürgern auf dem Weg nach Nürnberg, warf bei den Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus Zweifel über deren Identität auf. Ein 47-jähriger Bosnier überreichte den Beamten die vermeintliche kroatische Identitäts-Karte seiner 27-jährigen Begleiterin. Die erfahrenen Grenzbeamten bemerkten sofort, dass die Bosnierin auf dem Dokument nicht die Person war, die vor ihnen saß.

    Da der kroatische Personalausweis im Fahndungssystem als gestohlen gemeldet war und die 27-Jährige auf Nachfrage der Beamten widersprüchliche Aussagen zu ihrer Identität machte, wurde das Ehepaar zur Bundespolizei Waidhaus gebracht. Dort fanden die Beamten den bosnischen Reisepass der vermeintlichen Kroatin, in dem mehrere Seiten fehlten. Die eingängliche Überprüfung ihres Begleiters brachte den ursprünglichen Namen des Bosniers zum Vorschein. Er hatte den Namen seiner Ehefrau angenommen und beantragte damit einen neuen Reisepass. Somit verbarg er eine aktive Einreiseverweigerung nach Schengen und die Anordnung der Freiheitsentziehung des Schengen-Mitgliedsstaates Frankreich. Die erfahrenen Grenzbeamten kamen ihm aber auf die Schliche und nahmen ihn noch bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus fest. Für beide endete die Reise nach einem kurzen Zwischenstopp beim Haftrichter in Weiden in Haft zur Sicherung der Zurückweisung in der Justizvollzugsanstalt Hof. Die Eheleute müssen nun mit Strafanzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet und der Beihilfe zum Ausweismissbrauch rechnen.