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  • Bundespolizei stoppt Ukrainer: 13 Fahndungstreffer bei Kontrolle im Zug entdeckt

    Bundespolizei stoppt Ukrainer: 13 Fahndungstreffer bei Kontrolle im Zug entdeckt

    Bundespolizei Freilassing entdeckt 13 Fahndungstreffer bei Kontrolle

    Eine routinemäßige Kontrolle der Bundespolizei Freilassing entwickelte sich am 1. April zu einem außergewöhnlichen Einsatz. Was zunächst wie eine gewöhnliche Überprüfung in einem grenzüberschreitenden Einreisezug begann, endete mit einem überraschenden Ergebnis.

    Kontrolle ohne Ausweis und Fahrschein

    Die Einsatzkräfte kontrollierten einen 19-jährigen ukrainischen Staatsbürger. Der Mann konnte weder gültige Ausweisdokumente noch einen Fahrschein vorzeigen. Die Beamten nahmen ihn daraufhin zur weiteren Klärung mit auf die Dienststelle.

    Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand der Verdacht einer unerlaubten Einreise. Doch die anschließenden Maßnahmen brachten deutlich mehr ans Licht.

    Bundespolizei Freilassing: 13 Fahndungstreffer festgestellt

    Eine Überprüfung der Fingerabdrücke ergab insgesamt 13 Fahndungstreffer. Diese standen im Zusammenhang mit verschiedenen Aufenthaltsermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften. Die Vorwürfe reichten von Körperverletzung über Diebstahl bis hin zu Beleidigung.

    Damit bestätigte sich schnell, dass es sich nicht um einen einfachen Verstoß handelte. Die Bundespolizei Freilassing führte zu den Fahndungstreffer umfangreichen weiteren Ermittlungen durch.

    Verdächtige Gegenstände bei Durchsuchung

    Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten mehrere Karten, darunter eine Visa-Karte, eine Hotelkarte sowie eine Versicherungskarte. Alle Dokumente waren auf eine andere Person ausgestellt.

    Eine schlüssige Erklärung für den Besitz dieser Gegenstände konnte der 19-Jährige nicht liefern. Dieser Umstand verstärkte den Verdacht weiterer Straftaten zusätzlich.

    Unkooperatives Verhalten und Beleidigungen

    Während der gesamten Maßnahmen zeigte sich der Ukrainer unkooperativ. Er beleidigte mehrfach die eingesetzten Beamten und erschwerte damit die Arbeit der Polizei erheblich.

    Die Einsatzkräfte dokumentierten das Verhalten entsprechend und leiteten zusätzliche strafrechtliche Schritte ein.

    Mehrere Strafverfahren eingeleitet

    Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen folgender Delikte ermittelt:

    • Versuchte unerlaubte Einreise
    • Beleidigung
    • Unterschlagung
    • Erschleichen von Leistungen

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen verweigerten die Behörden die Einreise nach Deutschland. Die Beamten wiesen den 19-Jährigen zurück nach Österreich.

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  • Bundespolizei stoppt mehrere unerlaubte Einreisen und vollstreckt Haftbefehle bei Freilassing

    Bundespolizei stoppt mehrere unerlaubte Einreisen und vollstreckt Haftbefehle bei Freilassing

    Haftbefehl, Einreiseverbot, Zurückweisung: Heftiger Kontrolleinsatz an der Grenze

    Die Bundespolizei Freilassing hat am Mittwoch und in der Nacht zum Donnerstag bei mehreren Kontrollen im Grenzraum zahlreiche Verstöße festgestellt. Dabei stoppten die Beamten am Bahnhof Freilassing, am Grenzübergang Saalbrücke sowie an der Kontrollstelle auf der A8 mehrere Reisende. In zwei Fällen vollstreckte die Polizei Haftbefehle. Zudem wiesen die Einsatzkräfte mehrere Personen nach Österreich beziehungsweise in den Kosovo zurück.

    Einreise trotz Verbots am Bahnhof Freilassing gestoppt

    Für einen 35-jährigen Äthiopier endete die Reise am Mittwochmittag, 18. März, bereits am Bahnhof Freilassing. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte den Mann in einem grenzüberschreitenden Zug. Er konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab außerdem ein bis Februar 2029 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

    Die Beamten brachten den 35-Jährigen zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei nach Freilassing. Gegen ihn besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag nach Österreich zurück.

    Slowakischer Reisender ohne Freizügigkeitsrecht und ohne Ticket

    Nur kurze Zeit später geriet am Bahnhof Freilassing ein weiterer Reisender in den Fokus der Beamten. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte in einem Einreisezug einen 35-jährigen Slowaken. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass ihm bis April 2030 das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden war. Damit ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik untersagt.

    Zusätzlich konnte der Mann kein gültiges Ticket für die Zugfahrt vorweisen. Die Beamten erstatteten deshalb auch Anzeige wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen. Nach Abschluss aller Maßnahmen wiesen die Einsatzkräfte auch ihn nach Österreich zurück.

    Haftbefehl an der Saalbrücke vollstreckt

    Am Mittwochabend gelang den Bundespolizisten am Grenzübergang Saalbrücke zudem ein Fahndungstreffer. Dort kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Fahrzeug unterwegs war. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut.

    Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Behörden am folgenden Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein.

    Kontrolle an der A8: Kosovare überschreitet Aufenthaltsdauer

    Im Rahmen weiterer Kontrollen überprüfte die Bundespolizei Freilassing am Mittwoch auch Reisende an der Kontrollstelle auf der A8. Dabei stellten die Beamten bei einem 45-jährigen Kosovaren fest, dass er seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 18 Tage überschritten hatte.

    Zwar wies sich der Mann mit einem gültigen kosovarischen Reisepass sowie einem gültigen Schweizer Visum für einen Kurzaufenthalt aus, dennoch besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Am Donnerstag erfolgte seine Zurückweisung per Flug vom Flughafen Memmingen in den Kosovo.

    Weiterer Haftbefehl bei Buskontrolle auf der A8

    Zu einem weiteren Fahndungserfolg kam es in den frühen Morgenstunden des Donnerstags, 19. März, bei der Kontrolle eines Reisebusses an der A8. Bei der Überprüfung eines 39-jährigen slowenischen Insassen stellten die Beamten einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest.

    Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen.

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    Weitere Informationen zur Bundespolizei gibt es auf der offiziellen Seite der Bundespolizei. Informationen zu den genannten Behörden finden sich auch bei der Staatsanwaltschaft Landshut sowie der Staatsanwaltschaft München II.

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