Schlagwort: Feuerwerkskörper

  • Automat von Herrn Anton in Thür beschädigt: Polizei bittet um Hinweise

    Automat von Herrn Anton in Thür beschädigt: Polizei bittet um Hinweise

    Verkaufsautomat in Thür beschädigt: Polizei sucht Zeugen

    In Thür ist ein Verkaufsautomat in Thür beschädigt worden. Die Tat ereignete sich nach Angaben der Polizei im Zeitraum von Samstag, 14.03.2026, 20.00 Uhr, bis Sonntag, 15.03.2026, 15.00 Uhr. Der betroffene Automat steht in der Segbachstraße 2.

    Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zerkratzten unbekannte Täter den Verkaufsautomaten des Herrn Anton. Zudem weist das Geldausgabefach eine Beschädigung auf.

    Aufgrund des vorliegenden Schadenbildes geht die Polizei davon aus, dass möglicherweise ein Feuerwerkskörper für die Beschädigung verantwortlich ist.

    Polizei prüft Schadenbild am Automaten

    Der Fall beschäftigt jetzt die Polizei Mayen.

    Besonders das beschädigte Geldausgabefach steht im Fokus der Ermittlungen. Denn das Schadenbild deutet nach ersten Erkenntnissen darauf hin, dass der Schaden nicht nur durch einfache Gewalt entstanden sein könnte. Genau deshalb untersucht die Polizei den Vorfall genauer.

    Der Verkaufsautomat in Thür beschädigt zu sehen, dürfte für Anwohner und Passanten ein auffälliger Anblick gewesen sein. Bislang liegen jedoch keine weiteren Angaben zu möglichen Tatverdächtigen vor. Auch zur genauen Schadenshöhe machte die Polizei bisher keine weiteren Angaben.

    Zeugen sollen sich bei der Polizei Mayen melden

    Die Polizei bittet jetzt um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer im genannten Zeitraum in der Segbachstraße 2 in Thür verdächtige Personen, auffällige Geräusche oder sonstige Beobachtungen gemacht hat, soll sich melden. Jeder Hinweis kann für die weiteren Ermittlungen wichtig sein.

    Hinweise nimmt die Polizei Mayen unter der Telefonnummer 02651-8010 entgegen. 

  • Brand von Altkleidercontainern in Altenkirchen – Polizei sucht jugendliche Täter

    Brand von Altkleidercontainern in Altenkirchen – Polizei sucht jugendliche Täter

    Brand von Altkleidercontainern in Altenkirchen: Polizei bittet um Hinweise

    Am Sonntag, den 25. Januar 2026, kam es am Nachmittag in Altenkirchen zu einem Brand mehrerer Altkleidercontainer. Gegen 15.25 Uhr setzten bislang unbekannte Täter in der Straße „Zum Weyerdamm“ einen Altkleidercontainer gezielt in Brand. Nach bisherigen Erkenntnissen nutzten die Täter dafür Feuerwerkskörper.

    Das Feuer griff rasch auf zwei weitere Altkleidercontainer über und verursachte erheblichen Sachschaden. Die alarmierte Feuerwehr Altenkirchen reagierte schnell und verhinderte ein Übergreifen der Flammen auf einen vierten Container. Durch den zügigen Einsatz konnte ein größerer Brand sowie mögliche Gefahren für angrenzende Bereiche verhindert werden.

    Täter flüchteten mit Fahrrad und E-Scootern

    Zeugen beobachteten nach der Tat drei Personen, die vom Brandort flüchteten. Nach Angaben der Polizei nutzten die Täter ein Fahrrad sowie zwei E-Scooter und entfernten sich in Richtung Parc de Tarbes. Laut Zeugenaussagen soll es sich bei den Tatverdächtigen um männliche Jugendliche gehandelt haben.

    Die Polizei Altenkirchen hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung durch Feuer aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die am Sonntagnachmittag verdächtige Beobachtungen im Bereich Zum Weyerdamm oder auf der Fluchtstrecke gemacht haben, sollen sich umgehend bei der Polizei melden.

    Polizei hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung

    Insbesondere Hinweise zu den flüchtenden Jugendlichen, zu genutzten E-Scootern oder zu auffälligen Personengruppen können für die Ermittlungen entscheidend sein. Auch Videoaufnahmen aus dem öffentlichen oder privaten Bereich könnten zur Aufklärung beitragen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Region findest Du jederzeit in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Verkehrsmeldungen und Einsätze der Rettungskräfte veröffentlichen wir regelmäßig in der Rubrik Verkehr.

    Offizielle Informationen stellt auch die Polizei Rheinland-Pfalz bereit. Hinweise zum Einsatzgeschehen veröffentlicht zudem die zuständige Feuerwehr Altenkirchen.

  • Explodierender Böller auf Spielplatz: Kind (10) schwer verletzt

    Explodierender Böller auf Spielplatz: Kind (10) schwer verletzt

    Explodierender Böller auf Spielplatz: Kind in Dortmund schwer verletzt

    Ein explodierender Böller in Dortmund hat am Samstagnachmittag, dem 10. Januar, zu einem schweren Unfall auf einem Spielplatz geführt. Ein zehnjähriger Junge erlitt dabei massive Verletzungen an Händen, Gesicht und Bauch. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

    Jugendlicher übergibt gezündeten Böller

    Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich gegen 15 Uhr zwei Kinder im Alter von neun und zehn Jahren auf einem Spielplatz an der Wielandstraße auf. Dort sprach sie ein Jugendlicher an und übergab dem älteren der beiden Jungen einen Böller. Anschließend entzündete der Jugendliche den Feuerwerkskörper.

    Der Böller detonierte kurz darauf direkt in den Händen des Kindes. Durch die Explosion zog sich der Zehnjährige schwere Verletzungen an beiden Händen sowie im Gesicht und im Bauchbereich zu. Rettungskräfte brachten das verletzte Kind umgehend in ein Krankenhaus.

    Auch zweites Kind in Klinik vorgestellt

    Der neunjährige Begleiter blieb zwar körperlich unverletzt, suchte jedoch gemeinsam mit seinen Eltern ebenfalls eine Klinik auf. Ärzte untersuchten das Kind vorsorglich, um mögliche Verletzungen auszuschließen.

    Polizei Dortmund ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

    Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Erste Ermittlungen ergaben Hinweise auf einen 14-jährigen Jugendlichen aus Dortmund. Die Beamten prüfen derzeit die genauen Umstände der Tat sowie die Herkunft des verwendeten Feuerwerkskörpers. Die Ermittlungen dauern an.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen aus der Region findest Du auch im Bereich News sowie unter Deutschland und Verkehr.

    Feuerwerk außerhalb von Silvester verboten

    Grundsätzlich erlaubt das Gesetz privates Silvesterfeuerwerk ausschließlich zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar. Außerhalb dieses Zeitraums benötigen Nutzer eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz und ziehen empfindliche Bußgelder nach sich.

    Polizei warnt eindringlich vor Gefahren

    Auch nach dem Jahreswechsel warnt die Polizei eindringlich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Besonders Kinder dürfen niemals mit Böllern oder Raketen hantieren. Eltern sollten ihre Kinder umfassend über die Gefahren aufklären und sie stets beaufsichtigen.

    Die Polizei empfiehlt zudem, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit BAM-Kennzeichnung zu verwenden. Selbstgebaute oder illegale Feuerwerkskörper stellen ein erhebliches Risiko dar. Weitere Hinweise stellt unter anderem die Polizei NRW bereit.

    Besondere Vorsicht gilt bei sogenannten Blindgängern. Diese dürfen niemals erneut gezündet werden. Betroffene sollten ausreichend Abstand halten, mehrere Minuten warten und den Feuerwerkskörper anschließend mit Wasser unbrauchbar machen.

  • Fahrzeugbrand auf Autoverwertung in Buchholz – Polizei ermittelt wegen möglicher Feuerwerkskörper

    Fahrzeugbrand auf Autoverwertung in Buchholz – Polizei ermittelt wegen möglicher Feuerwerkskörper

    Fahrzeugbrand auf Autoverwertung in Buchholz: Polizei prüft mögliche Brandstiftung durch Feuerwerkskörper

    Am frühen Morgen des 30. Dezember 2025 kam es in Buchholz im Landkreis Neuwied zu einem Fahrzeugbrand, der nun die Polizei beschäftigt. Gegen 06:30 Uhr informierten Zeugen die Polizeiinspektion Straßenhaus über ein brennendes Fahrzeug auf dem Gelände einer Autoverwertung in der Krautscheider Straße. Die Einsatzkräfte reagierten umgehend und entsandten mehrere Streifenwagen zum Brandort.

    Fahrzeug stand laut Zeugen und Feuerwehr in Vollbrand

    Bereits vor dem Eintreffen der Polizei hatte die Feuerwehr den Brand gelöscht. Nach übereinstimmenden Angaben von Zeugen sowie der Feuerwehr stand das betroffene Fahrzeug zuvor in Vollbrand. Durch das schnelle Eingreifen der Einsatzkräfte verhinderten sie ein Übergreifen der Flammen auf weitere Fahrzeuge oder Gebäudeteile auf dem Gelände der Autoverwertung.

    Der entstandene Sachschaden lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Da es sich um ein Gelände mit mehreren abgestellten Fahrzeugen handelt, prüft die Polizei mögliche Gefährdungen und Folgeschäden sehr genau. Der Fahrzeugbrand in Buchholz sorgte insbesondere wegen der frühen Uhrzeit für Aufmerksamkeit in der Umgebung.

    Hinweise auf Feuerwerkskörper als mögliche Brandursache

    Im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass abgeschossene Feuerwerkskörper den Brand ausgelöst haben könnten. Gerade in der Zeit rund um den Jahreswechsel kommt es immer wieder zu Bränden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik entstehen. Die Polizei prüft deshalb, ob Feuerwerkskörper gezielt oder fahrlässig in Richtung des Fahrzeugs gelangten.

    Die Ermittler bewerten den Fahrzeugbrand in Buchholz daher nicht nur als Unglücksfall, sondern untersuchen auch mögliche strafrechtliche Aspekte. Dabei spielt eine Rolle, ob Personen in der Nähe beobachtet wurden oder ungewöhnliche Knallgeräusche vor dem Brandausbruch wahrgenommen wurden.

    Polizei Straßenhaus bittet um Mithilfe der Bevölkerung

    Die Polizeiinspektion Straßenhaus hat die Ermittlungen offiziell aufgenommen und bittet Zeugen um Unterstützung. Personen, die in den frühen Morgenstunden verdächtige Beobachtungen im Bereich der Krautscheider Straße gemacht haben oder Hinweise zur Brandentstehung geben können, sollen sich melden.

    Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Straßenhaus telefonisch unter 02634/9520 oder per E-Mail an pistrassenhaus@polizei.rlp.de entgegen.

    Weitere aktuelle Meldungen zu Bränden und Polizeieinsätzen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Informationen rund um Verkehrsvorfälle veröffentlichen wir außerdem unter Verkehr.

    Allgemeine Hinweise zum sicheren Umgang mit Feuerwerk stellt die Polizei Rheinland-Pfalz bereit. Auch die Feuerwehr informiert regelmäßig über Brandprävention.

  • Gefährliche Böller an Schule entdeckt: Polizei stellt über 170 Feuerwerkskörper sicher

    Gefährliche Böller an Schule entdeckt: Polizei stellt über 170 Feuerwerkskörper sicher

    Illegale Feuerwerkskörper an Schule: Polizei stellt über 170 Böller sicher

    Die Polizei hat an der Adolf-Diesterweg-Schule in Ludwigshafen zahlreiche illegale Feuerwerkskörper entdeckt. Vier Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollen illegale Feuerwerkskörper an Schule untereinander weitergegeben und teilweise verkauft haben. Lehrkräfte fanden am 03.12.2025 leere Verpackungen in einem Spind und informierten daraufhin die Polizei.

    Polizei stellt gefährliche Böller sicher

    Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten nahmen sofort Ermittlungen auf und stellten bereits in der Schule bei einem 12-jährigen Schüler insgesamt 19 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sicher. Diese Mittelfeuerwerkskörper dürfen nur Erwachsene mit behördlicher Erlaubnis besitzen oder zünden. Die Polizei durchsuchte anschließend gemeinsam mit den Eltern die Wohnanschriften der beteiligten Kinder.

    Bei einem 13-Jährigen fanden die Kräfte über 150 weitere Böller der Kategorien F3 und F4. Letztere zählen zum Großfeuerwerk und stellen ein erhebliches Risiko dar. Spezialkräfte des Landeskriminalamtes transportierten das gefährliche Material ab, um eine sichere Lagerung und Entsorgung zu gewährleisten.

    Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz

    Wie die Kinder an die gefährlichen Feuerwerkskörper gelangten, ist bislang unklar. Die Kriminalpolizei Ludwigshafen ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Da alle Beteiligten jünger als 14 Jahre sind, gelten sie strafrechtlich als schuldunfähig. Dennoch beschäftigt der Vorfall die Ermittlungsbehörden weiterhin.

    Polizei warnt eindringlich vor lebensgefährlichem Umgang

    Die Polizei betont, wie lebensgefährlich der Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 3 und 4 für Ungeschulte ist. Schon unsachgemäßes Halten oder Zünden solcher Böller kann schwere Verletzungen verursachen. Eltern sollen aufmerksam bleiben und bei gefundenen Feuerwerkskörpern unbedingt die Klassifizierung prüfen. Zulässig für Kinder ab zwölf Jahren sind ausschließlich Produkte der Kategorie 1.

    Weitere Informationen zu Einsätzen und regionalen Warnhinweisen finden Sie unter blaulichtmyk.de/news/ sowie in der Rubrik Deutschland. Hinweise zur allgemeinen Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr stellt auch die Polizei bereit.

    Fazit

    Der Fund von über 170 gefährlichen Böllern an einer Schule verdeutlicht die erheblichen Risiken, wenn Kinder unrechtmäßig mit Sprengmitteln umgehen. Der Vorfall zeigt, wie wichtig Aufklärung, Kontrolle und verantwortungsbewusster Umgang mit Feuerwerkskörpern sind. Die Polizei appelliert eindringlich an Eltern und Lehrkräfte, frühzeitig zu sensibilisieren und mögliche Gefahrenquellen ernst zu nehmen. Damit lässt sich verhindern, dass illegale Feuerwerkskörper an Schule erneut für gefährliche Situationen sorgen.

  • Tragischer Reitunfall in Calden-Ehrsten: 22-Jährige lebensgefährlich verletzt

    Tragischer Reitunfall in Calden-Ehrsten: 22-Jährige lebensgefährlich verletzt

    Reitunfall in Calden-Ehrsten

    Ein schwerer Reitunfall in Calden-Ehrsten hat am Montagnachmittag eine junge Frau aus dem Landkreis Kassel lebensgefährlich verletzt.
    Gegen 16:45 Uhr alarmierten Anwohner die Polizei und den Rettungsdienst, nachdem eine 22-Jährige beim Ausführen eines Pferdes verunglückte. Die ersten Einsatzkräfte trafen nur wenige Minuten später in der Straße „Trift“ ein und übernahmen die Erstermittlungen.

    Pferd geht nach lautem Knall durch

    Nach aktuellem Ermittlungsstand führte die 22-Jährige gemeinsam mit einer Freundin zwei Pferde am Halfter aus. Plötzlich ertönte ein lautes Knallgeräusch, das offenbar das von ihr gehaltene Pferd aufschreckte. Das Tier ging sofort durch und beschleunigte stark. Die junge Frau versuchte, das Pferd am Zügel zu halten, verlor jedoch den Halt und stürzte zu Boden. Dabei wurde sie mehrere Meter mitgeschliffen und geriet schließlich unter das Tier.

    Die Folgen waren dramatisch: Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Ein Rettungshubschrauber brachte sie umgehend in ein nahegelegenes Krankenhaus. Das durchgegangene Pferd lief davon, konnte jedoch kurze Zeit später unversehrt eingefangen werden.

    Feuerwerkskörper vermutlich Auslöser des Unfalls

    Die eingesetzten Polizisten fanden während ihrer Ermittlungen heraus, dass zwei Kinder im Alter von zehn und zwölf Jahren kurz zuvor hinter einer Hecke erlaubnisfreie Feuerwerkskörper gezündet hatten. Die Beamten stellten die abgebrannten Überreste sicher. Es besteht der Verdacht, dass genau diese Knallgeräusche das Pferd aufgeschreckt und den Reitunfall in Calden-Ehrsten ausgelöst haben.

    Die Polizei informierte die Erziehungsberechtigten der Kinder unmittelbar über den Vorfall und das eingeleitete Verfahren. Wie genau die tragische Abfolge entstand und welche weiteren Faktoren eine Rolle spielen könnten, ist nun Teil der laufenden Ermittlungen.

    Ermittlungen der Polizei dauern an

    Die Polizeistation Hofgeismar setzt ihre Untersuchungen fort, um den genauen Ablauf und mögliche Verantwortlichkeiten eindeutig zu klären. Die Beamten prüfen insbesondere, inwiefern der Einsatz der pyrotechnischen Gegenstände in Zusammenhang mit dem Verhalten des Pferdes steht.

    Weitere Entwicklungen will die Polizei zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Informationen über aktuelle Meldungen aus der Region finden Leser auch im Nachrichtenbereich von blaulichtmyk.de sowie in der Rubrik Deutschland. Allgemeine Hinweise zum sicheren Umgang mit Tieren und Gefahren im Straßenraum veröffentlicht zudem die Polizei Hessen.

  • Bundespolizei stoppt 12-Jährigen nach Diebstahl – verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

    Bundespolizei stoppt 12-Jährigen nach Diebstahl – verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

    Bundespolizei beschlagnahmt 60 Böller von 12-Jährigem

    Die Bundespolizei greift am Nachmittag des 16. November am Essener Hauptbahnhof ein, nachdem Mitarbeitende einer Drogerie einen Diebstahl melden. Die Beamten treffen kurz darauf auf einen 12-jährigen Jungen, der im Verdacht steht, Kosmetikartikel entwendet zu haben. Der Fall sorgt für besonderes Aufsehen, weil die Einsatzkräfte bei der Durchsuchung des Kindes nicht nur mutmaßliches Diebesgut, sondern auch unerlaubte Feuerwerkskörper sicherstellen. Der Diebstahl am Essener Hauptbahnhof entwickelt sich damit zu einem Vorgang mit sprengstoffrechtlicher Relevanz.

    Beamte entdecken illegale Böller in Einkaufstüte

    Als die Bundespolizisten den Jungen kontrollieren, finden sie in seiner mitgeführten Einkaufstüte gleich drei Pakete mit jeweils 20 verbotenen Böllern. Die pyrotechnischen Gegenstände fallen unter das Sprengstoffgesetz und dürfen weder von Minderjährigen geführt noch ohne spezielle Erlaubnis besessen werden. Die Einsatzkräfte beschlagnahmen das Material umgehend, um mögliche Gefahren auszuschließen. Auch dieser Teil des Geschehens fällt klar unter die Diebstahl am Essener Hauptbahnhof-Ermittlungen.

    Junge verweigert jede Aussage

    Auf die Funde angesprochen, reagiert der 12-Jährige nicht und macht keinerlei Angaben zum Hintergrund des Diebstahls oder zur Herkunft der Feuerwerkskörper. Die Beamtinnen und Beamten bringen den Jungen zur Bundespolizeiwache. Dort informieren sie seine Mutter über die Lage. Die Erziehungsberechtigte erklärt, dass ihr Sohn selbstständig nach Hause kommen soll. Die Einsatzkräfte folgen dieser Entscheidung nach der Identitätsfeststellung.

    Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein

    Nach Abschluss der Maßnahmen entlassen die Beamtinnen und Beamten den Jungen. Trotz seines Alters halten sie die gesetzlichen Schritte ein und eröffnen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls sowie wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der Fall unterstreicht, wie früh Kinder in strafrechtlich relevante Situationen geraten können und wie sensibel Sicherheitsbehörden solche Fälle behandeln. Der Diebstahl am Essener Hauptbahnhof bleibt daher Gegenstand weiterer Ermittlungen.

    Weitere regionale Meldungen finden Leserinnen und Leser unter BlaulichtMYK News sowie aktuelle deutschlandweite Ereignisse im Bereich Sicherheit unter Deutschland. Offizielle Informationen der Bundespolizei stehen zudem über die Website der Behörde unter bundespolizei.de bereit.

  • Große Mengen Feuerwerkskörper bei Kaufland geklaut

    Große Mengen Feuerwerkskörper bei Kaufland geklaut

    Große Mengen Feuerwerkskörper bei Kaufland geklaut

    Mettmann

    In Ratingen brachen bislang unbekannte Personen in zwei Container eines Lebensmittelgeschäfts ein und stahlen große Mengen Feuerwerkskörper. Die Polizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen und bittet nun um Hinweise.

    Das ist nach aktuellen Kenntnissen geschehen:

    Die unbekannten Täterinnen oder Täter brachen im Zeitraum zwischen Dienstag, 24. Dezember 2024, gegen 14 Uhr und Freitag, 27. Dezember 2024, gegen 15:30 Uhr in die Container ein. Hierbei schnitten sie die Blechwände der beiden Container auf, die im Bereich der Warenannahme eines Lebensmittelgeschäfts an der Straße “An der Hoffnung” abgestellt waren.

    Auf diese Weise gelang es den Unbekannten, mehrere hundert Kartons zu stehlen, in denen diverse Feuerwerkskörper gelagert waren. Anschließend entfernten sich die Täterinnen oder Täter unerkannt. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere zehntausend Euro geschätzt.

    Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bittet nun um Hinweise von Zeuginnen und Zeugen: Wer hat im angegebenen Zeitraum verdächtige Beobachtungen im Bereich der
    Adresse “An der Hoffnung” gemacht oder kann mit sonstigen Angaben die Ermittlungen der Polizei unterstützen?

    Hinweise nimmt die Polizei Ratingen jederzeit unter der Telefonnummer 02102 9981-6210 entgegen.

  • Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt

    Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt

    Silvester 2024/2025 – Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt

    Hamburg

    Zum Jahreswechsel 2024/2025 wird wieder das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt.

    Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).

    Aufgrund von Erkenntnissen aus vergangenen Jahreswechseln geht die Polizei Hamburg davon aus,
    dass tausende Feiernde das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern.

    Anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten kam es in der Vergangenheit in diesem Bereich immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

    Besucherinnen und Besucher sowie Einsatzkräfte wurden teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei wurden zahlreiche Personen verletzt, darunter auch Kinder.

    Zum Jahreswechsel 2019/2020 erließ die Polizei Hamburg erstmalig eine Allgemeinverfügung, die unter anderem das Abbrennen von Feuerwerk rund um die Binnenalster untersagte. Diese Maßnahme trug entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel am zentralsten Platz der Innenstadt bei.

    Um den Besucherinnen und Besuchern einen möglichst sicheren und damit auch vergnüglichen
    letzten Tag des Jahres 2024 zu ermöglichen, hat die Polizei auch für das bevorstehende Silvester
    eine Allgemeinverfügung erlassen.

    Diese untersagt erneut das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der
    Kategorien F2, F3 und F4 (alles außer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).

    Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2025, 01:00 Uhr und erstreckt
    sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung ist der Karte zu entnehmen.

    Weitere Informationen hierzu hat die Polizei unter https://www.polizei.hamburg/silvester auf ihrer Homepage bereitgestellt.

    Im Sinne eines sicheren Jahreswechsels werden die Bezirksämter der Stadt Hamburg auch in diesem Jahr wieder eine Anordnung erlassen, in der auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Pyrotechnik zum Jahreswechsel hingewiesen wird.

    Darin wird unter anderem angegeben, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern oder Anlagen wie Tankstellen gemäß der geltenden (ersten) Sprengstoffverordnung untersagt ist. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt. Die entsprechende Anordnung wird zum Jahreswechsel im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

    Die Polizei wird die Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt und den Bezirken wieder im Rahmen eines großen Einsatzes begleiten.

  • Böllerwürfe auf Fahrzeuge und im Innenstadtbereich

    Böllerwürfe auf Fahrzeuge und im Innenstadtbereich

    Böllerwürfe auf Fahrzeuge und im Innenstadtbereich

    Betzdorf

    In den vergangenen Tagen kam es mehrfach zu Meldungen an die Polizeiinspektion Betzdorf, über die Nutzung von sog. Bengalos und Silvesterböllern im Innenstadtbereich Betzdorf. So wurde zunächst am 25.10.2023 gg. 21:00 Uhr eine Gruppe Personen in der Bahnhofstraße gemeldet, die Böller zündeten.

    Die Gruppe wurde durch Polizeibeamte nicht mehr angetroffen, Reste der Feuerwerkskörper konnten jedoch aufgefunden werden. Nur einen Tag später, zu einer ähnlichen Uhrzeit, wurden sodann
    Jugendliche gemeldet, die in der Decizer Straße Böller zünden würden, auch hier konnte niemand
    mehr angetroffen werden.

    Abschließend wurde um ca. 22:00 Uhr durch einen Bürger gemeldet, dass nun Jugendliche im
    Bereich eines Schnellrestaurants in der Wilhelmstraße in Betzdorf, Böller auf fahrende Fahrzeuge werfen würden. Auch hier konnten keine Verantwortlichen festgestellt werden, die Polizei ermittelt aufgrund dieses Vorfalls nun zunächst gegen Unbekannt wg. gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

    Die Anwohner der Betzdorfer Innenstadt werden in diesem Zusammenhang gebeten, sich bei Feststellung von Böllerwürfen o. Ä. sowie sonstigen Hinweisen unmittelbar bei der Polizei Betzdorf unter
    unter 02741 – 926 0 zu melden.

  • Feuerwerkskörper durch Fenster geworfen

    Feuerwerkskörper durch Fenster geworfen

    Iserlohn – 

    Schrecksekunde für eine Bewohnerin einer Wohnung Im Hasenwinkel. Am frühen Mittwochmorgen, gegen 02:50 Uhr, wurde sie durch einen lauten Knall aus dem Schlaf gerissen. Durch ihr gekipptes Schlafzimmerfenster hatte ein Unbekannter einen Feuerwerkskörper geworfen, der auf der dahinterliegenden Fensterbank explodierte. Einen Tatverdächtigen sah die Geschädigte nicht mehr. Ein Sachschaden entstand nicht. 

  • 10 Jähriger widersetzt sich mehrfach der Polizei

    10 Jähriger widersetzt sich mehrfach der Polizei

    10 Jähriger widersetzt sich mehrfach der Polizei

    Bremen – Freitagnachmittag kam es auf einem Schulgelände in Huchting zu einem Polizeieinsatz, nachdem dort Feuerwerkskörper gezündet wurden.
    Ein zehnjähriger Junge schmiss mit einer Flasche nach einem Polizisten und widersetzte sich den Maßnahmen.

    Drei Mädchen riefen gegen 16:30 Uhr die Polizei, da sie auf dem Schulgelände in der Delfter Straße von anderen Kindern und Jugendlichen mit Böllern beworfen wurden.
    Ein Feuerwerkskörper explodierte dabei direkt neben einer 12-Jährigen.
    Verletzt wurde niemand.
    Während die Polizisten mit den Mädchen sprachen, entdeckten sie die zwei beteiligten Jungen wieder.
    Diese flüchteten daraufhin vom Schulhof.
    Ein Zehnjähriger warf während der Flucht eine Glasflasche nach einem Polizisten, die unmittelbar vor ihm auf dem Boden zerschellte.
    Der Junge wurde von den Einsatzkräften eingeholt und festgehalten.
    Er reagierte sofort aggressiv und schrie immer wieder lautstark herum.
    Er gab zunächst keine und später falsche Personalien an.
    Im Folgenden versuchte der Zehnjährige erneut mehrfach zu flüchten.
    Daraufhin wollten ihn die Polizisten in einen Streifenwagen setzen.
    Der Junge leistete gegen diese Maßnahmen Widerstand, indem er sich massiv sperrte. Zudem beleidigte er eine Polizistin mit dem Wort “Schlampe”.
    Auf die Situation wurden mehrere Schaulustige aufmerksam, die die polizeilichen Maßnahmen lautstark hinterfragten und die Polizisten aufforderten, den Jungen gehen zu lassen.
    Nachdem die Personalien vor Ort festgestellt werden konnten, informierten die Einsatzkräfte die Mutter des Jungen.
    Diese erschien umgehend am Kontrollort.
    Ihr wurde die Situation und das Verhalten ihres Sohnes erläutert.
    Während der Maßnahmen kam auch ein 13-Jähriger dazu.
    Er gab an, auch auf dem Schulhof gewesen zu sein, aber selbst keine Böller gezündet zu haben.
    Ob es sich dabei um den zweiten Jungen handelt, der zuvor geflüchtet war, ist bislang unbekannt.

    Die Polizei fertigte gegen den Zehnjährigen zwei Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
    Aufgrund der altersbedingten Strafunmündigkeit des Kindes erfolgen keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen.
    Der zuständige Kontaktpolizist steht im Austausch mit den beteiligten Familien.
    Mit den Jungen erfolgte ein Gespräch über die Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern. Zudem erhält das Amt für Soziale Dienste Kenntnis.

    Wie dieser Sachverhalt zeigt, sieht sich die Polizei vermehrt solchen Konfliktsituationen und mangelndem Respekt ausgesetzt.
    Die Polizisten bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen den notwendigen Maßnahmen auch gegen minderjährige Störer sowie Straftäter und den Reaktionen in der Gesellschaft.
    Wir appellieren in diesem Zusammenhang insbesondere an Schaulustige, Abstand zu halten, die Polizei nicht zu behindern und nicht vorschnell über das Verhalten der Einsatzkräfte zu urteilen.