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  • Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt

    heute im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Schwerpunktprüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Insgesamt sind mehr als 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

    Die Maßnahmen richten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei kontrollieren die Einsatzkräfte sämtliche Tätigkeiten der Branche. Im Fokus stehen unter anderem das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Paketsendungen.

    Kontrollen in Zustellzentren und Depots

    Die Beschäftigten des Zolls führen ihre Prüfungen insbesondere in Transportbereichen, Depots sowie Verteilzentren durch. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen und die Überprüfung von Geschäftsunterlagen.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen die Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben fest. Besonders häufig betreffen diese den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

    Mindestlohnverstöße im Fokus

    Nach Erkenntnissen des Zolls werden Arbeitszeiten teilweise nicht oder nur unvollständig vergütet. Dazu zählen beispielsweise Überstunden, Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort.

    Außerdem beobachten die Behörden verstärkt den Einsatz von Subunternehmen. Diese Konstruktionen dienen laut Zoll teilweise dazu, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder Steuern zu hinterziehen.

    Zunehmend Beschäftigte aus Drittstaaten

    Das eingesetzte Personal stammt nach Angaben der Behörden häufig aus EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten.

    Die bundesweiten Maßnahmen dauern noch bis in die Abendstunden an. Erste vorläufige Ergebnisse der Schwerpunktprüfung will der Zoll spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

    Weitere Informationen zum Thema Schwarzarbeit und Zollkontrollen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Zolls.

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  • Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Bei einer Kontrolle in einer Teestube in Marl haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund eine georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die offenbar ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig war. Die Maßnahme fand am 26.01.2026 statt und erfolgte nach einem entsprechenden Hinweis.

    Kontrolle nach Hinweis: Zoll wird in Marl aktiv

    Die Beamten überprüften die Teestube gezielt und trafen dabei eine 39-jährige Frau aus Georgien an. Sie konnte sich vor Ort lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen. Für eine Beschäftigung in Deutschland reicht dieses Dokument jedoch nicht aus, da georgische Staatsangehörige in vielen Fällen einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Da die Frau keinen entsprechenden Aufenthaltstitel und auch keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen konnte, gingen die Einsatzkräfte von einem Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen aus. Die Beamten nahmen die 39-Jährige daraufhin vorläufig fest.

    Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts

    Im Anschluss leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen übergaben die Beamten die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib der Betroffenen im Bundesgebiet.

    Ausländerbehörde Marl entscheidet über weiteres Vorgehen

    Welche Konsequenzen die Frau konkret erwartet, hängt von der Bewertung der zuständigen Stelle ab. Dabei spielen unter anderem die persönlichen Umstände, mögliche Voraufenthalte sowie die rechtliche Einordnung des Aufenthalts eine entscheidende Rolle.

    Auch Arbeitgeber im Fokus: Hohe Strafen möglich

    Für den Arbeitgeber bleibt der Vorfall ebenfalls nicht ohne Folgen. Nach Angaben der Behörden erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

    Im Raum steht dabei eine empfindliche Strafe: Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich kann die zuständige Stelle ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Ermittlungen dauern an.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrollen in der Gastronomie bleiben Schwerpunkt

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig Prüfungen durch, insbesondere in Branchen, in denen Behörden häufig Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht feststellen. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Baugewerbe und Dienstleistungsbereiche. Mit solchen Kontrollen will der Zoll illegale Beschäftigung verhindern, faire Arbeitsbedingungen sichern und Sozialabgaben-Ausfälle vermeiden.

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    Mehr Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit bietet auch die offizielle Seite des Zolls.

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