Schlagwort: Flughafen Hahn

  • Strafbefehle im Ermittlungsverfahren am Flughafen Hahn rechtskräftig

    Strafbefehle im Ermittlungsverfahren am Flughafen Hahn rechtskräftig

    Ermittlungsverfahren Flughafen Hahn: Drei Strafbefehle rechtskräftig

    Die Staatsanwaltschaft hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Im Fokus standen vier Verantwortliche von insgesamt sechs Gesellschaften, die zwischen 2017 und 2021 am Flughafen Hahn tätig waren. Bereits im August 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht Mainz den Erlass von Strafbefehlen gegen drei Angeschuldigte. Diese Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig.

    Untreue durch Pflichtverletzungen und fingierte Rechnungen

    Den drei Verurteilten legte das Gericht zur Last, im Rahmen eines gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Sie akzeptierten, verbuchten und bezahlten Eingangsrechnungen, obwohl ihnen bekannt war, dass diesen keine tatsächlichen Leistungen zugrunde lagen. Durch dieses Vorgehen entstand der betroffenen Gesellschaft ein wirtschaftlicher Schaden von rund 73.000 Euro.

    Darüber hinaus nutzten die Verurteilten konkrete Möglichkeiten nicht, um Betriebsausgaben beim Einkauf von Dienstleistungen zu reduzieren. Allein dadurch verursachten sie einen weiteren Schaden von etwa 108.000 Euro. Auch dieser Punkt floss in die rechtskräftigen Strafbefehle ein.

    Parkraumbewirtschaftung und unnötige Mietverträge

    Zwei der drei Verurteilten entnahmen zusätzlich Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung, die eigentlich der vertretenen Gesellschaft zugestanden hätten. Zudem gingen sie Mietverbindlichkeiten für ein Objekt ein, das betrieblich nicht benötigt wurde. Die daraus resultierenden Beträge in Höhe von 294.000 Euro sowie weitere 322.000 Euro verwendeten sie zugunsten anderer Gesellschaften am Flughafen Hahn und teilweise für eigene Zwecke.

    Subventionsbetrug zulasten des Landes Rheinland-Pfalz

    Das Ermittlungsverfahren am Flughafen Hahn erstreckte sich auch auf den Tatbestand des Subventionsbetrugs. Durch die künstliche Reduzierung des Betriebsergebnisses im Jahr 2018 beantragten die Verantwortlichen eine an das Betriebsergebnis gekoppelte Subvention teilweise zu Unrecht. Das Land Rheinland-Pfalz erlitt dadurch einen Schaden von 186.000 Euro.

    Insolvenzverschleppung und Bankrott

    Einer der Verurteilten stellte den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig, obwohl bereits im Juni 2021 Zahlungsunfähigkeit bestand. Erst im Oktober 2021 reichte er den Antrag ein. Zusätzlich stellte er die letzten Jahresabschlüsse nicht fertig und erfüllte damit auch den Tatbestand des Bankrotts.

    Weitere Verfahren und Einstellungen

    Gegen einen weiteren Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im November 2025 gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Weitere Ermittlungen gegen zusätzliche Verantwortliche und Geschäftspartner endeten teils mangels Tatverdachts, teils nach Erfüllung von Auflagen.

    Weitere Informationen zu laufenden Ermittlungen findest Du auch im Bereich News sowie unter Deutschland. Offizielle Hinweise veröffentlicht unter anderem die Justiz Rheinland-Pfalz und die Polizei Rheinland-Pfalz.

  • Brand in Burger King-Filiale in Lautzenhausen: Feuerwehr im Großeinsatz

    Brand in Burger King-Filiale in Lautzenhausen: Feuerwehr im Großeinsatz

    Brand des Schnellrestaurants Burger King in Lautzenhausen

    Lautzenhausen

    In der Nacht zum Dienstag hat ein Feuer in einer Burger King-Filiale in Lautzenhausen
    (Rhein-Hunsrück-Kreis) einen groß angelegten Feuerwehreinsatz ausgelöst. Der Brand ereignete sich auf einem Gelände nahe des Flughafens Hahn, wo sich auch eine Tankstelle und ein Omnibusunternehmen befinden.

    Feuerwehr öffnet Zwischendecke zur Brandbekämpfung

    Nach Angaben der Polizei brach das Feuer am späten Montagabend aus. Erste Bilder vom Einsatzort zeigen dichten Rauch und Flammen, die aus dem Gebäude schlugen. Zur Bekämpfung des Feuers
    musste die Feuerwehr eine Zwischendecke des Gebäudes öffnen. Das Restaurant wurde dabei
    erheblich beschädigt.

    Keine Verletzten unter Gästen oder Mitarbeitenden

    Weder Gäste noch Mitarbeitende der Filiale wurden bei dem Vorfall verletzt. Die Polizeiinspektion Simmern bestätigte, dass es keine Gefahr für die umliegende Bevölkerung gab. Ein Übergreifen des Feuers auf benachbarte Gebäude, darunter eine Tankstelle, konnte erfolgreich verhindert werden.

    Löscharbeiten abgeschlossen, Gefahr von Glutnestern

    Das Feuer wurde in den frühen Morgenstunden gelöscht. Die Feuerwehr bleibt jedoch vor Ort, um mögliche Glutnester zu kontrollieren. Der Brand hat große Schäden am Gebäude verursacht, die genaue Schadenshöhe ist jedoch noch unklar. Auch zur Brandursache gibt es bislang keine Informationen.

    Standort der Burger King-Filiale

    Die betroffene Filiale liegt strategisch günstig an der B50, nahe des Flughafens Hahn. Neben der Tankstelle und dem Omnibusunternehmen befinden sich hier weitere Gewerbebetriebe.

    Feuerwehr und Polizei im Dauereinsatz

    Die Feuerwehr und die Polizei koordinierten den Einsatz mit einem Großaufgebot an Kräften. Die schnelle Reaktion der Einsatzkräfte verhinderte Schlimmeres. Die Ermittlungen zur Ursache des Feuers laufen. 

     

  • Randalierer im Terminal am Flughafen Hahn – Polizeieinsatz !

    Randalierer im Terminal am Flughafen Hahn – Polizeieinsatz !

    Simmern – 

    Am Wochenende mussten die Beamten der PI Simmern und der PW Hahn neben einigen Ruhestörungen und Wildunfällen am Samstagabend zu einer randalierenden Person in das Terminalgebäude am Flughafen Hahn ausrücken.

    Bei Eintreffen der Einsatzkräfte lag die Person aufgrund starker Alkoholisierung regungslos auf dem Boden. Hinzugezogene Rettungskräfte stellten keinen medizinischen Notfall fest. Der ansprechbaren männlichen Person wurde ein Platzverweis erteilt. Diesem wollte er nicht nachkommen, sodass er den Gewahrsamsräumlichkeiten der PI Simmern zugeführt wurde. Hier konnte er bis zum Sonntagmorgen ausnüchtern.

  • Flughafen Hahn – Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche

    Flughafen Hahn – Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche

    Flughafen Hahn – Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche

    In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften sowie einen weiteren Beschuldigten kann nunmehr eine Unterrichtung über die verfahrensgegenständlichen Vorwürfe, die in den vergangenen Wochen von zahlreichen Medien erbeten wurde, erfolgen.

    Die erwähnten vier Beschuldigten sind verdächtig, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit vom Juli 2017 bis Mai 2020 in mehreren Fällen verletzt, den Gesellschaften hierdurch Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der bandenmäßigen Untreue sowie der Untreue unter Herbeiführung von Vermögensverlusten großen Ausmaßes (§ 266 Absatz 1, Absatz 2 in Verbindung mit § 263 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 Strafgesetzbuch) verwirklicht zu haben.

    Insbesondere besteht der Verdacht, dass drei der erwähnten vier Beschuldigten in zwei Fällen Einnahmen, die den von ihnen vertretenen Gesellschaften zugestanden hätten, nicht bei den Gesellschaften verbucht, sondern diese entnommen und für eigene Zwecke verwendet haben. Darüber hinaus sind die Beschuldigten der Untreue zum Nachteil einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft verdächtig, weil sie an diese Gesellschaft gerichtete Eingangsrechnungen akzeptierten, verbuchten und in zwei Fällen auch bezahlten, obwohl den Beschuldigten bekannt gewesen sein soll, dass den Rechnungen keine Leistungen des Rechnungsausstellers zugrunde lagen. Die Beschuldigten sind auch verdächtig, unter Verstoß gegen die ihnen gegenüber einer am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaft obliegende Vermögensbetreuungspflicht konkret gegebene Möglichkeiten einer Reduktion der Betriebsausgaben nicht genutzt zu haben. Auch sollen die Beschuldigten Mieteinkünfte dieser Gesellschaft pflichtwidrig nicht verbucht und pflichtwidrig nicht geltend gemacht haben.

    Soweit die Vergehen der Untreue sich auf das Betriebsergebnis dieser Gesellschaft im Jahr 2018 ausgewirkt haben, besteht gegen die vier Beschuldigten auch der Verdacht des Subventionsbetruges zum Nachteil des Landes Rheinland-Pfalz, weil aufgrund der aufwandswirksamen Verbuchung fiktiver Betriebsausgaben einerseits und der fehlenden Verbuchung von Forderungen andererseits eine vom Land Rheinland-Pfalz bewilligte und an das Betriebsergebnis geknüpfte Subvention teilweise zu Unrecht beantragt und ausbezahlt worden sein soll.

    Die Schadenshöhe im Rahmen des Untreuetatbestandes kann derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Das Land Rheinland-Pfalz soll durch den Subventionsbetrug einen Schaden in Höhe von mindestens 400.000,- EUR erlitten haben.

    Im Hinblick auf fünf der verfahrensgegenständlichen Gesellschaften, bei denen es sich um Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, haben die Ermittlungen darüber hinaus den Anfangsverdacht ergeben, dass diejenigen drei Beschuldigten, die für die rechtzeitige Stellung des Insolvenzantrags jeweils verantwortlich waren, im Sommer/Herbst 2021 die Insolvenzanträge nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften nicht innerhalb der von § 15a Absatz 1 Insolvenzordnung bestimmten Drei-Wochen-Frist gestellt haben. Dies begründet nach § 15a Absatz 4 Insolvenzordnung auch den Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung.

    Weitergehende Angaben sind nicht möglich, weil dies zum einen die Ermittlungen gefährden würde, zum anderen hinsichtlich eines Teils der Tatvorwürfe eine Vorschrift über die Geheimhaltung entgegensteht, die unter § 12a Absatz 2 Ziffer 2 Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 2018 fällt.