Schlagwort: Flughafen München

  • Europaweit gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

    Europaweit gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

    Europaweit gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

    Die Bundespolizei hat am Dienstag, den 13. Januar, einen europaweit gesuchten Straftäter am Flughafen München festgenommen. Die Einsatzkräfte stoppten den 26-jährigen niederländischen Staatsangehörigen noch vor seinem geplanten Abflug in die USA. Die internationale Fahndung bestätigte sich unmittelbar während der grenzpolizeilichen Kontrolle.

    Internationale Fahndung führte zur Festnahme

    Gegen den Mann bestand eine internationale Ausschreibung zur Auslieferung in die Niederlande. Dort suchen ihn die Justizbehörden wegen mehrerer schwerwiegender Straftaten. Dazu zählen unter anderem Freiheitsberaubung, Erpressung, umfangreicher Drogenhandel sowie tätliche Angriffe. Zusätzlich lag eine aktive Fahndung der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den 26-Jährigen vor.

    Die Beamten der Bundespolizei identifizierten den Mann im Rahmen der routinemäßigen Ausreisekontrolle. Der Verdächtige wollte von Bremen über München nach Los Angeles reisen. Noch vor dem Boarding griffen die Einsatzkräfte zu und verhinderten die Ausreise.

    Kontrolle am Flughafen brachte Klarheit

    Während der Überprüfung der Personalien bestätigten die polizeilichen Datenbanken die internationale Fahndung. Die Bundespolizei nahm den Mann daraufhin fest und leitete die weiteren rechtlichen Schritte ein. Solche Kontrollen zeigen regelmäßig ihre Bedeutung im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität.

    Die Bundespolizei arbeitet in solchen Fällen eng mit internationalen Behörden zusammen. Informationen aus europäischen Fahndungssystemen ermöglichen es, gesuchte Straftäter auch bei kurzfristigen Reisebewegungen zuverlässig zu identifizieren.

    Vorführung vor Gericht und Haft in Landshut

    Nach der Festnahme führten die Beamten den Niederländer dem zuständigen Amtsgericht Landshut vor. Das Gericht ordnete anschließend die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Landshut an. Dort befindet sich der Mann derzeit in Haft und wartet auf die formelle Auslieferung an die niederländischen Behörden.

    Der Fall unterstreicht die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Flughäfen gelten dabei als besonders sensible Kontrollpunkte, an denen Fahndungserfolge regelmäßig erzielt werden.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du auch in unseren Rubriken News, Deutschland und Fahndungen. Offizielle Informationen stellt zudem die Bundespolizei bereit.

  • Goldschmuck in Instant-Nudeln: 23-Jährige fliegt mit Schmuggelversuch am Münchner Flughafen auf

    Goldschmuck in Instant-Nudeln: 23-Jährige fliegt mit Schmuggelversuch am Münchner Flughafen auf

    Goldschmuggel am Flughafen München

    Am Flughafen München hat der Zoll einen ungewöhnlichen Schmuggelversuch aufgedeckt. Eine 23-jährige Frau versuchte, hochwertigen Goldschmuck versteckt in Instant-Nudeln nach Deutschland einzuführen. Die Beamten wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle auf das Reisegepäck der jungen Frau aufmerksam.

    Röntgengerät bringt Schmuggelware ans Licht

    Die Zöllner setzten ein Röntgengerät ein, um den Koffer der Reisenden genauer zu überprüfen. Dabei stellten sie auffällige Strukturen in mehreren Nudelpackungen fest. Bei der anschließenden manuellen Kontrolle fanden die Beamten Goldschmuck, sorgfältig in den Verpackungen versteckt. Der Versuch, das Edelmetall als harmlose Lebensmittel zu tarnen, scheiterte damit eindeutig.

    „Der Zoll entdeckt immer wieder außergewöhnliche Schmuggelverstecke“, erklärte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Gerade am internationalen Drehkreuz München kämen immer wieder kreative, aber letztlich erfolglose Methoden zum Einsatz.

    Steuerstrafverfahren gegen die Reisende

    Da Gold beim Grenzübertritt anmeldepflichtig ist, leitete der Zoll gegen die 23-Jährige ein Steuerstrafverfahren ein. Über den genauen Wert des sichergestellten Schmucks machten die Behörden zunächst keine Angaben. Die Ermittlungen dauern an.

    Der Fall zeigt erneut, wie aufmerksam die Beamten am Flughafen München arbeiten. Moderne Technik und geschulte Erfahrung sorgen dafür, dass selbst gut getarnte Schmuggelware entdeckt wird. Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Leser auch in unseren Rubriken Verkehr, Fahndungen und Deutschland.

    Zoll warnt vor illegaler Einfuhr

    Der Zoll weist regelmäßig darauf hin, dass die Nichtanmeldung von Wertgegenständen erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Neben Steuernachzahlungen drohen empfindliche Geldstrafen. Informationen zu Einfuhrbestimmungen stellt der Zoll auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.

    Auch die Bayerische Polizei arbeitet eng mit den Zollbehörden zusammen, um grenzüberschreitende Kriminalität konsequent zu bekämpfen. Der aktuelle Fall verdeutlicht, dass Schmuggelversuche am Flughafen München nur selten unentdeckt bleiben.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Bundespolizei nimmt international gesuchten Betrüger am Flughafen München fest

    Bundespolizei nimmt international gesuchten Betrüger am Flughafen München fest

    Festnahme am Flughafen München 

    Die Bundespolizei hat am Dienstag, den 23. September, am Flughafen München einen international gesuchten Mann festgenommen. Der Zugriff erfolgte unmittelbar nach seiner Einreise, nachdem die Schweizer Behörden einen Hinweis an die Generalstaatsanwaltschaft München weitergegeben hatten.

    Hintergrund der Fahndung

    Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 50-jährigen iranischen Staatsangehörigen. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juni 2022 und August 2025 durch betrügerische Anlagegeschäfte einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht zu haben. Die Ermittlungen laufen seit geraumer Zeit, und die Schweizer Behörden hatten eine internationale Fahndung veranlasst.

    Ablauf der Festnahme

    Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft München griffen die Beamten der Bundespolizei beim Grenzübertritt zu. Ein Sprecher der Bundespolizei erklärte: „Diese Festnahme zeigt, wie wirksam die Grenzkontrollen sind. Personen, nach denen international gefahndet wird, können nicht unbehelligt nach Deutschland einreisen.“

    Weitere rechtliche Schritte

    Nach der Festnahme führten die Ermittler den Beschuldigten dem zuständigen Ermittlungsrichter in Landshut vor. Dieser ordnete an, dass der Mann bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München in Auslieferungshaft verbleiben muss. Der Festgenommene wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Landshut überstellt.

    Auslieferungsverfahren eingeleitet

    Das Verfahren zur Auslieferung an die Schweiz wird nun von der Generalstaatsanwaltschaft München betrieben. Über die Dauer und den genauen Ablauf des Verfahrens liegen derzeit noch keine weiteren Informationen vor. Klar ist jedoch, dass die enge Zusammenarbeit zwischen den internationalen Ermittlungsbehörden maßgeblich zum Erfolg dieser Festnahme beigetragen hat.

    Weitere Informationen stellt die Bundespolizei sowie die Generalstaatsanwaltschaft München bereit.

  • Mehrere Festnahmen am Flughafen München

    Mehrere Festnahmen am Flughafen München

    Mehrere Festnahmen am Flughafen München

    Flughafen München

    Die Bundespolizei am Flughafen München nahm am gestrigen Dienstag (26. August) im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrollen mehrere gesuchte Personen fest.

    Bei der Ausreisekontrolle überprüften die Beamten eine 44-jährige kanadische Staatsangehörige. Gegen die Frau lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt wegen Diebstahls vor. Sie konnte die fällige Ersatzgeldstrafe in Höhe von 1.377,50 Euro begleichen und ihre Reise anschließend fortsetzen.

    Ebenfalls gestern überstellten die dänischen Behörden einen 29-jährigen afghanischen Staatsangehörigen am Flughafen München an die Bundespolizei. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wegen Erschleichens von Leistungen vor. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine siebentägige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Erding absitzen.

    Darüber hinaus kontrollierten die Bundespolizisten einen 35-jährigen Schweden,
    der aus Ho-Chi-Minh-Stadt eingereist war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er von den schwedischen Behörden wegen Rauschgiftdelikten zur Fahndung ausgeschrieben war. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Landshut wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Landshut eingeliefert, wo er auf seine Auslieferung nach Schweden wartet.

  • Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt

    Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt

    Rauchender Passagier und per Haftbefehl gesuchte Frau gestoppt

    Flughafen München

    Die Bundespolizei am Flughafen München war am Sonntagmorgen (25. Mai) gleich zweimal bei
    Flügen aus Charlotte (USA) im Einsatz. In einem Fall musste ein auffälliger Fluggast an Bord beruhigt werden, im anderen Fall konnte eine gesuchte Straftäterin bei der Einreisekontrolle gestellt werden.

    Schwieriger Passenger auf Flug AA716

    Gegen 6 Uhr wurde die Bundespolizei zu einem Vorfall an Bord des Fluges AA716 aus Charlotte gerufen. Die Flugzeugcrew informierte die Einsatzkräfte vor Ort darüber, dass ein 65-jähriger US-amerikanischer Staatsangehöriger während des Fluges auf der Bordtoilette geraucht und anschließend Mitglieder
    des Kabinenpersonals verbal beleidigt hatte.

    Der Mann zeigte bei Eintreffen der Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum.

    Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,21 Promille. Gegenüber den Einsatzkräften verhielt sich der Passagier jedoch kooperativ.

    Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß Luftsicherheitsgesetz wegen Rauchens an Bord eines Flugzeugs ein. Gegen den Passagier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe
    von 153,50 Euro erhoben.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise in die
    Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Rumänische Staatsangehörige mit zwei Haftbefehlen festgestellt

    Ebenfalls auf einem Flug aus Charlotte wurde im Rahmen der Einreisekontrolle eine 25-jährige rumänische Staatsangehörige überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls und Urkundenfälschung vorlagen.

    Durch die Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.438 Euro konnte sie den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

    Nach Abschluss der Maßnahmen wurde auch ihr die Einreise nach Deutschland
    gestattet.

  • Mutmaßlicher Coronabetrüger am Flughafen München festgenommen

    Mutmaßlicher Coronabetrüger am Flughafen München festgenommen

    Mutmaßlicher Coronabetrüger am Flughafen München festgenommen

    Flughafen München

    Beamte der Bundespolizei haben bereits letzten Dienstag (10. Dezember) einen 32-jährigen Deutschen am Flughafen München festgenommen, der im Verdacht steht, mit betrügerischen Abrechnungen von Corona-Tests einen Schaden von über 1 Million Euro verursacht zu haben.

    Der Mann reiste mit Flug EK50 aus Dubai ein, als bei der Einreisekontrolle ein Haftbefehl gegen ihn festgestellt wurde. Ermittlungen zufolge betrieb der mutmaßliche Betrüger zwischen Frühjahr 2021 und Mitte 2023 mehrere Corona-Teststellen im Raum München. Dabei soll er mehr Tests abgerechnet haben, als tatsächlich durchgeführt wurden. Der Schaden beläuft sich auf rund 1.085.000 Euro.

    Nach seiner Festnahme wurde der Mann dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim überstellt. 

  • Bundespolizei deckt zwei Schleusungsfälle am Flughafen München auf

    Bundespolizei deckt zwei Schleusungsfälle am Flughafen München auf

    Bundespolizei deckt zwei Schleusungsfälle am Flughafen München auf

    Flughafen München

    Die Bundespolizei hat am Dienstag (1. Oktober) zwei Schleusungsfälle am Flughafen München aufgedeckt. In beiden Fällen konnten gefälschte Dokumente und Hinweise auf organisierte Schleusungen festgestellt werden.

    Im ersten Fall kontrollierten die Beamten einen 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der aus Madrid einreiste. Die Beamten hatten Zweifel an der Echtheit des vorgelegten bulgarischen Reisepasses. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass es sich um ein gefälschtes Dokument handelte. In seiner Vernehmung gab der Mann an, über Syrien, die Türkei, Griechenland und Spanien nach Deutschland geschleust worden zu sein. Für die Schleusung habe er insgesamt 4.000 US-Dollar und 8.500 Euro an eine Schleuserorganisation gezahlt.

    Der zweite Fall betraf eine 35-jährige Syrerin, die über Stockholm einreiste. Bei der Kontrolle legte sie eine spanische Identitätskarte vor, die ebenfalls als Fälschung identifiziert wurde. In ihrer Aussage gab die Frau an, von einem Schleuser über die Türkei und Griechenland nach Schweden gebracht worden zu sein. Die unbekannten Kosten für die Schleusung habe ihre Familie übernommen.

    Beide Personen stellten Asylanträge und wurden anschließend an die Erstaufnahmeeinrichtung in München weitergeleitet.

    Die Bundespolizei führt in beiden Fällen die Ermittlungen fort und prüft mögliche Verbindungen zu internationalen Schleusernetzwerken.

  • Schleusung am Flughafen München aufgedeckt

    Schleusung am Flughafen München aufgedeckt

    Schleusung am Flughafen München aufgedeckt

    Flughafen München

    Beamte der Bundespolizei haben am Samstag (3. August) bei der Einreisekontrolle am Flughafen München einen Iraner und eine Iranerin festgenommen.

    Die beiden stehen im Verdacht, zwei weitere Personen nach Deutschland geschleust zu haben.

    Die iranischen Staatsangehörigen kamen mit einem Flug aus Istanbul nach München und erschienen gegen Mittag mit britischen Flüchtlingspässen zur Einreisekontrolle. Bei der Überprüfung der beiden wurde ein Fahndungshinweis für die 38-Jährige festgestellt. Sie war wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten ausgeschrieben. Da die Angaben über die geplante Reiseroute widersprüchlich waren und der 38-Jährige bereits polizeilich bekannt war, führten die Beamten eine eingehende Kontrolle auf der Dienststelle durch.

    Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen wurden die Bundespolizisten fündig. Sie fanden in der Bauchtasche des Mannes zwei spanische Reisepässe, zwei spanische Personalausweise und zwei iranische Reisepässe. Die iranischen Pässe und die britischen Flüchtlingspässe erwiesen sich als echt, die spanischen Dokumente als Totalfälschungen.

    Die spanischen Dokumente waren auf andere Personen ausgestellt als die anderen Dokumente. Nach kurzen Nachforschungen konnte ermittelt werden, dass auf dem Flug, mit dem die Iraner eingereist waren, zwei Personen mit Namen eingecheckt hatten, die mit den spanischen Dokumenten übereinstimmten. Diese wurden einige Zeit später bei der Einreisekontrolle ohne Dokumente angetroffen. Es handelte sich ebenfalls um zwei iranische Staatsangehörige, die bei ihren Asylgesuchen angaben, dass ihnen ihre Dokumente von einer weiblichen Person abgenommen worden seien. Da es sich bei dieser Frau vermutlich um die 38-jährige Iranerin handelt, besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern.

    Die geschleusten Iraner befinden sich im Asylverfahren. Bei den mutmaßlichen Schleusern wurden eine größere Menge Bargeld sowie drei Mobiltelefone und mehrere SIM-Karten beschlagnahmt. Sie befinden sich für die Dauer der weiteren Ermittlungen in Untersuchungshaft.

  • Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Besitzer von Kinderpornografie fest – Herausgerissene Passseite führt auf die Spur eines Verbrechens

    Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Besitzer von Kinderpornografie fest – Herausgerissene Passseite führt auf die Spur eines Verbrechens

    Flughafen München

    Flughafen München: Durch eine fehlende Passseite ist die Bundespolizei am Flughafen München am
    6. März auf die Spur eines Kinderpornografie-Falls gekommen. Die Beamten nahmen einen 54-jährigen US-Amerikaner bei seiner geplanten Ausreise nach Atlanta/USA fest.

    Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Atlanta/USA gab der Mann an, er habe eigentlich in die Ukraine fliegen wollen, um dort humanitäre Hilfe zu leisten. Die dortigen Grenzbehörden hatten ihn jedoch nicht einreisen lassen, sodass er nun zurück nach Hause müsse. Bei der genauen Überprüfung des vorgelegten Reisepasses stellten die Beamten fest, dass die letzte Seite des Dokuments fehlte – sie war offensichtlich herausgerissen worden. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde der 54-Jährige mit zur Dienststelle genommen.

    Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten die fehlende Passseite auf. Auf dieser war vermerkt, dass der Inhaber in den USA bereits wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen verurteilt worden war. Mit diesem Hinweis wurde mit Einverständnis des 54-Jährigen sein Mobiltelefon durchsucht. Dort fanden sich in der Bildergalerie eindeutige Fotos, die auf den Verdacht auf Besitz von kinderpornographischem Material begründeten. Die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut beantragte daraufhin einen Untersuchungshaftbefehl. Daraufhin übergaben die Bundespolizisten den Beschuldigten der Kriminalpolizeiinspektion Erding zur weiteren Sachbearbeitung. Dort wurde eine Strafanzeige wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften gestellt und der Beschuldigte wird heute, am 7. März, dem Haftrichter vorgeführt.

    Hintergrund:

    Bereits seit 2017 gibt es in den USA das Megan’s Law: Das Gesetz erlaubt es den Behörden, einen schriftlichen Vermerk über einen verurteilten Sexualstraftäter in dessen Reisepass einzutragen.