Schlagwort: Flughafen Sicherheit

  • Verbotene Waffen am Frankfurter Flughafen entdeckt

    Verbotene Waffen am Frankfurter Flughafen entdeckt

    Verbotene Waffen am Flughafen Frankfurt entdeckt – Bundespolizei beschlagnahmt Schleuder und Elektroschocker

    Frankfurt/Main –

    In den vergangenen zwei Tagen hat die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt/Main zwei gefährliche Gegenstände sichergestellt.

    Ein 46-jähriger Deutscher und ein 18-jähriger Slowake hatten Waffen im Handgepäck mitgeführt.

    Schleuder und Elektroschocker bei Kontrolle entdeckt

    Bei der Sicherheitskontrolle fiel zuerst eine Präzisionsschleuder mit Unterarmstütze auf. Kurz darauf wurde ein getarnter Elektroschocker in Taschenlampenform entdeckt. Beide Gegenstände sind in Deutschland verboten. Sie unterliegen dem Waffengesetz.

    Der Besitz, das Mitführen und der Erwerb solcher Waffen sind strafbar. Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Nach der Beschlagnahme durften sie ihre Reisen nach Wien und Barcelona fortsetzen.

    Bundespolizei warnt vor Mitnahme verbotener Gegenstände

    Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt appelliert an alle Reisenden: Prüfen Sie vor Reiseantritt sorgfältig Ihr Handgepäck. Verbotene Gegenstände wie Waffen können zu Verzögerungen, Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen führen. Im schlimmsten Fall verpassen Betroffene ihren Flug.

  • Schreckschusswaffe am Flughafen Köln/Bonn mitgeführt

    Schreckschusswaffe am Flughafen Köln/Bonn mitgeführt

    Schreckschusspistole im Handgepäck – Bundespolizei schreitet am Flughafen Köln/Bonn ein

    Flughafen Köln/Bonn

    Am Nachmittag des 10. Juli 2025 kontrollierte ein Mitarbeiter der Sicherheitsfirma I-SEC eine männliche Person am Flughafen Köln/Bonn. Die Kontrolle erfolgte an der Kontrollstelle ZKS 40, Spur 5. Die Maßnahme wurde im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes durchgeführt.

    Der Mann hatte ein Handgepäckstück dabei. Noch vor Beginn der Kontrolle erklärte er, dass sich darin eine Schreckschusswaffe befinde. Er gab zudem an, dass sich ein Magazin mit Munition im Gepäck befinde.

    Bei der anschließenden Durchleuchtung wurde die Waffe auf dem Monitor sichtbar. Das Sicherheitspersonal informierte umgehend die Bundespolizei. Eine motorisierte Streife traf wenige Minuten später am Kontrollpunkt ein.

    Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine Schreckschusspistole, ein Magazin und sieben Patronen. Der Mann wies sich mit einem gültigen deutschen Personalausweis aus. Eine Überprüfung im polizeilichen Datenverbundsystem ergab keine Auffälligkeiten.

    Die Bundespolizei stellte fest: Der Mann besitzt keinen kleinen Waffenschein. Der Besitz und das Führen einer Schreckschusswaffe ohne diesen Nachweis ist gesetzlich verboten. Deshalb wurden Waffe und Munition beschlagnahmt.

    In einer ersten Befragung gab der Mann an, die Pistole seit rund 15 Jahren zu besitzen. Er habe sie in einem Waffengeschäft in Wuppertal gekauft. Nach eigenen Angaben habe er die Waffe zum Selbstschutz mitgeführt und schlicht vergessen, dass sie sich noch im Rucksack befinde.

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen. Seine ladungsfähige Anschrift wurde festgestellt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Bundespolizei.

    Wichtiger Hinweis:

    Das Mitführen von Schreckschusswaffen ohne kleinen Waffenschein ist verboten. Besonders an sicherheitsrelevanten Orten wie Flughäfen drohen strafrechtliche Konsequenzen.