Schlagwort: Flutkatastrophe

  • Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zur Flutkatastrophe an der Ahr

    Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft zur Flutkatastrophe an der Ahr

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird am Donnerstag, 18.04.2024, über das Ergebnis der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 informieren.

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen zur Flutkatastrophe abgeschlossen. Der ehemalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wird nicht angeklagt.

    Die Pressekonferenz aus Koblenz wird hier als Videostream veröffentlicht

    Staatsanwaltschaft erhebt Anfangsverdacht auf fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe

    Die Staatsanwaltschaft hat einen Anfangsverdacht auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit der jüngsten Flutkatastrophe erhoben. Es wird untersucht, ob die Bevölkerung rechtzeitig und angemessen vor den Wassermassen gewarnt wurde und ob durch mögliche Versäumnisse Menschenleben gefährdet oder verloren wurden.

    Die Ermittlungen sind äußerst umfangreich und komplex. Bislang umfassen die gesammelten Akten über 30.000 Seiten, die eine detaillierte Aufarbeitung der Ereignisse ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft hat mehr als 15.000 Notrufe aus der Flutnacht gesichert und über 200 Zeugen vernommen. Zusätzlich wurden in den vergangenen Jahren mehrere Gutachten in Auftrag gegeben und ausgewertet.

    Die heutige Pressekonferenz in Koblenz wird weitere Einblicke in den Verlauf des 

    Mehr gleich hier auf Blaulicht Report 

  • Flutkatastrophe an der Ahr – Keine Entscheidung vor Weihnachten

    Flutkatastrophe an der Ahr – Keine Entscheidung vor Weihnachten

    Flutkatastrophe an der Ahr – Keine Entscheidung vor Weihnachten

    Folgemitteilung zur Pressemitteilung vom 17.10.2023

    Aufgrund vermehrter Medienanfragen, wann mit einer Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 zu rechnen ist, teile der Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler mit, dass eine Abschlussentscheidung frühestens im Januar 2024 erfolgen können.

    Einer der Nebenklagevertreter hat nach Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens von Prof. Dr. Gißler eine Stellungnahme angekündigt und hierfür eine Frist bis zum 15.12.2023 erbeten. Die Staatsanwaltschaft wird selbstverständlich diese Stellungnahme abwarten und in ihre Bewertung mit einbeziehen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich hieraus die Notwendigkeit ergeben wird, den Sachverständigen um ergänzende Ausführungen zu bitten.

    Hinzu kommt, dass der Sachverständige am 27.11.2023 im Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags angehört worden ist. Die Staatsanwaltschaft wird den Untersuchungsausschuss zeitnah um Überlassung des entsprechenden Protokolls bitten, um die Aussage des Sachverständigen
    in die Gesamtbewertung einfließen lassen zu können.

    Aus den genannten Gründen ist mit einer Bekanntgabe einer Entscheidung frühestens im Januar zu rechnen.

  • Fund von Skelettteilen in der Ahr – Nachtrag !

    Fund von Skelettteilen in der Ahr – Nachtrag !

    Fund von Skelettteilen in der Ahr – Nachtrag !

    Koblenz

    Am 15.10.2023 kam es im Bereich der Ahrmündung Sinzig (Kripper Aue) zum Fund von Knochen bzw. Knochenteilen. Diesbezüglich verweisen wir auf die bereits veröffentlichte Pressemeldung.

    Der durchgeführte DNA-Abgleich brachte nun die Gewissheit, dass es sich bei dem Toten um eine der nach der Flutkatastrophe 2021 noch vermissten Personen handelt. Die Angehörigen sind informiert.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir zum Schutz der Angehörigen keine weiteren Angaben machen können.

  • Flutkatastrophe – Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vor

    Flutkatastrophe – Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vor

    Katastrophenschutztechnisches Gutachten liegt vor 

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang Juni ein katastrophenschutztechnisches Gutachten zur Einsatzführung in Auftrag gegeben. Der Sachverständige hat nunmehr sein Gutachten vorgelegt.

    Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war. Der Landkreis habe kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten. So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können. Die Technische Einsatzleitung (TEL) sei am 14.07.2021 organisatorisch nicht ausreichend gereift gewesen.

    So sei weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept vorzufinden gewesen. Gleiches gelte für formalisierte, systematische Abläufe und prozessuale Regelungen. Einen Verwaltungsstab habe es nicht gegeben. Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar.

    Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden. Die TEL sei personell nicht ausreichend ausgestattet gewesen, die Aus- und Fortbildung des eingesetzten Personals erscheine
    nicht ausreichend, um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden
    zu können.

    Führungssystem nur unvollständig entwickelt

    Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.

    Dies habe in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt, dass die TEL kein systematisches und passendes Lagebewusstsein habe entwickeln können und nur eingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Ein vorausschauendes, aktives Agieren sei der TEL aufgrund der ungünstigen organisatorischen Rahmenbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich gewesen. Die aufgezeigten Defizite hätten dazu geführt, dass die TEL nicht die Vorstellungkraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können. Es habe eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.

    Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der TEL sieht der Sachverständige nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich.
    Die Mitglieder der TEL hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie
    geleistet haben. „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.”, so der Sachverständige.

    Das Gutachten kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass ein
    regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem die Chancen, Personenschäden zu vermeiden, verbessert hätte.

    Der Sachverständige weist aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine Aussage getroffen werden könne, welche konkreten Erfolgsaussichten im Falle einer optimierten Einsatzführung und verbesserter Rahmenbedingungen konkret bestanden hätten. Eine ausreichend belastbare Aussage dazu, in welchem Umfang der Ereignisverlauf selbst unter Idealbedingungen hinsichtlich der Abwendung von Personenschäden durch die TEL und den Landrat hätte tatsächlich beeinflusst werden können, sei nicht möglich.

    „Das Gutachten legt das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen. Einerseits scheint im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert hat.

    Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen
    im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt
    werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden –  hätten abgewendet werden können, nicht möglich. Dies gilt es nun juristisch zu bewerten.” teilte Leitender Oberstaatsanwalt Mannweiler hierzu mit.

    Zunächst wird den Verteidigern und den Nebenklagevertreterinnen
    und -vertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben.

    Die Staatsanwaltschaft wird sodann in die abschließende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden können und – wenn ja – mit welchem Ergebnis. Diese Bewertung wird aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere Einschätzung zur Sache abgeben, auch keine vorläufige.