Schlagwort: Freiheitsstrafe

  • Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

    Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

    Schuldsprüche im Fall tödlicher Schleusung – Urteil rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen dreier Angeklagter wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

    Die Angeklagten wurden in sechs tateinheitlichen Fällen wegen Einschleusens mit Todesfolge sowie
    in 13 weiteren Fällen wegen lebensgefährdender Schleusung verurteilt.
    Der Organisator der Schleusungsfahrt erhielt 14 Jahre Freiheitsstrafe. Zwei weitere Beteiligte wurden zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt.

    Nach Feststellungen des Landgerichts planten die Angeklagten gemeinsam eine Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland. Ein Kleintransporter mit nur neun regulären Sitzplätzen sollte 22 Personen aus der Türkei und Syrien befördern. Ein Begleitfahrzeug sollte die Aktion vor Polizeikontrollen schützen.

    Als der Transporter in Deutschland kontrolliert werden sollte, versuchte der Fahrer zu fliehen. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit in eine Autobahnausfahrt. Aufgrund der Überladung und des Fahrverhaltens kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und überschlug sich.

    Mehrere Menschen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Einige starben, andere erlitten schwere bis mittelschwere Verletzungen. Der Fahrer, der angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt.

    Er wurde bereits zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

    Die übrigen Angeklagten entfernten sich vor dem Unfall aus Angst vor Entdeckung mit dem Begleitfahrzeug in Richtung Österreich.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in der Revision keine Rechtsfehler. Die Schuldsprüche und Strafen bleiben bestehen.

  • Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe

    Verurteilung wegen ärztlicher Suizidhilfe

    Facharzt wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft verurteilt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie abgelehnt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Essen gegen den Angeklagten rechtskräftig.

    Das Landgericht hatte den Mediziner zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er wurde wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft schuldig gesprochen. Der Vorfall ereignete sich am 31. August 2020.

    Laut den Feststellungen des Landgerichts hatte der Facharzt einem Patienten Suizidhilfe geleistet. Dabei war ihm bewusst, dass die Entscheidung zur Selbsttötung krankheitsbedingt beeinflusst war. Der Patient litt an einer akuten psychischen Störung. Seine Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, war dadurch erheblich beeinträchtigt.

    Trotz dieser Erkenntnis unterstützte der Angeklagte den Suizid. Nach der Bewertung des Gerichts war der freie Wille des Patienten nicht gegeben. Deshalb bewertete das Gericht die Suizidhilfe als Totschlag in mittelbarer Täterschaft.

    Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Er rügte dabei sowohl formelle als auch materielle Rechtsfehler. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte das Urteil umfassend.

    Die Überprüfung ergab jedoch keinen Fehler, der zu einer Aufhebung des Urteils hätte führen können. Weder bei der Beweisaufnahme noch bei der rechtlichen Bewertung fanden sich Mängel.

    Damit bleibt die Verurteilung bestehen. Das Urteil des Landgerichts Essen ist nun endgültig rechtskräftig.

    Hintergrund zum Thema Suizidhilfe und Rechtsprechung

    In Deutschland ist die Unterstützung zur Selbsttötung unter engen Voraussetzungen erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung des Betroffenen freiverantwortlich getroffen wird. Liegt eine krankhafte Störung vor, entfällt diese Voraussetzung.

    Mediziner stehen dabei in einer besonderen Verantwortung. Sie müssen sorgfältig prüfen, ob eine psychische Erkrankung die Willensbildung beeinflusst. Andernfalls können sie sich strafbar machen.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt erneut klar: Suizidhilfe darf nicht geleistet werden, wenn der freie Wille des Betroffenen fehlt.

  • Messer mitgeführt und gegen Bewährungsauflagen verstoßen

    Messer mitgeführt und gegen Bewährungsauflagen verstoßen

    Bundespolizisten bringen gesuchten Räuber ins Gefängnis

    Bremen

    Zivilkräfte der Bundespolizisten nahmen am Montagabend einen gesuchten Räuber am
    Bremer Hauptbahnhof fest. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Zudem hatte er ein Messer bei sich.

    Gegen 22:00 Uhr kontrollierten die Zivilbeamten den 30-Jährigen. Dabei stellten sie fest, dass der Mann ein Messer zugriffsbereit in seinem Hosenbund mit sich führte. Das Messer mit einer Klingenlänge von 16,5 cm wurde von den Beamten sichergestellt.

    Beim Abgleich der Personalien im Fahndungsbestand kam außerdem heraus, dass gegen den Mann aus Bremen ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Bremen vorlag. Er war wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da der Bremer offenbar wiederholt gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde seine Haftstrafe nun doch fällig.

    Die Bundespolizisten lieferten den gesuchten Räuber im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen noch am selben Abend in die Bremer Justizvollzugsanstalt ein. Zudem wird er sich wegen des Mitführens des Messers nach dem Waffengesetz verantworten müssen.

  • Transportunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt

    Transportunternehmer zu Freiheitsstrafe verurteilt

    Karlsruher Zoll deckt Sozialversicherungsschaden von über 64.000 Euro auf

    Karlsruhe

    Eine Prüfung des Karlsruher Zolls führte zur Aufdeckung eines Sozialversicherungsschadens in Höhe von über 64.000 Euro und endete mit der Verurteilung eines Transportunternehmers zu einer Freiheitsstrafe.

    Ermittlungen begannen nach Hinweis der Deutschen Rentenversicherung

    Angestoßen wurden die umfangreichen Ermittlungen durch eine Mitteilung der
    Deutschen Rentenversicherung, welche im Rahmen einer Betriebsprüfung des Unternehmens Unstimmigkeiten feststellte. Die weitere Prüfung und sich anschließende Ermittlungen der
    Finanzkontrolle Schwarzarbeit Karlsruhe ergaben, dass der Inhaber der Firma seine Arbeitnehmenden in verschiedenen Lohnabrechnungssystemen erfasste.

    Vorgehen des Unternehmers führte zu hohem Schaden

    “Dies hatte zur Folge, dass er zwar seinen Arbeitnehmern den vereinbarten Lohn auszahlte und ihnen die entsprechenden Abrechnungen aushändigte, gegenüber der Deutschen Rentenversicherung jedoch vorgab, wesentlich geringere Löhne auszuzahlen und entsprechend veränderte Abrechnungen an diese übermittelte.” erklärt Alina Holm, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
    “Aufgedeckt wurde dieses Vorgehen insbesondere durch zahlreiche Zeugenbefragungen und Durchsuchungen.” so Holm weiter. Abschließend ergab sich ein aufgedeckter Gesamtschaden von
    über 64.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen, die nicht an die Einzugsstellen abgeführt
    wurden.

    Gerichtsurteil: Freiheitsstrafe und Schadensersatz

    Nunmehr wurde der 52-jährige Transportunternehmer aus Pforzheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 50 Fällen rechtskräftig vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

    Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ferner wurde durch das Gericht angeordnet, dass der Unternehmer den entstandenen Schaden in Höhe von über 64.000 Euro zu
    ersetzen hat.

  • Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin !

    Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin !

    Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen.

    Dieses hat ihn am 31. Januar 2024 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte und sein Mittäter am 24. April 2023 ein Antiquitätengeschäft, fesselten eine Angestellte und den Inhaber, von dem sie Geld forderten. Als die von einer aufmerksamen Passantin verständigte Polizei mit einem Sondereinsatzkommando am Tatort eintraf, ergab sich der Angeklagte. Der Mittäter erschoss sich im Ladenlokal.

    Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin I auf die Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen “Ehrenmordes” an jüngerer Schwester rechtskräftig !

    Verurteilung wegen “Ehrenmordes” an jüngerer Schwester rechtskräftig !

    Verurteilung wegen “Ehrenmordes” an jüngerer Schwester rechtskräftig !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 5. Juni 2024 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der im Jemen aufgewachsene Angeklagte durch den aus seiner Sicht unmoralischen Lebenswandel seiner ebenfalls in Bremen lebenden jüngeren Schwester in seiner “Ehre” verletzt.

    Die junge Frau, die er zu kontrollieren und zu bestimmen suchte, hatte wenige Monate vor der Tat begonnen, sich ein wenig freier zu bewegen, kam nicht immer gleich nach der Arbeit nach Hause, sondern traf sich ab und zu mit Freundinnen. Zudem hörte der Angeklagte Gerüchte, dass sie auch Männer treffe. Bei einer zufälligen Begegnung meinte er gesehen zu haben, wie sie an einer Bushaltestelle Zärtlichkeiten mit einem Mann austauschte. Um seine “Ehre” und die “Familienehre” wiederherzustellen, beschloss der Angeklagte, sie zu töten. Am Tag ihres 23. Geburtstages ging der Angeklagte mit einem großen Messer zur Wohnung seiner jüngeren Schwester und erstach sie dort mit mehreren wuchtigen Stichen. Dann rief er die Polizei an, gestand die Tat und erwartete ruhig seine Festnahme am Tatort.

    Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet. Das Motiv der Tötung stehe nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe und sei besonders verachtenswert. Maßstab hierfür seien die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland. Der Angeklagte, der selbst nicht nach seinen eigenen moralischen Ansprüchen gelebt habe, habe seiner Schwester nicht zugestanden, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Er habe sich als Bruder und männliches Familienmitglied das Recht herausgenommen, sie zu töten, um seine “Ehre” und die seiner Familie herzustellen. Damit habe er sie als Mittel zu dem Zweck gebraucht, sein eigenes Wohlbefinden zu erreichen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

  • Geschäftsführer aus der Baubranche wegen Vorenthaltung von Arbeitsentgelt verurteilt

    Geschäftsführer aus der Baubranche wegen Vorenthaltung von Arbeitsentgelt verurteilt

    Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beträge von mehr als 235.000 Euro auf

    Osnabrück

    Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Geschäftsführer aus der Baubranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

    Begonnen hatte alles mit drei verdachtsunabhängigen Prüfungen auf unterschiedlichen Baustellen im Zeitraum von Juli bis September 2019. Dort trafen die Zöllner Arbeitnehmer des Beschuldigten an, die zum Zeitpunkt der Kontrollen nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Zusätzlich teilte das Finanzamt Cloppenburg dem Zoll im September 2019 mit, dass der Angeklagte mit sogenannten Briefkastenfirmen zusammengearbeitet hat. Aufgrund der Feststellungen wurde umgehend gegen den Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Daraufhin sind im November 2019 im Rahmen der Ermittlungen Durchsuchungsbeschlüsse bei dem Beschuldigten sowie bei Arbeitnehmern vollstreckt worden. Nach Auswertung der Unterlagen und Zeugenvernehmungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auf mehreren Baustellen Arbeitnehmer einsetzte, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren oder mehr Stunden arbeiteten als in den Lohnabrechnungen abgerechnet wurde. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Angeklagte Sozialabgaben in Höhe von mehr als 235.000 Euro.

    Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Unternehmer unrichtige fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, mit denen er vorspiegelte, von ihm beauftragte Subunternehmer hätten die Leistung durch eigene Arbeitskräfte erbracht. Dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall.

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Cloppenburg bereits im Februar 2024 eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gegen den Beschuldigten.

    Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist rechtskräftig.

  • Kontrolle von Mutter und Tochter: Beide mit Haftbefehl gesucht

    Kontrolle von Mutter und Tochter: Beide mit Haftbefehl gesucht

    Kontrolle von Mutter und Tochter: Beide mit Haftbefehl gesucht

    Fürstenwalde/Spree

    Einsatzkräfte nahmen in der Nacht zum Dienstag zwei mit Haftbefehl gesuchte Frauen am Bahnhof Fürstenwalde/Spree fest. Beide müssen noch sechs Jahre Freiheitsstrafe verbüßen.

    Gegen 2:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte eine Mutter und ihre Tochter am Gleis 4 des Fürstenwalder Bahnhofs. Beide Frauen hatten ihre persönlichen Sachen in vier Einkaufswagen und einen Hund bei sich. Die 66-jährige Mutter legte einen gültigen deutschen Personalausweis zur Überprüfung vor.
    Ihre 33-jährige deutsche Tochter konnte keine Ausweisdokumente vorlegen.

    Bei der Überprüfung der Personalien kam heraus, dass gegen beide jeweils ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorliegt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte Mutter und Tochter rechtskräftig im August 2023 wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Davon gelten sechs Monate bereits als verbüßt. Der ergangenen Ladung zum Strafantritt kamen die 33- und 66-Jährigen nicht nach.

    Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls sind beide Frauen in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

    Beamtinnen und Beamten übergaben den Hund an eine Bekannte der Verhafteten.

  • Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim !

    Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim !

    Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim !

    Beschluss vom 14. Mai 2024 – 1 StR 124/24

    Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Heimtücke-Mordes an ihren Kindern zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm die Angeklagte ihre beiden sieben und neun Jahre alten Kinder vor Ostern 2023 zu einem einwöchigen Umgangskontakt zu sich; das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Söhne war dem Vater durch das Familiengericht übertragen worden.

    Angesichts des bevorstehenden Urlaubs der Kinder mit ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin beschloss die Angeklagte, das aus ihrer Sicht bestehende Unrecht zu beenden und zu demonstrieren,
    dass sie in der Lage sei, sich die Kinder zurückzuholen. Sie entschloss sich daher, ihre beiden Söhne und im Anschluss sich selbst zu töten.

    Zunächst verabreichte die Angeklagte den ahnungslosen Kindern Medikamente mit so starker zentralnervöser Dämpfung, dass diese zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage waren. Dies bewusst ausnutzend erstickte die Angeklagte sodann die in ihren Kinderzimmern im Bett liegenden Söhne.

    Bei Begehung der Tat war die Angeklagte, die auf Grund einer früher erlittenen Hirnblutung an
    einer organischen Persönlichkeitsstörung litt, in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert.

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision der Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

  • “Stille Nacht” – hinter Gittern 70-jähriger Busfahrgast nach Kontrolle festgenommen

    “Stille Nacht” – hinter Gittern 70-jähriger Busfahrgast nach Kontrolle festgenommen

    “Stille Nacht” – hinter Gittern
    70-jähriger Busfahrgast nach Kontrolle bei Kiefersfelden für
    vier Monate in Haft genommen

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim

    Ein 70-jähriger Bulgare wird die Feiertage und darüber hinaus auch noch weitere Wochen hinter Gittern verbringen müssen. Der Mann hat insgesamt eine 120-tägige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Verhaftet hat ihn die Bundespolizei am Dienstag (19. Dezember) an der A93 auf Höhe Kiefersfelden. Er wurde von der Justiz in Würzburg und Hamburg gesucht.

    Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des bulgarischen Insassen eines in Italien zugelassenen Reisebusses stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Würzburg im Jahr 2017 gleich zwei Haftbefehle gegen ihn erlassen hatte. Demnach hätte er wegen Diebstahls eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro und wegen Trunkenheit im Verkehr eine Strafe von 400 Euro zahlen müssen. Seine offenen Justizschulden konnte der Mann auch im Anschluss an die Grenzkontrolle an der Inntalautobahn nicht begleichen. Daher wurden die gerichtlich festgelegten Ersatzfreiheitsstrafen von 80 und 40 Tagen fällig. Rosenheimer Bundespolizisten lieferten den bulgarischen Staatsangehörigen in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein, wo er sich für die Dauer von rund vier Monaten aufzuhalten hat. Für diesen vorübergehenden Aufenthaltsort interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft in Hamburg, die seit etwa fünf Jahren aufgrund eines Strafverfahrens wegen Betrugs nach dem Bulgaren sucht.

  • 488 Tage Restfreiheitsstrafe für Hehlerei, zudem ein Schwarzfahrer mit zwei Haftbefehlen

    488 Tage Restfreiheitsstrafe für Hehlerei, zudem ein Schwarzfahrer mit zwei Haftbefehlen

    488 Tage Restfreiheitsstrafe für Hehlerei, zudem ein Schwarzfahrer mit zwei Haftbefehlen

    Frankfurt/Main

    Am 6. Dezember reiste ein 38-jähriger Deutscher aus Sofia (Bulgarien) nach Frankfurt am Main. Bundespolizisten nahmen ihn bereits am Flugzeug wegen einer Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Erfurt und eines Haftbefehls wegen Hehlerei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen fest. Das Amtsgericht Mühlhausen verurteilte den Mann im Juni 2019 zu einer Restfreiheitsstrafe von 488 Tagen aus einer ursprünglichen Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten. Beamte der Bundespolizei lieferten den Mann in die Justizvollzugsanstalt ein.

    Zeitgleich nahm eine Streife der Bundespolizei einen 42-jährigen Rumänen am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens fest. Er beanspruchte die Dienste der Deutschen Bahn ohne gültigen Fahrschein. Im Rahmen der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten zwei Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte den Mann seit Februar 2023 wegen Körperverletzung. Hierfür wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 2584,50 Euro verurteilt. Weiterhin suchte die Staatsanwaltschaft Traunstein den Rumänen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn hierfür zu einer Geldstrafe von 7000 Euro. Beamte der Bundespolizei lieferten auch ihn in die Justizvollzugsanstalt ein, da er die Gesamtsumme in Höhe von 9584,50 Euro nicht zahlen konnte.

  • 76jähriger muss lebenslang in Haft ! Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    76jähriger muss lebenslang in Haft ! Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    76jähriger muss lebenslang in Haft ! Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    Das Landgericht hat den zur Tatzeit 75-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte das Opfer, einen 62 Jahre alten Mann, am 4. Juni 2022 auf heimtückische Weise, indem er ihm im Bahnhof von Weil der Stadt völlig unvermittelt und überraschend mit einem Jagdmesser einen Stich in den linken Brustkorb versetzte. Der Angeklagte war im Juli 2020 mit dem Geschädigten in einen heftigen Streit – mutmaßlich um eine Pfandflasche – geraten und dabei von diesem im Gesicht verletzt worden. Am Tattag war er zufällig erneut auf das Tatopfer getroffen, ohne dass dieses ihn als früheren Kontrahenten erkannt hatte.

    Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat hat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Die Beweiswürdigung hält rechtlicher Prüfung stand.

    Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma

    Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma

    Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma

    Münster

    Gut 14 Jahre Freiheitsstrafe entfallen auf insgesamt vier verurteilte Männer, die sich jetzt vor dem Landgericht Münster für ihre jahrelangen Straftaten im Baugewerbe verantworten mussten. Die Unternehmer und Beschäftigten mehrerer Baufirmen im Alter von 32 bis 66 Jahren haben Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Millionenumfang hinterzogen.

    Dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster waren Hinweise der FIU (Financial Intelligence Unit) und aufwändige Ermittlungen des Hauptzollamts Münster
    in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Münster und der Steuerfahndung Münster vorausgegangen.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete komplexe Ermittlungen 

    Bereits im Herbst 2021 hatten sich die Beweise gegen die Verurteilten verdichtet und sie wurden in Untersuchungshaft genommen. Da ein Mitbeschuldigter damals plante, sich ins Ausland abzusetzen, wurden aus den bis dahin verdeckten Ermittlungen offene. “Dank der Telekommunikationsüberwachung und der vorausgegangenen Observationen wussten wir, wo sich die Beschuldigten aufhielten”, teilt der Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster mit. Er leitete seit 2018 die komplexen Ermittlungen rund um diesen Fall. Ein in höchstem Maße konspiratives Vorgehen, indem beispielsweise Firmen und Autos über nahestehende Personen, wie die getrenntlebende Ehefrau, angemeldet waren, erschwerte die Aufdeckung des Aufenthaltsortes der Zielperson.

    Drei der Beschuldigten werden nun die nächsten Jahre hinter Gittern verbringen. Die Freiheitsstrafe
    der vierten verurteilten Person ist zur Bewährung ausgesetzt. Alle Beschuldigten saßen zuvor knapp
    zwei Jahre in Untersuchungshaft.

    Waffe in Nudelverpackung versteckt

    Wie so häufig bei diesen Delikten setzten die vermeintlichen Bauunternehmer zur Verschleierung der Schwarzarbeit unter anderem sogenannte Abdeckrechnungen, also Scheinrechnungen über nie erbrachte Leistungen, ein. Die Ermittlungen brachten die Gründung von fünf Firmen zutage sowie eine Vielzahl an Konten bei insgesamt 50 Banken.

    Auffällige Stundenabrechnungen sowie die Prüfung von Geschäftsunterlagen der Geschäftspartner und nicht zuletzt die unregelmäßigen Kontobewegungen führten die Ermittler schließlich zum erfolgreichen Abschluss. “Durch den Fund einer Schreckschusswaffe, die durch Umbau zu einer “scharfen illegalen” Waffe wurde, wird deutlich, mit welchem Klientel die Beamten bei solchen Einsätzen rechnen müssen”, berichtet der ermittelnde Beamte über die Zugriffsphase.

    Und manchmal geschieht Kurioses. “Eine Kollegin mit gutem Gespür hatte die Waffe tatsächlich per Griff in eine Nudelverpackung ans Tageslicht befördert. Der weitere Fund eines illegalen Elektroimpulsgerätes, abgelegt im Zugriffsbereich der Haustür, war dagegen fast Routine”, erinnert der Zollbeamte.

  • Erste Festnahme nach Drogenfund in Bezug zur Nature One

    Erste Festnahme nach Drogenfund in Bezug zur Nature One

    Erste Festnahme nach Drogenfund in Bezug zur Nature One

    Koblenz/Kastellaun – 

    Am vergangenen Freitag wurde im unmittelbaren Nahbereich zum Veranstaltungsgelände der Nature One ein 33-jähriger Mann durch Zoll- und Polizeibeamte festgenommen. Der Mann sollte einer Personenkontrolle unterzogen werden, woraufhin er zunächst fußläufig flüchtete. Nach kurzem Fluchtversuch konnte er jedoch gestellt und durchsucht werden.

    In seinem mitgeführten Rucksack wurden etwa 700 Ecstasy-Tabletten, 20 Gramm Haschisch
    sowie zwei Waffen aufgefunden. Im Rahmen der Durchsuchung seiner Wohnung konnten weitere verfahrensrelevante Gegenstände sichergestellt werden.
    Dem Beschuldigten wird demnach das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen, weswegen
    er mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu rechnen haben dürfte.

    Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurde er am Folgetag dem Haftrichter vorgeführt, der antragsgemäß die Untersuchungshaft anordnete. Anschließend wurde der Beschuldigte in die
    JVA verbracht.

    Die Polizei weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Festival Nature One rund um die Uhr Polizeikontrollen stattfinden werden und jeder Besitz und Handel von Drogen strafrechtlich verfolgt wird.