Schlagwort: Fürstenwalde

  • Acht Verdächtige! Mädchen Opfer mutmaßlichen Missbrauchs

    Acht Verdächtige! Mädchen Opfer mutmaßlichen Missbrauchs

    Fürstenwalde: Ermittlungen nach mutmaßlichem Missbrauch zweier Jugendlicher

    In Fürstenwalde in Brandenburg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nach einem mutmaßlichen Missbrauchsfall unter Jugendlichen. Im Fokus steht eine Gruppe von bislang acht identifizierten Verdächtigen. Die Ermittlungen dauern an, da die genaue Anzahl möglicher Tatbeteiligter noch nicht abschließend feststeht.

    Ermittlungen zum Vorfall im Stadtpark laufen

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sollen mehrere Jugendliche gegen den Willen von zwei gleichaltrigen Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Der Vorfall soll sich am Mittwochabend der vergangenen Woche im Stadtpark von Fürstenwalde ereignet haben.

    Die Ermittler versuchen derzeit, den genauen Ablauf zu rekonstruieren. Dazu befragen sie sowohl die mutmaßlichen Opfer als auch Zeugen. Zudem werten sie sichergestellte Mobiltelefone aus, um weitere Hinweise zu gewinnen.

    Kein dringender Tatverdacht – Ermittlungen stehen am Anfang

    Ein dringender Tatverdacht liegt laut Staatsanwaltschaft bislang nicht vor. Dieser würde voraussetzen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine beschuldigte Person die Tat begangen hat. In solchen Fällen kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden.

    Die aktuellen Ermittlungen basieren zunächst auf einem sogenannten Anfangsverdacht. Dieser entsteht, sobald konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat vorliegen. Auf dieser Grundlage führt die Staatsanwaltschaft weitere Untersuchungen durch.

    Verdächtige und Opfer sollen sich gekannt haben

    Nach bisherigen Erkenntnissen kannten sich die mutmaßlichen Opfer und die Beschuldigten bereits. Bei den Verdächtigen handelt es sich um Jugendliche mit deutscher, syrischer und russischer Staatsangehörigkeit.

    Die Behörden halten sich mit weiteren Details zurück, da alle Beteiligten minderjährig sind. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte steht daher im Vordergrund der Ermittlungen.

    Ähnlicher Vorfall bereits im Vorjahr

    Bereits im März 2025 wurde ein ähnlicher Vorfall aus Fürstenwalde bekannt. Damals berichteten Medien über einen sexuellen Übergriff auf eine 15-Jährige, ebenfalls im Stadtpark. Die Ermittlungsbehörden prüfen aktuell keine direkte Verbindung der Fälle, weisen jedoch auf die wiederholte Nutzung des Areals als Tatort hin.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Polizei setzt die Ermittlungen fort und bittet mögliche Zeugen, sich zu melden. Jede Beobachtung kann helfen, den Sachverhalt vollständig aufzuklären.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen stellt zudem die Polizei Brandenburg sowie die Staatsanwaltschaft Brandenburg bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Kontrolle von Mutter und Tochter: Beide mit Haftbefehl gesucht

    Kontrolle von Mutter und Tochter: Beide mit Haftbefehl gesucht

    Kontrolle von Mutter und Tochter: Beide mit Haftbefehl gesucht

    Fürstenwalde/Spree

    Einsatzkräfte nahmen in der Nacht zum Dienstag zwei mit Haftbefehl gesuchte Frauen am Bahnhof Fürstenwalde/Spree fest. Beide müssen noch sechs Jahre Freiheitsstrafe verbüßen.

    Gegen 2:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte eine Mutter und ihre Tochter am Gleis 4 des Fürstenwalder Bahnhofs. Beide Frauen hatten ihre persönlichen Sachen in vier Einkaufswagen und einen Hund bei sich. Die 66-jährige Mutter legte einen gültigen deutschen Personalausweis zur Überprüfung vor.
    Ihre 33-jährige deutsche Tochter konnte keine Ausweisdokumente vorlegen.

    Bei der Überprüfung der Personalien kam heraus, dass gegen beide jeweils ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorliegt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte Mutter und Tochter rechtskräftig im August 2023 wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Davon gelten sechs Monate bereits als verbüßt. Der ergangenen Ladung zum Strafantritt kamen die 33- und 66-Jährigen nicht nach.

    Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls sind beide Frauen in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

    Beamtinnen und Beamten übergaben den Hund an eine Bekannte der Verhafteten.