Schlagwort: Geflügelpest

  • Geflügelpest: Veterinäramt hebt Stallpflicht auf

    Geflügelpest: Veterinäramt hebt Stallpflicht auf

    Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz aufgehoben

    Geflügelhalter im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz erhalten zum Jahresbeginn 2026 eine spürbare Erleichterung.

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt keine verpflichtende Aufstallung von Geflügel mehr. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hebt damit eine wichtige Schutzmaßnahme auf, die Ende des vergangenen Jahres zur Eindämmung der Geflügelpest angeordnet worden war.

    Risikoeinschätzung erlaubt Lockerung

    Nach einer umfassenden fachlichen Bewertung stuft das Veterinäramt die aktuelle Lage als vertretbar ein. Solange keine neuen Fälle der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz oder im Bereich der Stadt Koblenz auftreten, entfällt die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen. Die Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz bleibt damit vorerst außer Kraft.

    Die Behörde reagiert damit flexibel auf die aktuelle Seuchenlage. Gleichzeitig betont sie, dass die Situation jederzeit neu bewertet werden kann. Bei neuen Nachweisen oder veränderten Risikofaktoren prüft das Veterinäramt umgehend weitere Maßnahmen.

    Biosicherheitsmaßnahmen bleiben entscheidend

    Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz appelliert das Veterinäramt eindringlich an alle Geflügelhalter, ihre Bestände weiterhin konsequent zu schützen. Besonders wichtig bleibt die Vermeidung direkter und indirekter Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.

    Empfohlene Schutzmaßnahmen im Überblick

    Das Tragen spezieller Stallkleidung, strenge Hygieneregeln sowie die Reduzierung unnötiger Kontakte durch Personen oder andere Tiere spielen weiterhin eine zentrale Rolle. Diese Maßnahmen senken das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest erheblich und tragen zum Schutz der regionalen Tierbestände bei.

    Das Veterinäramt macht deutlich, dass Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit der Halter entscheidend bleiben. Nur durch konsequente Vorsorge lassen sich erneute Einschränkungen vermeiden.

    Behörden behalten Entwicklung im Blick

    Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beobachtet die Lage fortlaufend. Sollten neue Erkenntnisse auftreten, greift das Veterinäramt einzelfallbezogen ein. Aktuelle Informationen stellt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz regelmäßig zur Verfügung.

    Weitere regionale Meldungen findest Du auch im Bereich News sowie unter Deutschland.

  • Geflügelpest: Veterinäramt verlängert Stallpflicht in Koblenz und Landkreis MYK

    Geflügelpest: Veterinäramt verlängert Stallpflicht in Koblenz und Landkreis MYK

    Stallpflicht im Kreis Mayen-Koblenz: Veterinäramt verschärft Maßnahmen gegen Geflügelpest

    Der Landkreis Mayen-Koblenz reagiert auf die rasant zunehmende Ausbreitung des H5N1-Virus und verlängert die Stallpflicht für sämtliches Geflügel bis zum 31. Dezember 2025. Die Anordnung gilt weiterhin für alle Betriebe und privaten Halter im Kreisgebiet sowie im Stadtbereich Koblenz. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung informiert, dass die neuen Vorgaben sofort in Kraft treten und die bisherigen Schutzmaßnahmen ergänzen.

    Hintergrund: Virus breitet sich seit Herbst 2025 bundesweit aus

    Seit Oktober 2025 verbreitet sich das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 in Deutschland mit großer Geschwindigkeit. Nahezu alle Bundesländer melden bereits Nachweise. Besonders stark betroffen sind Wildvögel, darunter viele Kraniche auf dem Vogelzug. Auch in kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen wurden in mehreren Regionen Ausbrüche bestätigt.

    Die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Simone Nesselberger, bewertet das Risiko einer Einschleppung des Virus durch Wildvögel als „sehr hoch“. Sie betont, dass die aviäre Influenza zu erheblichen Tierverlusten führen kann und für Halter massive wirtschaftliche Schäden nach sich zieht. Für Menschen besteht nach aktuellem Kenntnisstand kein Infektionsrisiko.

    Strenge Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verpflichtend

    Die neue Verfügung ordnet weiterhin die Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder vollständig abgeschirmten Unterständen an. Betroffen sind unter anderem Hühner, Puten, Perlhühner, Wachteln, Fasane, Rebhühner, Enten und Gänse.

    Zusätzlich gelten verschärfte Schutzmaßnahmen: Alle Zugänge zu Ställen müssen mit geeigneten Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet sein. Kleidung und Materialien, die in Kontakt mit den Tieren kommen, müssen getrennt von anderen Bereichen des Betriebs verwendet werden. Overalls und Einwegstiefel sollen durchgehend genutzt werden.

    Darüber hinaus ist der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler verboten. Veranstaltungen mit Geflügel dürfen nicht stattfinden. Auch das Verfüttern von Eierschalen ist untersagt.

    Veterinäramt ruft zu besonderer Wachsamkeit auf

    Dr. Nesselberger appelliert an alle Geflügelhalter, betriebsfremden Personen den Zutritt zu verwehren: „Außer Tierärzten hat derzeit niemand etwas in den Beständen zu suchen.“ Außerdem müssen Halter typische Krankheitsanzeichen sofort melden. Dazu zählen mehr als zwei Prozent Tierverluste binnen 24 Stunden oder spürbare Einbrüche der Legeleistung.

    Die Verantwortlichen betonen, dass die Stallpflicht sowohl kleine Hobbyhaltungen als auch große Betriebe effektiv vor einer Virusübertragung schützt. Die Maßnahmen dienen dem Tierschutz und stabilisieren gleichzeitig die regionale Landwirtschaft.

    Weitere Informationen

    Die vollständige Verfügung steht online auf der Webseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz: www.kvmyk.de.

    Regionale Nachrichten zu aktuellen Entwicklungen finden sich auch unter blaulichtmyk.de/news/ sowie blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Für Rückfragen steht Herr Thomas Brunnhübner vom Veterinäramt unter der Rufnummer 0261/108-458 zur Verfügung. Weitere fachliche Informationen zur Tierseuchenprävention bietet zudem die Polizei.

  • Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

    Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

    Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat eine sofortige Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz angeordnet.

    Diese Maßnahme soll die Ausbreitung der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) verhindern.

    Die Verfügung gilt vorerst bis zum 30. November 2025.

    Verordnung zum Schutz vor der Geflügelpest

    Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere – darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln, Fasane und Laufvögel – in geschlossenen Ställen oder abgeschirmten Unterständen halten.

    Damit reagiert das Veterinäramt auf den seit Oktober 2025 zunehmenden Ausbruch des Virus in zahlreichen Bundesländern.

    Besonders betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche, doch auch mehrere Geflügelbetriebe meldeten bereits Fälle.

    „Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel ist derzeit sehr hoch“, erklärt Dr. Simone Nesselberger, Abteilungsleiterin des Veterinäramtes. Die Aviäre Influenza könne schnell ganze Bestände gefährden und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

    Beim Menschen wurde bislang kein Krankheitsfall festgestellt.

    Begleitende Sicherheitsmaßnahmen

    Geflügelhalter müssen an allen Stalleingängen und für Gerätschaften geeignete Desinfektionsmöglichkeiten bereitstellen.

    Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten – ebenso die Ausrichtung solcher Veranstaltungen.
    Auch das Verfüttern von Eierschalen ist untersagt.

    Nesselberger mahnt zur Vorsicht:

    „Fremde Personen sollten keinen Zutritt zu den Beständen erhalten. Nur Tierärzte dürfen diese derzeit betreten.“ Halter sollen Schutzkleidung wie Overalls und Einmalstiefel nutzen und bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung tragen.

    Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen

    Wer innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent Tierverluste oder auffällige Veränderungen der Legeleistung bemerkt, muss dies unverzüglich dem Veterinäramt melden. Diese Maßnahme schützt die Tiergesundheit und verhindert eine weitere Verbreitung des Virus.

    „Die Aufstallung ist entscheidend, um große und kleine Geflügelhaltungen gleichermaßen zu schützen“, betont Nesselberger.

    „Die Anordnung dient dem Schutz der Tiere und indirekt auch dem Schutz der Menschen.“

    Weitere Informationen

    Die vollständige Verfügung steht unter www.kvmyk.de. Ansprechpartner für Rückfragen ist Thomas Brunnhübner, Referatsleiter im Veterinäramt, unter Tel. 0261/108-458.

    Aktuelle regionale Nachrichten finden Sie auch auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Massentötung von Enten wegen Vogelgrippe – Video

    Massentötung von Enten wegen Vogelgrippe – Video

     

    Vogelgrippe-Ausbruch in Neuhardenberg: Geflügelbetrieb unter Sperrzone – Massentötung

    In Neuhardenberg (Landkreis Märkisch-Oderland) hat ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb eine offizielle Sperrzone zur Folge – und damit gravierende Konsequenzen für Tiere, Betrieb und Region. Käfig für Käfig tötet das Gesundheits- und Veterinäramt die Tiere in Containern mittels Argon-CO₂-Gemisch, um die Seuche einzudämmen. Für die betroffenen Halter drohen dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden.

    Situation vor Ort im Betrieb

    Der Ausbruch betrifft einen größeren Geflügelbetrieb in Neuhardenberg, bei dem der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde. Behörden ordnen jetzt eine Schutz- und Überwachungszone um den Betrieb an und setzen auf radikale Maßnahmen: Die Tiere werden gezielt getötet, wegtransportiert und fachgerecht entsorgt. Ziel ist, eine weitere Ausbreitung zu verhindern – insbesondere in der umgebenden Geflügelwirtschaft und bei Wildvögeln.

    Die betroffenen Halter stehen vor mehreren Herausforderungen: Sie verlieren ihre Tiere, haben Produktionsausfälle, müssen die Betriebshygiene auf den Prüfstand stellen und sehen sich mit behördlichen Auflagen konfrontiert. Zugleich wirkt die Seuchenlage als Alarmzeichen für die gesamte Region, da sie die Anfälligkeit solcher Betriebe aufzeigt.

    Allgemeine Informationen zur Geflügelpest (Vogelgrippe)

    Die Vogelgrippe (auch aviäre Influenza genannt) bezeichnet eine Infektion von Vogelbeständen, vornehmlich Hausgeflügel wie Hühner, Enten oder Gänse, aber auch Wildvögel. In Deutschland löst sie häufig der Virus-Subtyp H5 (z. B. H5N1) aus. Behörden berichten von einem starken Anstieg der Fälle dieses Herbstes.

    Wildvögel, insbesondere Wasservogelarten, gelten als Hauptüberträger: Beim Vogelzug transportieren sie das Virus über große Distanzen und können Nutzgeflügel infizieren.

    Die Lage einschätzend, stuft das Robert Koch‑Institut das Risiko für die Bevölkerung weiterhin als gering ein – dennoch gilt sie bei Geflügelbetrieben als ernst- zu nehmende Tierseuche.

    Wichtige Fakten im Überblick

    • Die Vogelgrippe wird ausgelöst durch Influenza-A-Viren, hauptsächlich die Subtypen H5 oder H7.
    • Die Erkrankung kann bei Geflügel und Wildvögeln massenhafte Todesfälle verursachen.
    • Beim Menschen sind Infektionen selten – doch bei engem Kontakt mit infizierten Vögeln besteht eine Ansteckungsgefahr.
    • Behördlich werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet: Meist 3 km Schutz- und 10 km Überwachungszone.

    Praktische Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für Betriebe

    Um eine Ausbreitung zu verhindern, gelten für Geflügelhaltungen hohe Anforderungen an Biosicherheit. Es empfehlen sich folgende Maßnahmen:

    • Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden – Freilandhaltung ggf. einschränken.
    • Zugangskontrollen für Personen, Fahrzeuge und Geräte – Desinfektionsstationen nutzen.
    • Aufstallungspflicht oder geschlossene Haltung bei erhöhter Wildvogelaktivität.
    • Verdachts- oder Krankheitsfälle sowie verendete Vögel sofort an das zuständige Veterinäramt melden – bei unterlassener Meldung drohen Kürzungen von Entschädigungen.
    • Bei Todesfällen von Wildvögeln – Meldung über das Bundesportal „Meldung toter und erkrankter Vögel“.

    Was bedeutet das konkret für Neuhardenberg?

    Im konkreten Fall in Neuhardenberg zeigt sich, wie schnell eine Stallhaltung durch einen Ausbruch zur Sperrzone wird – und wie rigoros Maßnahmen greifen können. Damit ist klar: Die Kombination aus Tierseuchennachweis, Biosicherheitsauflagen, Tötungsmaßnahmen und Sperrzonen ist das vom Gesetz vorgesehene Mittel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu stoppen.

    Für betroffene Halter heißt das: kurzfristiger Verlust der Tiere, mittel- bis langfristige Belastung durch Auflagen und wirtschaftliche Risiken. Zugleich wird klar, wie wichtig Prävention, Monitoring und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind.

    Fazit

    Der Ausbruch der Vogelgrippe in Neuhardenberg illustriert deutlich, dass die Geflügelpest keineswegs nur ein abstraktes Risiko ist, sondern reale Folgen für Betriebe und Region hat. Gleichzeitig macht der Fall sichtbar, wie wichtig es ist, dass Betriebe, Behörden und Öffentlichkeit gemeinsam handeln: durch schnelle Meldung, durch Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen und durch Wachsamkeit im Geflügel- und Wildvogelbereich.

    Mehr Informationen bietet das Robert Koch-Institut unter www.rki.de. Weitergehende Hinweise für Geflügelhalter finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmlel.de.

    Relevante Artikel auf unserem Portal: Geflügelpest-Ausbruch in Brandenburg, Geflügelhaltung und Vogelgrippe: Schutz-maßnahmen im Fokus.

  • Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz: Kranich positiv auf H5N1 getestet

    Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz: Kranich positiv auf H5N1 getestet

    Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz 

    Im Kreis Mayen-Koblenz wurde ein am Rheinufer in Koblenz verendeter Kranich positiv auf den Erreger der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) getestet.

    Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bestätigte den Befund nach einer Laboranalyse.

    Weitere tote oder erkrankte Kraniche aus Thür und Bendorf werden derzeit untersucht.

    Eine Probe ging zur abschließenden Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Tierseuchen.

    Virus breitet sich in Deutschland weiter aus

    Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz und bundesweit derzeit als hoch ein.

    Besonders im Herbst, während der Zugzeit vieler Wildvögel, steigt die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Virusverbreitung.
    Laut Institut sind Tauben und Singvögel kaum empfänglich für das Virus und tragen zur Ausbreitung nur geringfügig bei.

    Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu Wachsamkeit auf

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz appelliert an alle Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

    Besonders gefährdet sind Betriebe mit Zugang zu offenen Gewässern oder Freilaufhaltung.

    Leiter Thomas Brunnhübner betont:
    „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

    Empfohlene Schutzmaßnahmen:

    • Geflügel möglichst im Stall halten (gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
    • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
    • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
    • Nur frisches Leitungswasser zum Tränken verwenden, kein Oberflächenwasser.
    • Keine Speisereste oder Grünfutter von Feldern verfüttern.
    • Stalleigene Kleidung und Schuhe verwenden.
    • Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
    • Konsequente Schadnagerbekämpfung.
    • Neuzugänge in Quarantäne halten.
    • Zugang zur Geflügelhaltung absichern.

    Was ist die Geflügelpest?

    Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Virusinfektion, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Stämme wie H5N1 führen häufig zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

    Das Virus überträgt sich durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder über kontaminierte Materialien wie Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Auf Oberflächen kann der Erreger bei 20 °C bis zu einer Woche, bei 4 °C sogar bis zu einem Monat überleben.

    Was tun bei Verdacht oder Tierfund?

    Bei Krankheitsanzeichen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichen Todesfällen müssen Geflügelhalter sofort das zuständige Veterinäramt informieren.

    Jeder Verdacht auf eine Tierseuche ist meldepflichtig.

    Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Funde von toten Wasservögeln oder Greifvögeln sind unter Angabe von Fundort und Datum per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden.

    Keine Gefahr für den Menschen

    Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts besteht für Menschen bei Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kein nennenswertes Risiko.

    Eine Übertragung auf den Menschen erfordert engen Kontakt mit infiziertem Geflügel.

    Registrierungspflicht für Geflügelhalter

    Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt registrieren.

    Die Online-Erfassung ist über das Serviceportal Rheinland-Pfalz möglich. Die Kreisverwaltung beobachtet die Lage kontinuierlich und
    informiert über aktuelle Entwicklungen.