Schlagwort: Geiselnahme

  • Geiselnahme in Volksbank in Sinzig

    Geiselnahme in Volksbank in Sinzig

    Weiteres Update:

    Soeben wurde die Bank sowie die im Gebäude befindlichen Wohneinheiten in Sinzig durch Spezialkräfte der Polizei betreten und nach potentiellen Tätern durchsucht.

    Hierbei konnten zwei Personen unverletzt aus einem verschlossenen Raum befreit werden. Nunmehr stellt sich die Lage derart dar, dass sich der oder die Täter unmittelbar nach Einschließen der Personen in den Tresorraum auf bislang nicht bekanntem Weg vom Tatort entfernt hat bzw. haben.

    Die Polizei stellt klar, dass der Schutz möglicher Opfer mit Beginn der Lage oberste Priorität hat.

    Der Einsatz an der Volksbank ist für die Einsatzkräfte beendet. Nach Angaben eines Polizeisprechers haben die Beamten das Gebäude vollständig durchsucht.

    Update zur Geisellage in Sinzig

    Derzeit ist von mehreren Tätern und Geiseln in der Bank auszugehen. Hierzu wird nachberichtet. Bei einer Geisel handelt es sich um den Fahrer eines Geldtransporters.

    Die Lage ist derzeit statisch.

    Im Rahmen des Einsatzes wurden auch umfangreiche Absperrmaßnahmen durchgeführt. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, besteht zum derzeitigem Stand keine Gefahr.

    Wir bitten darum, keine ungeprüften Mitteilungen über die sozialen Netzwerke zu verbreiten. Die Polizei berichtet regelmäßig nach.

     

    Geiselnahme in Sinzig: Großeinsatz an Volksbank

    In Sinzig läuft am Freitagmorgen ein großer Polizeieinsatz. Nach ersten Informationen kam es in einer Volksbank in der Innenstadt zu einer Geiselnahme. Die Polizei bestätigte den Einsatz im Kreis Ahrweiler, während Spezialkräfte in Richtung Innenstadt unterwegs waren.

    Geiselnahme in Sinzig begann am Morgen

    Die Geiselnahme in Sinzig soll gegen 9 Uhr begonnen haben. Nach bisherigen Angaben fuhr zuvor ein Geldtransporter vor der Bank vor. Ein Mitarbeiter stieg aus und wollte offenbar die Filiale betreten. Dabei soll ein bislang unbekannter Mann ihn abgefangen und bedroht haben.

    Der mutmaßliche Täter und der Mitarbeiter sollen sich anschließend im Tresorraum der Bank aufgehalten haben. Die Polizei sperrte den Bereich weiträumig ab. Zudem kreisten Hubschrauber über der Stadt. Dadurch entstand in der Innenstadt eine deutlich angespannte Lage.

    Polizei mit Großaufgebot im Einsatz

    Die Einsatzkräfte rückten mit zahlreichen Fahrzeugen an. Außerdem bereiteten Spezialkräfte weitere Maßnahmen vor. Die Polizei überwachte die Lage vor Ort und sicherte den Bereich rund um die Bank. Anwohner und Passanten sollten den Einsatzraum meiden, damit die Einsatzkräfte ungestört arbeiten konnten.

    Offizielle Details zum Täter, zur Geisel und zu möglichen Forderungen lagen zunächst nicht vor. Deshalb bleibt die Lage dynamisch. Die Ermittler prüfen nun, wie der Vorfall genau ablief und ob weitere Personen beteiligt waren.

    Innenstadt von Sinzig betroffen

    Die Geiselnahme in Sinzig sorgte für erhebliche Aufmerksamkeit. Da sich die Volksbank in der Innenstadt befindet, traf der Einsatz auch umliegende Geschäfte und Passanten. Viele Menschen verfolgten das Geschehen aus sicherer Entfernung.

    Weitere Informationen erwarten die Behörden im Laufe des Tages. Sobald die Polizei neue bestätigte Angaben veröffentlicht, können sich Lagebild und Details noch ändern. Bis dahin zählen nur gesicherte Aussagen der Einsatzkräfte.

    Mehr aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz findest Du in unserer Rubrik RLP. Weitere überregionale Blaulicht-Nachrichten stehen außerdem unter Deutschland bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

    Ticker der Polizeimeldeungen:

    Heute Morgen wurde die Polizei gegen 09.00 Uhr über eine Geiselnahme in einer Volksbankfiliale in Sinzig-Innenstadt informiert.
    Nach wie vor laufen umfangreiche Maßnahmen im Bereich Sinzig.

    Derzeit ist von mehreren Tätern und Geiseln in der Bank auszugehen. Hierzu wird nachberichtet. Bei einer Geisel handelt es sich um den Fahrer eines Geldtransporters.

    Die Lage ist derzeit statisch – so die Polizei

    Im Rahmen des Einsatzes wurden auch umfangreiche Absperrmaßnahmen durchgeführt. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der Absperrung befinden, besteht zum derzeitigem Stand keine Gefahr.

    Wir berichten weiter…

    Symbolfoto

    https://blaulichtmyk.de/grosseinsatz-der-polizei-in-sinzig-hintergruende-derzeit-noch-unklar/

  • Elf Jahre Haft nach Geiselnahme und Serienvergewaltigungen

    Elf Jahre Haft nach Geiselnahme und Serienvergewaltigungen

    Verurteilung zweier Brüder

    Das Urteil des Landgerichts Mosbach im Fall schwerster Sexual- und Gewaltverbrechen in Walldürn-Altheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten vollständig verworfen. Damit endet ein Strafverfahren, das bundesweit für Entsetzen sorgte.

    Schwere Straftaten über Jahre hinweg

    Nach den Feststellungen des Gerichts beging der ältere der beiden Angeklagten zwischen 2019 und Oktober 2022 eine Vielzahl schwerer Straftaten. Der Mann bot Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. In diesem Umfeld nutzte er seine Machtposition gezielt aus.

    In seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim missbrauchte er seine Ehefrau sowie mehrere Teilnehmerinnen seiner Seminare sexuell. Besonders schwer wiegt ein Fall aus dem Jahr 2022: Der Täter hielt ein Opfer über einen längeren Zeitraum mit Gewalt und Drohungen gefangen und vergewaltigte es mehrfach. Das Gericht stellte fest, dass er dabei bewusst die Todesangst des Opfers ausnutzte.

    Beteiligung des jüngeren Bruders

    Der jüngere Bruder unterstützte den Haupttäter bei mehreren Straftaten. In einem Fall beging er selbst einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer im Haus seines Bruders. Das Landgericht Mosbach verurteilte ihn deshalb wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, wegen sexueller Übergriffe sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

    Keine Rechtsfehler festgestellt

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Die Richter stellten weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Mängel fest. Auch die Revision einer Nebenklägerin blieb ohne Erfolg. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Mosbach als endgültig.

    Hintergrund: Schuldunfähigkeit durch Drogenkonsum

    Das Gericht berücksichtigte, dass der Haupttäter spätestens ab Mitte Oktober 2022 infolge massiven Betäubungsmittelkonsums nicht mehr voll schuldfähig war. Dennoch blieb er für zahlreiche zuvor begangene Taten strafrechtlich verantwortlich.

    Weitere Berichte zu aktuellen Gerichtsverfahren findest Du im Bereich Deutschland sowie in den News auf blaulichtmyk.de.

    Offizielle Informationen zu Gerichtsentscheidungen veröffentlicht der Bundesgerichtshof. Hinweise zur Kriminalprävention bietet zudem die Polizei Baden-Württemberg.

  • Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat ein Urteil des Landgerichts Stendal bestätigt.

    Sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten wurden verworfen.

    Das Urteil datiert vom 27. Februar 2024. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Grund war eine Geiselnahme in Tateinheit mit illegalem Waffenbau und -besitz. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

    Fluchtversuch aus der JVA Burg

    Am 12. Dezember 2022 versuchte der Täter aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu entkommen. Dort saß er eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Diese war 2021 durch das Oberlandesgericht Naumburg verhängt worden – wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen und weiterer Straftaten.

    Für den Fluchtversuch nutzte der Mann eine selbstgebaute Schusswaffe. Diese hatte er während seiner Haft hergestellt – samt Patronen. Er nahm zwei Justizbeamte als Geiseln. Einen davon ließ er später frei.

    Mit dem zweiten Geisel ging er in Richtung Hauptschleuse. Dort konnte der Justizbeamte fliehen. Der Angeklagte brach den Fluchtversuch daraufhin ab.

    Kein Erfolg mit Revisionen

    Die Staatsanwaltschaft Stendal kritisierte das Fehlen einer zusätzlichen Sicherungsverwahrung. Doch der BGH wies diesen Einwand zurück. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor ebenfalls die Abweisung der Revision beantragt.

    Das Landgericht hatte nachvollziehbar entschieden. Die Sicherung der Allgemeinheit sei bereits durch das Urteil aus Naumburg erfüllt. Damals wurde neben der lebenslangen Haft auch Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Die Prüfung des BGH ergab keine Rechtsfehler. Auch die Revision des Angeklagten, die sich nur auf die Adhäsionsentscheidung bezog, blieb ohne Erfolg. Lediglich eine kleine formale Korrektur wurde vorgenommen.

    Urteil ist rechtskräftig

    Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Die Justiz sieht damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr als nötig an.

  • Urteil wegen Geiselnahme auf dem Kieler MFG-5-Gelände !

    Urteil wegen Geiselnahme auf dem Kieler MFG-5-Gelände !

    Urteil wegen Geiselnahme auf dem Kieler MFG-5-Gelände !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Kiel verworfen.

    Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten wegen Geiselnahme, mehreren (auch besonders schweren) Vergewaltigungsfällen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderen Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte 2022 zunächst eine frühere Freundin, der er mehrere Jahre nach dem Beziehungsende wieder zufällig begegnet war.

    Im Jahr 2023 beging er zahlreiche Straftaten zu Lasten einer anderen Frau, der Nebenklägerin. Diese schlug er mehrfach mit Faust, Gürtel und Cricket-Schläger, wenn sie seinen übergriffig-kontrollierenden Anweisungen zuwiderhandelte. Die Nebenklägerin erlitt hierdurch neben Prellungen auch Brüche von Jochbein und Oberkiefer. Der Angeklagte vergewaltigte die Nebenklägerin zudem und sperrte sie ein. Schließlich entführte er sie am 10. September 2023 unter Vorhalt eines Messers auf das Kieler MFG-5-Gelände, einen aufgegebenen Fliegerhorst.

    Dort hielt er sie fest, vergewaltigte sie vielfach, veröffentlichte auf Instagram ein Bild der mit beiden Händen an eine Heizung gefesselten Nebenklägerin und wandte sich unter Schilderung seiner Taten an die “Kieler Nachrichten”. Am Abend des 12. September 2023 konnte die Nebenklägerin einen Notruf absetzen, so dass sie schließlich befreit wurde. Mit sachverständiger Hilfe hat das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte bei allen Taten voll schuldfähig war, aufgrund seiner Persönlichkeit aber für die Allgemeinheit gefährlich ist, weil weitere schwere Straftaten zum Nachteil von Frauen von ihm zu erwarten sind. Deshalb hat es die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB (für gefährliche Ersttäter) gegen ihn angeordnet.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

  • Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

    Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

    Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
    ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen.

    Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 25. Juni 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

    Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entführte der Angeklagte am Abend des 4. November 2023 seine vier Jahre und acht Monate alte Tochter unter Einsatz von Gewalt und unter Vorhalt einer geladenen Schusswaffe aus der Wohnung der Kindsmutter in Stade.

    Anschließend fuhr er mit ihr zum Hamburger Flughafen. Dort verlangte der mit einer geladenen Pistole und mehreren Messern bewaffnete Angeklagte für sich und seine Tochter die Ausreise in die Türkei.

    Für den Fall, dass ihm diese nicht gewährt werden würde, drohte er an, seine Tochter und sich selbst zu töten. Seiner Forderung verlieh er durch das Werfen von Brandsätzen sowie durch die Abgabe dreier Warnschüsse in die Luft Nachdruck. Außerdem trug er zeitweise die von ihm selbst hergestellte Attrappe einer Sprengstoffweste, die er im Verlauf der Tat auszog und neben den von ihm genutzten Mietwagen warf.

    Nachdem dem Angeklagten bereits in der Nacht mitgeteilt worden war, dass seine Forderungen nicht erfüllt werden würden, konnte die Tochter am Nachmittag des 5. November 2023 an Polizeikräfte und sodann an ihre Mutter zurück gelangen.

    Zwischenzeitlich war der gesamte Flugverkehr zum Erliegen gekommen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

  • Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin !

    Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin !

    Urteil wegen mehrstündiger Geiselnahme in Berlin !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen.

    Dieses hat ihn am 31. Januar 2024 wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen der Angeklagte und sein Mittäter am 24. April 2023 ein Antiquitätengeschäft, fesselten eine Angestellte und den Inhaber, von dem sie Geld forderten. Als die von einer aufmerksamen Passantin verständigte Polizei mit einem Sondereinsatzkommando am Tatort eintraf, ergab sich der Angeklagte. Der Mittäter erschoss sich im Ladenlokal.

    Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Berlin I auf die Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • GROSSEINSATZ DER POLIZEI GEISELNAHME IM JOBCENTER

    GROSSEINSATZ DER POLIZEI GEISELNAHME IM JOBCENTER

    Polizei-Großeinsatz in Lehrte: Mann bedroht Jobcenter mit Waffe 

    Lehrte, Niedersachsen –

    Heute, gegen 10.15 Uhr, löste ein dramatischer Vorfall einen Großeinsatz der Polizei in Lehrte nahe Hannover aus. Ein bewaffneter Mann betrat das Jobcenter in der Burgdorfer Straße und bedrohte dort Menschen. Die Polizei schwieg zu Details über die Art der Waffe oder das Motiv. Möglicherweise führte der Täter eine Pistole mit sich.

    Schnelle Festnahme, aber Suche nach weiteren Beteiligten läuft 

    Ein Tatverdächtiger wurde bereits festgenommen, doch die Polizei setzt die Suche nach möglichen Komplizen fort. Laut ersten Informationen blieben alle Anwesenden unverletzt, versicherte ein Polizeisprecher gegenüber BILD.

    Absperrung und Sicherheitsmaßnahmen 

    Die Polizei sperrte den Bereich großräumig ab und appelliert an Anwohner sowie Besucher, das Gebäude zu meiden. Einsatzkräfte, ausgerüstet mit Maschinenpistolen, schusssicheren Westen und Schutzhelmen, durchsuchen derzeit sämtliche Räumlichkeiten in Teams.

    Der genaue Hergang und die Hintergründe der Bedrohung bleiben vorerst unklar. Die Polizei ermittelt weiter, während Lehrte unter den aufmerksamen Blicken der Sicherheitskräfte ruht.

  • KARLSRUHE Geiselnahme in Apotheke!

    KARLSRUHE Geiselnahme in Apotheke!

    In Karlsruhe ist die Polizei wegen einer Geiselnahme in einem Großeinsatz. Das Tatgeschehen laufe noch, sagte ein Behördensprecher am frühen Freitagabend.

     

    Über die Anzahl der Menschen, die sich in der Apotheke befinden, will die Polizei aus einsatztaktischen Gründen nichts sagen. ABER: Die Polizei steht in Kontakt zu dem oder den mutmaßlichen Geiselnehmern.

    Der Einsatz könnte sich noch länger ziehen. Anzeichen: Die Beamten haben für Bürger, die nicht nach Hause können, in der Nebeniusschule eine Notunterkunft eingerichtet.

    Der mutmaßliche Apotheken-Geiselnehmer wurde von der Polizei festgenommen!

    Seit den Nachmittagsstunden waren in der Karlsruher Innenstadt zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst zur Bewältigung einer Geiselnahme im Einsatz. Kurz nach 21:00 Uhr konnte die Lage von einer Spezialeinheit ohne Verletzte beendet werden. Ein 20-jähriger Tatverdächtiger wurde festgenommen.

    Ab 16:23 Uhr gingen bei der Polizei Notrufe zu einer laufenden Geiselnahme in einer Apotheke in der Ettlinger Straße in Karlsruhe ein. Bereits um 16:25 Uhr trafen die ersten Einsatzkräfte der Polizei am Tatort ein. Im weiteren Verlauf des Einsatzes erfolgten mehrere Kontaktaufnahmen und Verhandlungsversuche mit dem Tatverdächtigen. Um 21:10 Uhr drang eine Spezialeinheit in die Apotheke ein und nahm den mutmaßlichen Geiselnehmer fest. Nach vorläufigen Erkenntnissen wurden im Rahmen der Einsatzmaßnahmen keine Personen verletzt.

    Die Polizei durchsuchte nach dem Zugriff das gesamte Gebäude, in dem sich die Apotheke befindet, nach möglichen weiteren Tatverdächtigen und auch Geiseln. Nach Abschluss dieser Maßnahmen gehen Staatsanwaltschaft und Polizei im Rahmen ihrer Ermittlungen nun unter anderem der Frage nach, inwieweit es sich bei einer der insgesamt 11 Geiseln womöglich auch um eine Mittäterin des Festgenommen handeln könnte.

    Der 20-jährige, deutsche Beschuldigte ist polizeibekannt und gelangte in der Vergangenheit unter anderem wegen Delikten der Gewalt-, Eigentums- und Allgemeinkriminalität zu Strafanzeigen.

    Die Hintergründe der Tat und insbesondere auch die Motivlage des Festgenommenen sind nun Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

  • Erst Mord dann Geiselnahme in Dresden

    Erst Mord dann Geiselnahme in Dresden

    update:
    Der Geiselnehmer von Dresden ist tot!
    David W. (40) erlag seinen Verletzungen kurz nachdem ihn das Spezialeinsatzkommando in einem Einkaufszentrum überwältigt hatte.

    Ein bewaffneter Mann (40) tötete am Samstagmorgen zunächst seine Mutter (62) in einer Wohnung im Plattenviertel Prohlis.

    Dann stürmte der Deutsche zu einem Radiosender in der Innenstadt, feuerte mit einer Pistole um sich. Im Anschluss floh er in die Altmarktgalerie, verschanzte sich in einer DM-Drogerie

    Dort brachte er zwei Geiseln (eine Frau und ein Kind) in seine Gewalt. Kurz nach 12 Uhr stürmte das SEK den DM-Markt, überwältigten den Geiselnehmer.

    Der Täter wurde schwer verletzt, ist nicht vernehmungsfähig.
    Ob er sich bei dem Zugriff zu Schaden kam oder sich selbst verletzte, ist gegenwärtig nicht klar.
    Zum Glück kamen seine Geiseln mit dem schrecken davon.
    Die Polizei bezeichnet den 40-Jährigen als „psychisch auffällig“.

    Er zerschoss eine Tür beim Radiosender

    Der mutmaßliche Mörder war nach dem Mord am Morgen zu „Radio Dresden“ im Ammonhof gestürmt.
    Er zerschoss die Brandschutztür am Haupteingang; es gelang ihm aber nicht, in den Sender einzudringen.

    Danach begann die Geiselnahme in einem DM Markt

    Sämtliche Spezialeinheiten der sächsischen Polizei (SEK, MEK, LebEL) wurden zusammengezogen. Gegen 12.30 Uhr erfolgte der Zugriff: „Wir haben den 40-jährigen Geiselnehmer festgenommen. In unserer Obhut befinden sich jetzt zwei Personen, die sich in seiner Gewalt befanden“, sagte Polizeisprecher Thomas Geithner. Die Frau und das Kind seien unverletzt geblieben. Der Geiselnehmer wurde verletzt.

     

  • A9 Festnahme nach mutmaßlicher Geiselnahme

    A9 Festnahme nach mutmaßlicher Geiselnahme

    Ein mutmaßlich Bewaffneter verschanzt sich in Bayern in einem Reisebus. Die Autobahn 9 ist in beide Richtungen gesperrt. Gegen 21.30 Uhr gibt es einen Zugriff der Polizei, eine Person wird festgenommen.

    Nach einer mutmaßlichen Geiselnahme in einem Reisebus hat die Polizei auf der Autobahn 9 zwischen Hilpoltstein und Greding in Bayern einen Tatverdächtigen festgenommen. Gegen 21.30 Uhr habe es einen Zugriff der Polizei gegeben, sagte ein Polizeisprecher. Nach ersten Erkenntnissen sei niemand verletzt. Ob der Täter wirklich eine Waffe bei sich hatte, sei noch unklar. Er habe dies behauptet, sagte der Sprecher. Kräfte des SEK hätten nach einem stundenlangen Einsatz zugegriffen. Die “Bild” berichtete über Detonationen. Diese gingen nach Angaben des Sprechers auf Blendmittel zurück, die das SEK einsetzte, um den Täter abzulenken.

    Nur die beiden Busfahrer waren zuletzt noch mit dem Fahrgast in dem Bus. Alle übrigen Passagiere befanden sich im Freien auf dem Seitenstreifen. Nach “Bild”-Informationen soll es in dem Bus zunächst einen Streit gegeben haben. Der Tatverdächtige soll demnach wirres Zeug gerufen haben.

    Der Einsatz hatte den Angaben zufolge gegen 17.30 Uhr begonnen. Die Polizei sperrte die Autobahn 9 zwischen den Anschlussstellen Hilpoltstein und Greding in beiden Fahrtrichtungen komplett. Autofahrer saßen fest, es bildeten sich lange Staus.