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  • Polizei warnt vor Betrug durch Cybertrading

    Polizei warnt vor Betrug durch Cybertrading

    Bad Segeberg

     

    In Zeiten niedriger Zinsen suchen Anleger nach Möglichkeiten, ihr Geld gewinnbringend anzulegen. Schnelle Rendite versprechen Angebote im Internet. Dahinter verbergen sich häufig Kriminelle, die es auf das Geld der Anleger abgesehen haben.

    Dabei sehen Geschädigte im Internet eine angebliche Werbung. Mit einer geringen Summe von in der Regel 250,- EUR könnten die Geschädigten reich werden. Es gehe dabei um einen Geheimtipp mit “Handelsrobotern”, die in Kryptowährung investieren. Nach kürzester Zeit haben die Geschädigten dann angeblich mehrere Tausend Euro Gewinn gemacht. Zur Auszahlung müssten dann Steuern oder Strafen gezahlt oder höhere Summen investiert werden. Hier entstehen teilweise erhebliche Schadenssummen mit mehreren Tausend Euro.

    Bereits im April 2021 wurde ein 66-jähriger Quickborner auf eine Handelsplattform im Internet aufmerksam. Die Plattform bot den Handel mit Bitcoins an. Der Geschädigte gab hier seine Daten ein und erhielt einen Rückruf eines angeblichen Verantwortlichen und zahlte daraufhin mit seiner Kreditkarte zunächst 250 Euro auf die Bankverbindung des Unternehmens ein. Parallel erhielt der Quickborner ein Computertool, auf dem er seine Gewinne nachvollziehen konnte. Nach den ersten angeblichen Gewinnen investierte der 66-Jährige in Teilzahlungen weitere 750 Euro. Schließlich schlugen die Betrüger vor, weitere 2500 Euro zu investieren. Das lehnte der Geschädigte ab. Als er sich schließlich den angeblichen Gewinn über 2.900 Euro auszahlen lassen wollte, habe dies technisch nicht funktioniert. Die Firma war zudem telefonisch nicht mehr erreichbar.

    Ähnlich erging es einem 69-jährigen Quickborner im Sommer 2021. Durch TV-Werbung aufmerksam geworden, meldete sich der Geschädigte bei zwei Handelsplattformen für Kryptowährungen an und zahlte 100 bzw. 250 Euro ein. Wenig später meldete sich ein Kundenbetreuer und versprach aus der eingezahlten Summe 40.000 Euro erwirtschaften zu können. Die eingezahlten 350 Euro wurden dem Quickborner wenig später zurücküberwiesen.

    Vereinzelt suchte der angebliche Kundebetreuer immer wieder den telefonischen Kontakt. Ende Juli erklärte der angebliche Banker, dass ein Unterkonto erstellt werden müsse. Hierfür bräuchte er allerdings ein Bild des Personalausweises sowie sämtliche Passwörter zu den Plattformen und dessen Kontodaten.

    Anfang August sollte die versprochenen 40.000 Euro schließlich erreicht sein. Zur Überweisung des Gewinns würde der angebliche Broker eine Push-Tan der Hausbank des Geschädigten benötigen. Diese gab der 69-Jährige heraus.

    Wenig später stellte der Quickborner den Verlust von 40.000 Euro von seinem Tagesgeldkonto fest und informierte unverzüglich seine Hausbank, die das Geld zurückholen konnte.

    Die Internet-Auftritte der Betrüger werden immer professioneller und erwecken nur selten Misstrauen. Häufig werben die Kriminellen mit Prominenten ohne deren Wissen oder mit Logos von TV-Formaten. Regelmäßig werden die Internetauftritte seriöser Plattformen kopiert. Nur in der Internetadresse finden sich kleinste Unterschiede zum Original.

    Die Polizei rät bei angeblichen hohen Renditen zur Vorsicht. Weiterhin empfiehlt es sich über die BaFin nachvollziehen zu lassen, ob es sich bei der Plattform um ein lizenziertes Unternehmen handelt.

    Verbraucherschützer raten grundsätzlich dazu, nur Finanzprodukte abzuschließen, die der Kunde versteht und das Risiko kennt.

    Die Ergreifung der Täter gestaltet sich schwierig. Auch wenn eine erste Zahlung auf eine deutsche IBAN erfolgt ist, wird das Geld von dort sofort ins Ausland weitergeleitet.

    Die Empfängerkonten sind häufig mit einer falschen Identität oder durch Strohleute abgeschlossen worden, so dass sich der Geldfluss kaum nachvollziehen lässt.

    Sollte es dennoch zum Verlust des Geldes gekommen sein, darf man sich nicht scheuen, eine Strafanzeige zu erstatten. Nur wenn die Ermittler von dem Umstand wissen, können sie ermitteln.

    Weitere Informationen zum Thema Cybercrime sind auf der Internetseite der Landespolizei Schleswig-Holstein bzw. unmittelbar unter folgendem Link zu finden:

    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Internetkriminalitaet/_artikel/cybercrime.html

  • Diebstahl von Bargeld durch illegale Schrottsammler

    Diebstahl von Bargeld durch illegale Schrottsammler

     
     

    Oberlahr 

     

    Am Mittwoch den 13.10.2021, gegen 11:00 Uhr kam es in der Bahnhofstraße in Oberlahr zu einem Diebstahl von Bargeld durch sog. “Schrottsammler”.

    Die Geschädigte bot den beiden Tätern, die zuvor mit einem weißen Kleintransporter durch die Straße gefahren waren, an, eine alte Wäschemangel mitzunehmen. Hierzu ließ sie die beiden Männer ins Haus. Mit der Bitte um ein Glas Wasser wurde die Geschädigte dann in die Küche gebeten, sodass die beiden Männer im Wohnzimmer alleine zurückblieben. Die kurze Abwesenheit der Geschädigten nutzten die Männer, um unbemerkt einen dreistelligen Bargeldbetrag vom Esszimmertisch zu nehmen und einzustecken. Danach verließen die Männer eilig das Grundstück.

    Die Polizei fragt: Wer hat am 13.10.2021 im Bereich Oberlahr oder Nachbardörfer ein entsprechendes Fahrzeug wahrgenommen?

    Die Polizei Straßenhaus warnt in diesem Zusammenhang wiederholt bzw. macht auf das Phänomen “illegale Schrottsammler” aufmerksam. Die Personen, die meist mit Kleintransportern unter lautem Gebimmel oder dem abspielen der typischen Musik durch die Straßen fahren, verfügen in aller Regel nicht über die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen zum Sammeln von Metallschrott.

    Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise bei der Polizei Straßenhaus, unter der Tel. 02634/9520 oder per Email: pistrassenhaus@polizei.rlp.de, zu melden