Schlagwort: Geldstrafe

  • BGH bestätigt Urteil gegen früheren Bushido-Manager

    BGH bestätigt Urteil gegen früheren Bushido-Manager

    Revision gegen Entscheidung des Landgerichts Berlin ohne Erfolg

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des früheren Managers von Rapper Bushido vollständig zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 bleibt damit bestehen. Die Richter setzten in einem komplexen Verfahren, das sich über mehr als dreieinhalb Jahre und 114 Sitzungstage erstreckte, eine Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen fest. Jeder Tagessatz beträgt nach der Entscheidung des Landgerichts neunhundert Euro.

    Der Angeklagte hatte zwischen Oktober 2017 und November 2018 mehrere vertrauliche Gespräche mit Bushido und weiteren Personen heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Diese Taten wertete das Gericht als dreizehnfache Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Die Überprüfung der Entscheidung durch den BGH ergab keine Rechtsfehler, sodass der Schuldspruch und die angesetzte Tagessatzhöhe rechtskräftig wurden.

    Freisprüche bei schweren Vorwürfen weiterhin gültig

    Der frühere Manager war in weiteren Punkten angeklagt, darunter versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des Künstlers Bushido. Das Landgericht sprach ihn von diesen schwerwiegenden Vorwürfen frei. Auch dieser Teil des Urteils bleibt unverändert bestehen.

    Für die erlittene Untersuchungshaft hatte das Landgericht eine Entschädigung nach dem StrEG vorgesehen. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte sofortige Beschwerde ein, der der 5. Strafsenat nun stattgab.

    BGH kippt Entschädigung für Untersuchungshaft

    Der BGH hob die angeordnete Entschädigung vollständig auf. Die Richter begründeten dies mit der vorrangig anzuwendenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB. Danach wird erlittene Untersuchungshaft automatisch auf eine verhängte Strafe angerechnet. Da in diesem Fall die Dauer der Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht überschreitet, entfällt jede Form der Entschädigung.

    Durch diese Entscheidung reduziert sich faktisch die zu zahlende Geldstrafe, eine weitergehende Entschädigungsleistung besteht jedoch nicht. Der Fall zeigt erneut die komplexen rechtlichen Folgen bei langwierigen Strafverfahren und die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zur Haftanrechnung.

    Weitere Informationen

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter BlaulichtMYK News sowie im Deutschland-Ressort unter Deutschland. Hintergrundinformationen zu Ermittlungsverfahren stellt zudem die Bundesjustizverwaltung bereit. Auch die Polizei veröffentlicht regelmäßig Fall- und Rechtshinweise.

  • Polizist beklaute Toten – Video belastet Duo

    Polizist beklaute Toten – Video belastet Duo

     

    Ort: Darmstadt / Ober-Ramstadt (Hessen)

    Stand: 15. September 2025

    Überwachungskamera entlarvt den Skandal

    Ein eigentlich routinemäßiger Einsatz entwickelte sich in Darmstadt zu einem Polizeiskandal, der inzwischen bundesweit Schlagzeilen macht. Denn als zwei Kriminalbeamte am 23. November 2022 eine Todesermittlung in Ober-Ramstadt durchführten, griff der Einsatzleiter plötzlich in die Geldbörse des Verstorbenen. Währenddessen lief jedoch eine Überwachungskamera, die genau diesen Moment dokumentierte. So wurde aus einem Polizeieinsatz ein Fall für das Amtsgericht Darmstadt.

    Weil das Video lückenlos zeigte, wie Bargeld entnommen wurde, konnte der Beamte die Tat nicht leugnen. Vielmehr gestand er, sodass schnell klar war, dass nicht nur sein Ansehen, sondern auch das Vertrauen in die Polizei auf dem Spiel stand. Darmstadt Polizist beklaute Toten – dieser Satz steht sinnbildlich für den Vertrauensbruch.

    Peinliche Szenen – und schwerwiegende Konsequenzen

    Doch das Video zeigte nicht nur den Diebstahl. Denn vor der Tat ist auch zu sehen, wie der Ermittler seiner Kollegin auf das Gesäß klapsen soll und wie er später sogar mit einem Dildo hantiert. Laut Anklage verdeutlichen diese Aufnahmen, dass die Beziehung der beiden über eine rein kollegiale Ebene hinausging. Während die Polizistin erklärte, sie habe das Verhalten zwar als unangenehm, aber nicht als Belästigung empfunden, urteilte das Gericht dennoch klar: Solche Szenen sind im Dienst absolut unangebracht, insbesondere wenn gleichzeitig ein Verstorbener im Raum liegt.

    So musste nicht nur der Einsatzleiter, sondern auch seine Kollegin die Verantwortung übernehmen. Während der Mann eine Geldstrafe von 10.400 Euro akzeptierte, erhielt die Beamtin eine Strafe von 7.800 Euro. Beide wurden somit schuldig gesprochen, und beide stehen nun auch disziplinarrechtlich unter Beobachtung.

    Disziplinarverfahren und offene Fragen

    Obwohl der Haupttäter bereits suspendiert wurde und ein Disziplinarverfahren läuft, bleiben viele Fragen unbeantwortet. Deshalb ordnete die Behörde an, alle Fälle des Beamten rückwirkend fünf Jahre lang zu prüfen. Bisher fanden die Ermittler keine weiteren Auffälligkeiten, dennoch sind Zweifel geblieben. Schließlich erschüttern nicht nur die Taten selbst, sondern auch die Tatsache, dass sie erst durch Zufall entdeckt wurden, das Vertrauen der Öffentlichkeit massiv.

    Wie der Staatsanwalt im Plädoyer betonte, wären solche Verhaltensweisen in aller Regel anzuzeigen. Dass dies hier nicht geschah, zeigt, wie sehr das System auf die Selbstdisziplin der Beamten vertraut – und wie fatal die Folgen sein können, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird.

    Ein Skandal mit Signalwirkung

    Der Fall ist deshalb so gravierend, weil er exemplarisch aufzeigt, wie wichtig Transparenz und Kontrolle im Polizeidienst sind. Während Kameras in Wohnungen eigentlich zum Schutz dienen, erwiesen sie sich hier auch als Mittel der Aufklärung. So machte die Technik sichtbar, was ohne Aufzeichnungen vermutlich nie ans Licht gekommen wäre. Darmstadt Polizist beklaute Toten – dieser Skandal wird daher als Mahnung bleiben, wie wichtig strenge Regeln und klare Konsequenzen sind.

    Mehr Themen im Überblick

    Weitere Berichte zu ähnlichen Fällen und Hintergrundinformationen findest du in unseren Rubriken: Deutschland, Verkehr sowie Fahndungen.

  • Mit zwei Haftbefehlen gesucht – Arbeitgeber zahlt Geldstrafe für Mitarbeiter

    Mit zwei Haftbefehlen gesucht – Arbeitgeber zahlt Geldstrafe für Mitarbeiter

    Mit zwei Haftbefehlen gesucht
    Arbeitgeber zahlt Geldstrafe für Mitarbeiter

    München

    Am frühen Montagabend (11. März) erschien ein 51-Jähriger auf der Wache der Münchner Bundespolizei am Hauptbahnhof. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Gegen 17:30 Uhr wurde der bulgarische Staatsangehörige bei der Bundespolizei vorstellig um den Verlust seines Ausweises zu melden. Als die Beamten ihn einer fahndungsmäßigen Überprüfung unterzogen stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bzw. München I wegen Diebstahl und Hausfriedensbruch vorliegen. Insgesamt musste er eine Geldstrafe von 650 Euro bezahlen oder für 80 Tage in Haft. Zudem lag eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft München I wegen Erschleichen von Leistungen vor. Der Mann, der über keine Meldeadresse in Deutschland verfügt, konnte den Betrag nicht aufbringen und kontaktierte telefonisch seinen Arbeitgeber. Dieser kam auf die Wache der Bundespolizei und entrichtete den ausstehenden Betrag für ihn. Zu den 650 Euro Geldstrafe kamen noch 170,50 Euro Verfahrenskosten hinzu. Nach Abschluss aller Maßnahmen konnte der 51-Jährige von der Wache entlassen werden.

  • 5.400 EUR Geldstrafe am Flughafen Berlin Brandenburg vollstreckt

    5.400 EUR Geldstrafe am Flughafen Berlin Brandenburg vollstreckt

    5.400 EUR Geldstrafe am Flughafen Berlin Brandenburg vollstreckt

    Schönefeld – Landkreis Dahme-Spreewald

    Montagmittag vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Berlin Brandenburg einen Haftbefehl gegen einen gesuchten Mann.

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    Gegen 12 Uhr überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 57-Jährigen. Die Beamtinnen und Beamten ermittelten, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Freising verurteilte den Mann im Juli 2019 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Da er hiervon lediglich 600 Euro beglich, die Zahlung dann aber einstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Landshut nach ihm.

    Die Einsatzkräfte eröffneten ihm den Haftbefehl und die noch offene Forderung von 5.400 Euro, die er vorerst nicht zahlen konnte. Ein Bekannter entrichtete die ausstehende Summe für den 57-Jährigen, wodurch die 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe für den Mann abgewendet werden konnte.

  • Rüdes Benehmen am Zollschalter bestraft

    Rüdes Benehmen am Zollschalter bestraft

    Rüdes Benehmen am Zollschalter bestraft

    Weil sie sich im Juni letzten Jahres gegenüber einer Zollbediensteten mehr als unflätig benommen hatte, setzte das Amtsgericht Lörrach gegen eine 30jährige Finnin wegen Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro fest.
    Die Frau, welche ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, wollte sich am Service-Schalter des Zolls in Weil am Rhein-Friedlingen die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für in Deutschland gekaufte Ware ausstellen lassen, um so in den Genuss der Rückzahlung der Mehrwertsteuer durch den deutschen Händler zu kommen.
    Die Prüfung durch die Zollbedienstete, ob die Frau im Abgleich mit ihrem Schweizer Aufenthaltsstatus die Voraussetzungen zum Erhalt des Stempelabdrucks auf ihren Ausfuhrkassenzetteln erfüllte, dauerte ihr wohl zu lange.

    Sie beschimpfte die Zöllnerin deshalb äußerst vulgär und bezeichnete sie zudem als Nazi.

    Das Hauptzollamt Lörrach erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung gegen die Frau bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
    Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

  • Mit Haftbefehl gesucht

    Mit Haftbefehl gesucht

    Weimar – 

    In Weimar eingesetzte Unterstützungskräfte stellten am frühen Dienstagnachmittag am Bahnhof einen Mann fest, der mit Haftbefehl gesucht wurde. Der 37-Jährige aus dem Weimarer Land konnte die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht begleichen, so dass er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.