Schlagwort: Gesamtfreiheitsstrafe

  • Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

    Urteil nach gefährlicher Durchfahrt durch Traktorblockade: Drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen eines äußerst gefährlichen Vorfalls im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Straßenblockade am 8. Januar 2024 verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Tathergang

    Der Angeklagte war mit seinem Pkw auf der B 72 unterwegs, als er auf eine Straßenblockade durch mehrere Traktoren stieß. Trotz erkennbarer Unmöglichkeit einer gefahrlosen Durchfahrt und obwohl sich Menschen zwischen den Traktoren bewegten, beschleunigte der Angeklagte sein Fahrzeug und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch – wobei es zu Kollisionen mit beiden Fahrzeugen kam.

    Anschließend fuhr er einen Demonstranten von hinten an, der sich zu Fuß von ihm wegbewegte. Das Opfer wurde auf die Motorhaube aufgeladen. Der Angeklagte bremste scharf, wodurch der Mann auf die Fahrbahn stürzte. Anschließend überrollte der Angeklagte mit beiden Achsen ein Bein des Nebenklägers und verletzte ihn schwer. Danach flüchtete er vom Unfallort.

    Rechtsfolge

    Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen:

    • versuchten Totschlags

    • gefährlicher Körperverletzung

    • gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    • unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zudem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von vier Jahren für eine Wiedererteilung festgesetzt. Auch Adhäsionsentscheidungen zugunsten des verletzten Nebenklägers wurden getroffen.

    BGH bestätigt Schuldspruch

    Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil in vollem Umfang: Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

  • Fahndung – Häftling aus Hessen auf der Flucht !

    Fahndung – Häftling aus Hessen auf der Flucht !

    Gefährlicher Häftling entwischt erneut – Fahndung in Ludwigshafen 

    Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz –

    Am Donnerstagmorgen, gegen 9.45 Uhr, entkam der 25-jährige Strafgefangene Yusuf Aykac aus dem städtischen Klinikum in Ludwigshafen. Der Schwerverbrecher, zuvor in Mannheim inhaftiert, wurde aufgrund besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer siebenjährigen
    Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

    Nach einem Arzt-Besuch in der Kieferchirurgie des Klinikums wartete ein vermummter Komplize auf einem schwarzen Roller ohne Kennzeichen. Unter Bedrohung mit einer Pistole und einem Schuss in
    die Luft gelang Aykac die Flucht auf dem Roller. Die JVA-Beamten folgten kurzzeitig, verloren jedoch
    die Spur.

    Der Flüchtige ist etwa 190 cm groß, 80 Kilogramm schwer, durchtrainiert und trägt eine schwarze Hose, schwarze Schuhe, einen olivfarbenen Parka und einen Helm. Die Fahndung läuft auf Hochtouren, ein Hubschrauber ist im Einsatz.

    Die Polizei warnt vor einer potenziellen Ausnahmesituation des Flüchtigen und bittet dringend darum, keine Anhalter im Stadtgebiet Ludwigshafen mitzunehmen. Bei Sichtung der flüchtigen Person sofort
    den Notruf 110 wählen.

    Die Staatsanwaltschaft Mannheim erließ umgehend einen Vollstreckungs-Haftbefehl. Die genaue Anzahl der begleitenden Beamten bei der Klinikbehandlung ist derzeit unklar.

    Die Polizei sucht dringend nach Zeugen und Hinweisen zu den flüchtenden Personen, der Fluchtbeobachtung sowie dem schwarzen Roller in der Erzberger Straße. Informationen sind unter
    der Hotline 0621-963-2771 abzugeben.

    Dieser Vorfall ereignet sich kurz nach einer ähnlichen Flucht in Rheinland-Pfalz. Ende Oktober entkam
    ein lebenslänglich verurteilter Häftling der JVA Bruchsal bei einem bewachten Ausflug.

    Die Fahndung nach ihm läuft weiter.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Pressestelle der Polizei Ludwigshafen.