Schlagwort: Goldschmuggel

  • Zoll deckt Goldschmuggel im Wert von 18.000 Euro auf

    Zoll deckt Goldschmuggel im Wert von 18.000 Euro auf

    Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim: Zoll entdeckt Gold im Wert von rund 18.000 Euro

    Beamte des Hauptzollamts Singen deckten kurz vor Weihnachten einen Fall von Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim auf. Am 23. Dezember 2025 kontrollierten Zöllner eine 53-jährige Deutsche, die aus der Schweiz nach Deutschland einreiste. Die Kontrolle entwickelte sich schnell zu einem umfangreichen Einsatz mit weitreichenden Konsequenzen für die Reisende.

    Falschangaben bei Zollkontrolle führen zu Entdeckung

    Auf die routinemäßige Frage nach anmeldepflichtigen Waren sowie nach Bargeld oder Barmitteln ab 10.000 Euro verneinte die Frau zunächst jegliche Mitführung. Die Zöllner ließen sich davon jedoch nicht täuschen und führten eine gründliche Kontrolle durch. In der Handtasche der Reisenden entdeckten sie schließlich 147 Gramm Gold in verschiedenen Gewichtungen.

    Das sichergestellte Edelmetall wies einen Feingehalt von 999,9 Prozent auf und erreichte einen Gesamtwert von knapp 18.000 Euro. Damit erfüllte das Gold eindeutig die Kriterien anmeldepflichtiger Barmittel. Der Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim war damit eindeutig belegt.

    Geplanter Verkauf in Deutschland

    Nach Angaben der Frau wollte sie den aktuell hohen Goldpreis ausnutzen und das Gold bei einem deutschen Goldankäufer verkaufen. Eine Anmeldung beim Zoll unterließ sie jedoch bewusst. Dieses Vorgehen stellt einen klaren Verstoß gegen geltende Zoll- und Einfuhrvorschriften dar.

    Weitere Straftaten kommen ans Licht

    Die Kontrolle brachte noch weitere schwerwiegende Tatsachen ans Licht. Gegen die Reisende lagen zwei offene Strafbefehle wegen Betrugs sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor. Die Behörden setzten eine Geldstrafe in Höhe von rund 7.400 Euro fest. Alternativ drohten der Frau 174 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

    Die 53-Jährige beglich die Geldstrafe noch vor Ort. Zusätzlich zogen die Beamten ihren Führerschein aufgrund eines bestehenden Fahrverbots ein. Ohne Gold, ohne Führerschein und ohne Fahrzeug durfte sie ihre Reise fortsetzen. Das Auto musste sie am Kontrollort zurücklassen.

    Gold sichergestellt – Verfahren läuft

    Die Zöllner stellten das Gold vollständig sicher. Die weitere Bearbeitung des Falls übernahm die zuständige Straf- und Bußgeldstelle beim Hauptzollamt Karlsruhe. Der Goldschmuggel am Zollamt Rheinheim zeigt erneut, wie konsequent der Zoll gegen Verstöße im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vorgeht.

    Wichtige Hinweise für Reisende

    Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- oder Ausreise nach Deutschland anmelden müssen. Dazu zählen neben Bargeld auch Goldmünzen mit einem Goldgehalt ab 90 Prozent sowie Goldbarren oder anderes ungemünztes Gold mit mindestens 99,5 Prozent Feingehalt.

    Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen auf Nachfrage der Zollbediensteten mündlich angegeben werden. Weitere Informationen stellt der Zoll auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.

    Weitere aktuelle Einsätze findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Verkehr. Offizielle Hinweise bietet zudem der deutsche Zoll.

  • Goldschmuck in Instant-Nudeln: 23-Jährige fliegt mit Schmuggelversuch am Münchner Flughafen auf

    Goldschmuck in Instant-Nudeln: 23-Jährige fliegt mit Schmuggelversuch am Münchner Flughafen auf

    Goldschmuggel am Flughafen München

    Am Flughafen München hat der Zoll einen ungewöhnlichen Schmuggelversuch aufgedeckt. Eine 23-jährige Frau versuchte, hochwertigen Goldschmuck versteckt in Instant-Nudeln nach Deutschland einzuführen. Die Beamten wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle auf das Reisegepäck der jungen Frau aufmerksam.

    Röntgengerät bringt Schmuggelware ans Licht

    Die Zöllner setzten ein Röntgengerät ein, um den Koffer der Reisenden genauer zu überprüfen. Dabei stellten sie auffällige Strukturen in mehreren Nudelpackungen fest. Bei der anschließenden manuellen Kontrolle fanden die Beamten Goldschmuck, sorgfältig in den Verpackungen versteckt. Der Versuch, das Edelmetall als harmlose Lebensmittel zu tarnen, scheiterte damit eindeutig.

    „Der Zoll entdeckt immer wieder außergewöhnliche Schmuggelverstecke“, erklärte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Gerade am internationalen Drehkreuz München kämen immer wieder kreative, aber letztlich erfolglose Methoden zum Einsatz.

    Steuerstrafverfahren gegen die Reisende

    Da Gold beim Grenzübertritt anmeldepflichtig ist, leitete der Zoll gegen die 23-Jährige ein Steuerstrafverfahren ein. Über den genauen Wert des sichergestellten Schmucks machten die Behörden zunächst keine Angaben. Die Ermittlungen dauern an.

    Der Fall zeigt erneut, wie aufmerksam die Beamten am Flughafen München arbeiten. Moderne Technik und geschulte Erfahrung sorgen dafür, dass selbst gut getarnte Schmuggelware entdeckt wird. Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Leser auch in unseren Rubriken Verkehr, Fahndungen und Deutschland.

    Zoll warnt vor illegaler Einfuhr

    Der Zoll weist regelmäßig darauf hin, dass die Nichtanmeldung von Wertgegenständen erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Neben Steuernachzahlungen drohen empfindliche Geldstrafen. Informationen zu Einfuhrbestimmungen stellt der Zoll auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.

    Auch die Bayerische Polizei arbeitet eng mit den Zollbehörden zusammen, um grenzüberschreitende Kriminalität konsequent zu bekämpfen. Der aktuelle Fall verdeutlicht, dass Schmuggelversuche am Flughafen München nur selten unentdeckt bleiben.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll beschlagnahmt Goldbarren im Wert von über 350.000 EUR

    Zoll beschlagnahmt Goldbarren im Wert von über 350.000 EUR

    Zoll beschlagnahmt Goldbarren im Wert von über 350.000 EUR

    Regensburg

    Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb haben vor Kurzem bei einer Kontrolle auf der Autobahn A9 in Höhe der Rastanlage Frankenwald einen serbischen Pkw gestoppt und dabei Gold im Wert von über 350.000 EUR sichergestellt.

    Der 27-jährige Fahrer, der mit seiner 23-jährigen Ehefrau und zwei Kleinkindern unterwegs war, gab bei der Befragung an, dass die Familie auf dem Rückweg nach Serbien sei, nachdem sie Verwandte in Deutschland besucht hatte. Der Fahrer erklärte, keine zollrechtlich relevanten Waren bei sich zu führen, abgesehen von Bargeld.

    Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Befragung wurde das Fahrzeug einer intensiveren Kontrolle unterzogen. Dabei entdeckten die Zöllner in den Hohlräumen der Frontscheinwerfer des Fahrzeugs fünf Päckchen, die mit braunem Klebeband umwickelt waren. Bei der weiteren Untersuchung wurde festgestellt, dass es sich um insgesamt 4.338 Gramm Gold in Form von gegossenen, nicht geprägten Goldbarren handelte. Das sichergestellte Gold hat einen Wert von rund 350.000 EUR.

    Der Fahrer gab an, die Päckchen in Berlin in die Scheinwerfer verbaut zu haben. Gegen den 27-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen zur Herkunft des Goldes werden durch das Zollfahndungsamt München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hof geführt.

  • Zoll verhindert Goldschmuggel

    Zoll verhindert Goldschmuggel

    Zoll verhindert Goldschmuggel – Goldarmreife im Fladenbrot entdeckt

    München

    Zwei Goldarmreife, versteckt in einer Tüte mit Fladenbrot, haben Zöllner am Münchner Flughafen bei einer Kontrolle gefunden.

    Der 40-jährige Reisende wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zollbeamte ihn zur Kontrolle des Reisegepäcks baten. Als die Beamten beim Röntgen der Koffer diversen Goldschmuck erkennen konnten, wurden sie argwöhnisch. Sie durchsuchten den Inhalt des Gepäckstückes, das zahlreiche Lebensmittel enthielt, genauer.

    “Das Misstrauen der Beamten war nicht unbegründet. In einer Tüte mit Fladenbrot waren zwei Armreife versteckt”, so Thomas Meister, Sprecher des Hauptzollamts München.

    Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Goldarmreife sichergestellt.

    Schule beendet – was dann? Tag der Ausbildung beim Münchner Zoll Wer sich für den Beruf des Zöllners interessiert, hat am 28.09.2024 die einmalige Chance, sich persönlich vor Ort ein Bild zu machen und sich zu informieren. An diesem Tag wird ein Infotag in der Landsberger Straße stattfinden, zu dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen@zoll.bund.de anmelden können.