Schlagwort: Greven

  • 81-Jährige erleidet während Autofahrt medizinischen Notfall, Grevenerin schwer verletzt

    81-Jährige erleidet während Autofahrt medizinischen Notfall, Grevenerin schwer verletzt

    81-Jährige erleidet während Autofahrt medizinischen Notfall, Grevenerin schwer verletzt

    Greven

    Zu einem schweren Verkehrsunfall ist es am Dienstag (23.04.) gegen 12.10 Uhr am Kreisverkehr Köngistraße / An der Martinischule / Rathausstraße gekommen.

    Eine 81-Jährige Grevenerin fuhr mit ihrem Audi A1 von der Königstraße kommend in den Kreisverkehr. Ersten Ermittlungen zufolge fuhr die Frau aufgrund eines medizinischen Notfalls im Kreisverkehr zunächst geradeaus auf die Grünfläche des Kreisverkehrs. Anschließend beschleunigte das Fahrzeug nochmal und kam in einer Hecke zwischen der Einfahrt An der Martinischule und der Ausfahrt zur Rathausstraße zum Stehen. Um die Frau aus dem Fahrzeug zu bergen, mussten Ersthelfer eine Seitenscheibe des Audi einschlagen. Die 81-Jährige wurde kurze Zeit später schwer verletzt mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden liegt bei geschätzt etwa 1500 Euro.

  • Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

    Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

    Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Urteils waren der Angeklagte und die spätere Geschädigte Wohnungsnachbarn und hatten ein freundschaftliches Verhältnis miteinander, das vorübergehend auch intime Kontakte umfasste. Am frühen Morgen des 28. August 2022 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden.

    Der Angeklagte war wütend, weil er erfahren hatte, dass der frühere Lebensgefährte der Geschädigten wieder bei ihr übernachtet hatte, und er dies nicht duldete. Er schlug die Geschädigte und würgte sie
    im weiteren Verlauf über mehrere Minuten, wodurch sie, wie vom Angeklagten beabsichtigt, zu Tode kam.

    Die Leiche transportierte er dann mit seinem Fahrzeug in ein Waldstück, wo er ihr mehrere Stich- und Schnittverletzungen mit einem Messer beibrachte. Dabei hielt er nach der Überzeugung des Landgerichts für möglich, dass die Geschädigte noch lebte, und wollte ihren Tod sicherstellen, um nicht als Täter
    des vorausgegangenen Würgens entdeckt zu werden.

    Das Landgericht hat das Würgen als vollendeten Mord aus niedrigen Beweggründen und
    den Messereinsatz als versuchten Verdeckungsmord gewertet und jeweils eine lebenslange Einzelfreiheitsstrafe verhängt.

    Auf die Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verurteilung wegen versuchten Mordes mit den Feststellungen zur subjektiven Tatseite aufgehoben, wodurch auch der lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe die Grundlage entzogen ist.

    Die Feststellung, dass der Angeklagte bei seiner zweiten Tat für möglich hielt, dass die Geschädigte noch lebte, und er ihr die Messerverletzungen mit Tötungs- und Verdeckungsabsicht zufügte, hat das Landgericht nicht rechtsfehlerfrei belegt.

    Hinsichtlich des vollendeten Mordes durch Erwürgen ist das Rechtsmittel des Angeklagten hingegen
    ohne Erfolg geblieben, weil die Nachprüfung des Urteils durch den 4. Strafsenat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben hat.
    Der Schuldspruch wegen Mordes ist damit teilrechtskräftig.