Schlagwort: Haar

  • Auseinandersetzung in der S-Bahn: 19-Jährige greift zwei Frauen an

    Auseinandersetzung in der S-Bahn: 19-Jährige greift zwei Frauen an

    Auseinandersetzung in der S-Bahn: 19-Jährige attackiert zwei Frauen

    Vorfall am Montagmorgen auf der Strecke Baldham–Haar

    Am Montagmorgen kam es in einer S-Bahn zwischen Baldham und Haar zu einer Auseinandersetzung in der S-Bahn, bei der mehrere Reisende verletzt wurden. Gegen 8 Uhr setzte sich eine 40-jährige Deutsche versehentlich auf die Tasche einer 19-Jährigen. Diese reagierte laut Zeugen unmittelbar aggressiv und ging körperlich auf die Frau los.

    19-Jährige greift zwei Frauen an

    Die junge Frau zog der 40-Jährigen an den Haaren und stieß sie anschließend zu Boden. Eine 38-jährige Zeugin wollte die Situation beruhigen und schritt ein. Doch auch sie geriet ins Visier der Tatverdächtigen: Die 19-Jährige riss der Zeugin ebenfalls an den Haaren und attackierte sie körperlich.

    Flucht am Bahnhof Haar

    Am S-Bahnhof Haar verließen sowohl die 19-Jährige als auch die 40-Jährige den Zug. Die Tatverdächtige flüchtete unmittelbar danach mit einem Bus und konnte im Rahmen der Fahndung zunächst nicht mehr angetroffen werden.

    Schnelle Ermittlungen der Bundespolizei

    Die Bundespolizei leitete umgehend Ermittlungen ein und konnte zeitnah die Arbeitsstelle der mutmaßlichen Täterin ermitteln. Dadurch ließen sich schnell ihre Personalien feststellen. Die Beamten führen nun ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen die 19-Jährige.

    Verletzungen der Beteiligten

    Die 40-jährige Geschädigte erlitt eine Schwellung im Gesicht, benötigte jedoch keine sofortige ärztliche Versorgung. Sie konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen werden. Die 38-jährige Zeugin klagte über Schmerzen und behielt sich vor, einen Arzt aufzusuchen.

    Weitere Informationen

    Aktuelle Entwicklungen zu ähnlichen Vorfällen finden Leserinnen und Leser auch im Nachrichtenbereich von blaulichtmyk.de. Weitere bundesweite Meldungen stehen unter Deutschland-News bereit.

    Hintergrundinformationen zu Sicherheitsmaßnahmen im Bahnverkehr stellt zudem die Bundespolizei zur Verfügung.

  • „Kreissägen-Killerin“ kommt  frei

    „Kreissägen-Killerin“ kommt frei

    Kreissägen-Fall von Haar: „Kreissägen-Killerin“ kommt frei

    Kurzfassung

    Die Verurteilte im berüchtigten Kreissägen-Fall wurde nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haft im Mai 2024 vorzeitig entlassen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Entlassung und nennt Sicherheitsauflagen, über die sie ausführlich aus Sicherheitsgründen keine Angaben macht.

    Was geschah damals?

    Im Dezember 2008 tötete eine Frau ihren Lebensgefährten während eines sexuellen Spiels mit einer Handkreissäge. Die Anklage führte zu einem Prozess, in dem das Landgericht München I die Frau im Mai 2017 wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilte. Die Tat und die anschließende Vernichtung der Spuren zählen zu den grausamsten Fällen der Region.

    Warum die vorzeitige Entlassung?

    Die Justiz setzt bei der Vollstreckung gesetzliche Regeln um: Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe kann eine Freilassung erfolgen, wenn Gutachter und die Anstaltsärzte keine weitere Gefährdung sehen. Im konkreten Fall erhielt ein Gutachter die Einschätzung, dass von der Frau künftig keine Straftaten mehr zu erwarten sind, so die zuständige Staatsanwaltschaft.

    Aktuelle Lage und Auflagen

    Die Frau lebt laut Informationen der Redaktion inzwischen in Augsburg und steht weiterhin unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, dass die Strafe erst nach Ablauf der Restzeit endgültig erledigt ist; bei Verstößen droht Wiedereintritt in den Strafvollzug.

    Rechte der Opferfamilie

    Die Opferfamilie behält zivil- und strafrechtliche Ansprüche. Bei der Überwachung der Bewährungsauflagen arbeiten Staatsanwaltschaft und Bewährungshelfer zusammen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

    Weiterführende Informationen

    Berichterstattung und Hintergrundinformationen haben wir aus den Medien und amtlichen Quellen zusammengetragen. Für offizielle Auskünfte ist die Staatsanwaltschaft München I zuständig.

    Quellen (Beispiele): TZ München; Behördenseite Staatsanwaltschaft München I; Hintergrundberichte in regionalen Medien.