Schlagwort: Hamm/Sieg

  • Gefährliche Verfolgungsfahrt durch den Westerwald – Polizei bittet um Zeugenhinweise

    Gefährliche Verfolgungsfahrt durch den Westerwald – Polizei bittet um Zeugenhinweise

    Wilde Verfolgungsfahrt durch den Westerwald: 43-Jähriger flieht vor Polizeikontrolle

    Am Montag, den 29.09.2025, kam es in Hamm (Sieg) zu einer gefährlichen Verfolgungsfahrt. Ein 43-jähriger Fahrer entzog sich gegen 11:55 Uhr einer polizeilichen Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz eines Lidl-Marktes. Als der Mann die Beamten bemerkte, flüchtete er mit seinem schwarzen Audi S4. Die Polizei nahm sofort die Verfolgung auf.

    Rasante Flucht über Kreis- und Bundesstraßen

    Die Verfolgungsfahrt führte über die K50 und K52 in Richtung Altenkirchen (Westerwald) und anschließend über mehrere Ortschaften sowie Kreis- und Bundesstraßen. Der Fahrer zeigte eine äußerst grob verkehrswidrige Fahrweise. Er überholte trotz Kurven und unübersichtlicher Stellen mehrfach andere Fahrzeuge.

    Besonders gefährlich wurde es in der Ortslage Hilgenroth, wo ein entgegenkommender Pkw nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß verhindern konnte. Durch die schnelle Reaktion des Fahrzeugführers kam es glücklicherweise nicht zu einer Kollision.

    Polizei bricht Verfolgung aus Sicherheitsgründen ab

    Die Polizei setzte die Verfolgung über die B256 in Richtung Flammersfeld fort. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und um unbeteiligte Verkehrsteilnehmer nicht weiter zu gefährden, beendeten die Beamten die Jagd auf den Audi. Dennoch setzte der Flüchtige seine riskante Fahrweise fort. In Neitersen touchierte er schließlich einen entgegenkommenden Transporter.

    Ermittlungen gegen den Fahrer

    Die Polizei konnte den Mann identifizieren. Gegen ihn laufen nun mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Polizeiinspektion Altenkirchen bittet Zeuginnen und Zeugen sowie Personen, die durch die Fahrweise gefährdet wurden, sich zu melden. Hinweise können direkt an die Polizeiinspektion Altenkirchen gegeben werden:

    Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Altenkirchen entgegen.

  • Täterfestnahme nach Diebstählen aus Kindergärten

    Täterfestnahme nach Diebstählen aus Kindergärten

    Täterfestnahme nach Diebstählen aus Kindergärten

    VG Hamm (Sieg)

    Im Zeitraum von Samstag, 14.06.2025, bis Dienstag, 17.06.2025, kam es in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) zu zwei Diebstählen aus Kindertagesstätten.

    Der Täter stieg hierbei in die Kindergärten in Etzbach und Fürthen ein und entwendete verschiedene Gegenstände.

    Im Rahmen von Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen der Polizeiinspektion Altenkirchen konnte der Beschuldigte am Samstag, 21.06.2025, gegen 02.30 Uhr, während der Ausführung seiner dritten Tat in der Kindertagesstätte in Pracht festgenommen werden.

    Bei dem Täter handelt es sich um einen 36-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz. Das Motorrad, mit dem er nach Pracht fuhr, war nicht versichert. Zudem ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

  • Unfall durch Fahrübungen ohne Führerschein verursacht

    Unfall durch Fahrübungen ohne Führerschein verursacht

    Fahrer ohne Führerschein verursacht Unfall 

    Hamm/Sieg – 

    Am Donnerstag, den 08.06.2023, gegen 14:30 Uhr teilte hiesiger Dienststelle ein Verkehrsteilnehmer mit, dass ihm ein Malheur passiert sei. Er sei beim Rangieren mit seinem Fahrzeug gegen die Notausgangstür eines Supermarktes in Hamm/Sieg gefahren, wodurch die Alarmanlage ausgelöst wurde. Vor Ort stellte sich der Sachverhalt etwas anders dar. Es wurde festgestellt, dass nicht der Melder gegen die Stahltür gefahren war, sondern seine 39 Jahre alte Begleitung. Diese hatte sich erst vor kurzem in einer Fahrschule angemeldet und war folglich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Den, aufgrund des Feiertages nur mäßig besuchten Parkplatz des Supermarktes, nutzte die Begleitung, um ein paar Fahrübungen durchzuführen. Hierbei verwechselte sie das Bremspedal mit dem Gaspedal und fuhr mit zügiger Geschwindigkeit gegen die Notausgangstür des Supermarktes. Am Fahrzeug und an der Eingangstür entstand ein Sachschaden von ungefähr 5000, — EUR. Da die Fahrzeugführerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ebenso wird sich der Fahrzeughalter, strafrechtlich zu verantworten haben, da er es duldete und zuließ, dass eine Person das Fahrzeug führte, die über keine Fahrerlaubnis verfügt.