Schlagwort: Hanau

  • Säugling bei Busfahrt verletzt: Polizei Hanau sucht Zeugen aus Linie 52

    Säugling bei Busfahrt verletzt: Polizei Hanau sucht Zeugen aus Linie 52

    Säugling bei Busfahrt der Linie 52 verletzt – Polizei sucht Zeugen

    Die Polizei in Hanau sucht derzeit Zeugen eines Vorfalls, der sich bereits am Freitag, 8. Mai, in einem Bus der Linie 52 ereignet haben soll. Dabei wurde ein Säugling verletzt, nachdem ein Kinderwagen während der Fahrt umgestürzt war.

    Frau stieg in Rodenbach in den Bus ein

    Nach bisherigen Erkenntnissen stieg eine Frau gegen 13.45 Uhr mit einem Kinderwagen in der Gartenstraße in Rodenbach in den Bus der Linie 52 in Richtung Hanau ein. Laut Polizei soll der Bus zu diesem Zeitpunkt verspätet gewesen sein.

    Deshalb soll der Fahrer besonders zügig gefahren sein. Auf der Bundesstraße 43 kam es nach bisherigen Informationen offenbar aufgrund der Fahrweise dazu, dass der Kinderwagen umkippte.

    Säugling erlitt Verletzungen

    Im Kinderwagen befand sich ein Säugling. Die Mutter stieg später am Freiheitsplatz in Hanau mit ihrem Kind aus, während der Bus seine Fahrt fortsetzte.

    Im Krankenhaus stellten Ärzte anschließend unter anderem Prellungen und Schürfwunden bei dem kleinen Mädchen fest. Das Kind musste stationär aufgenommen werden.

    Polizei bittet Fahrgäste um Hinweise

    Die Ermittler suchen nun Fahrgäste, die sich am Freitagmittag in dem Bus der Linie 52 Hanau befanden und Angaben zur Fahrweise des Busfahrers machen können.

    Hinweise nimmt die Polizei Hanau unter der Telefonnummer 06181 100-120 entgegen.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Verkehr.

    Weitere Informationen der Polizei Hessen gibt es auch auf der offiziellen Seite des Polizei Hessen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Betrunkener Autofahrer rammt Streifenwagen und Geldtransporter

    Betrunkener Autofahrer rammt Streifenwagen und Geldtransporter

    Verfolgungsfahrt auf der A3 endet mit Festnahme in Bayern

    Eine gefährliche Verfolgungsfahrt auf der A3 und mehreren Bundesstraßen hat am frühen Samstagmorgen mit der Festnahme eines 31-jährigen Autofahrers geendet. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei verursachte der Mann vier Unfallgeschehnisse, einen Schaden im fünfstelligen Bereich und brachte mehrere Verkehrsteilnehmer in erhebliche Gefahr.

    Unbeleuchtetes Fahrzeug fällt Polizei auf

    Gegen kurz vor 7 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer ein unbeleuchtetes Fahrzeug, das in Schlangenlinien über die Autobahn 3 in Fahrtrichtung Würzburg fuhr. Eine Streife der Polizeiautobahnstation Frankfurt am Main entdeckte daraufhin eine silberne Mercedes C-Klasse im Bereich Heusenstamm und wollte den Wagen kontrollieren.

    Statt anzuhalten, stoppte der Fahrer zunächst abrupt, setzte zurück und rammte dabei den hinter ihm befindlichen Streifenwagen. Anschließend setzte er seine Fahrt fort und entzog sich der Kontrolle.

    Kollision mit Geldtransporter und erneuter Angriff auf Streifenwagen

    An der Anschlussstelle Hanau wechselte der Mann auf die Bundesstraße 45. Dort soll er einen vorausfahrenden Geldtransporter mehrfach touchiert haben. Die Verfolgungsfahrt setzte sich wenig später auf der Bundesstraße 43a fort.

    Im Bereich der Hellentalbrücke stoppte der Fahrer erneut und setzte wieder zurück. Dabei rammte er den nachfolgenden Streifenwagen ein zweites Mal, offenbar mit dem Ziel, das Einsatzfahrzeug außer Gefecht zu setzen.

    Unfall in Karlstein und Festnahme

    Die Flucht endete schließlich im bayerischen Karlstein. Dort verunfallte der Mercedes, kam von der Fahrbahn ab und blieb in einem Gebüsch auf der Beifahrerseite liegen. Die Polizei nahm den 31-Jährigen vor Ort fest.

    Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Zudem gab der Mann an, zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an. Eine gültige Fahrerlaubnis besaß der Fahrer ebenfalls nicht.

    Mehrere Strafverfahren und Zeugen gesucht

    Nach der Behandlung leichter Verletzungen brachte man den Mann nach richterlicher Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt in Bayern. Gegen ihn laufen nun Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Die Polizei bittet Zeugen der Vorfälle, sich bei der Polizeiautobahnstation Südosthessen unter 069 8098-5699 oder bei der Polizeiinspektion Alzenau unter 06023 944-0 zu melden. Weitere Ermittlungen, insbesondere zum Unfall in Karlstein, dauern an.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du auch in den Bereichen News, Verkehr und Deutschland. Offizielle Informationen stellen zudem die Polizei Hessen sowie die Polizei Bayern bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Blutige Hakenkreuze in Hanau: Polizei nimmt 31-Jährigen fest

    Blutige Hakenkreuze in Hanau: Polizei nimmt 31-Jährigen fest

    Blutige Hakenkreuze in Hanau: Polizei nimmt 31-Jährigen fest

    In Hanau erschüttert eine Serie von Schmierereien die Stadt: In der Nacht zum Donnerstag, 6. November 2025, hinterließen Täter an nahezu 50 Fahrzeugen, an mehreren Briefkästen sowie an Hauswänden eine rötliche Substanz, die nach ersten Tests sehr wahrscheinlich menschliches Blut ist, und formten damit teils verbotene Hakenkreuze. Die Polizei reagierte umgehend, sicherte Spuren, befragte Zeugen und nahm im Verlauf des Vormittags einen 31-jährigen Tatverdächtigen fest.

    Ermittler gehen nicht von politischem Motiv aus

    Während die Stadtgesellschaft entsetzt reagiert und Betroffene ihre Fahrzeuge reinigen lassen, ordnen Ermittler die Hintergründe ein – und betonen, dass sich derzeit kein politisches Motiv belegen lässt. Nach ersten Erkenntnissen steht eher eine Kurzschlussreaktion im Raum, die im Zusammenhang mit einem Vorfall am Arbeitsplatz des Mannes gestanden haben soll. Ein Atemalkoholwert von rund 1,2 Promille wurde festgestellt; der Verdächtige wird einer psychiatrischen Beurteilung zugeführt.

    Stadt und Polizei setzen auf Hinweise – Staatsschutz eingebunden

    Weil die Herkunft des Blutes weiterhin unklar bleibt und die Auswertung der gesicherten Spuren Zeit beansprucht, bittet die Polizei die Bevölkerung weiterhin um Zeugenhinweise. Gleichzeitig prüfen Fachkommissariate mögliche Straftatbestände wegen Sachbeschädigung sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Stadt Hanau steht mit den Sicherheitsbehörden im engen Austausch und betont, dass man entschlossen gegen jede Form von extremistischen Symbolen vorgeht.

    Was jetzt wichtig ist

    • Wer in der Nacht zum 6. November im Bereich der betroffenen Stadtteile verdächtige Beobachtungen gemacht hat, sollte sich melden.
    • Bitte keine eigenständigen Reinigungen an noch unbehandelten Spuren vornehmen, damit die Forensik Beweise sichern kann.
    • Fotos oder Videos von auffälligen Personen, Wegen oder Abstellorten können Ermittlern helfen.

    Einordnung: Warum der Vorfall so sensibel ist

    Hanau trägt seit Jahren eine besondere Sensibilität für rechtsextreme Symbolik, und deshalb reagieren Bürgerinnen und Bürger wie Behörden gleichermaßen wachsam. Dennoch betonen Ermittler, dass man Motive stets anhand belastbarer Fakten bewertet – und dass in diesem Fall aktuell keine gesicherten Hinweise auf eine politisch gesteuerte Aktion vorliegen. Die weitere Auswertung der Spuren und Aussagen wird zeigen, was in jener Nacht tatsächlich geschah.

    Weiterführende Informationen & Kontakte

    Offizielle Informationen stellt das Polizeipräsidium Südosthessen bereit. Zudem veröffentlicht die Stadt Hanau aktuelle Meldungen. Rechtliche Zuständigkeiten der Strafverfolgung erklärt die Staatsanwaltschaft Hanau.

    Mehr Hintergründe bei uns

    Alle aktuellen Entwicklungen bündeln wir in unserer News-Übersicht. Einordnung zur bundesweiten Sicherheitslage finden Sie unter Deutschland, und konkrete Ermittlungsaufrufe listen wir in Fahndungen.

    Hinweis der Redaktion: Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald Behörden neue gesicherte Informationen veröffentlichen.

  • Blut-Schmierereien –  fast 50 Fahrzeuge betroffen – Polizei bittet um Hinweise !

    Blut-Schmierereien – fast 50 Fahrzeuge betroffen – Polizei bittet um Hinweise !

    Blut-Schmierereien in Hanau-Lamboy: Polizei bittet um Hinweise – nahezu 50 Fahrzeuge betroffen

    Hanau-Lamboy. Ein rätselhafter und zugleich beunruhigender Fund sorgt derzeit im Hanauer Stadtteil Lamboy für Aufsehen. Denn am Mittwochabend entdeckten Anwohner und Einsatzkräfte an zahlreichen geparkten Autos, an mehreren Hauswänden sowie an verschiedenen Briefkästen eine rötliche Flüssigkeit, bei der es sich offenbar um menschliches Blut handelt. Die Polizei steht nun vor einem mysteriösen Fall, der viele Fragen aufwirft – und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

    Wie alles begann

    Alles nahm seinen Anfang gegen 22:40 Uhr, als ein Mann in der Plantagenstraße plötzlich eine auffällige rötliche Substanz auf der Motorhaube seines Fahrzeugs bemerkte. Weil die Flüssigkeit in Form eines Hakenkreuzes aufgetragen worden war, alarmierte er sofort die Polizei. Als die Beamtinnen und Beamten kurze Zeit später eintrafen, zeigte sich das wahre Ausmaß des Vorfalls: Nicht nur in der Plantagenstraße, sondern auch in der Karl-Marx-Straße, Friedrich-Engels-Straße, Dartforder Straße und Breslauer Straße waren zahlreiche weitere Fahrzeuge beschmiert worden.

    Nach derzeitigem Stand spricht alles dafür, dass insgesamt fast 50 Autos betroffen sind. Viele davon trugen – erschreckenderweise – das verbotene Symbol. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat erst nach 16 Uhr verübt wurde, doch die genaue Tatzeit bleibt unklar. Besonders auffällig: Es gibt bislang keinerlei Hinweise auf verletzte Personen, was den Fall noch rätselhafter macht.

    Was die Polizei bisher weiß

    Ein erster Vortest der Spurensicherung ergab, dass es sich bei der Substanz tatsächlich um menschliches Blut handeln könnte. Doch woher dieses Blut stammt, ist völlig ungewiss. Weder gibt es Anzeichen auf Auseinandersetzungen noch auf Selbstverletzungen im Umfeld. Deshalb geht die Polizei von einer gezielten Aktion aus, deren Hintergründe bislang völlig im Dunkeln liegen.

    Mit großem Engagement arbeitet die Polizei Hessen daran, die Spuren zusammenzuführen und Zeugen zu befragen. Gleichzeitig laufen kriminaltechnische Untersuchungen, um mögliche DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder Materialreste sicherzustellen. Die Blut-Schmierereien in Lamboy werden derzeit als Kombination aus Sachbeschädigung und dem Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole bewertet.

    Rechtliche Bewertung und Ermittlungen

    Juristisch gesehen handelt es sich um ein gravierendes Delikt. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, darunter auch Hakenkreuze, ist nach § 86a StGB strikt verboten. Wer solche Symbole zeigt, verteilt oder sichtbar anbringt, macht sich strafbar. In Kombination mit der möglichen Verwendung von Blut ergibt sich ein besonders makabrer Tatverlauf, den die Ermittler nun lückenlos aufzuklären versuchen.

    Während die Spurensicherung noch andauert, prüfen die Kriminalbeamten auch, ob Überwachungskameras oder private Videoanlagen in der Umgebung Aufzeichnungen gemacht haben. Jede noch so kleine Beobachtung kann jetzt entscheidend sein, um die Blut-Schmierereien in Lamboy aufzuklären und mögliche Täterinnen oder Täter zu identifizieren.

    Blutige Hakenkreuze in Hanau: Polizei nimmt 31-Jährigen fest

    Polizei bittet dringend um Zeugenhinweise

    Die Kriminalpolizei ruft alle Personen, die am Mittwoch zwischen 16 Uhr und Mitternacht in den genannten Straßen unterwegs waren, dazu auf, sich umgehend zu melden. Selbst wer nur eine ungewöhnliche Bewegung, auffällige Geräusche oder eine verdächtige Person bemerkt hat, sollte sich bei den Ermittlern melden. Denn oft sind es gerade kleine Details, die große Fortschritte ermöglichen.

    Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 06181 100-123 entgegen. Alternativ können Zeugen ihre Beobachtungen auch online über die Seiten der Polizei Hessen mitteilen. Jede Meldung wird vertraulich behandelt.

    So sollten Betroffene jetzt handeln

    Falls Sie selbst betroffen sind, sollten Sie keinesfalls versuchen, die Spuren zu entfernen, bevor die Polizei die betroffenen Flächen untersucht hat. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie sich Uhrzeiten und Beobachtungen. So tragen Sie aktiv zur Aufklärung bei. Weitere Hinweise zur richtigen Vorgehensweise im Schadensfall bietet die Polizeiliche Kriminalprävention.

    Einordnung und Hintergründe

    Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig Zivilcourage und Aufmerksamkeit im Alltag sind. Schmierereien dieser Art erschüttern nicht nur das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, sondern hinterlassen auch erhebliche materielle und emotionale Schäden. Gerade deshalb bittet die Polizei eindringlich darum, verdächtige Beobachtungen niemals herunterzuspielen, sondern sofort zu melden.

    Aktuelle Entwicklungen zu ähnlichen Fällen finden Sie jederzeit in unserer Rubrik News sowie in der Kategorie Deutschland. Sollten sich weitere Erkenntnisse ergeben, informieren wir umgehend in unseren Fahndungen.

    Kontakt und weiterführende Links

    Zeugen werden gebeten, sich unter 06181 100-123 bei der Kriminalpolizei Hanau zu melden. In dringenden Fällen wählen Sie bitte sofort den Notruf 110.

    Externe Quellen: Polizei Hessen · § 86a StGB · Polizei-Beratung

  • Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus

    Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus

    BGH bestätigt Urteil Hanau: Schüsse auf Wohnungstür rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen zweier Angeklagter im Fall der Schüsse auf eine Wohnungstür in Hanau verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau rechtskräftig. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, sein Gehilfe eine einjährige Bewährungsstrafe.

    Der Tatablauf im März 2024

    Am 28. März 2024 eskalierte ein Familienstreit in einem Hanauer Hochhaus. Der Haupttäter wollte den Bewohner einer Wohnung konfrontieren und nahm dazu zwei Gehilfen mit. Nachdem der Geschädigte die Wohnungstür sofort wieder verschloss, versuchten die Angeklagten, sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen. Sie traten mehrfach gegen die Tür, die sich nach innen verbog.

    Der Haupttäter überraschte seine Begleiter, als er eine Kleinkaliberwaffe zog. Er feuerte insgesamt zehn Schüsse aus kurzer Distanz auf die Wohnungstür ab. Ziel war es, das Schloss aufzuschießen. Der Geschädigte hielt die Tür von innen mit seinen Füßen stand. Da die Tür dem Beschuss standhielt, verließen alle Beteiligten den Tatort. Der Bewohner blieb unverletzt, es entstand jedoch erheblicher Sachschaden.

    Das Urteil des Landgerichts Hanau

    Das Landgericht Hanau verurteilte den Haupttäter wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Der Gehilfe wurde wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem ordnete das Gericht eine Einziehung an.

    BGH bestätigt die Entscheidung

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte die Revisionen der Angeklagten und verwarf sie. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hanau nun rechtskräftig. Die Entscheidung zeigt, dass die Justiz in Fällen von Waffengewalt klare Signale setzt.

    Hintergrund: Bedeutung der Entscheidung

    Der Fall verdeutlicht die strafrechtlichen Konsequenzen von Gewaltandrohungen und Waffeneinsatz im privaten Umfeld. Auch ohne verletzte Opfer bewertet die Justiz solche Handlungen als gefährliche Körperverletzung. Mit der Entscheidung setzt der BGH ein Zeichen für die Rechtssicherheit.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie auf unserer Nachrichtenseite. Hintergrundinformationen zu ähnlichen Fällen gibt es außerdem im Bereich Deutschland-News. Offizielle Informationen stellt die Website des Bundesgerichtshofs bereit.

  • Öffentlichkeitsfahndung: 43-Jähriger entkommt aus Fachklinik in Hadamar

    Öffentlichkeitsfahndung: 43-Jähriger entkommt aus Fachklinik in Hadamar

    Öffentlichkeitsfahndung in Hadamar

    Seit Sonntagvormittag fahndet die Polizei nach einem 43-jährigen Strafgefangenen, der aus einer Fachklinik in Hadamar am Mönchberg entkommen ist.

    Dem Mann gelang die Flucht über das Dach der Klinik, wobei er einen Turnschuh verlor und sich verletzte.

    Trotz sofort eingeleiteter Suchmaßnahmen blieb die Fahndung bislang erfolglos.

    Beschreibung des Gesuchten

    Die Polizei beschreibt den Mann wie folgt:

    Er ist 1,76 Meter groß, von normaler Statur und wiegt etwa 90 Kilogramm. Der Gesuchte trägt hellbraune Haare mit Stirnglatze. Auffällig sind zahlreiche Tätowierungen am linken Arm, an der linken Hand sowie im Nacken. Zum Zeitpunkt der Flucht war er mit einer roten Sportjacke und einem Basecap bekleidet.

    Regionale Bezüge und mögliche Aufenthaltsorte

    Nach bisherigen Erkenntnissen unterhält der 43-Jährige Kontakte im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere in Frankfurt und Hanau. Die Polizei geht davon aus, dass er sich in diesen Regionen aufhalten könnte.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Staatsanwaltschaft hat eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich gebeten, nicht selbst an den Gesuchten heranzutreten.

    Hinweise nimmt die Polizei Limburg unter der Rufnummer 06431 9140-0 entgegen. Ebenso können sich Zeugen an jede andere Polizeidienststelle wenden.

    Weitere Informationen

    Die Limburger Polizei koordiniert die Ermittlungen. Aktuelle Entwicklungen und weitere Polizeimeldungen finden Sie auch auf BlaulichtMYK. Für bundesweite Fahndungen und Informationen steht zudem die Seite der Polizei Deutschland zur Verfügung.

    Wer sachdienliche Hinweise geben kann, wird dringend gebeten, umgehend Kontakt mit den Behörden aufzunehmen. Jede Beobachtung könnte entscheidend sein, um den Aufenthaltsort des Mannes zu klären.

  • Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch

    Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch

    Zivilstreife beobachtet riskante Fahrmanöver und Handy am Ohr

    Eine Zivilstreife zeigt am Sonntagvormittag das sprichwörtlich richtige Näschen:
    Auf der Bundesstraße 43a in Höhe Hanau-Hauptbahnhof fällt den Beamten ein weißer Kastenwagen auf, dessen Fahrer mehrfach nach rechts von der Fahrbahn abkommt. Während der Fahrt nutzt der Mann ein Mobiltelefon. Kurz darauf wechselt der Transporter auf die A45 in Richtung Aschaffenburg.

    Die Beamten dokumentieren erneut eine unsichere Fahrweise – und wieder das Telefon am Ohr.

    Mit dem Signal „Bitte folgen“ lotsen die Polizisten den Wagen an der Anschlussstelle Alzenau-Nord auf einen Pendlerparkplatz und stoppen die Fahrt. Der Vorgang passt thematisch in unsere Rubrik Verkehr sowie in die bundesweiten Meldungen unter Deutschland.

    Atemtest ergibt 1,42 Promille – Blutentnahme angeordnet

    Bei der Kontrolle des 24-jährigen Fahrers aus Rheinland-Pfalz nehmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahr. Der Mann wirkt müde und insgesamt beeinträchtigt. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,42 Promille. Die Polizisten ordnen eine Blutentnahme an und bringen den Fahrer zur Dienststelle. Für ihn hat der Einsatz gravierende Folgen: Gegen den 24-Jährigen läuft nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

    Unsachgemäß transportiertes Grillfleisch: Polizei stellt Fracht sicher

    Im Laderaum entdecken die Beamten neben mehreren Scheiten Brennholz eine rote Kunststoffkiste mit rund 20 Kilogramm Grillfleisch – teils vorgebraten, teils roh. Das Behältnis steht ungesichert auf der Ladefläche. Teile der Ware tauen bereits an; entsprechender Geruch schlägt den Einsatzkräften entgegen. Der Fahrer erklärt, er sei in der Nähe von Koblenz gestartet und wolle das Fleisch einem Freund in Bayern übergeben, der es auf einem Fest weiterverkaufen möchte.

    Da der Transporter über keine Kühlung verfügt und der Transport offensichtlich nicht den Hygieneanforderungen genügt, stellt die Polizei die Ware sicher und veranlasst die fachgerechte Entsorgung. Der Vorgang kann zusätzlich lebensmittelrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Hintergrund: Zuständigkeiten und rechtliche Einordnung

    Bei 1,42 Promille gilt der Fahrer rechtlich als absolut fahruntüchtig. Die Polizei leitet in solchen Fällen ein Strafverfahren ein; Gerichte entscheiden über Geld- oder Freiheitsstrafe sowie über mögliche Führerscheinmaßnahmen. Parallel prüfen die Behörden Verstöße gegen Vorschriften der Lebensmittelüberwachung, weil das unsachgemäße Kühlen und Transportieren von Fleisch erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.

    Unklar bleibt: Konnte das Fest Ersatz beschaffen?

    Ob der angekündigte Empfänger die Ware kurzfristig ersetzen konnte oder den geplanten Verkauf absagen musste, ist nicht bekannt. Fest steht: Der Einsatz verhindert potenzielle Gefahren im Straßenverkehr und schützt Verbraucher vor möglicherweise verdorbener Ware. Ein Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch gehört nicht auf die Straße – und erst recht nicht ohne Kühlung zur Versorgung von Gästen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente Kontrollen sind.

    Hinweise & Service

  • Tötungsdelikt in Hanau: 39-Jähriger in Untersuchungshaft – Ermittlungen wegen Totschlags eingeleitet

    Tötungsdelikt in Hanau: 39-Jähriger in Untersuchungshaft – Ermittlungen wegen Totschlags eingeleitet

    Untersuchungshaft gegen Tatverdächtigen angeordnet – Hinweise auf vorangegangenen Streit in gemeinsamer Wohnung

    Hanau

    Am späten Dienstagabend (13. Mai 2025) kam es in Hanau zu einem tragischen Gewaltverbrechen. Ein 38 Jahre alter Mann verstarb noch am Tatort. Die Polizei nahm kurz nach der Tat einen 39-jährigen Tatverdächtigen fest.

    Dieser wurde am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau dem Haftrichter beim Amtsgericht Hanau vorgeführt. Der Richter ordnete daraufhin die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

    Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll der 39-Jährige sein Opfer in einer gemeinsam genutzten Wohnung in der Wilhelmstraße schwer verletzt haben.

    Trotz schneller Hilfe durch erst eintreffende Polizeikräfte, die mit Reanimationsmaßnahmen begannen, verstarb der 38-Jährige noch am Einsatzort.

    Tatortarbeiten dauerten bis in die frühen Morgenstunden

    Die kriminalpolizeilichen Maßnahmen vor Ort zogen sich bis in die frühen Morgenstunden. Dabei wurden Spezialisten des Hessischen Landeskriminalamts sowie des Gerichtsmedizinischen Instituts Frankfurt am Main hinzugezogen.

    Auch eine Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hanau war in der Nacht am Tatort anwesend. Sie koordinierte die weiteren strafprozessualen Schritte.

    Das Amtsgericht Hanau ordnete eine Obduktion des Leichnams an. Ziel ist es, die genauen Todesumstände und den Tathergang aufzuklären.

    Streit als mögliches Tatmotiv – Ermittlungen wegen Totschlags laufen

    Nach ersten Erkenntnissen ging der Tat offenbar ein Streit zwischen den beiden Männern voraus. Die Hintergründe der Auseinandersetzung sind jedoch noch weitgehend unklar.

    Die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei führen die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Totschlag fort.

    Zeugen gesucht – Hinweise erbeten

    Einige Zeugen sind der Polizei bereits bekannt. Dennoch bitten die Ermittler um weitere Hinweise.

    Zeugen können sich telefonisch unter 06181 100-123 an die Polizei wenden.

  • Wilhelmsbad – Tuner-, Raser und Poser-Szene im Fokus

    Wilhelmsbad – Tuner-, Raser und Poser-Szene im Fokus

    Kontrollen mit einigen Verstößen in Wilhelmbad

    Hanau

    Am Samstagabend hat die Polizei Hanau erneut eine groß angelegte Kontrolle durchgeführt. Ziel war die Tuner-, Raser- und Poser-Szene im Bereich Wilhelmsbad.

    Schwerpunktkontrollen in Hanau-Wilhelmsbad

    Die Maßnahmen richteten sich gegen illegales Fahrverhalten und unnötigen Fahrzeuglärm. Auch technische Veränderungen an Fahrzeugen standen im Fokus der Beamten.

    Beteiligte Einheiten und Einsatzdauer

    Beteiligt waren Kräfte der Polizeistation Hanau I, des hessischen Einsatzpräsidiums sowie Spezialisten der Einheit „TRuP“. Diese ist zuständig für Tuner, Raser und Poser.

    Die Kontrollen fanden bis tief in die Nacht statt. Die Einsatzkräfte waren sowohl in Uniform als auch zivil unterwegs.

    Ziel der Polizeiaktion

    Ziel der Kontrollen war die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet. Besonders im Fokus standen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigung.

    Auch bestehende Durchfahrtsverbote sollten konsequent durchgesetzt werden.

    Zahlen und Ergebnisse der Kontrolle

    Insgesamt wurden 97 Fahrzeuge überprüft. Darüber hinaus kontrollierte die Polizei 129 Personen.

    Die Bilanz des Abends:

    • 20 Verstöße gegen Durchfahrtsverbote

    • 7 Geschwindigkeitsverstöße

    • 1 Lärmverstoß

    • 1 Rotlichtverstoß

    • 2 Handyverstöße am Steuer

    Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 98 km/h. Erlaubt waren an dieser Stelle lediglich 50 km/h.

    Videostreife-Krad im Einsatz

    Erneut kam das Videostreife-Krad der Polizei zum Einsatz. Das Spezialmotorrad ist mit Kamera und Bildschirm ausgestattet.

    Damit kann verkehrswidriges Verhalten unauffällig und gerichtsfest dokumentiert werden. Dank seiner Wendigkeit eignet es sich besonders für dynamische Einsätze.

    Weitere Maßnahmen angekündigt

    Die Polizei kündigt an, auch in Zukunft verstärkt zu kontrollieren. Weitere Einsätze dieser Art in Wilhelmsbad und Umgebung sind bereits geplant.

    Fazit

    Mit gezielten Maßnahmen will die Polizei die Verkehrssicherheit in Hanau erhöhen.
    Die Tuner- und Raser-Szene bleibt dabei besonders im
    Blick.

  • Vermisstensuche – Wo ist Werdinika Benthien?

    Vermisstensuche – Wo ist Werdinika Benthien?

    Vermisstensuche – Wo ist Werdinika Benthien?

    Hanau

    Wo ist Werdinika Benthien aus Hanau? Das fragt derzeit die Kripo in Hanau und bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach der 17-Jährigen.

    Die 1,55 Meter große Vermisste wurde zuletzt am Samstagabend, gegen 18.20 Uhr, in der Langstraße gesehen. Sie hat braune Augen und braune sowie lange Haare. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens trug sie einen beigefarbenen Rock mit Leopardenmuster und goldene Schlappen. Sie hatte zudem eine goldene Handtasche dabei. Ersten Ermittlungen zufolge könnte sich die 17-Jährige auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

    Wer die Vermisste gesehen hat oder Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, die Polizei in Hanau unter der Telefonnummer 06181 100-123 oder jede andere Polizeidienststelle zu informieren.

  • Zeugensuche: Im Bus überfallen

    Zeugensuche: Im Bus überfallen

    Zeugensuche: Im Bus überfallen

    Hanau und Main-Kinzig-Kreis

    Nach Schulschluss am Mittwoch ist ein zwölfjähriges Mädchen im Bus beraubt worden. Das Schulkind aus Langenselbold nutze für den Heimweg die Buslinie “MKK-55” von Ravolzhausen nach Somborn, als ihr während der Fahrt ihr Schulrucksack von zwei männlichen Personen weggenommen wurde.

    Das Mädchen hatte sich im Bus den beiden Tätern entgegengestellt und sie aufgefordert, ihr den Ranzen wiederzugeben. Statt ihr die Schultasche auszuhändigen, seien die beiden zum Angriff übergegangen.
    Mit Schlägen und Tritten hätten sie das Kind malträtiert, jedoch sei es dem Mädchen gelungen, ihren Widersachern den Schulrucksack abzunehmen.

    Die Schülerin konnte ihren Weg nach Hause fortsetzen und ihrem Vater über den Vorfall berichten,
    dieser verständigte daraufhin die Polizei.

    Die beiden Täter konnten entkommen. Nach ersten Erkenntnissen wird einer der Täter als etwa 17 Jahre, mit breiter Statur und blonden lockigen Haaren beschrieben. Möglicherweise handelt es sich bei ihm um einen ehemaligen Schüler einer örtlichen Schule. Die Polizei in Gelnhausen hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Verfahren wegen des räuberischen Diebstahls gegen die beiden Unbekannten eingeleitet. Aufgrund der Uhrzeit ist davon auszugehen, dass der Bus durch weitere Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter genutzt wurde. Eltern werden daher gebeten bei ihren Kindern, die diesen Bus nutzten, nach zu fragen, ob sie den Vorfall wahrgenommen haben oder wissen, wer die Täter waren. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 06051-8270 entgegen.

  • Nach mutmaßlicher Bedrohung: Verbotene Gegenstände bei 22-Jährigem gefunden

    Nach mutmaßlicher Bedrohung: Verbotene Gegenstände bei 22-Jährigem gefunden

    Nach mutmaßlicher Bedrohung: Verbotene Gegenstände bei 22-Jährigem gefunden

    Hanau

    Nach einem Vorfall am Dienstagmittag muss sich ein 22-Jähriger nun wegen gleich mehrerer
    Delikte verantworten.

    Ausgangspunkt des “Anzeigenreigens” war zunächst ein offenbar lautstarker Streit zwischen dem
    Mann und seiner Freundin auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Martin-Luther-King-Straße gegen 12 Uhr.

    Auf die Situation aufmerksam geworden, sprachen ihn drei junge Männer im Alter von 16 und 17 Jahren auf den Disput an. Daraufhin soll der Mann aus Erlensee einen pistolenähnlichen Gegenstand aus seinem Auto geholt und die drei Einschreitenden damit bedroht haben. Der 22-Jährige, der anschließend mit seinem Wagen zu einem unweit gelegenen Autohaus-Parkplatz weitergefahren war, konnte dort durch
    die zwischenzeitlich alarmierte Polizei vorläufig festgenommen werden.

    Im Zuge einer Durchsuchung fanden die Beamten dann in dem Fahrzeug eine sogenannte Pfefferpistole (Anscheinswaffe) sowie ein aufgeklapptes Einhandmesser – beides wurde sichergestellt. Da er zudem unter Drogeneinfluss zu stehen schien, musste er auch noch eine Blutprobe abgeben. Auf ihn kommen nun Anzeigen wegen des Verdachts der Bedrohung, der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu.

    Weitere Zeugen der Bedrohung werden gebeten, sich bei der Polizeistation Hanau I zu melden (06181 100-120).

  • Wo ist Emylie Sydnej Molenda?

    Wo ist Emylie Sydnej Molenda?

    Wo ist Emylie Sydnej Molenda?

    Hanau

    Wo ist die 13 Jahre alte Emylie Sydnej Molenda aus Hanau? Das fragt derzeit die Kripo in Hanau und bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Suche nach dem Mädchen. Die Vermisste wurde zuletzt am Mittwoch (24. April 2024) gegen 17 Uhr in einer Jugendwohngruppe in Klein-Auheim gesehen.

    Die Emylie ist etwa 1,35 Meter groß und hat eine schlanke Figur. Sie hat schulterlange, braune, glatte Haare und trägt eine Brille. Ihre Bekleidung ist derzeit nicht bekannt.

    Wer Emylie Sydnej Molenda gesehen hat oder Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, die Polizeistation Großauheim unter der Rufnummer 06181 9597-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu informieren.

  • Revision – Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes !

    Revision – Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes !

    Revision -Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Ermordung ihres vierjährigen Sohnes !

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 24. April 2024 über die Revision
    der Staatsanwaltschaft gegen das am 4. Oktober 2022 ergangene Urteil des Landgerichts Hanau.

    Der Angeklagten wird durch die Anklageschrift vom 2. März 2021 zur Last gelegt, am 17. August 1988 ihren vierjährigen Sohn gemeinschaftlich mit der gesondert verfolgten D. aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. D. soll Anführerin einer Glaubensgemeinschaft gewesen sein, der die Angeklagte angehört habe.

    Die Angeklagte soll ihren Sohn in einen aus Betttüchern zusammengenähten Sack gesteckt, den Sack über dem Kopf des Kindes verschnürt und es so in der alleinigen Obhut von D. zurückgelassen haben, die dem Jungen nach dem Leben getrachtet habe. Das Kind habe in dem Sack das Bewusstsein verloren und sei an Erbrochenem erstickt.

    Das Landgericht Hanau hat die Angeklagte nach etwas mehr als einjähriger Verhandlungsdauer von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, der der Generalbundesanwalt beigetreten ist, greift das Urteil mit einer gegen die Behandlung eines Beweisantrags gerichteten Verfahrensrüge und mit der näher begründeten Sachrüge an.

    Die Revisionshauptverhandlung findet um 10:30 Uhr in der Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal,
    76131 Karlsruhe statt.

  • ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

    ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

    ZOLL stoppt illegales Hairstyling – 100 % Schwarzarbeit in Hanauer Friseursalon

    Hanau

    Zu 100% illegal beschäftigte ein Hanauer Friseur seine Angestellten – das stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Darmstadt vorgestern fest. Denn alle drei südosteuropäischen Angestellten hielten sich illegal in Deutschland auf.

    Mangels Friseuren wurde der kleine Salon kurzfristig geschlossen.

    “Diese Prüfung der FKS in einem kleinen Hanauer Friseursalon überraschte” so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. Denn die Feststellungen waren sowohl für die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS, als auch für die unterstützenden Behörden Polizei und Finanzamt ein ungewöhnlicher Fall. Die komplette Belegschaft des Friseursalons bestand aus Arbeitnehmern, dies sich illegal in Deutschland aufhielten. Das schließt eine legale Arbeitsaufnahme aus. Der ZOLL beendete das illegale Arbeiten, nun musste der Salon jedoch seine Kundschaft abweisen. Mangels Friseuren konnte auch das spätere Eintreffen des Geschäftsinhabers eine kurzfristige Schließung nicht verhindern.

    Unerwartet in diesem Fall war das besondere Ausmaß an Schwarzarbeit, die meistens der persönlichen Bereicherung des Arbeitgebers und der Preissenkung dient. “So macht man Konkurrenz kaputt” so Angelika Hipp-Clemens. Denn wer sein Fachpersonal legal und arbeitnehmerfreundlich beschäftigt, hat auch höhere Kosten zu tragen. “Wer jedoch weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt, der füllt schneller sein eigenes Sparschwein”.

    Der ZOLL appelliert daher regelmäßig:

    Nehmen Sie keine Schwarzarbeit in Anspruch! Auch wenn der billige Preis erstmal lockt. Doch genau diese verfälschten Preise sind mit verantwortlich, wenn arbeitnehmerfreundliche Unternehmen vom Markt verdrängt werden.

    Im Fall des Hanauer Friseursalons wurden gegen alle drei Arbeitnehmer wegen des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeitsaufnahme polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der drei Friseure wird durch die Ausländerbehörde entschieden, ihnen droht die Abschiebung.

    Gegen den Betreiber des Friseursalons wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland eingeleitet. Ihm droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

    Die weiteren Ermittlungen gegen den Betreiber werden durch das Hauptzollamt Darmstadt geführt und dauern noch an.