Schlagwort: Hauptzollamt

  • Minibagger ohne Zolldokumente

    Minibagger ohne Zolldokumente

    Bielefelder Zoll entdeckt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm

    Bielefeld

    Bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle auf der A2 bei Hamm gelang Zollbeamten ein bedeutender Fund.

    Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte, die dem Hauptzollamt Bielefeld unterstellt ist, kontrollierten ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung.

    Auf dem Anhänger entdeckten sie einen Minibagger, den der Fahrer nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.

    Der Fahrer war allein unterwegs.

    Er wurde am Montag, den 21. Juli 2025, an der Rastanlage Rhynern Süd kontrolliert. Nach eigenen Angaben kam er aus Großbritannien und war auf dem Weg nach Polen.

    Dort wollte er den Bagger für Bauarbeiten an seinem Haus einsetzen. Laut eigener Aussage hatte er das Baugerät in Großbritannien gekauft.

    Dem Zollbeamten überreichte der Mann lediglich eine Rechnung über rund 15.000 Euro. Zwingend notwendige Zolldokumente konnte er jedoch nicht vorlegen.

    Laut Zoll hätte der Fahrer den Bagger beim Grenzübertritt in die EU deklarieren müssen. Dazu wäre auch die Zahlung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer erforderlich gewesen.

    Diese hätte in diesem Fall etwa 2.870 Euro betragen.

    Da dies unterlassen wurde, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Zollbeamten leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Nach Abschluss der Kontrolle durfte der Mann weiterfahren. Zuvor musste er die ausstehenden Abgaben vollständig begleichen. 

  • Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

    Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

    Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

    Münster/ Gronau

    Rund 40 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster beteiligten sich in der vergangenen Woche an einer bundesweiten Prüfung zur Einhaltung der aktuellen Mindestlohnregelungen. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Zeitstunde erhöht worden.

    Die Zöllnerinnen und Zöllner beider FKS-Standorte in Gronau und Münster kontrollierten im Rahmen der eintägigen Aktion rund 130 Personen an ihrer Arbeitsstelle, befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften dabei im Rahmen von Geschäftsunterlagenprüfungen auch drei Arbeitgeber. Schwerpunkte der münsterlandweit durchgeführten Kontrollen bildeten die Städte Borken, Gronau, Ibbenbüren und Münster. Im besonderen Fokus der Kontrollen standen Firmen des Groß- und Außenhandels, der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft, der Gastronomie sowie Waschanlagen.

    Bei den Kontrollen kam es in insgesamt 26 Fällen zu Unregelmäßigkeiten, so dass weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt Münster notwendig sind. Dabei gibt es in vierzehn Fällen Hinweise auf Verstöße gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. In weiteren sechs Fällen besteht der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, davon in zwei Fällen durch Scheinselbstständigkeit. Darüber hinaus werden die Zöllnerinnen und Zöllner in zwei Fällen den Verdacht auf den Missbrauch von Sozialleistungen prüfen. Zusätzliche Verstöße stellten die Zollbeamtinnen und -beamten im Hinblick auf die Ausweismitführungspflicht fest.

    “Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um präventiv gegen die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vorzugehen. Die Aktionstage in der vergangenen Woche haben im Rahmen einer europaweiten Kontrollaktion der European Labour Authority (ELA), der Europäischen Arbeitsbehörde, stattgefunden”, erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Münster.

  • Regionale Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Hauptzollamt Koblenz überprüft Teile des Einzelhandels

    Regionale Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Hauptzollamt Koblenz überprüft Teile des Einzelhandels

    Regionale Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit Hauptzollamt Koblenz überprüft Teile des Einzelhandels

    Koblenz

    Am 18.04.2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Koblenz eine regionale Schwerpunktprüfung in Teilen des Einzelhandels durchgeführt.

    Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sog. Leistungsbetrugs.

    Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier 64 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Bei der Prüfung wurden mehr als 300 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    Es wurden insgesamt 23 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen.

    Bei 11 überprüften Personen hat die FKS den Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Bei den restlichen Sachverhalten, die eine weitere Prüfung erforderlich machen, handelt es
    sich u. a. um den Verdacht von Beitragsvorenthaltung.

    “Wir haben uns bei dieser regionale Schwerpunktprüfung auf die Bereiche Getränkehandel, Kioske und Tankstellenshops konzentriert!”, so Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz.

    An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden, wie der Landesfinanzverwaltung und der Rentenversicherung.

    Zusatzinformation:

    Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung
    der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert.

    Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

  • Tabakwarenhändler aus Holzminden nun Beschuldigter in Strafverfahren sowie Steuerschuldner von über 36.000 Euro

    Tabakwarenhändler aus Holzminden nun Beschuldigter in Strafverfahren sowie Steuerschuldner von über 36.000 Euro

    Braunschweig – 

    Am Freitag, den 10.03.2023, führte die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Brauschweig eine verdachtsunabhängige Kontrolle im Raum Holzminden durch. Dabei wurde auch ein Tabakwarenladen kontrolliert, bei dem die Zöllner bereits bei der ersten Durchsicht, der in den Auslagen angebotenen Tabakwaren, tabaksteuerrechtliche Verstöße feststellten. Die angebotenen Einweg-E Zigaretten verfügten nicht über die vorgeschriebenen Steuerzeichen.

    Insgesamt stellten die Beamten bei der Kontrolle 13,3 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak und Dampfsteine, sowie über 222 Liter Liquid und Basen zum Anmischen von Liquid fest. Bei allen genannten Waren handelt es sich um Tabaksteuergegenstände, die der Tabaksteuer unterliegen. Gegen den Geschäftsführer wurde vor Ort noch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet sowie im Nachgang ein Steuerbescheid in Höhe von über 36.000 Euro erstellt.

    Außerdem fanden die Zöllner 374 Gramm CBD-haltige Rauchprodukte, bei denen es sich um Blüten und harte Brocken der Cannabis-Pflanze handelte, die zu jeweils 1 Gramm einzeln abgepackt waren. Unverarbeitete Produkte der Cannabis-Pflanze dürfen nur zu wissenschaftlichen Zwecken und bei Nachweis, dass diese nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden könnten, an Endkunden abgegeben werden. Die vorgefundenen Waren wurden augenscheinlich zum Rauchen angeboten, sodass ein weiteres Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurde.

    Des Weiteren wurden 392 Stück nikotinhaltige Pouches zum oralen Gebrauch durch die Beamten sichergestellt. Das Inverkehrbringen solcher Pouches ist erfahrungsgemäß in Deutschland nicht gestattet. Entgegen stehen entweder das Tabakerzeugnisgesetz, welches verbietet, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen oder die sogenannte Novel-Food-Verordnung für neuartige Lebensmittel. Die Novel-Food-Verordnung stuft tabakfreie nikotinhaltige Pouches als solche neuartigen Lebensmittel ein. Gemäß dieser Verordnung müssen alle neuartigen Lebensmittel vor dem Inverkehrbringen zugelassen werden.

    Im Anschluss der Sicherstellung der Pouches wird die zuständige Marktüberwachungsbehörde, nach der noch ausstehender Prüfung des Sachverhalts, eine Entscheidung bezüglich des Inverkehrbringens treffen.