Schlagwort: Heimtücke

  • Soldat wegen dreifachen Mordes und wegen fahrlässiger Tötung verurteilt !

    Soldat wegen dreifachen Mordes und wegen fahrlässiger Tötung verurteilt !

    Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg

    Revision des Angeklagten endgültig verworfen

    Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts Verden im Fall des dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg (Wümme).

    Der 6. Strafsenat des BGH verwarf den Revisionsantrag des Angeklagten am 26. November 2025. Damit ist die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe rechtskräftig. Das Gericht stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg bleibt somit unverändert bestehen.

    Hintergrund der Tatserie vom 1. März 2024

    Nach den Feststellungen des Landgerichts drang der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden gewaltsam in mehrere Wohnhäuser ein. Er überraschte dort vier Personen und schoss mehrfach auf sie. Drei der Opfer, darunter der neue Partner seiner Ehefrau, dessen Mutter sowie eine Freundin der Ehefrau, starben sofort. Das Gericht wertete diese Taten als heimtückische Morde.

    Tragischerweise kam auch ein Kleinkind ums Leben. Das Landgericht stufte diesen Todesfall als fahrlässige Tötung ein. Der Angeklagte nahm das Kind nicht wahr, als er auf dessen Mutter schoss. Die Kombination aus Mord und fahrlässiger Tötung führte zur Bildung einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe.

    Bewertung des Bundesgerichtshofs

    Der BGH prüfte das Urteil vollständig anhand der Sachrüge. Die Richter fanden keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Somit bleibt das Urteil wegen dreifachen Mordes im Landkreis Rotenburg endgültig bestehen und erhält volle Rechtskraft. Der Beschluss verdeutlicht erneut die strenge Bewertung heimtückischer Tötungsdelikte durch die höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Relevanz für Rechtsprechung und Öffentlichkeit

    Die Entscheidung schafft bundesweite Aufmerksamkeit, da das Gericht ein besonders schweres Gewaltverbrechen rechtlich bestätigte. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führt nahezu zwingend zu einer stark verlängerten Mindesthaftdauer. Der Fall zeigt außerdem, wie Gerichte die Abgrenzung zwischen Mordmerkmalen und fahrlässiger Tötung treffen.

    Weiterführende Informationen

    Leserinnen und Leser finden zusätzliche Hintergründe zu ähnlichen Fällen im Nachrichtenbereich unter blaulichtmyk.de/news/ sowie bundesweite Meldungen unter blaulichtmyk.de/deutschland/. Offizielle Auskünfte liefert zudem der Bundesgerichtshof.

  • Urteil wegen Mordes an 14-Jähriger auf offener Straße !

    Urteil wegen Mordes an 14-Jähriger auf offener Straße !

    Urteil im Mordfall Cottbus rechtskräftig bestätigt

    Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten

    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Mordfall Cottbus endgültig bestätigt und damit die Revision des Angeklagten verworfen. Das Landgericht Cottbus hatte den Mann zuvor wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Karlsruher Richter sahen keine Rechtsfehler, die zu einer Aufhebung oder Änderung des Urteils hätten führen können.

    Die Entscheidung bedeutet, dass die strafrechtliche Bewertung der Tat sowie die angeordnete Maßnahme nach § 63 StGB rechtlich Bestand haben. Durch das Urteil wird der Schuldspruch endgültig rechtskräftig – ein weiterer Rechtsweg steht dem Täter nicht mehr offen.

    Schwere Tat im häuslichen Umfeld eskaliert auf offener Straße

    Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tag der Tat bereitete er in der Küche das Abendessen zu, als die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin neben ihn trat. Ohne Vorwarnung griff er das Mädchen mit einem Messer an und fügte ihr schwere Halsverletzungen zu. Ihrer Mutter gelang es, einzugreifen und dem schwer verletzten Mädchen die Flucht aus der Wohnung zu ermöglichen.

    Der Angeklagte verfolgte die Jugendliche jedoch auf die Straße. Dort holte er sie ein und tötete sie mit einem weiteren Messerstich. Die Ermittlungen ergaben, dass seine Steuerungsfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankung erheblich vermindert war (§ 21 StGB). Dennoch wertete das Gericht die Tat als Mord, da er heimtückisch handelte und die Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzte.

    BGH bestätigt: Keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig prüfte die vom Angeklagten vorgebrachten Rügen umfassend. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Landgericht Cottbus sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Feststellungen fehlerfrei getroffen hatte. Damit bleibt die Entscheidung bestehen und der Fall ist juristisch abgeschlossen.

    Weiterführende Informationen

  • Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen frühere Krankenschwester aus Regensburg

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision einer früheren Krankenschwester verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 rechtskräftig.

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer schwerer Delikte

    Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig.

    Patienten im Krankenhaus betäubt und ausgeraubt

    Nach Feststellungen des Gerichts betäubte die Frau vier Patienten in einem Regensburger Krankenhaus. Anschließend entwendete sie Schmuck und andere Wertsachen. Ein Opfer starb infolge eines Herzstillstands und einer schweren Hirnschädigung. Die drei weiteren Patienten überlebten die Taten.

    Gericht erkennt Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale

    Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagte aus Habgier und in heimtückischer Weise handelte. Diese Mordmerkmale führten zu der höchsten Strafe des deutschen Strafrechts.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – keine Rechtsfehler

    Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof prüfte sowohl die Verfahrensführung als auch die Rechtsanwendung. Dabei wurden keine Fehler festgestellt, die zu einer Änderung des Urteils geführt hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Mordprozess in Leipzig: BGH bestätigt Schuldsprüche gegen jugendliche Täter

    Leipzig –

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Jugendlicher gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig zurückgewiesen. Das am 26. November 2024 ergangene Urteil ist somit rechtskräftig.

    Das Landgericht Leipzig hatte die beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten wegen mehrerer schwerer Straftaten verurteilt. Die Hauptverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Jugendstrafrecht statt.

    Urteile wegen Mord, versuchtem Mord und Brandstiftung

    Die Richter verurteilten den Angeklagten F. zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Die Mitangeklagte Z. erhielt sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.

    Beide wurden unter anderem wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Außerdem wurden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in 14 Fällen verurteilt.

    Doppelmord und Brandstiftung aus niedrigen Beweggründen

    Laut Urteil drang F. in der Nacht zum 16. Februar 2024 in die Wohnung der Familie der Angeklagten Z. ein. Dort tötete er die Mutter und den Lebensgefährten der Mitangeklagten mit einem Messer. Auch auf deren Bruder ging er in gleicher Weise los und hielt ihn anschließend für tot.

    Um die Tat zu vertuschen, legte F. Feuer in der Wohnung. Dabei nahm er bewusst in Kauf, dass weitere Hausbewohner durch Rauchgase verletzt werden könnten.

    Die Wohnung wurde vollständig zerstört und ist seitdem unbewohnbar. Der Bruder der Mitangeklagten konnte schwer verletzt gerettet werden.

    Angeklagte Z. unterstützte Tatplanung und -ausführung

    Z. selbst war zur Tatzeit nicht vor Ort. Dennoch teilte sie den Tatplan und unterstützte die Umsetzung aktiv. Ihre Mitwirkung erfolgte sowohl im Vorfeld als auch nach der Tat.

    Das Gericht wertete dies als Mittäterschaft.

    Bewertung durch das Landgericht

    Die vollendeten Tötungen wurden als heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet (§ 211 StGB). Im Fall des Bruders sah das Gericht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben. Zusätzlich bejahte es eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

    Die Brandstiftung bewertete das Gericht als besonders schwere (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB). Zugleich stellte es eine versuchte gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB fest – bezogen auf alle übrigen Hausbewohner.

    Keine Rechtsfehler – Urteil bleibt rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil umfassend. Die Revisionen der Angeklagten blieben erfolglos. Der BGH stellte keine Rechtsfehler fest, die zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätten.

    Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig endgültig rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Urteil des BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes bestätigt

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Vorinstanz:

    Landgericht Potsdam – Urteil vom 20. September 2024 – 21 Ks 7/23 – 486 Js 25623/23

    Maßgebliche Vorschriften des StGB:

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    (…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

    einen Menschen tötet.

    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.