Schlagwort: Holztransport

  • Polizei stoppt bei Olzheim erneut massiv überladenen Langholztransport

    Polizei stoppt bei Olzheim erneut massiv überladenen Langholztransport

    Überladener Langholztransport bei Olzheim

    Die Polizei hat am Mittwochmorgen auf der B-51 bei Olzheim erneut einen massiv überladenen Langholztransport gestoppt. Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier kontrollierten einen deutschen Holztransporter mit Fichtenstämmen, der auf dem Weg zu einem Sägewerk bei Olzheim war. Schon beim ersten Eindruck erkannten die Einsatzkräfte deutliche Auffälligkeiten.

    Bei der anschließenden Kontrolle verwogen die Beamten den Lkw mit einer polizeieigenen Radlastwaage. Dabei stellten sie ein Gesamtgewicht von 61.200 Kilogramm fest. Damit überschritt der Fahrer das zulässige Gewicht um mehr als 21 Tonnen. Der Transport war nach Angaben der Polizei somit um 53 Prozent überladen.

    Überladener Langholztransport bei Olzheim gestoppt

    Der überladene Langholztransport bei Olzheim durfte seine Fahrt nicht fortsetzen. Die Beamten stellten nicht nur die massive Überladung fest, sondern dokumentierten auch weitere Verstöße gegen Auflagen aus den erteilten Ausnahmegenehmigungen. Daraufhin zogen sie sämtliche Ausnahmengenehmigungen sofort ein und untersagten dem Fahrer umgehend die Weiterfahrt.

    Die geladenen Fichtenstämme mussten noch vor Ort komplett umgeladen werden. Ein anderer Holztransporter übernahm die Weiterbeförderung zum Sägewerk. Dafür waren mehrere Fahrten notwendig. Die Polizei setzte damit die Maßnahmen direkt an der Kontrollstelle konsequent durch.

    Bußgeldverfahren gegen Fahrer und Verfahren gegen Unternehmen

    Gegen den Fahrer leitete die Polizei ein Bußgeldverfahren ein. Zusätzlich läuft gegen das verantwortliche Unternehmen ein Verfahren, nach dem der gesamte Frachterlös eingezogen werden kann. Damit reagierten die Behörden deutlich auf die festgestellten Verstöße.

    Der Fall zeigt erneut, wie konsequent die Polizei bei Verstößen im Schwerlastverkehr einschreitet. Gerade der überladene Langholztransport bei Olzheim macht nach Einschätzung der Ermittler deutlich, welche Risiken von massiv überladenen Fahrzeugen im Straßenverkehr ausgehen können.

    Polizei Trier kündigt weitere Kontrollen an

    Nach Angaben der Beamten stellen die Kontrollkräfte seit längerer Zeit immer häufiger Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte fest. Besonders Fälle mit einer deutlichen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts nehmen weiter zu. Die Polizei will ihre Kontrollen deshalb fortsetzen und die Einhaltung der Vorschriften im Schwerlastverkehr weiter überwachen.

    Mit dem aktuellen Einsatz bei Olzheim unterstreicht das Polizeipräsidium Trier erneut, dass es bei Verstößen gegen Gewichts- und Maßvorgaben konsequent handelt. Der überladene Langholztransport bei Olzheim endete deshalb noch vor dem Ziel mit einem Stopp, mehreren Folgemaßnahmen und laufenden Verfahren.

  • Fahrer von Holztransport beleidigt Polizeibeamte und ist mit fast 15t zu viel unterwegs

    Fahrer von Holztransport beleidigt Polizeibeamte und ist mit fast 15t zu viel unterwegs

    Prüm / A-60

    Am gestrigen Tag führten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier eine Kontrolle des gewerblichen Güterkraftverkehrs an der A-60 bei Prüm durch. Dabei stoppten die Beamten einen völlig überladenen Holztransport, dessen Fahrer absolut uneinsichtig war. Die Beamten stoppten den Holztransport aus Belgien auf der A-60, dessen Fahrer von Beginn an seinen Unmut über die Kontrolle deutlich äußerte und im Rahmen der Kontrolle die Beamten gar beleidigte. Der Holztransport transportierte Fichtenstämme für ein Sägewerk in Belgien. Schon der erste Eindruck ließ nichts Gutes erahnen. Tatsächlich wurde bei einer Verwiegung mit der polizeieigenen Radlastwaage eine deutliche Überladung festgestellt. Der Holztransport brachte satte 54,5 Tonnen auf die Waage. Der Fahrer sollte dann einen Teil der Fichtenstämme an geeigneter Örtlichkeit abladen, lud aber aus Frust alle Stämme ab. Vor Abfahrt äußerte der Fahrer den Beamten gegenüber noch, dass ihn das zulässige Gesamtgewicht von 40t in Deutschland gar nicht interessiere. Trotzdem durfte er danach seine Fahrt leer fortsetzen. Gegen den Fahrer, der zugleich Firmenchef war, wird ein Verfahren eingeleitet wonach der Frachterlös eingezogen werden kann (Vermögensabschöpfung). Zudem erwartet den Fahrer nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Wie in der Vergangenheit auch schon geschehen, wurde der Holztransport
    auf die Rechtmäßigkeit des Transportes aufgrund der vermehrten Holzdiebstähle hin überprüft.