Schlagwort: illegale Beschäftigung Baugewerbe

  • Zoll deckt illegale Beschäftigung auf Baustellen in Kiel und Lübeck auf

    Zoll deckt illegale Beschäftigung auf Baustellen in Kiel und Lübeck auf

    Zoll schlägt zu

    Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel mehrere Verstöße festgestellt. Insgesamt entdeckten die Ermittlerinnen und Ermittler dabei 16 illegal beschäftigte Personen auf Baustellen in Kiel, Lübeck und Stockelsdorf.

    Großkontrolle auf mehreren Baustellen

    Für die Kontrollaktion waren insgesamt 93 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Kiel und Lübeck im Einsatz. Die Einsatzkräfte überprüften zwei Großbaustellen im Kieler Stadtgebiet sowie drei weitere Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf. Unterstützt wurde die Prüfung durch drei Mitarbeitende der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

    Während der Kontrollen befragten die Einsatzkräfte insgesamt 328 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei überprüften sie unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie mögliche Fälle von illegaler Beschäftigung.

    16 Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis

    Im Verlauf der Kontrolle stellten die Ermittler mehrere Verstöße fest. Insgesamt 16 Beschäftigte unterschiedlicher Nationalitäten verfügten weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über eine gültige Arbeitserlaubnis. Zudem stehen drei weitere Personen im Verdacht, lediglich zum Schein selbstständig tätig zu sein.

    Darüber hinaus prüfen die Behörden derzeit einen weiteren Fall, bei dem möglicherweise Sozialversicherungsabgaben nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.

    Komplexe Subunternehmerstrukturen auf Baustellen

    Bei einem der überprüften Bauprojekte in Kiel stellten die Einsatzkräfte umfangreiche Subunternehmerstrukturen fest. Der Auftraggeber hatte verschiedene Bautätigkeiten an unterschiedliche Firmen vergeben, die ihrerseits weitere – teilweise ausländische – Unternehmen einsetzten.

    Solche Konstruktionen sind im Baugewerbe keine Seltenheit. Allerdings erschweren sie häufig die Nachverfolgung von Beschäftigungsverhältnissen und Verantwortlichkeiten, weshalb weitergehende Ermittlungen erforderlich sind.

    Mindestlohn im Baugewerbe im Fokus

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Vergütung. Vereinbarungen, die unterhalb dieses Betrags liegen, gelten als unwirksam.

    In mehreren Bereichen des Baugewerbes – darunter Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk – gelten sogar branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

    Weitere Ermittlungen folgen

    Die bei der Kontrolle erhobenen Aussagen der Beschäftigten bilden lediglich den Einstieg in umfangreiche weitere Prüfungen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wertet nun Geschäftsunterlagen, Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen aus.

    Dabei gleichen die Behörden unterschiedliche Dokumente ab, um Art, Dauer und Bezahlung der Beschäftigungsverhältnisse genau zu überprüfen. Zudem arbeiten die Ermittler eng mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung zusammen.

    Bei den festgestellten Fällen von illegalem Aufenthalt prüfen die jeweils zuständigen Ausländerbehörden die weiteren rechtlichen Schritte.

    Weitere aktuelle Meldungen zu Polizei- und Zollkontrollen findest Du auch im Bereich News, bei Meldungen aus Deutschland sowie im Bereich Fahndungen. Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt auch die Generalzolldirektion bereit.

  • Schwarzarbeit in Millionenhöhe – Münchner Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

    Schwarzarbeit in Millionenhöhe – Münchner Bauunternehmer zu Haftstrafe verurteilt

    Über vier Jahre Haft wegen Sozialversicherungsbetrug für Münchner Bauunternehmer

    Rosenheim, Weilheim, München

    Am 20. Mai 2025 verurteilte das Landgericht München I einen 59-jährigen Stuckateurmeister aus München zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

    Der Handwerksmeister wurde unter anderem wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Mit ihm stand sein 52-jähriger Vorarbeiter aus Italien vor Gericht, der wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von drei Jahren erhielt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

    Millionenschaden durch Schwarzarbeit und Scheinrechnungen

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weilheim des Hauptzollamts Rosenheim deckte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München I über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Schaden von 7,85 Millionen Euro für die öffentlichen Kassen auf.

    Das betroffene Unternehmen war auf die Restaurierung von Stuckfassaden spezialisiert und beschäftigte zeitweise bis zu 60 Arbeiter, hauptsächlich aus Süditalien.

    Die Ermittlungen zeigten: Diese Arbeiter wurden mit Schwarzlohn bezahlt, während in der offiziellen Buchhaltung deutlich geringere Arbeitszeiten vermerkt waren.

    Schein-Subunternehmer aus Italien

    Um die Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, nutzte der Unternehmer ein betrügerisches Konstrukt mit angeblichen Subunternehmern aus Apulien. Diese Firmen existierten zwar auf dem Papier, waren jedoch nie tatsächlich in Deutschland tätig. Für eine Provision von 10 bis 15 Prozent stellten sie lediglich ihren Firmennamen zur Verfügung.

    Unter deren Namen wurden Abdeckrechnungen erstellt. Die darin aufgeführten Werkleistungen waren jedoch nie erbracht worden. Die Beträge wurden bar abgehoben und an die tatsächlichen Arbeiter in Form von Schwarzlöhnen ausgezahlt.

    Pressesprecherin des Hauptzollamts warnt vor Schwarzarbeit

    Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, erklärt:

    „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen die Arbeitslosigkeit und schädigen Staat und Sozialkassen erheblich.“

    Allein im Jahr 2024 deckte das Hauptzollamt Rosenheim über 17,5 Millionen Euro Schäden für die Sozialkassen auf.