Schlagwort: Illegale Einreise

  • Mutmaßlicher Schleuser bei Waidhaus gefasst: Bundespolizei stoppt Lkw nach Bürgerhinweis

    Mutmaßlicher Schleuser bei Waidhaus gefasst: Bundespolizei stoppt Lkw nach Bürgerhinweis

    Mutmaßlicher Schleuser bei Waidhaus gefasst 

    Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben nach einem Bürgerhinweis und intensiven Fahndungsmaßnahmen einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. Der 51 Jahre alte türkische Lkw-Fahrer steht im Verdacht, zwölf iranische und irakische Staatsangehörige unerlaubt nach Deutschland gebracht zu haben. Die Ermittler ordnen ihm den Lastwagen zu, aus dem die Personen zuvor im Bereich Amberg ausgestiegen sein sollen.

    Der Fall zeigt, wie wichtig schnelle Hinweise aus der Bevölkerung für die Ermittlungsarbeit sind. Gleichzeitig unterstreicht der Zugriff, wie eng Bundespolizei, Bayerische Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft in solchen Verfahren zusammenarbeiten.

    Bürgerhinweis löst Fahndung im Raum Amberg aus

    Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis einer Zeugin am Dienstagnachmittag, 7. April 2026. Sie meldete der Bayerischen Polizei, dass mehrere Personen auf der B85 aus einem Lkw ausgestiegen seien. Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Amberg trafen vor Ort insgesamt zwölf Personen an und nahmen sie in Gewahrsam.

    Unmittelbar danach starteten die Bayerische Polizei und die Bundespolizei umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nach dem beschriebenen Lkw. Zunächst blieb die Suche ohne Ergebnis. Weil sich schnell der Verdacht des Einschleusens von Ausländern ergab, übernahm die Bundespolizeiinspektion Waidhaus unter Leitung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf. die weiteren Ermittlungen.

    Zugriff nach 18 Stunden am Zollamt Waidhaus

    Am Mittwochabend, 8. April 2026, entdeckte eine Streife der Bundespolizei am Parkplatz des Zollamts Waidhaus einen Lkw, der auf die Fahndungshinweise passte. Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht. Nach Angaben der Ermittler ließ sich das Fahrzeug eindeutig mit der vorangegangenen Schleusung in Verbindung bringen.

    Die Beamten nahmen den Fahrer vorläufig fest. Ermittler des Bundespolizei-Ermittlungsdienstes Waidhaus ordneten ihn als Fahrer des Lkw während der Schleusung zu. Mit Unterstützung des Zolls Wernberg öffneten Einsatzkräfte die angebrachte Zollplombe und überprüften den Auflieger.

    Deutliche Hinweise auf Personentransport entdeckt

    Auf der Ladefläche fanden die Beamten deutliche Spuren, die auf einen Transport von Menschen hindeuten. Nach Angaben der Einsatzkräfte lagen dort offen sichtbare Kleidungsstücke, Decken und Matratzen. Außerdem entdeckten sie zahlreiche Wasserflaschen sowie teilweise geöffnete Pakete.

    Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll der Beschuldigte am Dienstag, 7. April 2026, insgesamt zwölf Personen auf der Ladefläche seines Lkw unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust haben. Damit steht der Vorwurf im Raum: mutmaßlicher Schleuser bei Waidhaus gefasst. Genau dieser Fahndungserfolg rückte den Fall bundesweit in den Fokus.

    Staatsanwaltschaft und Bundespolizei führen weitere Ermittlungen

    Der 51-Jährige soll nun dem Haftrichter beim Amtsgericht Weiden i.d.OPf. vorgeführt werden. Unter Leitung der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf. hat der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Waidhaus die weiteren Ermittlungen übernommen.

    Staatsanwalt Matthias Bauer betonte die Bedeutung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Vom ersten Bürgerhinweis über die polizeilichen Erstmaßnahmen bis zur gezielten Fahndung griffen die Maßnahmen der beteiligten Stellen nahtlos ineinander. So gelang es den Einsatzkräften, den Tatverdächtigen bereits nach rund 18 Stunden festzunehmen. Der Fall der mutmaßlich gefassten Schleuser bei Waidhaus zeigt damit auch, wie schnell abgestimmte Ermittlungsarbeit zu einem Erfolg führen kann.

    Behörden danken Zeugin und bitten weiter um Hinweise

    Die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. und die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bedanken sich ausdrücklich bei der aufmerksamen Zeugin für den entscheidenden Hinweis. Gleichzeitig appellieren die Behörden an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen auch künftig sofort zu melden. Solche Hinweise können bei der Bekämpfung von Schleusungskriminalität entscheidend sein.

    Weitere Meldungen aus Deutschland findest Du auch in unseren Rubriken Deutschland, Verkehr und Fahndung.

    Offizielle Informationen veröffentlichen unter anderem die Bundespolizei, die Staatsanwaltschaft Weiden i.d.Opf. sowie der Zoll

  • Frankfurt Airport: Bundespolizei greift Afghanen mit Aufenthaltsverbot auf

    Frankfurt Airport: Bundespolizei greift Afghanen mit Aufenthaltsverbot auf

    Bundespolizei stoppt Afghanen mit Aufenthaltsverbot

    Die Flughafen Frankfurt Abschiebung beschäftigt aktuell die Bundespolizei am größten deutschen Airport. Beamte stellten am 12. März im öffentlichen Bereich des Flughafens Frankfurt am Main einen 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen fest, der sich nicht in Deutschland aufhalten darf. Nach den bisherigen Angaben war der Mann kurz zuvor aus Oslo angekommen. Seinen ursprünglich geplanten Weiterflug nach Pakistan trat er jedoch nicht an.

    Nach Angaben der Bundespolizei bestand gegen den 20-Jährigen bereits ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot. Hintergrund dafür soll ein früherer unerlaubter Aufenthalt in Deutschland gewesen sein. Dieser Fall liegt laut Mitteilung gut ein Jahr zurück. Damals erfolgte bereits die Abschiebung des Mannes nach Oslo.

    Bundespolizei leitet neues Ermittlungsverfahren ein

    Mit dem erneuten Antreffen des Mannes in Frankfurt folgten unmittelbar weitere Maßnahmen. Die Bundespolizei leitete ein neues Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Staatsangehörigen ein. Außerdem veranlassten die Beamten die Haftvorführung, um die erneute Abschiebung am Folgetag nach Norwegen vorzubereiten.

    Damit rückt die Abschiebung erneut in den Fokus der Sicherheitsbehörden. Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbote bei Kontrollen an internationalen Flughäfen schnell auffallen können. Gerade der Flughafen Frankfurt spielt bei grenzpolizeilichen Maßnahmen eine zentrale Rolle, weil dort täglich zahlreiche internationale Flüge ankommen und abgehen.

    Ankunft aus Oslo, Weiterflug nach Pakistan nicht angetreten

    Besonders relevant bleibt in diesem Fall die Reiseroute des 20-Jährigen. Nach der Ankunft aus Oslo hielt sich der Mann im öffentlichen Bereich des Flughafens auf. Seinen geplanten Flug nach Pakistan trat er nach den vorliegenden Informationen nicht an. Warum er den Weiterflug nicht nutzte, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

    Fest steht jedoch: Wegen des bestehenden Verbots durfte er sich nicht in Deutschland aufhalten. Genau deshalb griff die Bundespolizei ein und leitete die nächsten Schritte ein. Die Flughafen Frankfurt Abschiebung nach Norwegen sollte bereits am Folgetag vorbereitet werden.

    Behörden reagieren konsequent

    Die Maßnahmen der Bundespolizei unterstreichen die konsequente Linie der Behörden bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote. Im aktuellen Fall blieb es nicht bei einer Kontrolle. Vielmehr folgten sofort ein neues Ermittlungsverfahren und die Vorbereitung der erneuten Abschiebung nach Norwegen.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland, in der Übersicht Fahndung sowie auf unserer News-Seite.

    Mehr Informationen zur Arbeit der Bundespolizei gibt es auf der offiziellen Internetseite der Behörde. Informationen zum internationalen Luftverkehrsstandort bietet außerdem der Flughafen Frankfurt.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Bundespolizei stoppt mutmaßliche Schleuser auf B2

    Bundespolizei stoppt mutmaßliche Schleuser auf B2

    Schleusung auf der B2 bei Garmisch-Partenkirchen: Bundespolizei nimmt zwei Fahrer fest

    Die Bundespolizei hat in der Nacht von Montag auf Dienstag (29./30. Dezember) auf der Bundesstraße B2 bei Garmisch-Partenkirchen gleich zwei mutmaßliche Schleusungsfälle aufgedeckt. Bei gezielten Kontrollen stoppten die Beamten mehrere Fahrzeuge und leiteten umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts der Schleusung von Ausländern sowie wegen fehlender Fahrerlaubnisse ein.

    Familiengruppe ohne gültige Einreisepapiere festgestellt

    Im ersten Fall kontrollierten Einsatzkräfte einen Pkw mit französischen Kennzeichen. Insgesamt sieben Insassen konnten keine gültigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland vorweisen. Am Steuer saß ein 26-jähriger bosnischer Staatsangehöriger, der zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

    Die Bundespolizei stellte fest, dass es sich bei den Insassen um drei Erwachsene und vier Minderjährige handelte, die miteinander verwandt sind. Die Familie hatte zuvor in Italien gelebt und wollte nach eigenen Angaben nach Deutschland zurückkehren. Bereits in der Vergangenheit waren die Betroffenen in Niedersachsen registriert worden.

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen übergaben die Beamten die Familie an eine Landesaufnahmestelle in Niedersachsen. Dort prüfen die zuständigen Behörden nun den weiteren Aufenthaltsstatus. Gegen den in Braunschweig gemeldeten Fahrer leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Schleusung ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hinterlegte er bereits vorab eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro.

    Pakistanische Reisegruppe an der Einreise gehindert

    Nur kurze Zeit später kontrollierten Bundespolizisten auf derselben Bundesstraße ein weiteres Fahrzeug mit italienischer Zulassung. In dem Auto saßen vier pakistanische Staatsangehörige im Alter zwischen 24 und 34 Jahren. Fahrer und Beifahrer legten gültige Reisepässe sowie italienische Aufenthaltstitel vor.

    Bei der genaueren Überprüfung entdeckten die Beamten jedoch einen gefälschten internationalen pakistanischen Führerschein beim Beifahrer. Die Bundespolizei zeigte ihn daraufhin wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an. Auch der Fahrer geriet ins Visier der Ermittler, da er im Verdacht steht, die beiden Mitfahrer auf der Rückbank illegal über die Grenze gebracht zu haben.

    Zurückweisung nach Österreich

    Die mutmaßlich Geschleusten gaben an, zuvor in Italien gelebt zu haben und nun ihren Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen europäischen Staat fortsetzen zu wollen. Da sie jedoch über keine gültigen Einreisedokumente verfügten, verweigerte die Bundespolizei die Einreise. Die Beamten wiesen die Männer unmittelbar nach Österreich zurück.

    Der aktuelle Einsatz unterstreicht erneut die konsequente Kontrolltätigkeit der Bundespolizei im grenznahen Raum. Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Leser auch in den Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen stellt unter anderem die Bundespolizei bereit. Auch die Bayerische Polizei informiert regelmäßig über aktuelle Einsätze und Ermittlungen.

  • Mehrere Festnahmen bei Grenzkontrollen an der A93: Bundespolizei deckt zahlreiche Urkundendelikte auf

    Mehrere Festnahmen bei Grenzkontrollen an der A93: Bundespolizei deckt zahlreiche Urkundendelikte auf

    Grenzkontrollen an der A93

    Zwischen dem 1. und 2. Dezember führten die verstärkten Grenzkontrollen an der A93 nahe Kiefersfelden zu mehreren Festnahmen. Die Rosenheimer Bundespolizei stellte bei routinemäßigen Überprüfungen gleich mehrere Reisende fest, die mit gefälschten oder falschen Dokumenten unterwegs waren. Die Beamten leiteten Ermittlungen gegen sechs Männer aus Bosnien, Gambia, Polen, Liberia, der Ukraine und Lettland ein.

    Jugendlicher Bosnier reist mit gefälschtem kroatischen Ausweis

    Am frühen Dienstagmorgen kontrollierten die Einsatzkräfte einen Bus aus Polen. Ein junger Mann legte einen kroatischen Ausweis vor, der sich bei genauer Prüfung als Totalfälschung entpuppte. Tatsächlich handelte es sich nicht um einen 20-jährigen Kroaten, sondern um einen 16-jährigen Bosnier. Die Beamten zeigten ihn wegen illegalen Einreiseversuchs und Urkundenfälschung an. Anschließend übergaben sie ihn der österreichischen Polizei.

    Gambier mit gefälschter spanischer Aufenthaltserlaubnis

    Wenig später stoppten die Bundespolizisten einen Reisebus mit slowakischer Zulassung. Ein 24-jähriger Mann aus Gambia konnte sich zwar mit seinem gültigen Reisepass ausweisen, doch die vorgelegte spanische Aufenthaltserlaubnis entlarvten die Beamten als Fälschung. Da der Mann bereits in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, brachten ihn die Beamten in das AnkER-Zentrum München.

    Liberianer muss zurück nach Österreich

    Ein 22-jähriger Liberianer, der am Montag mit einem polnischen Reisebus kontrolliert wurde, führte eine gefälschte französische Identitätskarte mit sich. Die Beamten wiesen ihn unmittelbar zurück. Statt nach Amsterdam weiterzureisen, musste der Mann mit einer Strafanzeige im Gepäck nach Österreich zurückkehren.

    Polnischer Reisender nutzt fremden Ausweis

    Ein 56-jähriger Pole reiste mit einem italienischen Reisebus in Richtung München. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten, dass sein vorgelegter Ausweis einem anderen Mann gehört. Nach aktuellem Ermittlungsstand gilt das Dokument seit Mitte November in Polen als abhandengekommen. Die Bundespolizei zeigte ihn wegen Missbrauchs von Ausweispapieren an. Er durfte weiterreisen, musste jedoch 1.000 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen.

    Ukrainer mit gefälschtem Führerschein

    Ein 29-jähriger Ukrainer fiel ebenfalls bei den Kontrollen auf. Obwohl er seinen Reisepass vorlegte, verfügte er weder über Visum noch Aufenthaltstitel. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten einen gefälschten ukrainischen Führerschein. Wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verschaffens falscher Ausweise erhielt er eine Anzeige und musste nach Österreich ausreisen.

    Lette mit falscher Identitätskarte

    Ein weiterer Fall betraf einen 33-jährigen Letten, der sich bei einer Kontrolle mit einer manipulierten lettischen Identitätskarte auswies. Die Dokumentenprüfung ergab, dass die Karte in Lettland seit Oktober als gestohlen gemeldet ist. Trotz der Anzeige konnte der Mann nach Abschluss der Maßnahmen weiterfahren.

    Fortlaufende Kontrollen zeigen Wirkung

    Die zahlreichen Feststellungen innerhalb von nur zwei Tagen zeigen, dass die verstärkten Grenzkontrollen an der A93 weiterhin ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung illegaler Migration und Dokumentenkriminalität darstellen. Die Rosenheimer Bundespolizei führt ihre Maßnahmen konsequent fort und arbeitet eng mit österreichischen Behörden zusammen.

    Weitere regionale Meldungen finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ sowie auf blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Mittels internationalem Haftbefehl gesucht

    Mittels internationalem Haftbefehl gesucht

    Bundespolizei nimmt Verdächtigen im Terminal 2 des Flughafen Frankfurt fest

    Frankfurt/Main

    Am 20. August überprüften Bundespolizisten im Terminal 2 des Flughafen Frankfurt am Main einen
    27-jährigen Montenegriner.

    Er gab gegenüber der Streife an, dass er seine Familie abholen wolle. Daraus wurde allerdings nichts, denn wie sich herausstellte, wurde der Mann durch die montenegrinischen Behörden international gesucht wird.

    Er wird verdächtigt, im August 2018 zusammen mit weiteren Tätern mit Fäusten und Eisenstangen an einer Tankstelle in Podgorica auf mehrere Geschädigte eingeschlagen zu haben. Ein Opfer erlitt hierbei schwere Kopfverletzungen. Im Anschluss sollen die Täter das Auto des Mannes mit den Eisenstangen und Tritten beschädigt haben. In Montenegro droht dem Verdächtigen deshalb eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

    Die Beamten der Bundespolizei nahmen den Mann vorläufig fest.

    Bei der Überprüfung seines Nationalpasses stellten sie zudem fest, dass der Montenegriner sich bereits seit rund einem Jahr unerlaubt in Deutschland aufhält. Neben der Auslieferung in sein Heimatland erwartet den 27-Jährigen nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet.

  • Totschläger bei Grenzkontrollen festgenommen

    Totschläger bei Grenzkontrollen festgenommen

    International wegen Totschlags gesucht

    Kiefersfelden (A93) / Rosenheim – 

    Am Montag, dem 14. Juli, hat die Bundespolizei auf der A93 bei Kiefersfelden einen flüchtigen Straftäter festgenommen. Der 35-jährige Mann wurde international wegen Totschlags gesucht.

    Kontrolle auf der A93 deckt Identitätsbetrug auf

    Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle überprüften die Beamten die Insassen eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs. Der Beifahrer zeigte einen bulgarischen Ausweis vor.

    Doch schnell war klar: Das Dokument war eine Fälschung.

    Weitere gefälschte Papiere entdeckt

    Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten zudem einen bulgarischen Führerschein. Auch dieser stellte sich als gefälscht heraus. Die Beamten nahmen den Mann fest.

    Fingerabdrücke decken wahre Identität auf

    Die Identitätsprüfung per Fingerabdruck brachte Klarheit. Der Mann stammt aus der Republik Moldau. Er wird seit 2017 mit internationalem Haftbefehl gesucht. Der Vorwurf: Totschlag.

    Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro

    Die Staatsanwaltschaft Rosenheim ordnete eine Sicherheitszahlung von 3.000 Euro an. Diese wurde geleistet. Der Beschuldigte wurde daraufhin dem Amtsgericht Rosenheim vorgeführt.

    Inhaftierung in München-Stadelheim

    Der Haftrichter ordnete die Inhaftierung an. Die Bundespolizei brachte den Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Dort wartet er auf ein mögliches Auslieferungsverfahren an die Republik Moldau.

  • Mit vier Haftbefehlen Gesuchter versucht mit falschen Ausweisen einzureisen

    Mit vier Haftbefehlen Gesuchter versucht mit falschen Ausweisen einzureisen

    Serbischer Staatsbürger mit gefälschten Dokumenten erwischt – Zwei Jahre Haft

    Basel

    Ein 48-Jähriger wies sich bei der Einreisekontrolle gleich mit mehreren gefälschten Dokumenten aus und scheiterte mit seinem Täuschungsversuch. Er verbüßt nun eine mehrjährige Haftstrafe.

    Am Montag (07.07.2025) geriet der Mann in einem Fernzug nach Deutschland, auf Höhe des Badischen Bahnhofs Basel, in eine Kontrolle der Bundespolizei.

    Bei der Überprüfung der drei vorgelegten bulgarischen Dokumente stellten die Einsatzkräfte Fälschungsmerkmale fest. Bei der anschließenden Durchsuchung konnte der originale serbische Reispass des Mannes aufgefunden werden. Beim Abgleich der Daten stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen den Mann vier Haftbefehle vorlagen. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betrugs und Unterschlagung, verhängten Gerichte eine Geld- bzw. zwei Haftstrafen.

    Da der in Serbien wohnhafte Mann in einem weiteren Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zur Gerichtsverhandlung erschien, erließ auch hier das zuständige Amtsgericht Haftbefehl. Die Bundespolizei führte den serbischen Staatsangehörigen einem Haftrichter vor, der auch diesen Haftbefehl in Vollzug setzte. Danach erfolgte die Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort verbüßt er eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zudem muss er sich wegen des Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.

  • Mehrfach gesuchter Straftäter festgenommen

    Mehrfach gesuchter Straftäter festgenommen

    Mehrfach gesuchter Straftäter festgenommen

    Kehl

    Am Montagnachmittag (23.06.) wurde ein tunesischer Staatsangehöriger als Fahrgast eines aus Frankreich kommenden Fernzuges am Bahnhof Kehl von der Bundespolizei kontrolliert.

    Den Beamten gegenüber wies sich der Mann mit einem Foto eines tunesischen Reisepasses aus. Die Überprüfung der Personalien ergab diverse Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung, sowie einen Sicherungshaftbefehl wegen Bedrohung und einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts.

    Da der 25-Jährige keinerlei gültige Dokumente für den Grenzübertritt vorweisen konnte, muss er mit einer Anzeige wegen unerlaubter Einreise rechnen. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

  • Illegale Einreise – Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Illegale Einreise – Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Linz am Rhein – 

    Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in der Nacht zum Mittwoch wurde ein albanischer Staatsbürger fahrend in einem Pkw festgestellt. Die anschließende Kontrolle des 35-jährigen Mannes führte zu einem Fahndungstreffer, der Mann war von der Bundespolizei in Rosenheim zur Fahndung wegen dem Verdacht der illegalen Einreise ausgeschrieben. Weiterhin stellten die Beamten der Linzer Polizeiinspektion fest, dass er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und am Mittwochmorgen der Ausländerbehörde überstellt. Wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Verdacht der illegalen Einreise leiteten die Beamten jeweils ein Strafverfahren ein.