Schlagwort: Infektionsschutzgesetz

  • Merkels Bundesnotbremse beschlossen

    Merkels Bundesnotbremse beschlossen

    Merkels Bundesnotbremse beschlossen
    Protest-Demo auf der Straße des 17. Juni von der Polizei aufgelöst

    Der Deutsche Bundestag hat heute die bundeseinheitliche Corona-Notbremse mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und SPD beschlossen. FDP, Linke und AfD stimmten gegen das Gesetzt die Grünen haben sich enthalten. Zuvor hatte es im Reichstag teils heftige Debatten und gegenseitige Anfeindungen gegeben, während draußen Demonstranten dicht gedrängt einem Großaufgebot der Polizei gegenüberstanden.

    Festgelegt werden durch die Gesetzes Novelle bundeseinheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. So sollen für Kommunen mit einem dauerhaften Inzidenzwert über 100 nächtliche Ausgangssperren von 22:00 Uhr bis 05:00 gelten (Blaulicht Report berichtete bereits ausführlich). Spaziergänger und Jogger dürfen bis Mitternacht draußen bleiben, allerdings lediglich allein. Die privaten Kontakte werden weiter eingeschränkt, Treffen sind nur noch zwischen den eigenen Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.

    Der Einzelhandel darf Kunden nur noch mit Terminen und einem aktuellen negativen Test empfangen, ab einer Inzidenz von 150 ist dann nur noch das sogenannte Click & Collect erlaubt. Frisöre und Fußpflege-Salons bleiben offen. Für die Schulen wurde eine neue Grenze beschlossen, ab der künftig nur noch Distanzunterricht erlaubt ist, nämlich bei 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 165.

    Weitere Verordnungen können jederzeit vom Bundestag erlassen werden, hier sind insbesondere zukünftige Erleichterungen und Freiheiten für Geimpfte und negativ Getestete gemeint und bald zu erwarten.

    Bei der Debatte kam es zu heftigen Diskussionen, zunächst scheiterte die AfD mit einem Antrag, die Abstimmung komplett zu verschieben, was aber von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Die FDP sieht insbesondere die Ausgangssperren als einen zu starken Eingriff in die Grundrechte und kündigte bereits eine Verfassungsbeschwerde einzelner Parteimitglieder in Karlsruhe an. Ansonsten nutze jede Partei die Debatte auch zur gegenseitigen Abrechnung mit dem politischen Gegner und betrieb schon Wahlkampf. Die Linke bezeichnete das Gesetz als „Murks“, für die Grünen kommt es zu spät und ist zu widersprüchlich. Doch aller Kritik zum Trotz und selbstverständlich nach ausführlichem Lob und teils emotionalen Argumentationen aus der Regierungskoalition wurde das Gesetz beschlossen.

    Vor dem Reichstagsgebäude und Rund um das Brandenburger Tor kam es derweil zu heftigen Demonstrationen. Es hatten sich insgesamt schätzungsweise 8.000 Gegner der Maßnahmen und Einschränkungen versammelt. Angemeldet war die Demo für 500 Personen. Da es von Anfang an vermehrt zu Verstößen gegen die Maskenpflicht kam und auch die Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, beschloß die Polizei, die Demonstration aufzulösen. Dabei kam es zu heftiger Gegenwehr, es flogen Flaschen und die Polizei setzte daraufhin Pfefferspray ein. Im Bereich Tiergarten wurden Polizisten tätlich angegriffen. Einige Demonstranten versuchten, die Absperrungen zum Reichstag zu überwinden. Insgesamt kam es zu etwa 150 Festnahmen.
    Später versammelten sich die Demonstranten in der Nähe des Schlosses Bellevue, dem Sitz des Bundespräsidenten.

    Das Gesetzt soll morgen, Donnerstag, den 22. April den Bundesrat passieren und wird dann aller Voraussicht nach am Freitag Bundespräsident Steinmeier zur Unterschrift vorgelegt, bevor es dann am Montag, den 26. in Kraft tritt.

  • Bundesnotbremse wird entschärft

    Bundesnotbremse wird entschärft

    Bundesnotbremse wird entschärft
    CDU und SPD einigen sich auf Kompromiss
    Ausgangssperre wird um eine Stunde verkürzt.

    Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben sich heute nach zum Teil schwierigen Diskussionen und heftiger gegenseitiger Kritik im Vorfeld auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung der bundeseinheitlichen „Bundesnotbremse“ geeinigt. Das erklärten heute am Nachmittag Abgeordnete beider Parteien.

    Demnach wird der bislang umstrittenste Punkt etwas entschärft: Die nächtliche Ausgangssperre. Hier hatte es in den vergangenen Tagen teils kräftige Kritik gegeben und es wurde sogar mit einer Blockade im Bundesrat gedroht.
    In dem ursprünglichen Entwurf aus dem Kanzleramt war für Kommunen mit einer Inzidenz über 100 eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 bis 05:00 vorgesehen. Hier gibt es jetzt abends generell eine Stunde Aufschub, die neue Sperre soll also ab 22:00 Uhr gelten. Morgens bleibt es bei 05:00 Uhr.
    Jogger oder Spaziergänger dürfen sich bis Mitternacht außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, allerdings nur allein.

    Das sogenannte Click & Collect im Einzelhandel, also das Abholen vorab bestellter Waren soll weiterhin erlaubt sein, der erste Entwurf hatte noch eine komplette Schließung vorgesehen.
    Die Außenanlagen von Zoos und botanischen Gärten dürfen doch geöffnet bleiben.
    Analog zu den Frisören sollen auch Fußpfleger ihre körpernahen Dienstleistungen ausführen dürfen.

    Eine Verschärfung gibt es aber auch: Der zuletzt in vielen Diskussionen und TV-Talkrunden kontrovers besprochene Grenzwert für den Präsenzunterricht wird von der bisherigen Grenze von 200 auf 165 abgesenkt. Kommunen, deren Inzidenz über diesen Wert steigt, müssen dann komplett in den Distanzunterricht wechseln. Neue Studien hatten zuletzt gezeigt, daß auch Schulen seit der Virusmutation B 1.1.7 vermehrt für die Verbreitung der Infektionslage verantwortlich sind.

    Mit den nun beschlossenen Änderungen speziell bei der Ausgangssperre glaubt die Regierungskoalition, dass Klagen weniger Chancen haben werden. Aktuell werden bundesweit gegen die von den Ländern erlassenen Ausgangssperren jeden Tag zahlreiche Eilverfahren und Klagen eingereicht. Laut SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sei man “der festen Überzeugung, dass das ein tragbarer Bereich ist, der auch der Überprüfung aufseiten der Gerichte standhalten kann”.

    Auch erwarte man eine bessere Zustimmung der Oppositionsparteien, so Mützenich weiter. Man habe nun “Hinweise, die auch aus der Opposition gekommen sind”, aufgenommen. Alle Parteien seien „herzlich eingeladen“, sich dem Gesetzesentwurf anzuschließen. Das wird aber schwierig. So kündigte die FDP direkt nach Bekanntgabe des neuen Entwurfes an, auch weiterhin dagegen stimmen zu wollen und auch der aktuell allgegenwärtige Mahner, SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach meldete sich bereits enttäuscht zu Wort.
    Die Aufweichung der Ausgangssperre werde den Lockdown verlängern und die neue, niedrigere Grenze für die Schulschließungen bei 165 gehe nicht weit genug.

    Der Gesetzgebungsprozess wird im Laufe der Woche durch die benötigten Lesungen im Bundestag gehen und dürfte dann bald beschlossen werden.
    Ab dann kann die Bundesregierung übrigens keine Verordnungen mehr ohne eine Einbeziehung des Bundestages mehr beschließen. Diese Möglichkeit zum Regieren per Verordnung war in der bisherigen Version noch enthalten, offensichtlich wollte sich die Regierung damit ein schnelles Instrument gegen den Widerstand aus den Ländern und von der Opposition schaffen.
    Die Streichung war aber unbedingte Bedingung der SPD für die generelle Zustimmung zum Gesetz.

    Nach Inkrafttreten soll das Gesetz solange Gültigkeit behalten, wie die Regierung eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021.

  • Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren abgelehnt

    Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren abgelehnt

    Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren im Bundestag abgelehnt
    Opposition sieht noch Bedarf für Nachbesserungen

    So schnell, wie Angela Merkel sich die Gesetzesänderung vorgestellt hatte, wird es dann doch nicht.
    Für das für heute geplante Eilverfahren im deutschen Bundestag wurde die dafür notwendige Zwei-Drittel Mehrheit im Parlament nicht erreicht.
    Hintergrund: Für die Gesetzgebung ist ein mehrtägiges Verfahren mit 3 Lesungen vorgesehen, nur bei der oben genannte 2/3 Mehrheit kann das umgangen werden.

    Von Seiten der Opposition gibt es noch zu viel Gesprächsbedarf, so safte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP Fraktion Buschmann, „nichts sei schlimmer als schlampige Beratung“ und „Hier wiederholt sich die Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mentalität der Bundeskanzlerin.“. Von der AFD kommt eine generelle Ablehnung, Fraktionschef Gauland bezeichnete das Gesetz „als Irrsinn“. Auch die Linken wollen dagegen stimmen.

    Dennoch ist davon auszugehen, daß die nun benötigte einfache Mehrheit im normalen Verfahren zusammenkommt, die erste Lesung ist für Freitag geplant, die zweite und dritte sind dann für Mittwoch nächster Woche angesetzt.
    Da das Gesetz als sogenanntes Einspruchsgesetz angelegt ist, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht nötig, dieser kann allerdings Einspruch erheben.
    Beobachter werten das als einen geschickten Schachzug der Regierung: Bei einer Abstimmung im Bundesrat hätten sich die beiden designierten Kanzlerkandidatur-Bewerber der Union Laschet und Söder enthalten müssen, da sie in ihren Landesparlamenten jeweils mit Partnern regieren. Laschets CDU in NRW mit der FDP, und Söders CSU in Bayern mit den Freien Wählern.
    Beide sind gegen das Gesetz.

    Auch wenn es nach Ansicht von einigen Politikern nicht schnell genug gehen kann und zum Beispiel Wilfried Kretschmann (Baden Württemberg, Grüne) die eher unübliche Formulierung “Mir brennt der Kittel aufgrund der Zahlen, die wir da haben. Aber wirklich volle Kanne.” wählte, wird die Bundesnotbremse noch etwas dauern. Mindestens bis Mittwoch kommender Woche und dann könnte immer noch ein Einspruch des Bundesrates dazwischen kommen. In er Zwischenzeit haben aber die Länderchefs, die auf Merkels Linie sind immer noch die Möglichkeit, die einzelnen Verordnungen der Bundesländer zu verschärfen. Und dann gibt es da ja auch noch Laschet gegen Söder…

    Es scheint, uns steht eine spannende und ereignisreiche Woche bevor.