Schlagwort: Ingolstadt

  • Urteil wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben

    Urteil wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben

    Urteil wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben

    Beschluss vom 26. Juni 2024 – 1 StR 176/24

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts führte der Angeklagte am 3. Mai 2022 an einer in einem seiner Unternehmen tätigen 18jährigen Schülerpraktikantin gegen deren erkennbaren Willen den Oralverkehr durch.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.

    Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt neu verhandelt werden.

  • Nach Körperverletzung im Zug – Angreifer nüchtert in Gewahrsamszelle aus

    Nach Körperverletzung im Zug – Angreifer nüchtert in Gewahrsamszelle aus

    Nach Körperverletzung im Zug – Angreifer nüchtert in Gewahrsamszelle aus

    Ingolstadt

    Am Freitag (1. März) hat ein 45-jähriger Ukrainer im abfahrbereiten Zug am Hauptbahnhof Ingolstadt einen 20-jährigen Deutschen ins Gesicht geschlagen. Eine Streife der Bundespolizei nahm den Angreifer fest. Da der Ukrainer stark alkoholisiert war, wurde er zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam genommen. Die Bundespolizei ermittelt.

    In der Nacht zum Samstag erweckte ein ukrainischer Staatsbürger wegen seines angetrunkenen Zustandes die Aufmerksamkeit einer Streife der Bundespolizei in der Bahnhofshalle des Hauptbahnhofs Ingolstadt. Die Beamten begleiteten den Angetrunkenen zu seinem Zug. Während der Überwachung des Zuges in Richtung Augsburg, sahen die Polizisten wie der 45-Jährige einem Reisenden unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Weitere Schlaghandlungen konnten durch die Bundespolizeistreife verhindert werden. Der Angreifer wurde im Zug zu Boden gebracht und gefesselt. Im Anschluss verblieb er zur Ausnüchterung für mehrere Stunden im polizeilichen Gewahrsam. Bei einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest konnte ein Wert von 2,2 Promille festgestellt werden. Der Geschlagene erlitt keine sichtlichen Verletzungen. Eine ärztliche Behandlung war daher nicht notwendig. Der Grund für die Auseinandersetzung ist derzeit nicht bekannt.

    Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg leitete gegen den Ukrainer ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein.