Schlagwort: IS

  • Hamburg: 17-Jähriger Syrer plante offenbar Terroranschlag

    Hamburg: 17-Jähriger Syrer plante offenbar Terroranschlag

    17-Jähriger plante offenbar Terroranschlag auf „Ungläubige“

    Die Ermittlungsbehörden in Hamburg haben offenbar einen möglichen Terroranschlag verhindert. Ein 17-jähriger syrischer Staatsangehöriger sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem Jugendlichen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Terrorismusfinanzierung vor.

    Nach Angaben der Ermittler soll der Jugendliche geplant haben, eine unbestimmte Zahl sogenannter „Ungläubiger“ zu töten. Als mögliche Tatorte standen demnach unter anderem ein Einkaufszentrum, eine Bar oder sogar eine Polizeiwache im Raum.

    17-Jähriger plante Terroranschlag in Hamburg

    Die Behörden gehen derzeit davon aus, dass der Tatverdächtige verschiedene Angriffsmöglichkeiten geprüft haben soll. Laut Generalstaatsanwaltschaft kamen eine Explosion, der Einsatz von Molotowcocktails oder ein Messerangriff infrage.

    Bereits am 7. Mai nahmen Spezialkräfte der Polizei Hamburg den Jugendlichen fest. Im Rahmen einer Durchsuchung stellten die Beamten mehrere Gegenstände sicher.

    Ermittler fanden Dünger, Grillanzünder und Messer

    Nach bisherigen Erkenntnissen beschaffte sich der 17-Jährige unter anderem Universaldünger, flüssigen Grillanzünder, eine Sturmhaube sowie ein Messer. Die Ermittler prüfen nun, inwieweit die Gegenstände für einen möglichen Anschlag vorgesehen waren.

    Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte daraufhin Haftbefehl. Ein Richter ordnete anschließend Untersuchungshaft an.

    Hinweise von Geheimdiensten führten zum Zugriff

    Nach Angaben der Behörden spielte die Terrororganisation „Islamischer Staat“ offenbar eine wichtige Rolle bei der Radikalisierung des Jugendlichen. Die Ermittler gehen davon aus, dass der IS als ideologische Inspiration für das mutmaßliche Anschlagsvorhaben diente.

    Entscheidende Hinweise kamen laut Behörden vom Bundesnachrichtendienst sowie vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Zudem arbeiteten das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Hamburg eng zusammen.

    Psychiatrische Begutachtung bereits zuvor veranlasst

    Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Jugendlichen bereits zuvor im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen das Vereinsgesetz im Blick. In diesem Zusammenhang veranlassten die Behörden bereits eine psychiatrische Begutachtung.

    Die weiteren Ermittlungen dauern derzeit an.

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  • Bondi Beach Anschlag: Geflüchtete Familie verliert Matilda (10†)

    Bondi Beach Anschlag: Geflüchtete Familie verliert Matilda (10†)

    Bondi Beach Anschlag in Sydney: Geflüchtete Familie verliert Matilda (10†)

    Ein Sommerabend am Bondi Beach in Sydney endete in einem Albtraum. Während einer Chanukka-Feier fielen Schüsse, und viele Menschen rannten um ihr Leben. Der Bondi Beach Anschlag in Sydney riss 15 Menschen in den Tod und verletzte 42 weitere. Unter den Opfern: die zehnjährige Matilda, die mit ihrer Familie in Australien Schutz gesucht hatte.

    Familie floh aus der Ukraine und fand in Australien eine neue Heimat

    Matildas Eltern kamen aus der Ukraine nach Australien. Sie verließen ihre Heimat aus Angst vor einem Krieg, und sie bauten sich in Sydney ein neues Leben auf. Kurz nach der Ankunft wurde Matilda geboren. Ihr Vater Michael erklärte bei einer Mahnwache, er habe den Namen gewählt, weil Matilda ihr erstes Kind in Australien war. Gleichzeitig bat er die Menschen, sich an den Namen seiner Tochter zu erinnern.

    Auch Matildas Mutter Valentyna sprach öffentlich über den Verlust. Sie erzählte, wie sehr sie auf Sicherheit hoffte, als die Familie nach Australien ging. Doch der Bondi Beach Anschlag in Sydney zerstörte diese Hoffnung in Sekunden.

    „Es war kein Zufall“: Mutter schildert gezielten Schuss

    Valentyna beschrieb die Tat als gezielt. Sie sagte, der Schütze habe bewusst auf Matilda gefeuert. Matildas sechsjährige Schwester erlebte den Moment aus nächster Nähe. Dieser Augenblick wird die Familie für immer begleiten.

    Bei der Mahnwache legte die Familie persönliche Dinge nieder, darunter Blumen, Erinnerungsstücke und ein Foto. Viele Menschen kamen, und sie zeigten Solidarität. So entstand ein Meer aus Blumen, das den Schmerz jedoch nicht lindern konnte.

    Ermittler gehen von islamistischem Motiv aus

    Nach bisherigen Informationen prüften die Behörden einen islamistischen Hintergrund. Berichte nennen einen Vater und seinen Sohn als Tatverdächtige. Der Vater starb noch am Tatort, und Einsatzkräfte nahmen den Sohn schwer verletzt fest.

    Augenzeugen berichteten außerdem von mutigem Eingreifen: Ein Obstverkäufer soll den älteren Angreifer entwaffnet haben. Viele Menschen halfen einander, und sie brachten Verletzte in Sicherheit, obwohl die Lage weiter hochgefährlich blieb.

    Stimmen aus der Gemeinde: Zusammenhalt statt Hass

    Vertreter der jüdischen Gemeinde riefen nach dem Bondi Beach Anschlag in Sydney zu Zusammenhalt auf. Sie stellten dem Hass bewusst ein Zeichen von Licht und Gemeinschaft entgegen. Gleichzeitig fordern viele in Australien mehr Schutz und klare Konsequenzen gegen Antisemitismus.

    Weitere Informationen und offizielle Hinweise findest Du bei der NSW Police Force sowie bei der Australian Federal Police.

    Mehr Meldungen im Überblick findest Du auch in unseren Rubriken Weltweit und Deutschland.

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  • Zwei Iraker wegen IS-Mitgliedschaft festgenommen – Razzien in vier Bundesländern

    Zwei Iraker wegen IS-Mitgliedschaft festgenommen – Razzien in vier Bundesländern

    Festnahme von IS-Mitgliedern

    Bundesanwaltschaft lässt zwei Iraker festnehmen

    Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag zwei mutmaßliche Mitglieder der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Die Polizei griff in Trier (Rheinland-Pfalz) sowie in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) zu. Am Mittwoch bestätigte der Generalbundesanwalt die Maßnahmen und erläuterte die Hintergründe der Ermittlungen. Beide Beschuldigten stammen aus dem Irak und sollen sich aktiv am IS beteiligt haben.

    Ermittler werfen den Männern vor, sich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils über mehrere Monate dem IS angeschlossen zu haben. Die Bundesanwaltschaft betont, dass die Gruppierung in dieser Zeit zahlreiche Kriegsverbrechen beging und systematisch Gewalt gegen Zivilisten einsetzte. Die nun festgenommenen Beschuldigten sollen in diese Strukturen eingebunden gewesen sein.

    Ermittlungen gegen Muthana S. und Kais S. J.

    Den Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge agierte Kais S. J. innerhalb eines sogenannten Scharia-Komitees des IS. Dort soll er organisatorische Aufgaben übernommen und die Durchsetzung der extremistischen Ideologie unterstützt haben. Sein Landsmann Muthana S. soll hingegen als Kämpfer eingesetzt worden sein und somit aktiv an bewaffneten Operationen teilgenommen haben.

    Beide Iraker befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft. Beamte führten sie noch am Dienstag einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vor. Die Haftbefehle stützen sich auf den dringenden Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

    Razzien in mehreren Bundesländern

    Parallel zu den Festnahmen durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei mehrere Wohnungen. Die Maßnahmen fanden in Köln (Nordrhein-Westfalen), Chemnitz (Sachsen) und Wittmund (Niedersachsen) statt. Dort leben drei weitere Beschuldigte, die laut Bundesanwaltschaft in Verbindung zu den beiden festgenommenen Männern stehen sollen.

    Die Ermittler stellten zahlreiche Beweismittel sicher, darunter elektronische Datenträger, Unterlagen und Kommunikationsgeräte. Diese Funde sollen nun ausgewertet werden, um mögliche Strukturen, Unterstützer und Aufenthaltsorte weiterer Beteiligter zu identifizieren. Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen fort und prüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

    Hintergrund: Hoher Ermittlungsdruck gegen IS-Strukturen

    Die Festnahmen zeigen den anhaltenden Druck deutscher Sicherheitsbehörden auf mutmaßliche Unterstützer und Mitglieder islamistischer Terrororganisationen. Seit Jahren verfolgt die Bundesanwaltschaft Hinweise auf Personen, die aus Krisengebieten nach Deutschland eingereist sind und zuvor für den IS tätig gewesen sein sollen. Der Fokus liegt dabei sowohl auf Kämpfern als auch auf Funktionären und Personen, die organisatorische Aufgaben übernahmen.

    Weitere Informationen zu aktuellen Sicherheitslagen und Ermittlungsmaßnahmen finden sich auf blaulichtmyk.de/news/. Offizielle Hinweise zu bundesweiten Terrorismusverfahren stellt zudem die Bundesanwaltschaft bereit.

  • BGH entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

    BGH entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

    BGH kippt Teile des Urteils gegen IS-Anhängerin

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Revision einer IS-Anhängerin entschieden, die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.

    Die Frau war unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden.

    Hintergrund des Falls

    Die Angeklagte, eine in Deutschland geborene Frau, reiste 2014 nach Syrien und anschließend in den Irak, wo sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann dem sogenannten “Islamischen Staat” (IS) anschloss.

    In Mossul nahm das Paar weitere IS-Angehörige auf und unterstützte die Terrororganisation organisatorisch wie logistisch.

    Zudem bewahrte das Ehepaar Waffen in ihrem Haus auf.

    Besonders schwer wog die Versklavung einer jesidischen Frau, die dem Ehemann der Angeklagten als “Geschenk” übergeben worden war.

    Die Angeklagte zwang die Frau bis 2019 zur Hausarbeit und verhinderte ihre Flucht. Zudem wusste sie von
    den regelmäßigen Vergewaltigungen durch ihren Ehemann und duldete diese.

    Urteil des OLG Koblenz

    Das OLG Koblenz hatte die Frau unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen sowie wegen Menschenhandels verurteilt.

    Zusätzlich sah das Gericht Beihilfe zum Völkermord als erwiesen an.

    Entscheidung des BGH

    Der BGH bestätigte die Verurteilung in weiten Teilen. Allerdings änderte er den Schuldspruch, da die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord sowie zu weiteren Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen nicht hinreichend belegt seien. Die Feststellungen reichten nicht aus, um eine direkte Beihilfehandlung der Angeklagten zu diesen schwersten Delikten nachzuweisen.

    Damit bleibt die Frau zwar weiterhin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Delikte verurteilt. Über die Höhe der Strafe muss jedoch ein anderer Senat des OLG Koblenz erneut entscheiden.

    Rechtliche Bedeutung

    Der BGH stellte klar, dass für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord konkrete Unterstützungshandlungen nachweisbar sein müssen. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren, in denen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Reihen des IS strafrechtlich verfolgt werden.

    Weitere Informationen

    Mehr aktuelle Nachrichten aus Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de/deutschland. Informationen zu laufenden Fahndungen gibt es unter blaulichtmyk.de/fahndungen. Offizielle Mitteilungen stellt zudem der Bundesgerichtshof bereit.

  • Terrorverdacht gegen Schüler in Köln: 14-Jähriger soll Anschlag geplant haben

    Terrorverdacht gegen Schüler in Köln: 14-Jähriger soll Anschlag geplant haben

    Terrorverdacht gegen Schüler in Köln: 14-Jähriger soll IS-Anschlag geplant haben

    In Köln ermittelt die Polizei derzeit gegen einen 14-jährigen Schüler.

    Der Jugendliche steht unter dem Verdacht, sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen zu haben.

    Laut Staatsanwaltschaft Köln soll er zudem einen Anschlag im Namen des IS geplant haben.

    Am Vormittag kam es in Köln zu einem Großeinsatz der Polizei.

    Wohnräume des Verdächtigen wurden durchsucht. Ziel der Maßnahme war das Sicherstellen möglicher Beweismittel.

    Der 14-Jährige wurde in Gewahrsam genommen.

    IS-Propaganda über TikTok verbreitet

    Die Ermittler kamen dem Jugendlichen über sein öffentliches TikTok-Profil auf die Spur.

    Er veröffentlichte dort offenbar mehrfach islamistische Inhalte.

    Besonders brisant: Ein Bild, das einen Treueschwur auf den IS-Kalifen zeigt.

    Dazu kommentierte er: „Bevor es zu spät ist“.

    Auch andere Profile des Jugendlichen wurden untersucht. Dabei wurden weitere IS-bezogene Inhalte entdeckt.

    Sein arabischer Benutzername wurde zwischenzeitlich sinngemäß zu „Selbstmordattentäter/Märtyrer“ geändert.

    Zusätzlich schrieb er: „Marschiere zum Tod“.

    Hinweise auf geplanten Anschlag

    Die Ermittlungen legten nahe, dass der Schüler nicht nur Propaganda verbreitete. Er soll auch konkrete Anschlagsabsichten geäußert haben.

    Laut Auswertung von Chatverläufen stand ein Weihnachtsmarkt als mögliches Ziel im Raum.

    Der Anschlag hätte im Dezember 2025 stattfinden können. Wie konkret die Planungen waren, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

    Bislang wurde bei den Durchsuchungen lediglich ein Klappmesser sichergestellt. Ermittler erhoffen sich neue Erkenntnisse durch die Auswertung der Datenträger.

    Innenminister Reul warnt vor Radikalisierung in sozialen Medien

    NRW-Innenminister Herbert Reul zeigte sich besorgt über die Entwicklung.

    „Dass ein 14-Jähriger so radikalisiert ist, ist erschreckend“, so Reul.

    Er sieht eine große Gefahr in sozialen Medien wie TikTok. Diese seien längst keine harmlose Unterhaltungsplattform mehr.

    TikTok ist Brandbeschleuniger für Extremismus. Dort findet Radikalisierung in Echtzeit statt“, sagte Reul.

    Er forderte mehr Verantwortung von Plattformanbietern. Die Sicherheitsbehörden hätten mit dem schnellen Eingreifen Schlimmeres verhindert.

  • Haftbefehle gegen sechs Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat”

    Haftbefehle gegen sechs Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat”

    Karlsruhe – 

    Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat vorgestern (31. Mai 2023) und gestern (1. Juni 2023) die Haftbefehle gegen

    Chahira A.,

    Kujtim B., Alperen K., Siham O., Anna Y. und Harun Y.

    in Vollzug gesetzt.

    Die Beschuldigten waren am 31. Mai 2023 festgenommen worden.

    Die Beschuldigte Cagla K. befindet sich auf freiem Fuß, nachdem der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen sie vorgestern unter Auflagen außer Vollzug gesetzt hatte.

  • Festnahmen von 7 mutmaßlichen Unterstützern des IS u.a. in Neuwied !

    Festnahmen von 7 mutmaßlichen Unterstützern des IS u.a. in Neuwied !

    Festnahmen von sieben mutmaßlichen Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat”

    Karlsruhe – 

    Die Bundesanwaltschaft hat heute (31. Mai 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

    die deutsche Staatsangehörige Chahira A., den kosovarischen Staatsangehörigen Kujtim B., den deutschen Staatsangehörigen Alperen K., die türkische Staatsangehörige Cagla K., die deutsche und marokkanische Staatsangehörige Siham O., die deutsche Staatsangehörige Anna Y. und den deutschen Staatsangehörigen Harun Y.

    in Ulm (Baden-Württemberg), im Landkreis Neuwied (Rheinland-Pfalz), im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen), in Bremen sowie im Rheinisch-Bergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) durch Beamte des Bundeskriminalamts, der Landespolizei Rheinland-Pfalz und des Polizeipräsidiums Köln festnehmen lassen. Zeitgleich haben im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in 19 Objekten
    in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie in einem Objekt in den Niederlanden begonnen.

    Die Beschuldigten sind der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie teilweise des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) dringend verdächtig.

    Ihnen wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

    Die Beschuldigten gehören einem internationalen Netzwerk an, das die terroristischen Aktivitäten des “Islamischen Staates” (IS) in Syrien durch finanzielle Spenden gefördert hat. Seit 2020 warben zwei gesondert verfolgte Anhängerinnen des IS aus Syrien heraus auf Telegram-Kanälen für Geldzahlungen zugunsten der Vereinigung. In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten. Über diese wurden in der Folge die gesammelten Geldbeträge an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelspersonen transferiert. Die Zahlungen dienten dazu, den IS zu stärken. Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt. Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht. Insgesamt wurden in der beschriebenen Weise mindestens 65.000 EUR an den IS in Syrien transferiert.

    Die Beschuldigten waren als Finanzmittler in das Netzwerk eingebunden. Durch ihr Sammeln von Spenden und deren Weiterleitung an den IS nahmen sie eine zentrale Rolle innerhalb des Finanzierungsnetzwerkes ein.

    Im Laufe des heutigen und morgigen Tages sollen die Beschuldigten dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

    Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einer Vielzahl weiterer an die Generalstaatsanwaltschaften Berlin, Celle, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Koblenz, München, Naumburg, Stuttgart und Thüringen abgegebener Ermittlungsverfahren. Diese Verfahren richten sich gegen Beschuldigte, denen Geldzahlungen an das Finanzierungsnetzwerk zugunsten des IS vorgeworfen wird. Seit den frühen Morgenstunden des heutigen Tages werden in dem Verfahrenskomplex in einer konzertierten Aktion bundesweit richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen in mehr als 90 weiteren Objekten im Auftrag der jeweils zuständigen Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt.

    Die Maßnahmen sind das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Im Einsatz sind über 1.000 Polizeikräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie örtlicher Polizeidienststellen der Länder.